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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0073/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

05.08.2021
FB 02

Sachstand Zensus 2022
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
08.09.2021

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Zensus 2022 zur Kenntnis.

Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 2/7

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 3/7

Sachstand Zensus 2022
Gesetzliche Grundlagen
Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsdaten.
Da die letzte Datenerhebung bereits 10 Jahre zurückliegt, wird nun eine Datenaktualisierung
notwendig. Ursprünglich war der neuerliche Zensus bereits für 2021 vorgesehen, musste aber Corona
bedingt auf 2022 verschoben werden. Ziel des Zensus ist primär die Feststellung der
Bevölkerungszahl. Parallel dazu werden zusätzliche Strukturmerkmale abgefragt sowie eine
Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Grundlage ist ein festgelegter Merkmalskatalog. So
sind die Ergebnisse EU-weit miteinander vergleichbar. Auch auf die Stadt Aachen kommt eine Reihe
von Aufgaben zu, zumal die Stadtverwaltung, auf Basis der politischen Beschlussfassung für die
Zensusdurchführung in der gesamten StädteRegion verantwortlich ist. Im Folgenden wird ein
Überblick über die Grundlagen, Aufgaben und Sachstände zum Zensus 2022 gegeben.
Bundesweit regeln das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG
2022) die konkrete Durchführung des Zensus 2022. Beide Gesetze wurden Ende Dezember durch
das Zensusverschiebungsgesetz angepasst. Insbesondere wurde der Stichtag des Zensus um ein
Jahr, d. h. vom bisher 16.05.2021 auf den nunmehr 15.05.2022, verschoben.
Das Zensusausführungsgesetz des Landes NRW (ZensG 2022 AG NRW) trat Anfang Juni 2021 in
Kraft. Es spezifiziert die Durchführung des Zensus 2022 für die Kommunen in NRW u.a. definiert es
die konkreten Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen sowie die Ausgleichszahlungen für die
Kommunen.
Die zwei bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen (ö.-r. V.) mit der StädteRegion wurden
hinsichtlich der fortentwickelten gesetzlichen Grundlagen, die aufgrund der Verschiebung des Zensus
erfolgten, geprüft und entsprechend angepasst:
I. ö.-r. V. betreffend die Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen und die damit verbundene
örtliche Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Aachen,
II. ö.-r. V. betreffend die Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion
Aachen mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Aachen.
Der Rat der Stadt erhält am ersten September 2021 hierzu eine Beschlussvorlage in Bezug auf die
bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen.
Eckpfeiler des Zensus 2022
1) Gebäude- und Wohnungszählung
Die flächendeckende und vollständige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum ist von besonderer
Bedeutung, da es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das diese Bestände
erfasst. Ziel ist nicht die Darstellung der individuellen Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger,
sondern den Durchschnitt abzubilden, um eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu
erhalten. Folgende Merkmale werden erhoben:
Gebäudemerkmale


Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel



Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim etc.)



Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG),
Wohnungsunternehmen etc.)

Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 4/7



Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht etc.)



Baujahr



Zahl der Wohnungen



Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung etc.)



Energieträger (Heizöl, Kohle etc.)

Wohnungsmerkmale


Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend etc.)



Leerstandsgründe



Leerstandsdauer



Fläche der Wohnung



Zahl der Räume



Nettokaltmiete

Zusätzliche Hilfsmerkmale für die statistische Generierung von Haushalten


Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen



Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen

Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt durch IT.NRW. Die örtliche Erhebungsstelle übernimmt
hier insbesondere Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht, der Überprüfung und
Klärung von Zweifelsfällen und der ersatzweisen Befragung von Bewohnern bzw. Bewohnerinnen bei
Antwortausfällen.
2) Befragung Haushalte
Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen zum Stichtag 15. Mai 2022 in Deutschland
leben. Darüber hinaus werden Daten zu Haushaltsstrukturen, zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit
sowie zu Gebäuden und Wohnungen erhoben. Beim Zensus 2022 kommt ein Verfahren zum Einsatz,
das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Anders als bei einer traditionellen Volkszählung
werden nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es werden u. a. vorhandene
Verwaltungsdaten verwendet, etwa Einwohnermeldedaten. Zusätzlich wird in einer
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung – etwa 10 % – zusätzlich direkt
befragt. Eine vollständige Haushaltsbefragung findet zudem in Sonderbereichen und Wohnheimen, z.
B. Studentenwohnheimen statt. Letzteres stellt eine besondere Herausforderung in der
Studentenstadt Aachen dar. Zu Sonderbereichen gehören u. a. Altenheime und Pflegeeinrichtungen,
aber auch Klöster und JVAs. Dabei werden zwei Ziele verfolgt.
Ziel 1: Einwohnerzahl ermitteln – Existenzfeststellung
Ziel 2: Strukturmerkmale der Bevölkerung ermitteln – Erweiterte Befragung zu folgenden
Themen:


