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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0068/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

06.04.2021
FB 45/300.010

Wahrnehmung des Kinderschutzes durch die ev. Kinder- und
Jugendhilfe Aachen-Brand – Sachstandsbericht –
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
27.04.2021
27.04.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur
Kenntnis.

2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 45/0068/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz 20xx

ener Ansatz

ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz 2022

ener Ansatz

ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

-17.874.900

-17.874.900

-54.008.700

-54.008.700

0

0

58.131.800

58.131.800

177.273.500

177.273.500

0

0

0

0

0

0

0

0

40.256.900

40.256.900

123.264.800

123.264.800

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0068/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0068/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 3/6

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (SGB VIII) haben Kinder und Jugendliche das
Recht unbeschadet in unserer Gesellschaft aufzuwachsen. Die Eltern haben das natürliche Recht und
die ihnen zuvörderst ihnen obliegende Pflicht dies sicher zu stellen. Hierüber wacht die staatliche
Gemeinschaft, ausgeführt durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Diese Aufgabe wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sichergestellt. Hierbei arbeitet FB 45 in
Kooperation eng mit den freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Dies geschieht im Rahmen der
stadtweitbekannten Kinderschutzhotline 0241/432-5151.
Auf dieser Grundlage ist die ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand seit den 1980er Jahren als erste
Anlaufstelle in enger Zusammenarbeit mit den Sozialraumteams des FB 45 tätig.
Hierbei geht es primär um folgende Aufgabenwahrnehmungen:


Krisenintervention und Gefahrenabwehr im Sinne des Kindeswohls



Schutz, Versorgung und Betreuung von Kindern oder Jugendlichen

Die Intervention bei Krisen und die Abwehr von Gefahren zum Wohl von Kindern und Jugendlichen
sind besonders in den folgenden Situationen notwendig:


Säuglinge, Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre), die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung nicht
mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und für die noch keine langfristige
Unterbringungsmöglichkeit gefunden wurde,



Säuglinge, Kinder und Jugendliche, deren Versorgung in der eigenen Familie kurzfristig nicht
mehr gewährleistet ist,



Kinder und Jugendliche, die zu der inneren Überzeugung gelangt sind, entstandene Probleme
nicht mehr mit den Sorgeberechtigten in einer adäquaten Art und Weise lösen zu können und die
mit Flucht und Ausweichverhalten reagieren,



Eltern und Sorgeberechtigte, die sich mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und mit der
Situation nicht mehr in einer adäquaten Art und Weise umgehen können.

2. Beschreibung des Angebots
Die ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand stellt für diese Aufgaben vor dem Hintergrund der §§ 8a,
20, 33, 42 und 42a SGB VIII folgende Angebote zur Verfügung:


Kinder- und Jugendnotdienst



Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)



Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

Vorlage FB 45/0068/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 4/6

2.1 Kinder- und Jugendnotdienst


Durch politischen Beschluss vom 01.01.2007 wird die oben die Rufnummer 0241/432-5151
zur Meldung von Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung außerhalb der Dienstzeiten des
FB 45 durch den Kinder- und Jugendnotdienst der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe
bedient.



Hier stellt der Fachdienst auf der Grundlage identischer Standards die ständige Erreichbarkeit
für Kinder und Jugendliche und weiterer Institutionen sicher.
 Montag bis Donnerstag 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis 08:00 Uhr
 Freitag 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis 08:00 Uhr
 Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24.00 Uhr



Eingehende Anrufe von besorgten Bürgern, Polizei, Ordnungsamt, Kliniken/ Psychiatrien etc.
werden nach einem standardisierten Verfahren überprüft und bewertet. Das schließt ggf.
einen Einsatz vor Ort mit ein.



Der Dienst wird jeweils von zwei erfahrenen pädagogischen Fachkräften abgedeckt (VierAugen-Prinzip).



Da die Inobhutnahme eine hoheitliche Aufgabe darstellt, wird diese durch den
Hintergrundbereitschaftsdienst der Abteilung Jugend in Person der Teamleitung veranlasst
und ausgesprochen.



Der Kinder- und Jugendnotdienst ist für die Zuführung von Kindern und Jugendlichen in das
Bereitschaftsfamiliensystem zuständig.

2.2 Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)


Für notwendige, kurzfristige Unterbringungen besteht immer eine vom Fachdienst des Trägers
koordinierte Ruf- und Aufnahmebereitschaft von je einer Bereitschaftsfamilie für die
Altersgruppen 0 - 12 Jahre und 13 - 17 Jahre.
Hier ist der benannte Träger verpflichtet geeignete Familien zu werben, zu schulen,
fortzubilden und zu betreuen.



Während der Rufbereitschaft verpflichten sich die Bereitschaftsfamilien betroffene Säuglinge,
Kinder und Jugendliche in ihren privaten Kontext aufzunehmen.



Am nächsten Werktag werden diese in die Obhut des Kriseninterventionsdienstes SRT IX des
FB 45 übergeben.

2.3 Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)


Die FBB ist eine zeitlich befristete Maßnahme der Krisenintervention, die bis zu maximal drei
Monaten andauern kann.

Vorlage FB 45/0068/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 5/6



Betroffene Minderjährige, die untergebracht werden, erleben eine kurzfristige, meist
ungeplante und unvorbereitete Trennung von der Herkunftsfamilie. Sie dient der
Sicherstellung der Primärversorgung und bietet ihnen Schutz, Zuwendung und emotionale
Ansprache bis zur Klärung der weiteren Perspektive.



Insbesondere für Säuglinge und kleine Kinder ist die Familiäre Bereitschaftsbetreuung die
adäquate Form der Fremdunterbringung.

3.

Kosten

Die jährliche Pauschale für den Fachdienst FBB & IO beträgt 138.902,86 Euro.
Für die Aufgabenerfüllung der Kindernotrufnummer fallen jährlich 163.968,87 Euro an.
Diese werden aus dem Produktsachkonto der Hilfen zur Erziehung finanziert.
4.

Fazit

Diese gelungene Kooperation ist grundlegender Bestandteil des in Aachen etablierten Systems des
Kinder- und Jugendschutzes.
Im Rahmen dieses Angebots des Trägers kann das Jugendamt auf fundiertes Fachwissen und
qualifizierte Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes zurückgreifen.
In Krisen- und Gefahrensituationen ist das routinierte, kollegiale und transparente Zusammenwirken
für die Säuglinge, Kinder- und Jugendlichen, sowie deren Familien von extrem hoher Bedeutung.
Die Bereitschaftsfamilien zeichnen sich durch hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Offenheit gegenüber
vielfältigen Gegebenheiten und teilweise belasteten Einzelschicksalen aus.
Diese Arbeit ist sehr anspruchsvoll, da sich die Familien immer wieder auf neue Betroffene und ihren
spezifischen Belangen und Bedürfnissen einstellen müssen.
Die evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand übernimmt im Rahmen des Kinderschutzes
einen verantwortlichen und wertvollen Beitrag.

