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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0132/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

11.08.2021
FB 45/220

Fortsetzung der Randzeitenbetreuung Kita Kalverbenden
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
24.08.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,
2. beschließt des Weiteren die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden für das
Kitajahr 2021/22 mit einer Fördersumme von 22.360 € im zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00
Uhr weiterzuführen.

Vorlage FB 45/0132/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

1) 4-060101-953-3, 41410000
2) 4-060101-953-3, 53180000
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

1)503.200

503.200

1.509.600

1.509.600

0

0

2)629.000

629.000

1.887.000

1.887.000

0

0

0

0

0

0

0

0

-125.800

-125.800

-377.400

-377.400

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0132/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0132/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Kita Kalverbenden der AWO bietet seit August 2015 eine Randzeitenbetreuung, die eine
Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten darstellt, an.
Für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können die Kinder morgens früher
und nachmittags länger betreut werden. Für das Aufrechterhalten des Angebots erhält der Träger seit
2015 jährlich Mittel, deren Verwendung in einem detaillierten Verwendungsnachweis offengelegt wird.
Die am 09.07.2019 beschlossene Verlängerung der Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden
läuft zum 31.07.21 aus. Basierend auf den Erfahrungen (Vorlage: FB45/0118/WP17 sowie Vorlage:
FB45/0621/WP17) wünscht die AWO als Träger der Einrichtung eine Verlängerung der
Randzeitenbetreuung.
Die Randzeitenbetreuung in der Kita hat sich etabliert und bewährt. Die Förderung des Trägers kann
zukünftig über das neue Programm des Landes „Flexibilisierung Randzeiten“ umgesetzt werden.
Das Angebot der AWO entspricht dem im KiBiz formulierten Anliegen des Gesetzgebers. Da es sich
um ein Bestandsangebot handelt, soll dieses bereits jetzt in die Landesförderung aufgenommen
werden; unbeschadet dessen werden von der Stadt Aachen zeitnah Rahmenbedingungen für die
Bezuschussung aufgestellt, die Grundlage für die Förderung weiterer Träger sind. Der offizielle Beginn
der Umsetzung des § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ braucht noch
etwas Zeit, da es noch diverse offene Punkte gibt, die mit dem LVR geklärt werden müssen.
Am 09.07.2019 beschloss der KJA die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden in den
Kindergartenjahren 2019/20, mit einer Fördersumme in Höhe von 21.048 €, und 2020/21 mit einer
Fördersumme in Höhe von 21.695 € im jeweils zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00 Uhr
weiterzuführen.
Da die Umstellung der Finanzierung von kommunalen Mitteln auf Mittel des Landes NRW zum
01.08.21 anvisiert wurde, ist der Haushaltsansatz, der mittelfristig bei 40.000 € lag (4-060101-935-7,
53180000) zugunsten des PSP 4-060101-953-3, SK 53180000 Flexibilisierung Betreuungszeiten ab
2022 auf null reduziert worden.
Die Finanzierung kann für 2021 und 2022 vollumfänglich aus den bestehenden Haushaltsansätzen bei
4-060101-953-3, SK 53180000 erfolgen.
Kostendarstellung
Die Förderung für das Kalenderjahr 2020, welche sich anteilig aus den Förderungen der Kitajahre
2019/20 und 2020/21 zusammensetzt, belief sich auf 21.317,58 €. Dem gegenüber werden im
Verwendungsnachweis Kosten von 23.208,16 € gestellt. Hieraus ergibt sich ein von der AWO zu
tragender Eigenanteil von 1.890,68 €.
Um den steigenden Kosten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Pauschale
für das Kitajahr 2021/22 analog zu der Erhöhung der letzten Förderung um ca. 3,07 % auf insgesamt
22.360 € vor.

Vorlage FB 45/0132/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 4/5

Förderung in €

2019

2020

2021

2022

Haushaltsjahr

[…] + 8.770,00

21.317,58

21.972,08

13.043,34

Kitajahr

[…]

21.048,00

21.695,00

22.360,00

-

Die Kita Kalverbenden genießt deshalb Bestandsschutz gegenüber anderen Einrichtungen, die erst
mit Einführung des neuen Programms „Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ erweiterte
Öffnungszeiten umsetzen möchten.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Randzeiten (7 – 17 Uhr) in der Kita Kalverbenden mit 22.360 € für
das Kitajahr 2021/22 zu fördern.

