Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0070/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

05.08.2021
FB 02

Sachstandsbericht zum Ratsantragspaket 'Einzelhandel und
Gastronomie'
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
08.09.2021

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zum
Ratsantragspaket Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadt zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt
die Verwaltung, den Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels in der vorgeschlagenen Form auf
den Weg zu bringen. Der Ausschuss unterstützt die notwendigen Maßnahmen zur zügigen
Umsetzung des Gutscheinsystems Einzelhandel und die mittelfristige Planung eines ausgereiften
Punktesammelsystems (Cashback-Systems) für Stadt und Einzelhandel und stimmt der
vorgeschlagenen Budget-Verwendung zu. Der Ausschuss ist in seiner November-Sitzung über den
Fortgang der einzelnen Prozesse sowie über Entwicklungen im Thema ‘Lieferung nach Hause
organisieren‘ zu unterrichten.

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 1/10

Finanzielle Auswirkungen
 Siehe Anlage zum Sachverhalt
JA

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

NEIN

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 2/10

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
Nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 3/10

Sachstandbericht zum Ratsantragspaket ‘Einzelhandel und Gastronomie‘
Handel, Handwerk, und Gastronomie sind die größten Treiber innerstädtischer Attraktivität und damit
maßgebliche Faktoren für Image und Ausstrahlung einer Stadt. Insbesondere im Hinblick auf die
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die vg. Beschäftigungszweige und die mit den
verschiedenen Lockdown-Maßnahmen verbundenen Umsatzeinbrüche in Handel und Gastronomie
wurde die Verwaltung seitens der Politik in Form mehrerer Ratsanträge beauftragt, diverse
Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation der genannten Branchen zu erarbeiten.
Seitens der Verwaltung wurden neben den bereits laufenden Projekten ‘Ladenliebe‘ (im Rahmen der
NRW-Fördermaßnahme ‘Sofortprogramm Innenstadt 2020‘) und ‘Hybrider Einzelhandel‘ folgende
Anregungen aus der Politik geprüft:
-

Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels

-

Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel

-

Gutscheinsystem Einzelhandel

-

Lieferung nach Hause organisieren

Im Projekt ‘Ladenliebe‘ werden inzwischen, nach intensiven Gesprächen mit den jeweiligen
Eigentümer*innen, freie Ladenlokale auf aachen.de/ladenliebe angeboten, erste Vermittlungen haben
bereits stattgefunden. Die eingegangenen Bewerbungen reichen von Mode-Concept-Stores über
Gastro-Ideen, Kunst, Handwerk, Dienstleistung, Subkultur, soziale Projekte bis hin zu Paketrecycling.
Die betreffenden Eigentümer*innen haben ihre Mietvertragsentwürfe übersandt, auf deren Basis –
nach rechtlicher Klärung – die jeweiligen Untermietverträge mit den Laden-Bewerber*innen angefertigt
und dann zeitgleich mit dem Hauptmietvertrag abgeschlossen werden. Während dieses
Verfahrensprozesses wird zudem mit Unterstützung durch FB63 geprüft, ob und inwieweit eine
(baurechtliche) Nutzungsänderung erforderlich wird (Stand Anfang 08/2021). Inzwischen wurde auch
der zweite Antrag für einen weiteren Fokusbereich (‘östl. Innenstadt‘ und weitere Bereiche) seitens
des Landes bewilligt. Die Erhebung der hier in Betracht kommenden Ladenlokale sowie die
Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Eigentümer*innen werden sukzessive erfolgen. Insgesamt
konnte ein Fördervolumen in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro eingeworben werden. Allerdings sind keine
Personalkosten förderfähig, sodass die Projektumsetzung (Gespräche mit Eigentümer*innen /
Mieter*innen, Mietvertragsregelungen, Begleitung im Nutzungsänderungsverfahren,
Fördermittelmanagement etc.) vollständig mit Bordpersonal gestemmt werden muss. Dies führt –
erwartbar – zu Engpässen. Über die aktuellen Zahlen, ggf. bereits erfolgte oder kurz bevorstehende
Ladeneröffnungen sowie zu weiteren akquirierten Ladenflächen wird die Verwaltung während der
Ausschusssitzung berichten.
Sachstandsbericht zum Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ (Digitale Modellregionen – Smart City)
Über das vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW im
Rahmen der Digitalen Modellregionen geförderte Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ wurde zuletzt in der
AAWR-Sitzung am 28.04.2021 ausführlich berichtet. Daher wird nachfolgend ein kurzer Statusbericht
gegeben:
Zurzeit wird die technische Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und des
Digitalisierungslevels der Einzelhändler*innen und Gastronom*innen für die bevorstehende Testphase
Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 4/10