Wohnsituation



Staatsangehörigkeit und Zuwanderung



Bildung und Ausbildung



Erwerbstätigkeit

Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 5/7



Arbeitsort



Wirtschaftszweig



Beruf

Die Haushaltsbefragung und die Befragung in den Sonderbereichen inkl. Wohnheimen erfolgt durch
die örtliche Erhebungsstelle.
Einrichtung der Erhebungsstelle für die StädteRegion
Die Erhebungsstelle, die von der Stadt Aachen eingerichtet wird, ist für das gesamte Gebiet der
StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen zuständig. Dies ist durch die oben genannten öffentlichrechtlichen Vereinbarungen festgelegt. Die dafür notwendigen Beschlüsse wurden vom Rat der Stadt
am 19.02.2020 gefasst (Vorlagen Nr. FB 02/0196/WP17 und FB 02/0197/WP17).
Zentrale Aufgaben der Erhebungsstelle:


Einrichtung, Abschottung und Inbetriebnahme der Erhebungsstelle (EHST),



Rekrutierung, Schulung und Organisation des Einsatzes der Erhebungsstellenmitarbeiter/innen und der Erhebungsbeauftragten (EB),



Durchführung der Befragungen an Anschriften der Haushaltsstichprobe sowie der Anschriften
mit Sonderbereichen und der damit verbundenen Existenzfeststellung zur
Einwohnerzahlermittlung und der Erhebung von soziodemographischen Merkmalen,



Laut Gesetzesentwurf ist auch eine Übertragung von Aufgaben anderer Erhebungsteile (z. B.
Wiederholungsbefragung) auf die Erhebungsstellen möglich. IT.NRW plant die
Erhebungsstellen nicht damit zu belasten.

Zentrale vorbereitende Aufgaben zur Einrichtung von Erhebungsstelle:


Personalgewinnung (Leitung, Stellvertretung, IT-Beauftragte(r), Mitarbeiter/-innen)



Suche geeigneter zusammenhängender Räumlichkeiten (Bereich für Austausch mit EB,
Bearbeitung von Erhebungsunterlagen, Lagerfläche, Schulungsräume, Besucher, ITArbeitsplätze)



Beschaffung von Materialien und Inventar für die EHST (Arbeitsplätze, IT-Technik,
Büromaterial, DIN-A3-Drucker etc.)



Abschottung der EHST von kommunalen Einrichtungen
 organisatorisch, personell, technisch, räumlich
 BSI-Grundschutz: Schutzbedarf hoch

Meilensteine des Zensus 2022
Viele vorbereitende Datenlieferungen sind bereits erfolgt. Nun beginnen die konkreten Vorbereitungen
in den Kommunen. Bis Ende Oktober 2021 muss die Erhebungsstelle eingerichtet sein. Die ersten
durch IT.NRW durchgeführten Schulungen finden im Vorfeld statt. Ab Anfang 2022 wird neben Leitung
und Stellvertretung nach und nach Personal eingestellt bis im März/April die Erhebungsstelle
vollbesetzt ist. Parallel hierzu erfolgt die Rekrutierung und Schulung von Erhebungsbeauftragten. Die
ersten Adressüberprüfungen und Terminübermittlungen beginnen Anfang Mai 2021. Ab dem Stichtag,
15. Mai 2022, beginnen die Haushaltsbefragungen. Ab September 2022 wird das Personal wieder
Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 6/7

schrittweise abgebaut. Die Erhebungsstelle bleibt bis Februar/März 2023 bestehen. Die Ergebnisse
des Zensus sollen im November 2023 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden.
Im Anhang finden Sie zwei Übersichten zu den wichtigsten Meilensteinen, zum einen aus Sicht des
Statistischen Bundesamtes, zum anderen aus Sicht der örtlichen Erhebungsstelle.
Aktueller Stand