Anlage:
Vorlage: FB45/0621/WP17

Vorlage FB 45/0132/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 5/5

Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

çfaHt aarVlPTI

FB 45/0621/WP17
öffentlich

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

16.04.2019
FB 45/200

Fortsetzung der Randzeitenbetreuung Kita Kalverbenden
Beratungsfolge:
Datum
07.05.2019

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder und Jugendausschuss:
1.

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,

2.

beschließt des Weiteren, die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden in den
Kindergartenjahren 2019/20, mit einer Fördersumme in Höhe von 21.048 €, und 2020/21 mit
einer Fördersumme in Höhe von 21.695 € im jeweils zeitlichen Umfang von 7:00 - 17:00 Uhr
weiterzuführen.

Vorlage FB 45/0621/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.04.2020

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebe­
ner Ansatz

Fortgeschriebe­

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt­

Gesamt­
bedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekos­

Folgekos­

ten (alt)

ten (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

PSP 4-060101-935-7, 53180000 - Randzeitenbetreuung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2019

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschriebe­
ner Ansatz

Fortgeschriebe­

Ansatz

ner Ansatz

2020 ff.

2019

2020 ff.

0

0

0

0

0

0

74.000

74.000

222.000

222.000

0

0

0

0

0

0

0

0

-74.000

-74.000

-222.000

-222.000

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 45/0621/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.04.2020

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Ausgangslage
Am 23.05.2015 wurde im Kinder- und Jugendausschuss beschlossen in der Kindertagesstätte
Kalverbenden der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. eine Randzeitenbetreuung
einzurichten (Vorlage: FB45/0118/WP17). In der Sitzung vom 08.09.2015 hat der Kinder- und
Jugendausschuss dem Konzept zu den Kosten der Randzeitenbetreuung zugestimmt (Vorlage:
FB45/0137/WP). Ein erster Erfahrungsbericht wurde am 24.05.2016 dem Kinder- und
Jugendausschuss gegeben (Vorlage: FB45/0238/WP17). Am 04.07.2017 wurde im Kinder- und
Jugendausschuss beschlossen, die Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden weiterzuführen
und im reduzierten Umfang von 7:00 - 18:00 Uhr zu finanzieren (Vorlage: FB45/0385A/VP17).
Erfahrungen der Kita
•

Die Kapazität der Gruppe zur Randzeitenbetreuung wird nicht voll ausgenutzt (möglich: 10
Kinder U3 oder 20 Kinder Ü3; aktuelle Ausnutzung: 3 Kinder U3, 6 Kinder Ü3, teilweise nur
tageweise). Durchschnittlich werden derzeit in den Randzeiten insgesamt 7,7 Kinder betreut.

•

Insbesondere die Zeit von 7:00 - 7:30 Uhr wird nachgefragt (4,2 Kinder) sowie die Zeit von
16:30- 17:00 Uhr (3,5 Kinder)

•

Die Zeit von 17:00 - 17:30 Uhr wird nur für durchschnittlich ein Kind nachgefragt.

•

Die Zeit von 17:30 - 18:00 Uhr wurde in diesem Kindergartenjahr bislang nicht in Anspruch
genommen.

Bewertung der Fachverwaltung
•

Aus Sicht der Verwaltung macht es daher Sinn, das Angebot der Randzeitenbetreuung auf die
Zeit von 7:00 - 17:00 Uhr zu reduzieren. Dies führt zu deutlich geringeren Kosten für die
Randzeitenbetreuung.

•

Die Verwaltung schlägt vor, die Rahmenbedingungen aufgrund der Auswertungen der
vergangenen Jahre bereits für die Kindergartenjahre 2019/20 und 2020/21 festzulegen, damit
insbesondere die Eltern sowie die Kita eine Planungssicherheit erhalten.

•

Im Rahmen der anstehenden KiBiz-Reform gibt es Überlegungen landesseitig in eine
Förderung einzusteigen.