weiterentwickelt. Im April haben die teilnehmenden Einzelhändler*innen und Gastronom*innen ihre
Account-Zugangsdaten mit Einblick auf den Werkzeugkasten sowie eine erste Nutzungsvereinbarung
für die Plattform erhalten. Im Juli folgte die Einführung in das Produkt-Modul sowie die Befähigung
dort selber Produkte einzupflegen, um diese perspektivisch im digitalen Schaufenster ausstellen und
verkaufen zu können.
Die Testphase, in der auch Konsument*innen die ersten Werkzeuge ausprobieren sollen, verschiebt
sich

durch

einen

Personalwechsel

bei

unserem

Projektpartner

IMA

(Lehrstuhl

für

Informationsmanagement im Maschinenbau der RWTH Aachen), welcher durch das begleitende
Studiendesign eine zentrale Rolle in der Testphase einnimmt, um zwei bis drei Wochen auf Mitte
September. Den Go-Live im Herbst beeinflusst dies nicht, da die Dauer der Testphase entsprechend
der nun festgelegten Forschungsmethode angepasst wurde, sodass der Zeitplan insgesamt weiter
eingehalten wird.
Das Aufzeigen neuer, digitaler Werkzeuge erfolgt zudem auch durch Veranstaltungen im Rahmen des
Projektes. Nach den ersten drei „Digitalen Einkaufsbummeln“ über die Plattform Wonder.me haben
am

29.04.

und

29.07.2021

zwei

Instagram-Live-Shopping-Events

mit

sechs

bzw.

fünf

Einzelhändler*innen stattgefunden. Über 300 bzw. über 100 Zuschauer*innen konnten sich an den
beiden Abenden von den Geschäften Inspirationen zum Mutter- und Vatertag bzw. zu Kleinigkeiten für
den Sommer informieren. Gleichermaßen konnten die Geschäfte ein neues Format ausprobieren und
Hemmschwellen bei der Digitalisierung weiter gesenkt werden.
Die Workshop-Reihe wurde weiterhin digital durchgeführt und gut angenommen. Im April, Mai und Juli
fanden insgesamt 8 Workshops mit 126 Teilnehmer*innen statt. Auch für die nächsten Monate sind
weitere Workshops geplant – je nach Infektionsgeschehen physisch im OecherLab – für die die
Themen agil festgelegt werden.
Stand Juli 2021 nahmen 82 Einzelhändler*innen und 11 Gastronom*innen an den Workshops bzw. an
den fünf digitalen Einkaufsbummel-Veranstaltungen im Rahmen des Projektes teil.
Hinsichtlich des Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie, für den per
faktionsübergreifender Entscheidung Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro in den Haushalt
eingestellt wurden, hat die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung geschnürt. So wurden
Förderrichtlinien erarbeitet, Gespräche mit beteiligten Fachbereichen wegen einzuhaltender Vorgaben
(Gestaltungs-, Sondernutzungs- und Werbeanlagensatzung) geführt, ein niedrigschwellig zugänglicher
Antragsprozess mittels des Serviceportals der Stadt und ein Konzept für einen schlank gehaltenen
Abschlussbericht entwickelt sowie Ideen für Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit initiiert.
Nachfolgende Ziele und Kriterien sind vorgesehen:
Ziele des Fonds:
-

die Innenstadt und die Stadtteile zu stärken, um diese nachhaltig zu beleben und ihre
Attraktivität zu verbessern,

-

die Zukunftsfähigkeit des Aachener Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks zu
unterstützen

-

die Umsetzung notwendiger Maßnahmen nach dem Lockdown zu ermöglichen

-

Kooperation zu fördern und zu unterstützen,

-

gemeinsam voneinander zu lernen,

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 5/10

-

Digitalisierungsprozesse anzukurbeln und dadurch

-

Leuchtturmprojekte für Aachen und die Region zu schaffen.

