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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Kulturbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

E 49/0003/WP18
öffentlich
14.01.2021
E 49/5

Sachstandsbericht zur Personalsituation in der Musikschule
Antrag zur Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses Kultur und Theater der Fraktion DIE LINKE
vom 19.11.2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

02.02.2021

Betriebsausschuss Kultur und Theater

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand
der Personalsituation in der Musikschule zur Kenntnis.

In Vertretung

Susanne Schwier
Beigeordnete

Vorlage E 49/0003/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.01.2021

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Mit Vorlage E 49.5/0031/WP17 vom 16.6.15 wurde ein Programm auf den Weg gebracht zur
Übernahme von freien, auf Honorarbasis arbeitenden Musikschullehrkräften in abhängige
Beschäftigungsverhältnisse nach TVöD. Beginnend im Jahr 2016 sollten in den Schuljahren 2016/17
bis 2020/21 innerhalb eines 5-Jahres-Plans Deputate im Umfang von insgesamt 6,55 Vollzeitstellen
zur Umwandlung kommen. Als Ziel wurde eine Abdeckung von „70 % bis 75% der
Gesamtunterrichtsleistung der Musikschule durch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
beschäftigten Lehrkräfte“ formuliert.
Dieser Plan wurde nach den genannten Vorgaben umgesetzt, die fünfte und letzte Stufe dieses Plans
befindet sich derzeit noch in der Umsetzung. Im Januar dieses Jahres wurden dazu noch einmal 3
Stellen à 15,5 Jahreswochenstunden in den Bereichen Zupf-, Streich- und Tasteninstrumente intern
ausgeschrieben.
Aufgrund des Umwandlungsplans ergibt sich folgende zahlenmäßige Entwicklung:

vorauss. 03/2021
Ist-Stand 05/2015

Ist-Stand 01/2021

Prognose nach
Umsetzung Stufe 5

Jahreswochenstunden*
gesamt

1340

100%

1283

100%

1277

100%

Anteil Honorarkräfte

633

47%

371

29%

319

25%

Anteil TVöD-Kräfte

707

53%

911

71%

957

75%

gesamt

94

100%

80

100%

80

100%

davon Honorar

58

62%

35

44%

32

40%

davon TVöD

36

38%

45

56%

48

60%

Lehrkräfte

*Die „Jahreswochenstunde“ ist ein rechnerischer Wert für eine wöchentlich über das Schuljahr erteilte 45
Minuten-Unterrichtseinheit. Im Schuljahr 2020/21 werden also jede Woche 1.283 x 45 Minuten als Unterricht
erteilt bzw. (in vergleichsweise sehr geringem Umfang) als Funktionsstunden für bestimmte Aufgaben (z.B.
Fachbereichsleitung) geleistet.

Resumée und Ausblick
Die mit der Beschlusslage aus dem Jahr 2015 in Gang gesetzte und nun kurz vor dem Abschluss
stehende Personalentwicklung hatte vor allem die Verbesserung der internen Arbeitsbedingungen an
der Musikschule zum Ziel und wandte sich direkt an die Bestandslehrkräfte mit Honorarvertrag.
Mit der 75%-Abdeckung tariflich Beschäftigter beim pädagogischen Personal wird das in der o.g.
Vorlage gesteckte Ziel in vollem Umfang erreicht.
Wünschenswert ist die Fortführung dieser Entwicklung: Die Aachener Musikschule bietet hohe
Potentiale für einen weiteren quantitativen, vor allem aber auch inhaltlichen Ausbau. Die Planung und
Umsetzung künftiger Personalentwicklungsmaßnahmen sollte sich gerade an letzterem Anspruch
ausrichten, indem inhaltliche Zielsetzungen in der Formulierung geeigneter Stellenprofile
Berücksichtigung finden. Notwendig dazu ist jedoch eine Bereitstellung weiterer Finanzmittel. Pro
Vollzeitstelle (32 Jahreswochenstunden inkl. Ferienüberhang) sind dafür rund 30T€ aufzubringen.
Eine entsprechende Vorlage dazu wird zu gegebener Zeit erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt
Vorlage E 49/0003/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.01.2021