Bisherige Kosten
Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 wurden folgende Kosten zu Grunde gelegt:
Jahr:

Bewilligung:

Abgerechnet nach
Verwendungsnachweis:

2015

17.150,00€

17.150,00€

2016

37.960,00€

37.960,00€

2017

36.833,47€

36.833,47€

2018

39.625,43€

36.432,02€

Vorlage FB 45/0621/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.04.2020

Seite: 3/4

Geplante Kosten
Auf Grundlage einer Kostenkalkulation veranschlagt die AWO für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und
2021 folgende Kosten:
Personalkosten
2019 (bis 31.7.2019
1,5 Std/Tag verl. Öff.)
2019 (ab 1.8.2019
1 Std/Tag verl. Öff.)
2020
(1 Std/Tag verl. Öff.)
2021 (bis 31.07.2021 = Ende
des Kita-Jahres)

Betriebskosten

Gesamt

20.674,13 €

3.315,00€

7.558,68€

981,25€

17.684,24€

3.364,29€

21.048,53 €

10.866,75€

2.058,33€

12.925,07 €

32.529,05 €

Fazit:
Trotz des bereits seit mehreren Jahren bestehenden und bekannten Angebotes der
Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden wird dieses von verhältnismäßig wenigen
Familien in Anspruch genommen. Es scheint hier jedoch insbesondere Bedarf in der morgendlichen
frühen Öffnungszeit ab 7:00 Uhr sowie in der Zeit bis 17:00 Uhr zu bestehen. Die Zeit nach 17:00 Uhr
wird nur punktuell in Anspruch genommen, die Zeit nach 17:30 Uhr derzeit gar nicht. Es hat sich
gezeigt, dass der tatsächliche Bedarf der Eltern deutlich geringer ist als angenommen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch wünschenswert, die Randzeitenbetreuung in der Kita
Kalverbenden weiterhin fest zu etablieren und Eltern eine verlässliche Öffnungszeit von 7:00 - 17:00
Uhr anzubieten. Mit der geplanten Umsetzung der KiBiz-Reform könnten sich weitere
Refinanzierungsmöglichkeiten ergeben, die wiederum den städtischen Finanzierungsbeitrag
reduzieren könnten.

Anlage:
Bericht der Arbeiterwohlfahrt zum aktuellen Verlauf der Randzeitenbetreuung

Vorlage FB 45/0621/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.04.2020

Seite: 4/4

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband
Aachen-Stadt e. V.
Kindertagesstätte Kalverbenden
www.awo-aachen-stadt.de

Bericht Randzeitenbetreuunq in der AWO-Kindertaqesstätte Kalverbenden
Ausqanqslaqe:
Die AWO-Kindertagesstätte Kalverbenden bietet bislang in 5 Gruppen bis zu 90
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren an. Die Kernöffnungszeiten
sind montags bis Freitags von 7:30 - 16:30 Uhr; zusätzlich dazu stehen bis zu 20 Plätze für
die Randzeitenbetreuung in der Zeit von 7:00 - 7:30 Uhr und/oder von 16:30 - 18:00 Uhr zur
Verfügung. Im Rahmen dieser Öffnungszeiten können die Kinder max. bis zu 9 Stunden
täglich betreut werden.

Praktische Umsetzung:
Im ersten Jahr wurde ein rotierender Dienstplan umgesetzt, d.h. jeweils 2 Mitarbeiterinnen
waren im wöchentlichen Wechsel, später an festen Tagen, in der Randzeitenbetreuung
eingesetzt. Dies führte bei Personalausfall häufig zu Schwierigkeiten der Vertretung, da viele
Kolleginnen die Arbeit am späten Nachmittag nicht bzw. nur nach vorheriger Planung mit
ihrem Familienleben vereinbaren können. Im Kindergartenjahr 2016/17 wurden in der
Betreuung nach 16:30 Uhr zwei feste Mitarbeiterinnen eingesetzt; die Betreuung vor 7:30 Uhr
wird vom regulären Frühdienst geleistet. Seit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 wird die
Betreuung am Nachmittag von einer festen Kraft und wechselnd von einer Kraft aus dem
Team begleitet.
Die Randzeitenbetreuung findet in einer festen Gruppe statt, in der sich die Kinder um 16:30
Uhr einfinden. Gegen 17:00 Uhr wird ein gesunder Snack angeboten, es finden Angebote und
schwerpunktmäßig freies Spiel statt. Aufgrund der konstanten personellen und räumlichen
Bedingungen ist hier eine vertraute kleine Gruppe entstanden, die sich im ruhigen Rahmen
am späten Nachmittag entspannt begegnen und hier gemeinsam den Kindergartentag
ausklingen lassen.