Kriterien:
Antragsberechtigt sind
-

Aachener Interessen-, Werbe- und Straßengemeinschaften sowie Vereine und Verbände aus
Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk

-

Aachener Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk im Zusammenschluss
mit mindestens einem weiteren Aachener Unternehmen aus diesen Branchen

Gegenstand der Förderung:
-

Beratungs-/Dienstleistungen und Sachausgaben für


Veranstaltungen / Werbeaktionen



Marketingmaßnahmen



(gemeinsame) Gestaltungsmaßnahmen zur Attraktivierung eines Standortes



Verbesserung von Hygienestandards



Digitalisierungsmaßnahmen



Schulungen zum Thema Digitalisierung (‘train the trainer‘)

Das Entscheidungsgremium, das sich aus Mitarbeitenden des FB02 sowie dem Vorsitzenden (oder
ggf. Vertreter) des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung zusammensetzt,
bewertet die eingereichten Konzeptvorschläge im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Es
prüft, ob und inwieweit eine über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehende Zusätzlichkeit
gegeben ist und ob die vorgesehene Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Aachener
Innenstadt bzw. des Stadtbezirks geeignet ist und – wie von den Antragsteller*innen gefordert –
geltende Regularien wie z.B. Gestaltungs-, Werbeanlagen- und Sondernutzungssatzung eingehalten
werden. Nicht zuletzt wird, je nach Vorhaben, auch die Auswirkung auf Klima/Umwelt zu bewerten
sein.
Die

Antragstellung

soll,

begleitet

von

entsprechend

umfangreichen

Marketing-

und

Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen (z.B. Pressemitteilung, Social Media, Newsletter etc.), ab Anfang
September möglich sein.
In Bezug auf das vorgeschlagene Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel, für das
150.000 Euro in den Haushalt eingestellt sind, wurden zahlreiche Gespräche mit in Betracht
kommenden städtischen Fachbereichen, Eigenbetrieben und Tochter-Gesellschaften geführt, die
Leistungsentgelte erheben, und für das vorgeschlagene ‘Cashback-System‘ in Betracht kommen. Mit
diesem stadtweit anzuwendenden Verfahren soll eine langfristige Unterstützung des Aachener
Handels und der Gastronomie erfolgen, dessen Budget sich aus prozentualen Rückvergütungen auf
Ausgaben bei städtischen Betrieben speisen und durch einen Teil der zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel aufgefangen werden soll (nach Abzug der Entwicklungskosten und solange
Haushaltsmittel vorhanden sind). Die aufsummierten Guthaben auf dem Kund*innen-Konto könnten
dann im Aachener Einzelhandel und der Gastronomie auf dort getätigte Ausgaben angerechnet
werden.
Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 6/10