Seite: 2/3

werden. Die kurzfristige Kontinuität der weiteren Personalentwicklung kann durch Landesmittel aus
der „Musikschuloffensive“ NRW sichergestellt werden.
Musikschuloffensive des Landes NRW
Bis zum Jahr 2022 wird das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung kommunaler Musikschulen
landesweit um insgesamt 6,5 Mio. Euro dauerhaft erhöhen. Die Mittel sollen explizit auch zur
Erhöhung des Anteils tariflich Beschäftigter eingesetzt werden. Hintergrund dafür ist die „wichtige
Rolle“, die die kommunalen Musikschulen aus Sicht der Landesregierung im Schwerpunkt kulturelle
Bildung spielten. Die Landesregierung wolle daran mitwirken, „dass musikalische Bildungsbiographien
durch Angebote in allen Altersstufen möglichst durchgängig werden.“ (Staatssekretär Klaus Kaiser
aus dem MKW bei der Mitgliederversammlung des Landesverbands der Musikschulen in NRW am
27.11.2020)
Für die Musikschule der Stadt Aachen fällt bei diesem Programm eine Vollzeitstelle ab, die
kostendeckend aus der Erhöhung der Landesmittel dauerhaft finanziert wird und voraussichtlich im
Schuljahr 2021/22 besetzt werden kann. Damit wird sich der TVöD-Anteil um weitere 32
Jahreswochenstunden bzw. 2,5% erhöhen.
Warum ist eine Erhöhung des Anteils im TVöD beschäftigter Lehrkräfte wünschenswert?
Nicht nur für Lehrkräfte, die sich eine soziale Absicherung für ihre Tätigkeit wünschen, sondern auch
aus Arbeitgebersicht hat der Status „TVöD“ entscheidende Vorteile. Die wichtigsten Argumente im
Überblick:

-

-

-

Rechtssicherheit: Beim Einsatz von Honorarkräften ist immer zu berücksichtigen, dass die
sog. „Scheinselbständigkeit“ vermieden wird. Diese wird immer dann unterstellt, wenn eine
Weisungsgebundenheit nachgewiesen werden kann. Das macht es schwer, diese Gruppe der
Lehrkräfte in inhaltliche Prozesse der Musikschule einzubinden oder z.B. in
Kooperationsprojekten einzusetzen. Eine klare Abgrenzung, ob Scheinselbständigkeit vorliegt
oder nicht, ist in der Regel nicht möglich. Daher entscheiden im Streitfall immer die
Arbeitsgerichte, die solche Fälle individuell und durchaus auch unterschiedlich bewerten.
Selbst bei sorgfältigem Umgang mit dem Einsatz von Honorarkräften ist ein rechtliches
Restrisiko grundsätzlich nie völlig auszuschließen.
„Zusammenhangstätigkeiten“: Jede TVöD-Lehrkraft hat einen tarifvertraglich festgelegten
Umfang an Tätigkeiten zu leisten, die über die reine Unterrichtsverpflichtung hinausgehen.
Dieser Anteil bildet die entscheidende Grundlage, um die inhaltliche Arbeit durch
Konferenzen, Arbeitsgruppen u.ä. voranzubringen oder Veranstaltungen der Musikschule zu
planen und in vielfältiger Weise umzusetzen.
Verbindlichkeit, Teamarbeit und Qualität: Die organisatorischen und inhaltlichen Prozesse
der Musikschule benötigen verlässliche Zuarbeit, zudem ist ein großer Teil der internen
Abläufe der Musikschule in Teamstrukturen organisiert. Der definierte arbeitsrechtliche
Rahmen, in dem sich abhängig Beschäftigte bewegen, ermöglicht die zuverlässige Umsetzung
dieser Arbeitsabläufe und erhöht die Prozessqualität. Gleichzeitig bietet der arbeitsrechtliche
Rahmen den Beschäftigten wichtige Schutzmechanismen für ihre Tätigkeit.

Anlage/n:
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE vom 19.11.2020
Vorlage E 49/0003/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.01.2021

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www.fraktion-dielinke-aachen.de

Fraktion Die Linke. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen

Ratsfrau
Maria Keller
Adenauerallee 24
52066 Aachen

Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Aachen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Räume 137 – 139
52058 Aachen
Telephon: 0241 / 432 7244
fraktion.dielinke@mail.aachen.de

Aachen, 19. November 2020

Antrag zur Tagesordnung der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
und Theater: Sachstandsbericht zur Personalsituation in der Musikschule

Sehr geehrte Frau Keller,
bitte setzen Sie zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
folgendes Thema auf die Tagesordnung:
Sachstandsbericht zur Personalsituation in der Musikschule
Wir bitten, den Leiter der Musikschule zur Sitzung einzuladen und insbesondere zum
Stand der Übernahme von Honorarkräften in Festanstellung nach TVöD zum Schuljahr
2020/21 – gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Kultur vom 16.06.2015 – zu
berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Deumens

Ulla Epstein

Ellen Begolli