Anlage:
Aktualisierte Leistungsbeschreibung der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand

Vorlage FB 45/0068/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 6/6

Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Inhaltsverzeichnis
Seite

1. Zuordnung des Angebots

2

1.1 Kinder- und Jugendnotdienst
1.2 Rufbereitschaft/ Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)
1.3 Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

2. Grundleistungen – Koordinierender Fachdienst

4
5
7
8

2.1 Kinder- und Jugendnotdienst
2.2 Rufbereitschaft/ Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)
2.3 Fallbegleitende Leistungen (FBB)
2.4 Bereitschaftsfamilien
2.5 Übergreifende Aufgaben

8
12
14
19
23

3. Qualitätssicherung

25

4. Ausstattung und Ressourcen

28

1

Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

1. Zuordnung des Angebots
 Allgemeine Beschreibung der
Hilfeform

 Erreichbarkeit des koordinierenden Fachdienstes

 Hintergrund

Der koordinierende Fachdienst ist für die Sicherstellung der folgenden Leistungen zuständig




Kinder- und Jugendnotdienst
Rufbereitschaft/ Inobhutnahme (RB/IO)
Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

Die Präsenzzeiten des koordinierenden Fachdienstes im Büro (Freunder Landstr. 60, 52078 Aachen) sind
Montag bis Donnerstag 08:30h bis 16:30h
Freitag
08:30h bis 14:00h

Die Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand ist seit den 1980er Jahren als inobhutnehmende Einrichtung für die Stadt
Aachen aktiv.
Mitte 2001 wurde das bisherige System der Bereitschaftspflege als Gemeinschaftsarbeit des Jugendamts, des SKFs
und der Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand grundlegend modifiziert und unter Beachtung der fachlich notwendigen Standards neugestaltet.
Für die Kurzzeitpflege und die FBB/RB/IO wurden ein gemeinsames Konzept und einheitliche Standards erarbeitet.
Damit wurde das Aufgabenfeld, das bis dahin 3 Träger (Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand, SKF und Jugendamt)
abdeckten, in die Zuständigkeit eines Trägers zusammengeführt.
Im Sommer 2007 wurde der Dienst um die Aufgabe der Gefährdungsbewertung und eine damit verbundene doppelte
Bereitschaft erweitert und zum Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Aachen ausgebaut. Das städtische Jugendamt
schaltet seit diesem Zeitpunkt eine rund um die Uhr erreichbare Hotline (0241-432-5151) zur Meldung von Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung. Diese wird außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes durch den Kinder- und Jugendnotdienst bedient.

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Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

1. Zuordnung des Angebots
 Zielgruppe

 Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und für die noch keine langfristige Unterbringungsmöglichkeit gefunden wurde
 Kinder und Jugendliche, deren Versorgung in der eigenen Familie kurzfristig nicht mehr gewährleistet ist
 Kinder und Jugendliche, die zu der inneren Überzeugung gelangt sind, entstandene Probleme nicht mehr mit den
Sorgeberechtigten in einer adäquaten Art und Weise lösen zu können und die mit Flucht und Ausweichverhalten
reagieren.
 Eltern und Sorgeberechtigte, die sich mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und mit der Situation nicht
mehr in einer adäquaten Art und Weise umgehen können

 Ziele









Krisenintervention und Gefahrenabwehr
Schutz, Versorgung und Betreuung des Kindes oder Jugendlichen gewährleistet
Sicherstellung der Primärversorgung durch die Bereitschaftsfamilie
Unterstützung und Stabilisierung Minderjähriger in Notsituationen
Einleitung notwendiger Fördermaßnahmen
bei Bedarf notwendige medizinische Behandlungen veranlassen und/oder begleiten
Klärung des weiteren Vorgehens

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Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

1. Zuordnung des Angebots

1.1 Kinder- und Jugendnotdienst

 Allgemeine Beschreibung

Außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes stellt der vom Fachdienst koordinierte Kinder- und Jugendnotdienst die
ständige Erreichbarkeit des Jugendamtes sicher.
Eingehende Anrufe von besorgten Bürgern, Polizei, Ordnungsamt, Kliniken/ Psychiatrien etc. über die Hotline der Stadt
Aachen "0241-432-5151" werden nach einem standardisierten Verfahren, nach den Standards des Aachener Jugendamtes, überprüft und bewertet. Das schließt ggf. einen Einsatz vor Ort mit ein. Der Dienst wird jeweils von 2 erfahrenen
pädagogischen Fachkräften abgedeckt (4-Augen-Prinzip).
Inobhutnahmen werden durch den Hintergrundbereitschaftsdienst des Jugendamtes (Teamleitungen) veranlasst und
vollzogen.
Der Kinder- und Jugendnotdienst ist für die Zuführung von Kindern und Jugendlichen in das Bereitschaftsfamiliensystem zuständig.

 Gesetzliche Grundlage

Auf Grundlage des § 8a SGB VIII erfolgt nach der Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine
Gefährdungseinschätzung.
Rechtsgrundlage für die Inobhutnahme ist § 42 SGB VIII. Die hierin definierten Voraussetzungen müssen
entsprechend vorliegen.

 Rufbereitschaft des Kinder- & Montag bis Donnerstag
Freitag
Jugendnotdienstes
An Samstagen, Sonntagen
und Feiertagen

0:00h bis 08:00h + 17:00h bis 24:00h
0:00h bis 08:00h + 13:00h bis 24:00h
0:00h bis 24.00h

sowie zu außergewöhnlichen, vorher definierten Schließzeiten des Jugendamtes in Absprache mit FB 45.
Zudem besteht eine Erreichbarkeit des Kinder- und Jugendnotdienstes für die Bereitschaftsfamilien von 8.00h bis 8.30h
und von 16.30h bis 17.00h. Der Kinder- und Jugendnotdienst wird vom koordinierenden Fachdienst über alle laufenden
Fälle informiert und fungiert als Ansprechpartner für die Bereitschaftsfamilien außerhalb der Präsenzzeiten des Fachdienstes.