Im Rahmen des Austauschs mit den in Betracht kommenden Dienststellen, Unternehmen und
Eigenbetrieben wurde ziemlich schnell die Komplexität des angedachten Verfahrens deutlich. Neben
der Kostenfrage rückten auch und insbesondere die technische Umsetzbarkeit und rechtliche
Problematiken in den Mittelpunkt der Gespräche mit APAG, VHS, Theater, Eurogress, FB Sport,
Aachener Stadtbetrieb, Stadtbibliothek und anderen. Die Einschätzungen lauteten von ‘…absolut
unmöglich …, ein solches System aufzubauen und durch die städt. Unternehmen finanzieren zu
lassen‘ über ‘Der Zweck, der mit dem Punktesystem verfolgt wird, kann bei uns nicht umgesetzt
werden.‘ bis zu rechtlichen Zweifeln, durch ein solches Verfahren das ohnehin stark reduzierte
Erlösaufkommen weiter zu verringern und Zweifeln an der Praktikabilität. Lediglich eine TochterGesellschaft zeigte sich – jedoch nur unter der Voraussetzung, (Zitat:) ‘dass uns…die wegfallenden
Einnahmen (Beteiligung am Punktesystem) in irgendeiner Form ausgeglichen werden ‘ (Zitat-Ende) –
zunächst offen; eine Dienststelle deutete an, die Teilnahme an einem solchen System nicht
grundsätzlich ausschließen zu wollen. Insbesondere wurde in nahezu allen Rückmeldungen ein
langfristiger Betrieb dieser Maßnahme ohne Unterstützungsleistungen deutlich in Frage gestellt.
Grundsätzlich könnte zwar die Erarbeitung eines Punktesammel-/Cashback-Systems mittelfristig
angegangen werden, eine zeitnahe Umsetzung und die damit gewünschte wirtschaftliche Hilfe in der
aktuellen Situation für Handel und Gastronomie muss aber nahezu ausgeschlossen werden. Die
vorgenannte Komplexität des Verfahrens, die im technischen Bereich Anforderungen an
Schnittstellen, Einbindung der jeweiligen Betriebe sowie die Einbindung der Akzeptanzstellen in
Handel und Gastronomie umfasst, lässt eine schnelle Umsetzung nicht zu. Hinzu kommt ein
entsprechender bürokratischer Aufwand für die Abwicklung der Rückvergütungen. Dies aber läuft der
Absicht, Handel und Gastronomie schnell von diesem Verfahren profitieren zu lassen, zuwider.
Stattdessen könnte – auch mit Blick auf die Aktionen in benachbarten Kommunen – ein
Gutscheinsystem Einzelhandel deutlich kurzfristiger umgesetzt werden. In diesem Verfahren
könnten, wie z. B. in Düren, Bürger*innen Einkaufsgutscheine erwerben, die bei möglichst vielen
Gastronomie- und Handelsunternehmen in Aachen einlösbar sein sollen. Ein besonderer Anreiz soll
durch die Subventionierung in Form eines Rabattes von 20%, maximal aber 20 Euro, auf den jeweils
verkauften Gutschein geschaffen werden. Dies wird dann – insbesondere durch die Hebelwirkung
dieser Gutscheine (80% werden durch die Käufer*innen aufgestockt) – zu einer schnell wirksamen
Unterstützung für den lokalen Handel und die Gastronomie, die nach den langen Zeiten der
Umsatzeinbußen für diese Branchen ein deutliches Zeichen setzt. Zudem gibt es mit ‘Schenk lokal‘
bereits ein in Aachen funktionierendes Gutscheinsystem mit nahezu 100 Akzeptanzstellen. Dieses
System, das außerdem durch Kooperation mit ‘Einkaufen in Aachen‘ schnell und einfach zu bewerben
wäre, verspricht eine kurzfristige Umsetzbarkeit mit verhältnismäßig geringem Aufwand; erste
Sondierungsgespräche hierzu wurden bereits geführt. Bestätigt wurde bereits, dass ein sog. ‘CoBranding‘ möglich wäre, das erkennen ließe, dass es sich um einen städtisch unterstützten Gutschein
handelt.
Gespräche mit dem CityMa Düren e.V. ergaben, dass ein dort kürzlich gestartetes Gutscheinsystem
sehr gut angenommen wird. Insbesondere der Vorbereitungsaufwand, auch im Hinblick auf die
Gewinnung der Akzeptanzstellen, wäre in Aachen deutlich geringer als in Düren, da über ‘Schenk
Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 7/10