1. Vorsitzender:
Geschäftsführer:

Karl Schultheis
Özgür Kalkan

USt.-ldentifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355

Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68 3905 0000 0001 0230 01
BIC: AACSDE 33

Ausnutzung:
Die Ausnutzung der Randzeitenbetreuung liegt bei derzeit bis zu 9 Kindern; davon 3 Kinder
U3, 6 Kinder im Alter von 3 -6 Jahren.
Nach wie vor findet die überwiegende Inanspruchnahme an 2 - 4 festen Tagen statt; bei 3
Kindern durchschnittlich jeweils montags - freitags. Insgesamt wird die Randzeitenbetreuung
am Nachmittag in diesem Kindergartenjahr in etwas höherem Umfang in Anspruch genommen
als im vergangenen Jahr:
Im Frühdienst
• Montags: 7:00-7:30 Uhr 4,0 Kinder
• Dienstags.7:00-7:30 Uhr 4,4 Kinder
• Mittwochs 7:00-7:30 Uhr 5,1 Kinder
• Donnerstag 7:00-7:30 Uhr 3,8 Kinder
• Freitags 7:00-7:30 Uhr 3,8 Kinder
Im Spätdienst
• Montags:16:30- 17:00 Uhr 3,5 Kinder

• Montags 17:00-17:30 Uhr 1,5 Kinder

• Dienstags 16:30- 17:00 Uhr 3,5 Kinder

• Dienstag 17:00 -17:30 Uhr 0,8 Kinder

• Mittwochs 16:30-17:00 Uhr 3,5 Kinder

1. Vorsitzender:
Geschäftsführer:

Karl Schultheis
Özgür Kalkan

USt.-ldentifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355

Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68 3905 0000 0001 0230 01
BIG: AACSDE 33

• Mittwochs 17:00- 17:30 Uhr 0,8, Kinder

• Donnerstag 16:30-18:00 Uhr 3,5 Kinder

• Donnerstagl7:00-17:30 Uhr 1,5 Kinder

• Freitag 16:30-17:00 Uhr 3,5 Kinder

• Freitags 17:00-17:30 Uhr 0,3 Kinder

Schwerpunktmäßiger Bedarf in der Zeit von 7:00 - 7:30 Uhr sowie von 16:30 - 17:00 Uhr.
In der Zeit von 17:00 bis 17:30 Uhr wurde die Randzeitenbetreuung punktuell genutzt. In der
Zeit von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr wird die Randzeitenbetreuung momentan nicht in Anspruch
genommen.

Personalsituation:
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 wird die Randzeitenbetreuung am Nachmittag
von einer festen Mitarbeiterin und jeweils einer Mitarbeiterin im Wechsel geleistet; am frühen
Morgen wird die Betreuung vom regulären Frühdienst geleistet. Bei Krankheitsvertretung der
eingeteilten Kolleginnen kam es trotz guter Planung immer wieder zu Engpässen und
individuellen Belastungen, da viele Kolleginnen, die selbst eigene Kinder betreuen, kaum
spontan am späten Nachmittag einspringen können. Generell ist es in der Regel auch für
Teilzeitkräfte (derzeit 8 von 18 Teammitgliedern) unmöglich, am späten Nachmittag eingesetzt
zu werden.
1. Vorsitzender:
Geschäftsführer:

Karl Schultheis
Özgür Kalkan

USt.-ldentifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355

Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68 3905 0000 0001 0230 01
BIG: AACSDE 33