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Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

1. Zuordnung des Angebots

1.2 Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)

 Allgemeine Beschreibung

Der Kinder- und Jugendnotdienst bringt Kinder und Jugendliche im Bereitschaftsfamiliensystem unter.
Für diese notwendigen, kurzfristigen Unterbringungsplätze besteht eine vom Fachdienst organisierte und koordinierte
Ruf- und Aufnahmebereitschaft von je einer Bereitschaftsfamilie für die Altersgruppen 0 - 12 Jahre und 13 - 17 Jahre
zur Verfügung.
Es wird je 1 freier Platz für Kinder im Alter von 0 - 12 Jahren und 1 freier Platz für Jugendliche zwischen 13 - 17Jahren
vorgehalten.

 Unterbringungsdauer

Im Rahmen der Rufbereitschaft in Obhut genommene Minderjährige verbleiben maximal 3 Werktage
(ohne Samstag) in der aufnehmenden Bereitschaftsfamilie, da der Notdienst auf den freien Platz angewiesen ist.
Ältere Kinder und Jugendliche werden daher am nächsten Werktag dem Jugendamt übergeben.
Ist eine längere Unterbringung von Kindern unabdingbar, muss der koordinierende Fachdienst für eine weitere Unterbringung angefragt werden. Dies geschieht außerhalb des Notdienstes und ist eine reguläre FBB-Platzanfrage
(siehe S. 14).

 Rufbereitschaftsdienst der
Bereitschaftsfamilie

Je eine Bereitschaftsfamilie für die Altersgruppen 0 - 12 Jahre und 13 - 17 Jahre
Montag bis Donnerstag
Freitag
An Samstagen, Sonntagen
und Feiertagen

0:00h bis 08:30h + 16:30h bis 24:00h
0:00h bis 08:30h + 14:00h bis 24:00h
0:00h bis 24.00h

sowie zu außergewöhnlichen, vorher definierten Schließungszeiten des Jugendamtes in Absprache mit FB 45.

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Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

1. Zuordnung des Angebots

1.2 Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)



Während der Rufbereitschaft besteht für die Bereitschaftsfamilien die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufnahme. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit dem koordinierenden Fachdienst bei folgenden Voraussetzungen möglich:

Aufnahmebedingungen und
Ausschlusskriterien







bei akutem Suchtmittelmissbrauch
bei suizidalen oder sich anderweitig selbst gefährdenden Kindern und Jugendlichen
bei akuter Gefährdung der Bereitschaftsfamilie durch das/den aufzunehmende(n) Kind/Jugendlichen
(z.B. Gewalttätigkeit)
wenn der Fachdienst darüber informiert hat, dass in Abstimmung mit den Beteiligten und dem Jugendamt, keine
Aufnahme erforderlich ist, da eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit vorhanden ist. Unberührt hiervon
ist die Verpflichtung zur Inobhutnahme bei entsprechender Willensäußerung des Kindes/Jugendlichen.

Ist die Aufnahme in einer Bereitschaftsfamilie nicht möglich, ist der Hintergrundbereitschaftsdienst des Jugendamtes
zu kontaktieren (siehe Anhang: Vereinbarung zur Zusammenarbeit).

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Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

1. Zuordnung des Angebots

1.3 Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

 Allgemeine Beschreibung

Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) ist eine zeitlich befristete Maßnahme der Krisenintervention. Kinder und
Jugendliche, die untergebracht werden, erleben meist eine kurzfristige, ungeplante und unvorbereitete Trennung von
der Herkunftsfamilie. Sie dient der Sicherstellung der Primärversorgung und bietet den Kindern und Jugendlichen
Schutz, Zuwendung und emotionale Ansprache bis zur Klärung der weiteren Perspektive des Kindes/Jugendlichen
und seiner Herkunftsfamilie.
Die Unterbringung in einer Bereitschaftsfamilie ist ein Angebot für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, die sich in
einer krisen- und konflikthaften Übergangssituation befinden. Insbesondere für Säuglinge und kleine Kinder ist die
Familiäre Bereitschaftsbetreuung eine geeignete Form der Fremdunterbringung. Für untergebrachte Kinder muss
rechtzeitig eine Perspektive entwickelt werden. Sie dürfen keinesfalls wegen mangelnder oder nicht rechtzeitig initiierter Alternativen über den maximalen Zeitraum hinaus (max. 3 Monate) in der Familiären Bereitschaftsbetreuung
verbleiben.
Die Bereitschaftsfamilie übernimmt für diesen Zeitraum die umfassende Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Bereitschaftsfamilien sind Familien, Paare oder Einzelpersonen, die ad hoc und immer vorübergehend ein Kind oder
einen Jugendlichen in ihrer Familie aufnehmen. Die Bereitschaftsfamilien verfügen über hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Offenheit gegenüber anderen Religionen und Kulturen.

 Unterbringungsdauer

Die Unterbringung erfolgt für wenige Tage, einige Wochen oder maximal bis zu 3 Monaten.

 Gesetzliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen der Hilfeform Familiäre Bereitschaftsbetreuung bilden § 27 SGB VIII in Verbindung mit
§ 33 SGB VIII oder § 42 SGB VIII. Ebenfalls kann eine Unterbringung nach § 20 SGB VIII erfolgen.

 Anfrage und Aufnahme

Die Unterbringung erfolgt über den koordinierenden Fachdienst (zu den entsprechenden Präsenzzeiten, siehe S. 2).
Nach eingehender Anfrage des Jugendamtes sucht der Fachdienst eine Bereitschaftsfamilie und prüft, ob ein geeigneter Platz zur Verfügung steht. Um einen möglichst passgenauen Platz für das aufzunehmende Kind zu finden, benötigt der Fachdienst entsprechende Informationen vom Jugendamt (Sozialdaten, Besonderheiten, perspektivische
Unterbringungsdauer etc.) (siehe Anhang: Anfragecheckliste).
Die Übergabe erfolgt in den Räumlichkeiten der Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand.
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Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
Leistungsbereich




Rahmenbedingungen

Sicherstellung der Abläufe
durch den Fachdienst

2.1 Koordinierender Fachdienst – Kinder- und Jugendnotdienst
Häufigkeit / Umfang

Beschreibung

ständig 




Sicherstellung des Dienstes durch 2 Fachkräfte (Vordergrund & Hintergrund)
1 Woche Rufbereitschaftsdienst: freitags bis freitags

ständig 



Sicherstellung des 4-Augen-Prinzips
Überprüfung von Meldungen von Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung
Hinzuziehung des Hintergrundbereitschaftsdienst des Jugendamtes
(z.B. bei Inobhutnahme) (siehe Anhang: Vereinbarung zur Zusammenarbeit)
Unterbringung/ Zuführung im Bereitschaftsfamiliensystem