Lokal‘ eine Gutscheinnutzung bereits in fast 100 Unternehmen möglich ist und Kommunikation und
Marketing mittels ‘Einkaufen in Aachen‘ / aachen-shopping.de gewährleistet sind und ausgebaut
werden können. Gleichwohl würden die ermöglichten Ressourcen auch zur Vergrößerung der Anzahl
von Akzeptanzstellen und intensivem Marketing genutzt werden, um dann in einem, anhand des
Budgetumfangs befristeten Zeitraum bestmöglich die Gutscheine an die Bürger*innen und damit in
Aachens Handel und Gastronomie zu bringen. Im Hinblick auf einfache Möglichkeiten, die Gutscheine
erwerben zu können, wird – neben dem Onlineshop von ‘Schenk lokal‘ – die Einbeziehung des
Bürgerservices und der Geschäftsstelle des aachen tourist service e.V. sowie der teilnehmenden
Geschäfte selbst vorgeschlagen.
Die Verwaltung regt an, einen maßgeblichen Teil der für das Punktesammelsystem vorgesehenen
Mittel als eine noch aufzustockende Grundlage für das Gutscheinsystem zu nutzen, dennoch die
Möglichkeiten einer mittel-/langfristigen Initiierung eines Punktesammel-/Cashback-Systems zu
prüfen. Vor dem Hintergrund des Dürener Budgets von 100.000 € wird für das Oberzentrum Aachen
ein Budget in Höhe von zumindest 120.000 € veranschlagt.
Auf das Thema ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ wird die Verwaltung den Schwerpunkt des
kommenden Workshops im Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ ausrichten, welcher vor Ort im OecherLab
stattfinden wird, in dem aktuell ebenfalls die Mobilität im Mittelpunkt steht. Im Nachgang zu dem
bereits am 17.03.2021 erfolgten Workshop zu Verpackung und Lieferung soll das Thema
weiterentwickelt werden. Hierzu werden Fragen zu Anforderungen an einen lokalen Lieferservice,
nach Wünschen des Einzelhandels sowie nach Voraussetzungen, damit die Lieferung gelingt, gestellt
werden. Ebenso soll geklärt werden, ob ggf. Kooperation und Koordination bestehender Lieferservices
bevorzugt oder ein neues, seitens der Stadt erarbeitetes und unterstütztes Angebot weitergedacht
werden sollte.
Da auch diese Aufgabe ebenfalls nur mit Bestandspersonal gestemmt werden muss, beabsichtigt die
Verwaltung die Konzeption sowie die Umsetzung des geeigneten Konzepts für die ersten Monate
zeitnah auszuschreiben. Mit einer Beauftragung ist aufgrund der Ausschreibungsfristen im Dezember
2021 zu rechnen.

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 8/10

Ergebnis- und kons. Finanzplanung
Produkt

PSP-Element
4-150201-962-1
„Anschub-Förderung nach
Lockdown Gastronomie“

Kostenart
49110000

15.02.01

4-150201-962-1
„Anschub-Förderung n.
Lockdown-Gastronomie“

53180000/
73180000

15.02.02

4-150202-932-1
„Eigenanteil NRW Urban“
4-150201-968-1
„Konzeption, Werbung
Lieferung nach Hause“

52790000/
72790000
52910000/
72910000

15.02.01

15.02.01

2024

0€

100T€

0€

0€

0€

150T€

0€

0€

0€

Ertrag
Coronaisolierung

-200T€

0€

0€

0€

Aufwand/
Auszahlung
Coronaisolierung
Aufwand/
Auszahlung

200T€

0€

0€

0€

150T€

0€

0€

0€

Aufwand/
Auszahlung

50T€

50T€

0€

0€

Aufwand/
Auszahlung

25T€

25T€

0€

0€

Ertrag
Coronaisolierung
52920000/
Aufwand/
72920000
Auszahlung
Coronaisolierung
Veränderungen gesamt
davon Coronaisolierung
Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

-40T€

0€

0€

0€

40T€

0€

0€

0€

915T€
440T€
475T€

75T€
0€
75T€

0€
0€
0€

0€
0€
0€

53180000/
73180000
49110000

53180000/
73180000

4-150201-965-1
„Multifunktionale
Einrichtung z Ladenlo.“
4-150201-966-1
„Anmietung leerstehender
Ladenlokale“

52910000/
72910000

4-150201-967-1
„Beratung Fonds
Einrichtung v.Homeoffice“
4-150201-967-1
„Beratung Fonds
Einrichtung v.Homeoffice“

49110000

15.02.01

2023

0€

4-150201-963-1
„Fonds für den
Eigenanteil
(Verbände/IGs)“
4-150201-964-1
„Punktesammelsystem
(Beratung, App-Entw.)“

15.02.01

2022

0€

15.02.01

15.02.01

2021
-200T€

200T€

4-150201-963-1
„Fonds für den
Eigenanteil
(Verbände/IGs)“

15.02.01
.