Rekrutierung Leitung und Stellvertretung,



Demnächst Ausschreibung Sachbearbeiter/-innen



Einrichtung der Räumlichkeiten inklusive IT-Ausstattung im Verwaltungsgebäude Blücherplatz
begonnen



Bereits Fachgespräch des Statistischen Bundesamtes mit den Kommunen



Erstes Informationsmaterial durch IT.NRW bereits zur Verfügung gestellt



Aktuell beginnt IT.NRW die Kommunen zu schulen



Verwaltungsinterne Austauschrunde aller beteiligten Fachbereiche gebildet

Anlage/n:
-

Zensus Newsletter 01/2021

-

Zensus 2022: Voraussichtliche wesentliche Termine der EHST in NRW

Vorlage FB 02/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.08.2021

Seite: 7/7

Zensus 2022: Voraussichtliche wesentliche Termine der EHST in NRW
Vorgang
Einsetzung der EHST-Leitung, der stellvertretenden EHST-Leitung, des IT-Beauftragten
nach Inkrafttreten des NRW Zensusausführungsgesetzes
Einrichtung und Abschottung der EHST
Fachliche Schulung der EHST zu den Vorbereitungsarbeiten der Haupterhebung (inkl. Fachanwendung) durch IT.NRW
Abnahme eingerichteter und abgeschotteter EHST
Meilenstein: EHST ist eingerichtet, abgeschottet und abgenommen
Rekrutierung von Erhebungsbeauftragten (EB) durch die EHST (exkl. Nachrekrutierung)
Schulung des EHST-Personals durch die EHST zu den Vorbereitungsarbeiten
Meilenstein: Bereitstellung der Fachanwendung zum Vorbereitungsteil
(Der Zugriff der EHST erfolgt erst nach Kalibrierung der Anwendung durch IT.NRW und Freischaltung der EHST)
Schulungsleiterschulung für die Erhebungsbeauftragtenschulung durch IT.NRW
Schulung der Erhebungsbeauftragten durch die EHST (exkl. Nachschulungen)
Fachliche Schulung der EHST zu den Durchführungsarbeiten der Haupterhebung (inkl. Fachanwendung) durch IT.NRW
Schulung des EHST-Personals durch die EHST zu den Durchführungsarbeiten
Meilenstein: Bereitstellung der Fachanwendung zum Durchführungsteil
(Zugriff der EHST erfolgt erst nach Kalibrierung der Anwendung durch IT.NRW und Freischaltung der EHST)
Beginn der Begehung von Anschriften durch EB und Einwurf von Terminankündigungen (keine Erhebung! )
Bei Bedarf: Nachrekrutierung und Nachschulung von EB durch EHST
Meilenstein: Zensus 2021 - Stichtag
Durchführung der Personenerhebung zu Ziel 1 (bis 18.10.2022) und Ziel 2 (bis 18.11.2022)
an Normalanschriften und Anschriften mit Sonderbereichen
Durchführung der Erhebungsteilübergreifenden Plausibilisierung (EÜPL)
Zusammenstellung aller für die Vernichtung vorgesehenen Unterlagen
Abschluss der Feldphase der EB
Übergabe der restlichen Unterlagen der EB an die EHST
Meilenstein: Abschluss der Ziel-1-Erhebung
Meilenstein: Abschluss der Arbeiten zur EÜPL
Meilenstein: Abschluss der Ziel-2-Erhebung
Auflösung der EHST (in Abhängigkeit der Klärung offener Punkte und Auffälligkeiten)

Planungsstand März 2021 - Änderungen sind möglich

Beginn

Ende

Juli 2021

Juli 2021

01.07.2021
23.08.2021
29.10.2021
29.10.2021
02.11.2021
13.09.2021

31.10.2021
27.10.2021
29.10.2021
29.10.2021
29.04.2022
19.10.2022

29.10.2021

29.10.2021

22.11.2021
17.01.2022
24.01.2022
14.02.2022

14.01.2022
07.05.2021
29.04.2022
19.10.2022

29.04.2022

29.04.2022

02.05.2022
02.05.2022
15.05.2022

02.05.2022
29.07.2022
15.05.2022
18.10.2022
18.11.2022
11.11.2022
31.05.2023
07.08.2022
14.08.2022
18.10.2022
11.11.2022
18.11.2022
31.05.2023

16.05.2022
16.05.2022
16.05.2022
07.08.2022
14.08.2022
18.10.2022
11.11.2022
18.11.2022
19.11.2022