Dienstübergabe des
Fachdienstes an den
Kinder- & Jugendnotdienst

Vorhalten und Koordination eines 16köpfigen Bereitschaftsdienstteams
Erfahrene Fachkräfte (Erzieher*Innen, Diplompädagog*innen, Sozialpädagog*innen,
Sozialarbeiter*innen (Dipl., B.A., M.A.)

jeden Freitag

 Weitergabe aller benötigten Informationen zu den aktuell untergebrachten Kindern
 Informationsaustausch zu den Kapazitäten der Bereitschaftsfamilien
 Erläuterungen zu besonderen möglicherweise anstehenden Einzelfällen und Vorankündigungen (Entbindungen, Entlassungen etc.)
 Austausch zu aktuellen Abläufen und Vorgehensweisen
(UmAs, Demonstrationen, Babyboom etc).
 Informationen zu aktuellen Kooperationspartnern /-personen in der laufenden Woche
(z.B. Hintergrundbereitschaftsdienst des Jugendamtes)
 Entgegennahme der Bereitschaftsunterlagen

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Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Bereitstellung der
Bereitschaftsunterlagen und
der Ausrüstung durch den
Fachdienst

2.1 Koordinierender Fachdienst – Kinder- und Jugendnotdienst
ständig Zusammenstellen, Verschriftlichen und Vorhalten aller benötigter Unterlagen durch den Fachdienst an den Kinder- und Jugendnotdienst:
 Aktuelle Belegung
 Aktuelle Kapazitäten der Bereitschaftsfamilien
 Telefonnummer zu aktuellen Kooperationspartnern /-personen in der laufenden Woche
(z.B. Hintergrundbereitschaftsdienst des Jugendamtes)
 Dokumentationsvorlage zur Telefonstatistik: Dokumentation zu jedem eingegangenen
Anruf (siehe Anhang: Telefonstatistik)
 Vordrucke: Übergabescheine, Gefährdungsbögen, Vermisstenmeldung
 Verfassen von Informationsblättern (Memos) zu besonderen möglicherweise anstehenden
Einzelfällen und Vorankündigungen (Entbindungen, Entlassungen etc.)
 Verschriftlichung zu aktuellen besonderen Abläufen und Vorgehensweisen
(UmAs, Demonstrationen, Babyboom etc.)
 Diensthandy, Dienstlaptop, Schutzausrüstung





Informationsaustausch
zwischen Fachdienst und
Kinder- & Jugendnotdienst

Reflexion der vergangenen
Bereitschaftswoche zwischen Fachdienst und
Kinder- & Jugendnotdienst

jeden Morgen 

jeden Nachmittag 

Weitergabe aller Informationen und Meldungen vom Bereitschaftsdienst des Kinder- und
Jugendnotdienstes an den Fachdienst
Fallbesprechungen
Weitergabe neuer Informationen vom Fachdienst an den Bereitschaftsdienst des Kinderund Jugendnotdienstes

jeden Freitag  Besprechung zu besonderen Fällen, Ereignissen und Abläufen
 Rückgabe der Bereitschaftsunterlagen
 Fahrtkostenabrechnung

9

Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Informationsmanagement
zwischen Jugendamt,
Fachdienst und
Kinder- & Jugendnotdienst

2.1 Koordinierender Fachdienst – Kinder- und Jugendnotdienst
ständig 








Sicherstellung der Zuführung in Bereitschaftsfamilien
durch den Fachdienst

Schulung und Einarbeitung
neuer Mitarbeiter*innen
durch den Fachdienst

ständig 


Schriftliche und/ oder telefonische Weitergabe aller relevanten Informationen aus der
Nacht bzw. dem Wochenende vom Bereitschaftsdienst des Kinder- und Jugendnotdienstes
an den Fachdienst
Sortierung und Aufarbeitung der Unterlagen (Emails, Faxe, Gefährdungsbögen) durch den
Fachdienst am nächsten Morgen
Weitergabe der Unterlagen vom Fachdienst an SRT 9 und ggf. an das zuständige Sozialraumteam
Weitergabe und Verschriftlichung von Vorankündigungen und anderen Hinweisen vom Jugendamt, über den Fachdienst, an den Bereitschaftsdienst des Kinder- und Jugendnotdienstes (Vorankündigungen, besondere Einzelfälle etc.)

Zuführungen in die Bereitschaftsfamilien werden vom Bereitschaftsdienst des Kinder- und
Jugendnotdienstes organisiert oder selbst durchgeführt
Wenn kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht oder die besondere Situation es erfordert, kann auf öffentliche Verkehrsmittel (Taxi) ausgewichen werden

bei Neueinstellung Schulungstermine zu folgenden Themen:
2 - 3 Std.  inhaltliche und territoriale Zuständigkeiten
 Standards in der Gefährdungsprüfung
(Bewertungsbogen, Frage- & Gesprächstechniken etc.)
 Schnittstellen
 Dokumentationspflichten
 juristische Besonderheiten rund um den § 42 SGB VIII

10

Leistungsbeschreibung

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH
Freunder Landstraße 60 - 52078 Aachen

Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Schulung und Einarbeitung
neuer Mitarbeiter*innen
durch den Fachdienst



Qualitätssicherung und fortlaufende Schulung der
Mitarbeiter*innen durch den
Fachdienst



Dienstplanung

2.1 Koordinierender Fachdienst – Kinder- und Jugendnotdienst
bei Neueinstellung  Einteilung, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit der Bereitschaftsfamilien
2 - 3 Std.  Umgang mit Vermisstenmeldungen
 Amtshilfe (Polizei / Ordnungsamt)
 Eigenschutz bei Einsätzen vor Ort
 Datenschutz / Vertrauliche Daten
 Umgang mit Meldungen aus anderen Städten
2 begleitete
Bereitschaftswochen  Einarbeitung mit 24-Stunden-Begleitung durch den Fachdienst (Coaching)
durch den Fachdienst
alle 3 Monate 