Hinweis
Ertrag
Coronaisolierung
Aufwand/
Auszahlung
Coronaisolierung
Aufwand/
Auszahlung
Aufwand/
Auszahlung

15.02.01

15.02.01.

Maßnahme
Coronaertrag:
Förderprogramm für
lokale Gastronomie:
Anschub -Förderung n.
Lockdown
Förderprogramm für loka.
Gastronomie: Anschub Förderung n. Lockdown

52910000/
72910000

52790000/
72790000

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

Eigenanteil NRW Urban
Lieferung nach Hause:
Konzeption, Werbung,
Kostenbeteiligung
(Verteilung 50% auf
Kostenarten)
Coronaertrag:
Fonds für den Eigenanteil
(Verbände und IGs)
Maßnahmenförderung
nach Lockdown
Fonds für den Eigenanteil
(Verbände und IGs)
Maßnahmenförderung
nach Lockdown
Punktesammelsystem:
Beratung, AppEntwicklung, Werbung,
Erstattungsleistungen
Multifunktionale Einrichtung zu Ladenlokalen
Anmietung leerstehender
Ladenlokale Eigenanteil
Nutzung des Förderpr.
Zukunft.Innenstadt.NRW:
90% Förderquote
Coronaertrag
Beratung den Fonds zur
Einrichtung v. Homeoffice
Beratung den Fonds zur
Einrichtung v. Homeoffice

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 9/10

Investitionsplanung
Diese Maßnahme umfasst die Vergabe von zinslosen Darlehen an Dritte.
Nach Rücksprache mit den Fachabteilungen FB 20/200 und FB 20/300 müssen diese Mittel investiv mit den
nachfolgenden Kontierungen eingeplant werden. Zudem wurde der FB 02 darüber informiert, dass die damit
verbundenen Darlehensverträge nur unter Einbindung der Abteilung FB 20/300 abgeschlossen werden dürfen.
Produkt
15.02.01

PSP-Element
5-150201-90002300-900-1
„Fonds zur
Einrichtung von
Homeoffice“

15.02.01

5-150201-90002300-900-1
„Fonds zur
Einrichtung von
Homeoffice“

Kostenart
78680000Gewährung v
Ausleihen v
sonstig inländ
Bereich
übrige Bereiche
68680000
Rückflüsse v
Ausleihung v
sonstig inländ
Bereich

Maßnahme
Fonds zur Beratung
und Einrichtung von
Homeoffice

Hinweis
Auszahlung
(zinslose
Darlehen)

2021
160T€

2022
0€

2023
0€

2024
0€

Fonds zur Beratung Einund Einrichtung von zahlung
Homeoffice
(zinslose
(Rückzahlung
Darlehen)
zinsloser Darlehen)
Veränderungen gesamt
davon Coronaisolierung
Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

0€

-80T€

-80T€

0€

160T€
0T€
160T€

-80T€
0T€
-80T€

-80T€
0T€
-80T€

0€
0€
0€

Finanzen Hybrider Einzelhandel (PSP 4-150103-913-1)

2020
Personalkosten
Sach-, Reisekosten, Dienstleistungen
Gesamt

Vorlage FB 02/0070/WP18 der Stadt Aachen

2021

99.385,00 €
298.500,00 €
397.885,00 €

2022
105.270,00 €
279.500,00 €
384.770,00 €

Ausdruck vom: 13.08.2021

70.180,00 €
65.000,00 €
135.180,00 €

917.835,00 €
68.708,75 € zzgl. Gemeinkosten
986.543,75 € GESAMT
789.235,00 € gefördert
197.308,75 € Eigenanteil

Seite: 10/10