Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0051/WP18
öffentlich
18.02.2021
FB 45/400
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der
Stadt Aachen gem. § 60 GO NRW
Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für die Grund- und einige
weiterführende Schulen
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.03.2021
10.03.2021
11.03.2021
Rat der Stadt Aachen
Hauptausschuss
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Entscheidung
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen der AntonSchullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-Härtling-Förderschule sowie den in der
Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für
Schule und Weiterbildung.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem
Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-HärtlingFörderschule sowie der in der Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.
Vorlage FB 45/0051/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.03.2021
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2021
Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
2022 ff.
2022 ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekoste
Folgekost
n (alt)
en (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
1) 4-030302-919-6, 52910000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2021
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
2022 ff.
2022 ff.
0
0
0
0
0
0
7.000
26.748,06
21.000
80.244,18
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
1)
-19.748,06
-59.244,18
keine ausreichende Deckung
keine ausreichende
vorhanden*
Deckung vorhanden*
* Die benötigten Mittel (Aufwand) wurden im Rahmen der 1. Veränderungsnachweisung angemeldet
und aufgenommen. Im Rahmen der 2. Veränderungsnachweisung wird ein entsprechender
coronabedingter Ertrag als Gegenposition für den im Jahr 2021 entstehenden Aufwand angemeldet.
Vorlage FB 45/0051/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.03.2021
Seite: 2/4
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O
vollständig
O
überwiegend (50% - 99%)
O
teilweise (1% - 49 %)
O
nicht
O
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0051/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.03.2021
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Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO
NRW)
Veranlassung
Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung
verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.
Anlage:
Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage FB 45/0051/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.03.2021
Seite: 4/4
1
Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW
Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für die Grund- und einige weiterführende Schulen
1. Erläuterungen:
In der Sitzung des Schulausschusses am 20.08.2020 wurde der Beschluss gefasst, die Verwaltung zu
beauftragen, „die Anton-Schullizenz-Plus für die Grundschulen und die Peter-Härtling-Forderschule, die die
Anton App bereits nutzen oder an dem Nutzen interessiert sind, zu erwerben und den entsprechenden
Grundschüten und der Förderschule kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“ Die Kosten für die Lizenzen belaufen
sich auf 14,435,56 €/Jahr,
Eine Abfrage bei den weiterführenden Schulen hat ergeben, dass zehn Schulen ebenfalls an der AntonSchullizenz-Plus interessiert sind, die übrigen zehn Schulen haben keinen Bedarf gemeldet.
Die Gesamtkosten für die zehn weiterführenden Schulen belaufen sich auf 5.312,50 €/Jahr, Auf die Vorlage
Nr, FB45/Q032/WP18 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 04.02.2021 wird
verwiesen.
Für das Beschaffen der Lizenzen für sämtliche, o. g. Schulen wurden im Rahmen der
Veränderungsnachweise Haushaltsmittel in entsprechender Höhe (PSP-Element 4-030302-919-6, Sachkonto
52910000) angemeldet.
2. Veranlassung der Dringlichkeitsentscheidung
Durch die Schulschließungen.in Zeiten der Corona-Pandemie befinden sich nahezu sämtliche Schülerinnen
und Schüler städtischer Schulen aktuell im Homeschooling. Für das Lernen auf Distanz wurden den
städtischen Schulen insgesamt 3,630 iPads im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verfügung
gestellt, so dass die Schülerinnen und Schüler über die erforderliche Hardware verfügen. Ergänzend dazu soll
den städt. Schulen mit der Anton-Schullizenz-Plus eine Lernsoftware kostenfrei zur Verfügung gestellt werden,
mit der sowohl die Grund- als auch die weiterführenden Schulen den Distanzunterricht effektiv gestalten
können.
Mit der Schulmail des MSB NRW vom 11,02.2021 wurden den Schulen die ab dem 22.02.2021 geltenden
Regelungen für den Schulbetrieb mitgeteilt. Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen
der Primarstufe wird ab diesem Datum in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht
wiederaufgenommen, Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen
Abschluss Ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht.
Auch für die vorgenannten Schülerinnen und Schüler kann es jedoch zu einem Wechsel von Präsenz- und
Distanzuntemcht kommen. Ebenso ist ein Hybrid-Unterricht, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich.
Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet
Folglich wird ein Großteil der Schülerinnen und Schüler auch über den 22.02.2021 hinaus auf unbestimmte
Zeit zumindest teilweise im Rahmen des Distanzunterrichts unterrichtet werden. Daher schlägt die Verwaltung
vor, die Anton-Schullizenz-Plus im Rahmen der coronabedingten Mehraufwendungen schnellstmöglich zu
beschaffen, damit die städt Schulen diese für das Distanzlernen geeignete, schulformübergreifende Software
für den Distanz- bzw, Hybridunterricht einsetzen können.
2
3. Finanzielle Auswirkungen'
Für das Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus fallen für das Jahr 2021 folgende Kosten an:
Grundschulen und Peter-Härtling-Förderschu|e
14.435,56 €
weiterführende Schulen
5.312,50 €
gesamt
19.748,06 €
4. Beschluss
Gemäß § 60 GO NRW treffen die Unterzeichner/innen folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Für die o. g. Schulen wird jeweils die Anton-Schullizenz-Plus im Rahmen der coronabedingten
Mehraufwendungen zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt beschafft.
Aachen, den 18,02.2021
Grüne Fraktion
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CDU-Fraktion
Oberbürgermeisterin
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