Teambesprechungen
Fallbesprechungen
kollegiale Beratung

kontinuierlich 

Rundschreiben zu aktuellen Abläufen und Vorgehensweisen

alle 3 Monate 


Vorplanung der Dienstpläne
Einteilung der Bereitschaftsdienste in Vordergrund und Hintergrund (4-Augen-Prinzip) in
gemeinsamen Treffen (unter Berücksichtigung der Hauptanstellung und Urlauben)
Verschriftlichung der Dienstpläne
Anpassungen und Änderung der Dienstpläne


ständig 


Verwaltungsleistungen

ständig  Erstellung, Führung und Pflege einer Datenbank bezüglich der aufgenommenen Kinder und
Jugendlichen
 Pflege der Datenbank zu eingegangenen Meldungen über den Kinder- und Jugendnotdienst
 Telefonstatistik des Kinder- und Jugendnotdienstes

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Rahmenbedingungen

2.2 Koordinierender Fachdienst – Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)
ständig 





Dienstübergabe des
Fachdienstes an die
Bereitschaftsfamilien im
Bereitschaftsdienst

jeden Freitag 






Bereitstellung der Bereitschaftsunterlagen für die Bereitschaftsfamilien durch
den Fachdienst

Sicherstellung von 2 freien Plätzen im Bereitschaftsfamiliensystem
1 Platz für Kinder für die Altersgruppen 0 - 12 Jahre (Bereitschaftskreis 1) und
1 Platz für Jugendliche für die Altersgruppen 13 - 17 Jahre (Bereitschaftskreis 2)
Sicherstellung der Ruf- und Aufnahmebereitschaft der Bereitschaftsfamilien
(Bereitschaftskreis 1 & Bereitschaftskreis 2)
je 1 Woche Rufbereitschaft: freitags bis freitags

Weitergabe von Informationen zu nichtaufzunehmenden Kindern und Jugendlichen
(siehe Ausschlusskriterien, S. 6)
Erläuterungen zu besonderen möglicherweise anstehenden Einzelfällen und Vorankündigungen (Entbindungen, Entlassungen etc.)
Austausch zu aktuellen Abläufen und Vorgehensweisen
Entgegenahme und Rückgabe der Bereitschaftsausrüstung

ständig Zusammenstellen, Verschriftlichen und Vorhalten aller benötigter Unterlagen durch den Fachdienst an die Bereitschaftsfamilien:
 Vordrucke: Übergabescheine
 Adressenlisten der Sozialraumteams
 Merkblatt zur Rufbereitschaft/ Inobhutnahme (siehe Anhang: Merkblatt RB/IO)
 Vorbereitete Informationstexte zur Erklärung der Inobhutnahme in 20 Sprachen
 Dienstpläne
 Diensthandy

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Informationsaustausch
zwischen Fachdienst und
Bereitschaftsfamilie



Einarbeitung der Bereitschaftsfamilien in den
Bereitschaftsdienst durch
den Fachdienst



Qualitätssicherung



Dienstplanung

2.2 Koordinierender Fachdienst – Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)
bei Aufnahme 


Rücksprache zwischen Fachdienst und der Bereitschaftsfamilie
Schriftliche und/ oder telefonische Weitergabe aller relevanten Informationen aus der
Nacht bzw. dem Wochenende
- Übergabeschein
- Arztbriefe

bei Eintritt in den Schulungstermine zu folgenden Themen:
Bereitschaftsdienst  nächtliche Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendnotdienst
 Aufnahme von Kindern und Jugendlichen (ohne deutsche Sprachkenntnisse)
 Hygienestandards für Zimmer, Bett, Badezimmer und WC
 rechtliche Besonderheiten bei in Obhut genommenen Minderjährigen
 Formularwesen
 Eigensicherung (inkl. Schutz vor Diebstahl und Beschädigungen)
 Schutz der eigenen Kinder
 Verhalten bei möglichen Elternkontakten
 Vermisstenmeldungen
 Entlassung am nächsten Morgen
ständig 

1 x im Jahr 


bei Bedarf 

Beratung der Bereitschaftsfamilien
(siehe S. 20, kontinuierliche Beratung und Begleitung durch den Fachdienst)

Vorplanung der Dienstpläne
Einteilung der Bereitschaftsdienste
Verschriftlichung von Dienstplänen
Änderung der Dienstpläne

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
 Bearbeitung von Anfragen

2.3 Koordinierender Fachdienst - Fallbegleitende Leistungen (FBB)
bei Anfrage 






 Vermittlung der Kinder /
Jugendlichen in die
Bereitschaftsfamilien

bei Aufnahme 







Entgegennahme von Anfragen (siehe Anhang: Verfahrensabläufe)
Absprachen mit dem anfragenden Sozialraumteam
Auswahl einer geeigneten Bereitschaftsfamilie
Abklärung mit der Bereitschaftsfamilie
Vorbereitung der Bereitschaftsfamilie auf Aufgaben, Zeitraum, spezifische Besonderheiten
Absprache zu Übergabezeitpunkt und Übergabeort (vor Ort in den Räumlichkeiten der
Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand)

Begleitung der Aufnahme des Kindes / Jugendlichen in die Bereitschaftsfamilie
Übergabegespräch mit dem Jugendamt bzw. der abgebenden Stelle
Sicherstellen von Schutzabsprachen
Erinnerung zu Inkognito-Unterbringungen, um den evtl. benötigten Schutzraum des Kindes und auch der Bereitschaftsfamilie zu gewährleisten
Erstellen einer Betreuungsbescheinigung für die Bereitschaftsfamilie
(siehe Anhang: Betreuungsbescheinigung)
Beschaffung von persönlichen Dingen des Kindes (Kuscheltier, Kleidung etc.)
(siehe Anhang: Anfragecheckliste)
Beschaffung bzw. Übergabe von wichtigen Unterlagen und Bescheinigungen (U-Heft,
Medikamenten, Versicherungsunterlagen etc.)