„Stolpersteine“ - Positive Aspekte:
Eine Herausforderung ist nach wie vor die Dienstplangestaltung und Personalgewinnung. Zur
großen Entlastung des Gesamtteams ist es auch in diesem Kindergartenjahr gelungen, eine
Mitarbeiterin zu finden, die täglich die Randzeitenbetreuung am Nachmittag leistet. Aus den
bereits erwähnten Gründen ist es, besonders in Zeiten hohen Personalausfalls schwierig, die
Vertretung für Urlaub und Krankheit zu regeln. Es müssen viele Absprachen getroffen werden,
der Dienstplan flexibel umgestellt werden, was insgesamt immer wieder einen zeitlichen
Mehraufwand im Rahmen der internen Organisation bedeutet.
Die Rückmeldungen der Eltern sind durchwegs positiv. Für einige Familien, besonders auch
alleinerziehende Eltern stellt das Angebot eine große Entlastung und Unterstützung bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium dar.lm Zuge der Anmeldung für einen
Betreuungsplatz geben Eltern immer wieder an, dass das Interesse vor alle aufgrund der
Randzeitenbetreuung beseht. Die Sorge, dass die Kinder „zu lange“ in der Kita verbleiben
bzw. der Tag damit zu anstrengend ist, hat sich nicht bestätigt. Es überwiegt der große Vorteil
dessen, dass diese Kinder nicht nach der Kita noch eine andere Betreuung (Babysitter etc.) in
Anspruch nehmen müssen, sondern in ihrem gewohnten Kita-Umfeld den gesamten Tag
verbringen können.
Der Einsatz von konstanten Kolleginnen hat dazu geführt, dass sich hier eine feste kleine
Gruppe gebildet hat in der die Kinder in entspannter und ruhiger Atmosphäre den Kita-Tag
.ausklingen lassen können und sich dabei auch schon Rituale entwickelt haben, die die Kinder
sehr schätzen
Die Rückmeldung der Eltern zeigt jedoch, dass es trotz Randzeitenbetreuung mitunter
schwierig ist, Beruf, Schichtarbeit und Studium mit einer maximalen Betreuung von 9 Stunden
angemessen nachzugehen. Hier wird immer wieder der Wunsch geäußert, die 9 Stunden an
einzelnen Tagen zu überschreiten (und dafür an anderen Tagen das Kind früher abzuholen
oder zuhause zu betreuen). Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass Eltern die 9 Stunden
überschreiten. Im Rahmen dessen wäre statt einer Randzeitenbetreuung eine tatsächliche
erweiterte Öffnungszeit (über 9 Stunden) eine noch bessere Unterstützung bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

1. Vorsitzender:
Geschäftsführer:

Karl Schultheis
Özgür Kalkan

USt.-ldentifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355

Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68 3905 0000 0001 0230 01
BIG: AACSDE 33

Entgegen mancher Vorbehalte wird die Randzeitenbetreuung nicht leichtfertig, sondern
ausschließlich von berufstätigen Eltern, Studierenden und Alleinerziehenden in Anspruch
genommen. Aus Gesprächen und Rückmeldungen der Eltern haben viele sogar eher
Hemmungen, das Angebot anzunehmen. Das Wohl des Kindes steht hier für alle Beteiligten
im Vordergrund.
Hier scheinen vielleicht auch kulturelle Aspekte eine Rolle zu spielen, da die
Betreuungslandschaft in Deutschland überwiegend institutioneile Betreuung bis ca.16.30 Uhr
vorsieht und die Kinderbetreuung am späteren Nachmittag als Sache der Eltern betrachtet
wird. Dies führt mit dazu, dass Eltern stark unter Druck stehen und immer erst versuchen, die
Betreuung selber oder in ihrem sozialen Netzwerk zu organisieren.
Die Randzeitenbetreuung in unserer Einrichtung wird derzeit meistens nur bis maximal 17:00
Uhr genutzt; als Grund äußern die Eltern, dass ihnen eine gemeinsames Abendessen mit den
Kindern in der Familie wichtig sei. Eine Betreuung bis 18:00 Uhr kollidiert bei Kindern dieser
Altersstufe dann vielleicht schon mit dem Zubettgeh-Ritual, sodass sie kaum angefragt wird.

Aachen, den 18.03.2019

Luisa Artmann
(Einrichtungsleitung)

1. Vorsitzender:
Geschäftsführer:

Karl Schultheis
Özgür Kalkan

USt.-ldentifikationsnr: DE 811 390 108
Steuer-Nr.: 201/5900/5464
Amtsgericht Aachen VR 1355

Sparkasse Aachen
Konto-Nr.: 1 023 001
BLZ: 390 500 00
IBAN: DE68 3905 0000 0001 0230 01
BIC: AACSDE 33