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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 32/0002/WP18-1

Federführende Dienststelle:
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

12.08.2021
FB 32

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung von
Straßenmusik Kurzbericht zu den bisherigen Erfahrungen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
02.09.2021

Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Keupen
(Oberbürgermeisterin)

Vorlage FB 32/0002/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 32/0002/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 32/0002/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2021

Seite: 3/5

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 32/0002/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2021

Seite: 4/5

Erläuterungen:
Auf Antrag der SPD-Fraktion und Empfehlung des Betriebsausschusses für Kultur wurde das bislang
geltende Erlaubnisverfahren zur Darbietung von Straßenmusik befristet bis zum 31.03.2022 außer
Kraft gesetzt und durch die seit 01.07.2021 geltende Ordnungsbehördliche Verordnung ersetzt.
Regelungsgehalt dieser Verordnung sind die ordnungsrechtlichen Gesichtspunkte nach § 10 Abs. 4
des Landes-Immissionsschutzgesetzes, unter denen die Darbietung von Straßenmusik zulässig ist.
Neben den bislang geltenden Vorgaben wurden der Theaterplatz, Elisenbrunnen und Hof neu in den
„bespielbaren“ Raum aufgenommen.
Nach Inkrafttreten der Verordnung waren knapp ein Dutzend Nachfragen von Straßenmusikern zu
verzeichnen, die sich nach den Neuerungen erkundigten. Hierbei handelte es sich sowohl um hier
bereits bekannte Straßenmusiker, als auch um wenige neue Interessenten.
Gemäß den Feststellungen des hiesigen Außendienstes nimmt die Anzahl der „Musiker*innen“ zu.
Bevorzugt frequentierte Bereiche stellen hierbei die Adalbertstraße, Großkölnstraße, der FriedrichWilhelm-Platz und der Münsterplatz dar. Der neu hinzugenommene „bespielbare“ Raum wird nach
den bisherigen Feststellungen nahezu nicht genutzt.
Verstärkt festzustellen sind – neben einer steigenden Zahl von Einzelpersonen – insbesondere
Gruppen rumänischer Musiker*innen. In der Adalbertstraße nutzt eine rumänische Familie mit kleinen
Kindern, incl. Kinderwagen, die Möglichkeit zum Singen auf der Straße.
Der verbotswidrige Einsatz von Verstärkern spielt ebenso eine Rolle, wie die – bislang noch
geringfügigen – Überschreitungen der zulässigen Spielzeit.
Als besonders problematisch erweist sich die Situation rund um den Münsterplatz.
Bereits wiederholt wurde seitens der Sparkasse sowie Gewerbetreibender und Anwohner*innen
Beschwerde darüber geführt, dass Straßenmusik außerhalb der zulässigen Zeiten dargeboten werde.
Aus den Reihen der Straßenmusiker*innen wurde vorgetragen, dass eine Gruppe von Musikern
unzulässigerweise mehr als einmal täglich auf dem Münsterplatz ihre Künste darbieten würden.
Bislang haben die Einsatzkräfte des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes es bei Belehrungen und
mündlichen Verwarnungen belassen.

Vorlage FB 32/0002/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2021

Seite: 5/5