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
 Besuchskontakte

 Zusammenarbeit
mit der Herkunftsfamilie

 Zusammenarbeit
mit fallführender Stelle

2.3 Koordinierender Fachdienst - Fallbegleitende Leistungen (FBB)
je Fall  Planung und Terminierung der Besuchskontakte
1 x wöchentlich
(siehe Anhang: Regelungen zu Besuchskontakten)
max. 1 Stunde  Bereitstellen der Räumlichkeiten (Besucherraum mit Kinderspielzeug, Außengelände)
 Schutzabsprachen mit dem/der fallführenden Sozialarbeiter/in
 Sicherstellung und Begleitung des Besuchskontaktes
 Fachdienst achtet auf grenzwahrendes Verhalten dem Kind gegenüber und interveniert
bei Bedarf
 Sicherstellung und Beibehaltung der Anonymität der Bereitschaftsfamilie
 Dokumentation (nach Absprache im Einzelfall)
kontinuierlich 






Telefonische Kontaktaufnahme
Telefonischer Informationsaustausch über das Kind / den Jugendlichen
Telefonische Rückmeldungen zu den Befindlichkeiten des Kindes/ des Jugendlichen
Begleitung der Besuchskontakte
Vereinbarung und Reflexion der Besuchskontakte
Vereinbarung von Ermächtigungen / Vollmachten mit den Kindeseltern / Vormündern (z.B.
in Gesundheitsfragen) (siehe Anhang: Ermächtigung)

ständig  Koordination der Aufgaben
 Abklärung von Absprachen
 Übermittlung der vereinbarten „Statusmeldungen“ und Berichten
1 x im Monat  Austausch zwischen Fachdienst, ASD und PKD ("Jour Fixe")
bei Anbahnung &  Austausch zwischen PKD und Fachdienst bei Vermittlung in eine Pflegefamilie
Wechsel
bei Bedarf  Teilnahme an Fachgesprächen und Helferkonferenzen
 Beteiligung an der Hilfeplanung, Anfertigung von Berichten

15

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Kontakte

2.3 Koordinierender Fachdienst - Fallbegleitende Leistungen (FBB)
bei Bedarf  Kontakte zu den untergebrachten Kindern finden grundsätzlich mit Begleitung des Fachdienstes in den Räumlichkeiten der Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand statt.
 Sicherstellung des Schutzraumes des Kindes
Dem Kind wird ein sicherer und geschützter Ort in der Bereitschaftsfamilie geboten, der
nicht durch fremde Personen betreten werden sollte
 dient dem Schutz der Bereitschaftsfamilie (die Anonymität kann gewahrt werden)
 Mögliche Kontaktpersonen sind u.a.:
- Fallzuständige ASD-Mitarbeiter*innen
- Vormund*innen
- Verfahrenspfleger*innen
- Gutachter*innen
 Außenkontakte mit Begleitung des Fachdienstes
 Wahrung der Anonymität der Bereitschaftsfamilie
bei Bedarf
 Unterstützung der Bereitschaftsfamilien
 Mögliche Außenkontakte sind u.a.:
- Kinder- und/ oder Facharzt
- (Ergo-) Therapien
- Gerichtsvorladungen
- Vaterschaftstest
- Einwohnermeldeamt



Anbahnung und Wechsel

kontinuierlich  Kontaktaufnahme und Absprachen mit aufnehmender und/ oder koordinierender Stelle
während der
(PKD, Erziehungsstelle, Einrichtung)
Anbahnung  Vereinbarungen und Koordination eines Kennenlerntermins in den Räumlichkeiten der
Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand
 Kennenlerntermin: Begleitung durch den Fachdienst
 Absprachen zur Anbahnung: Termin- und Ortsplanung

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Anbahnung und Wechsel

 fallbegleitende Beratung der
Bereitschaftsfamilien
während der gesamten Unterbringung

2.3 Koordinierender Fachdienst - Fallbegleitende Leistungen (FBB)
kontinuierlich  Austausch über den aktuellen Anbahnungsprozess mit allen Beteiligten
während der
(durch den Fachdienst, auch am Wochenende)
Anbahnung  Organisation des Wechsels (Ablauf, Zeit, Ort)
 Reflexion mit der Bereitschaftsfamilie durch den Fachdienst

Der Fachdienst steht im ständigen Austausch mit den Bereitschaftsfamilien.
prozessorientiert  Ermittlung und Übermittlung wichtiger fallrelevanter Informationen über die zu betreuenden
Kinder und Jugendlichen für und an die betreuende Bereitschaftsfamilie
 telefonische Kontakte
 Unterstützung der Bereitschaftsfamilie im Umgang mit dem Herkunftssystem im Besuchskontakt
 (Schutz-)Absprachen zu Besuchskontakten
 Hausbesuche
 Entlastung in Krisensituationen
 Erziehungsberatung zu komplexen Verhaltensweisen der Kinder
 Abklärung zusätzlicher therapeutischer Hilfen
 Beratung zur Gesundheitsfürsorge
 Beratung zu pädagogischen Fragen
 Vereinbarung von und Begleitung zu Diagnoseterminen
 Absprachen zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
 Vorbereitung auf den Ablöseprozess
 Der Fachdienst fungiert als Informationsvermittler zwischen den Bereitschaftsfamilien und
den Kooperationspartnern
 Der Fachdienst trifft Absprachen mit Kindergarten, Schule, Kinderarzt u.a.
 Ständige Erreichbarkeit für die Kooperationspartner

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Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
 fallbegleitende
Verwaltungsleistungen

2.3 Koordinierender Fachdienst - Fallbegleitende Leistungen (FBB)
ständig  Erstellung, Führung und Pflege einer Datenbank bezüglich der aufgenommenen Kinder und
Jugendlichen
 Führen einer Klientenakte (pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in der
Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr)
 Übermittlung von Aufnahme- und Entlassmeldungen an das zuständige Sozialraumteam
 Verwaltung klientenbezogener Gelder
bei Bedarf  Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen
 Ausfertigung von Bescheinigungen, Berichten
 Feststellung von Kleidungsbedarf im Rahmen von Beihilfeanträgen (Notbekleidung, Erstbekleidung)

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Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
 Rahmenbedingungen

 Beratung und Begleitung/
Qualitätssicherung durch den
Fachdienst

2.4 Koordinierender Fachdienst – Bereitschaftsfamilien
ständig  Vorhalten von 30 Bereitschaftsfamilien für die Familiäre Bereitschaftsbetreuung, Inobhutnahme, Rufbereitschaft (FBB/RB/IO), von denen 12 aufnahmebereit sein müssen
 Grundsätzlich besteht 1 Platz pro Bereitschaftsfamilie
(siehe Anhang: Inobhutnahme- & Bereitschaftsfamilien - Das FBB-System)
kontinuierlich  fachliche Beratung der Bereitschaftsfamilien während einer Aufnahme (siehe S. 17)
 persönliche und telefonische beratende Gespräche
Hausbesuche  Fachberatung der Bereitschaftsfamilie
- regelmäßig und unabhängig von der Belegung
6 x im Jahr,
- dient dem gegenseitigen Austausch
mindestens 1 Std.
- Aufrechterhaltung des persönlichen Kontaktes
 Themen sind u.a.
- neue Entwicklungen in der Bereitschaftsfamilie
- Anpassung des Bereitschaftsfamilienprofils (siehe S. 21)
- anstehende Termine
- Reflexion der letzten Aufnahmen
- besondere Themen wie Abschiedsgestaltung, Trauerarbeit etc.
bei Bedarf  Zusatztermine in Krisensituationen möglich
alle 3 Jahre  Überprüfung der Bereitschaftsfamilien unter Einbezug eines erweiterten Führungszeugnisses von allen im haushaltlebenden volljährigen Familienmitgliedern

19

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Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
 Information, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung neuer
Bereitschaftsfamilien durch
den Fachdienst



Auswahl und Vorbereitung
von Bewerberfamilien durch
den Fachdienst

2.4 Koordinierender Fachdienst – Bereitschaftsfamilien
ständig  Internetpräsenz auf der Homepage der Ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand
bei Bedarf 




Informieren interessierter Paare oder Einzelpersonen (persönlich, telefonisch, schriftlich)
Berichte, Aufsätze über die Bereitschaftsbetreuung schreiben und veröffentlichen
Jugendämter informieren, insbesondere ASD-Mitarbeiter*innen und Pflegekinderdienste
Werbeflyer

bei Bewerbung  Die Bereitschaftsfamilien werden bei Aufnahme durch den Fachdienst überprüft. Die
Überprüfung schließt ein jeweils aktuelles erweitertes Führungszeugnis von allen im haushaltlebenden volljährigen Familienmitgliedern ein.
 schriftliche Befragungen und mehrere Gespräche auch mit der ganzen Bewerberfamilie,
um die Eignung für die Bereitschaftsarbeit festzustellen
- persönliche Erfahrungen
- Einfühlungsvermögen
- Motivation für die Aufnahme von Kindern auf Zeit
- persönliche und soziale Ressourcen und Kompetenzen
- Offenheit gegenüber anderen Religionen und Kulturen
- Ressourcen des Familiensystems
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Reflexion
- materielle Absicherung und das Vorhalten geeigneter Räume

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Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen
 Auswahl und Vorbereitung
von Bewerberfamilien durch
den Fachdienst

2.4 Koordinierender Fachdienst – Bereitschaftsfamilien
bei Bewerbung  mehrere Gespräche mit dem Ziel, die Bereitschaftsfamilien zu schulen und
auf ihre Aufgabe vorzubereiten
- Vermittlung von Informationen über rechtliche und strukturelle Voraussetzungen und
Zusammenhänge
- Diskutieren und Erläutern von Sichtweisen und Definitionen, sowie Informationen
über die besonderen Bedarfe der aufzunehmenden Kinder
Darstellen der zu erwartenden familiären Veränderungen
 Entscheidung, ob die Bewerberfamilie als Bereitschaftsfamilie aufgenommen wird
 Erarbeitung eines Bereitschaftsfamilienprofils
 Unterzeichnung der Datenschutzerklärung

 Siehe Anhang: Bewerberbogen, Checkliste Bewerberverfahren, Anforderungsprofil
Bewerber
 Erarbeiten von
Bereitschaftsfamilienprofilen
durch den Fachdienst

kontinuierlich  Der Fachdienst erstellt mit jeder Bereitschaftsfamilie ein für sie passendes Familienprofil
 Das Bereitschaftsfamilienprofil wird kontinuierlich angepasst
 Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt
- Abgleich der Selbsteinschätzung der Bereitschaftsfamilien mit der Einschätzung des
Fachdienstes und zu einer Übereinkunft gelangen
- Individuelle Fähigkeiten und Einschränkungen (Krankheiten, Monitor etc.)
- Altersbereich der aufzunehmenden Kinder
- Alter der eigenen Kinder
- Mobilität
- Räumlichkeiten/ Zimmer
- Sicherheitsvorkehrungen (Steckdosensicherung, Treppengitter, abschließbare Fenstergriffe etc.)

21

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen

2.4 Koordinierender Fachdienst – Bereitschaftsfamilien

 Qualifizierung der Bereitschaftsfamilien durch den
Fachdienst


alle 3 Monate
alle 2 Jahre
1 x im Jahr 

 Verwaltungsleistung für die
Bereitschaftsfamilie durch
den Fachdienst

ständig 

bei Bedarf 


Organisation von Elternabenden
- Vernetzung der Bereitschaftsfamilie
- Thematischer und persönlicher Austausch
- Offene Abende
- Grillfest
Organisation der internen Fortbildung
- Bereitschaftsfamilien-Seminar

Erstellung, Führung und Pflege einer Datenbank bezüglich der Bereitschaftsfamilien
Vorhaltung und Pflege des Vordruckwesens
Feststellung von Schadensfällen innerhalb der Haushalte der Bereitschaftsfamilien
Erstellung und Weiterleitung von Schadensmeldung an das Jugendamt

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Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

2. Grundleistungen


Kooperationspartner/
Qualitätsdialog

2.5 Koordinierender Fachdienst – übergreifende Aufgaben
2 x im Jahr 

Regelmäßiger Austausch zwischen PKD und FBB-Fachdienst

2 x im Jahr 

Organisation eines regelmäßig stattfindenden „Runden Tisches“ für alle an Inobhutnahmen
beteiligten Institutionen, Organisationen und Behörden

alle 3 Monate 

regelmäßig


Umgang mit Beschwerden

 Kostenaufstellung/
Abrechnung

Qualitätsdialog zwischen Jugendamtsleitung, ASD und FBB
Weiterentwicklung und Anpassung des Systems an die Entwicklung des Bedarfs in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend u. Schule (FB 45)

ständig Vorhalten eines Beschwerdeverfahrens für
 Klienten
 das Jugendamt
 die Bereitschaftsfamilien
monatlich  Abrechnungsverfahren Rufbereitschaft
Zur Zahlbarmachung des Aufwendungsersatzes für die Ruf-/Aufnahmebereitschaft der Bereitschaftsfamilien, erhält die Abteilung Jugend monatlich eine vom Fachdienst erstellte
Auflistung der betroffenen Bereitschaftsfamilien. Der Aufwendungsersatz für die Ruf-/ Aufnahmebereitschaft wird dann zentral durch die Abteilung Jugend an die Bereitschaftsfamilie gezahlt.
(siehe Anhang: Aufwendungsentschädigung)

23

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Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

 Kostenaufstellung/
Abrechnung

fallbezogen  Abrechnungsverfahren Inobhutnahme/ Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Der Aufwendungsersatz für die Inobhutnahme wird von den Fachkräften für Wirtschaftliche
Jugendhilfe der Sozialraumteams direkt an die Bereitschaftsfamilien gezahlt. Die notwendigen Daten werden durch den Fachdienst über den fallführenden Sozialarbeiter an die
Wirtschaftliche Jugendhilfe geleitet (Aufnahme-/Entlassmeldung). Ein gesonderter Antrag
ist nicht erforderlich. Die Besonderheiten der Hilfen nach § 20 SGB VII/ § 38 SGB V und
daraus resultierende Ansprüche sind zu beachten.
(siehe Anhang: Aufwendungsentschädigung)

 sonstige
Verwaltungsleistungen

regelmäßig Erstellen von Statistiken
 Monatsstatistik
 Fallzahlen
 Anfragestatistik
 Jahresstatistik

24

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Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
3. Qualitätssicherung

 Leistungsbeschreibung





 Sicherung des
Leistungsangebots
















 Qualitätssicherung durch
Teamentwicklung

Verschriftlichung des aktuellen Leitungsangebots (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Abläufe und
pädagogisches Controlling)
Fortschreibung der Leistungsbeschreibung
klare Organisationsstrukturen und Ablaufsicherung

Reflexion und Umsetzung pädagogischer Haltungen und Kommunikationsstile im Team
Überprüfung der Umsetzung des Leistungsangebots durch die Geschäftsführung
Umkonzeptionierung, wenn sich der Bedarf verändert oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden
(Leitung/Team, mit oder ohne externer Beratung)
Regelmäßiger Austausch zwischen Fachdienst und Geschäftsführung
Fallbesprechungen mit dem Kinder- und Jugendnotdienst-Team, Fachdienst und Geschäftsführung
Regelmäßiger Austausch mit PKD und ASD ("Jour Fixe")
Regelmäßiger Austausch mit dem PKD-Team
vierteljährlicher Qualitätsdialog zwischen Jugendamtsleitung, ASD und FBB
Weiterentwicklung und Anpassung des Systems an die Entwicklung des Bedarfs in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend u. Schule (FB 45)
Organisation des “Runden Tisches” für alle an Inobhutnahmen beteiligten Institutionen, Organisationen und Behörden (2 x jährlich)
Regelmäßiger Austausch mit ähnlich gelagerten Fachdiensten (z.B. LVR Forum Bereitschaftsbetreuung)
Regelmäßige Mitarbeit in der Fachgruppe Inobhutnahme der IGFH (3-tätige Fachgruppensitzung, 2 x jährlich)
Regelmäßige Fortbildungen
Supervision bei Bedarf

 Enge Kooperation zwischen Bereitschaftsfamilien und begleitendem Fachdienst
 Fortbildung der Bereitschaftsfamilien

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung

 Personalentwicklung

 Stellenplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte
 Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen inkl. Einrichtungsinterner Einführungsreihe
(über einen Zeitrahmen von 1 Jahr)
 Verhaltenskodex
 Interne und externe Fortbildung
 Gründliches Vorbereitungs- und Auswahlverfahren der Bewerberfamilien
 Interne und externe Beratung (bei Bedarf Einzelsupervision)

 Dokumentation von
Prozessen und Leistungen

 Verschriftlichung von Zielen und Planungen sowie Abweichungen, die sich aus Hilfeplanung und
Erziehungsplanung ergeben
 Tagesjournal über besondere Ereignisse, Realisierung von Planungen, Abweichungen von Planungen
 vollständige und übersichtliche Aktenführung

 Datenschutz

 Erstellung, Durchführung und Umsetzung des Datenschutzkonzeptes (intern & extern) im Rahmen des DSG-EKD,
u.A. Verpflichtung auf das Datengeheimnis, Prozessbeschreibungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Zusatzvereinbarung mit Auftragsverarbeitern, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Passwort-Management, Einwilligungserklärungen, Lösch-Konzepte, etc.
 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz + Stellvertretung

 Arbeitsschutz

 Ständige Aktualisierung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
 Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzung (4 x jährlich): Geschäftsführung zusammen mit Ingenieur für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragten, Mitarbeitervertretung und anschließende Begehung der Einrichtung
im Hinblick auf Gefährdungen und Brandschutz
 Zusammenarbeit mit Ingenieur für Arbeitssicherheit
 Zusammenarbeit mit Betriebsärztin

26



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Stand: 03 / 2021

Kinder- & Jugendnotdienst | Rufbereitschaft / Inobhutnahme
Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Arbeitsschutz

 6 Sicherheitsbeauftragte (Mitarbeiter*innen aus den jeweiligen Bereichen)
 Umfassende Arbeitsschutz-Unterweisung für die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes: Stolperfallen, Muskel-SkelettSystem, elektrische Geräte, Brandschutz, Gefahrstoffe, Infektionsschutz, etc.
 Brandschutzbelehrung – Übung im Umgang mit Löscheinrichtungen für die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes
(alle 3 Jahre)
 Schulung durch Feuerwehr – Simulation von Evakuierungsmaßnahmen mit den Mitarbeiter*innen des
Fachdienstes
 Ersthelferschulung für alle Mitarbeiter*innen (alle 2 Jahre)
 Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements

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Familiäre Bereitschaftsbetreuung
4. Ausstattung und Ressourcen

 Personalschlüssel

Der koordinierende Fachdienst umfasst 2 VZÄ (FBB/RB/IO: 1,5 VZÄ; Kinder- und Jugenddienst: 0,5 VZÄ).
Der Bereitschaftsdienst des Kinder- und Jugenddienstes (ganzjährige Rufbereitschaft von jeweils zwei Mitarbeiter*innen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen) umfasst 1,168
VZÄ. Hier sind aktuell 16 Mitarbeiter*innen geringfügig beschäftigt (siehe S. 8).

 Kosten

Die Kostenaufstellung liegt anbei. Die Kosten werden auf zwei Bereiche, FBB/RB/IO und Kinder- und Jugendnotdienst,
aufgesplittet.
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Personalkosten für den Fachdienst, den Personalkosten für den Bereitschaftsdienst des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie dem Anteil für Leitung, Beratung und Verwaltung (20% der
pädagogischen Personalkosten).
Ebenfalls werden die Personalnebenkosten (Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Fortbildungen) und die Sachkosten
(Bewirtung der Elternabende und Besuchskontakte, Telefon- und EDV-Kosten, Versicherungen, Bürobedarf und Fahrtkosten) berücksichtigt.
Die Kosten werden der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand jeweils halbjährlich im Voraus von der Stadtkasse
angewiesen.
Die Abrechnung der Einsätze der Bereitschaftsfamilien erfolgt direkt zwischen diesen und dem Jugendamt Aachen
(siehe S. 23f.).

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