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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, EGovernment und Informationstechnologie

Vorlage-Nr:

FB 45/0080/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.04.2021
FB 45/200

Therapien in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
27.04.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, eine Kooperation mit der Frühförderung der Lebenshilfe e.V. zu erarbeiten,
um Kindern mit (drohender) Behinderung weiterhin Therapie in der Kindertagesstätte ermöglichen zu
können.

Vorlage FB 45/0080/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0080/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0080/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Trägerin von 56 Tageseinrichtungen für Kinder. Bis dato beschäftigt die Stadt
Aachen 20 VZÄ Therapeut*innen, die in sieben Kindertagesstätten mit dem Schwerpunkt „Inklusion“
alltagsintegriert Logo-pädie und Physiotherapie für Kinder mit (drohender) Behinderung anbieten und
durchführen. Im Rahmen der gesetzlichen Veränderung im Bundesteilhabegesetz ab 1. Januar 2020
sind diese Schwerpunktkitas nicht mehr vorgesehen; jedem Menschen soll eine gleichberechtigte
Teilhabe ermöglicht werden, und damit jedem Kind der Besuch jeder Kita.
Weiterbeschäftigung der derzeitig therapeutisch tätigen Mitarbeiter*innen
Bis Sommer 2020 setzte sich die Finanzierung der Therapeut*innen in städtischen Kindertagesstätten
aus vier Einnahmequellen zusammen: therapeutische Leistungen über die Abrechnung der Rezepte,
pädagogische Zusatzleistungen über die sogenannte „FinK-Pauschale“ des Landschaftsverbands
Rheinland (LVR), der Härte¬fallregelung des LVR und zuletzt über Mittel aus dem städtischen
Haushalt.
Mit Inkrafttreten des Termin- und Versorgungsgesetzes im Mai 2019 wurde der gesamte
Heilmittelbereich neu geregelt, alle geschlossenen Verträge liefen ohne Kündigung aus, und die AOK
Rheinland - als Vertragspartner der Stadt Aachen zur Abrechnung der Heilmittelerbringung – stieg
vollständig aus der Rezeptabrechnung aus. Die individuelle Förderung über die „FinK-Pauschale“
seitens des LVR für Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde, entfiel
ebenfalls zum 31.7.2020 bzw. gilt nur noch in bestehen¬den Fällen bis zum Schuleintritt des Kindes.
(siehe dazu auch Anhang 1 und 2)
Damit ist ab dem 01.08.2021 der Einsatz von Therapeut*innen in städtischen Kindertagesstätten nicht
mehr möglich und vorgesehen. Nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden Kindertagesstätten
zu Leistungser-bringerinnen für die Leistungen des LVR, d.h. Fachkräfte dürfen nur noch im Rahmen
der sogenannten Basis-leistung I pädagogisch eingesetzt werden, nicht mehr therapeutisch. Die
derzeit therapeutisch tätigen Fachkräf-ten, die viele Jahre gute Arbeit mit den Kindern und deren
Familien geleistet haben, sollen in die Finanzierungs¬logik des BTHG überführt werden, um ihnen
damit eine Weiterbeschäftigung als pädagogische Fachkraft im Rahmen des BTHG (Fachkraft mit
therapeutischem Hintergrund) anbieten zu können. Die „BTHG-Fachkraft“ wird im Rahmen der
Basisleistung I in der Gruppe, d.h. pädagogisch, eingesetzt und übernimmt grundsätzlich die in den
Zuständigkeitsbereich eines/r Kita-Erzieher*in fallenden Aufgaben in den Bereichen Erziehen,
Betreuen und Bilden; dabei hat sie ihr Augenmerk auf die betreffenden Kinder mit besonderem
Förderbedarf und unterstützt diese in ihrer Entwicklung, in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und zur
Teilhabe am Gruppenalltag. Mit ihrem besonderen Fachwissen berät sie sowohl ihre Kolleg*innen in
der Gruppe als auch in der gesamten Einrichtung bei der Einschätzung und Begleitung von Kindern
mit besonderem Förderbedarf. Sie berät und begleitet die Eltern und Familien der betreffenden
Kinder, bildet und nutzt Netzwerke rund um die Bedürfnisse des Kindes und unterstützt diesbezüglich
die gesamte Einrichtung.
Vorlage FB 45/0080/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

Seite: 4/5

Nach einer Informationsveranstaltung im März 2020 für die therapeutischen Fachkräfte und die
Leitungskräfte ehemals integrativer Einrichtungen wurden im Herbst 2020 alle Therapeut*innen zu
individuellen Fachgesprächen eingeladen, um eine mögliche Weiterbeschäftigung als BTHG-Fachkraft
zu thematisieren. Für die Überleitung maßgeblich sind die einschlägige Berufserfahrung in der
Kindertagesbetreuung sowie der Nach¬weis einer Teilnahme an Fortbildungen, die den Übergang der
therapeutischen Tätigkeit zum pädagogischen Handeln zum Inhalt haben. Der Fachbereich hat dazu
eine Fortbildungsreihe mit fünf Modulen konzipiert und den Therapeut*innen als umfassende
Maßnahme angeboten.
Therapie für Kinder mit Förderbedarf in Kitas
Ausgehend von den oben dargestellten Entwicklungen werden ab 01.08.2021 keine Therapien mehr
über festangestellte Therapeut*innen der Stadt Aachen in den Kindertagesstätten durchgeführt. Für
die Familien bedeutet dieser Wegfall, dass Eltern zukünftig mit ihren Kindern, die einen besonderen
Förderbedarf haben, niedergelassene Praxen für Logopädie und Physiotherapie aufsuchen.
Die Abwicklung von Heilpädagogischer- sowie Therapieleistung innerhalb der Kindertagesstätte ist für
die betroffenen Familien insgesamt sehr sinnvoll: Die Kinder (mit Entwicklungsverzögerungen und/
oder [drohender] Behinderung) müssen nicht verschiedene Institutionen aufsuchen, den Eltern gelingt
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Kind erhält die notwendige Unterstützung zur
Teilhabe und Förderung eingebettet in den Alltag der Kindertagesstätte, diese kann dadurch auf die
Bedürfnisse des jeweiligen Kindes abgestimmt werden.
Derzeit werden Vereinbarungen mit der interdiziplinären Frühförderung der Lebenshilfe Aachen
getroffen, um Familien auch weiterhin derartige Angebote in städtischen Kindertagesstätten machen
zu können.
Nach einer von der Frühförderung in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen
durchgeführten Diagnostik wird mit der jeweiligen Kindertagesstätte eine individuelle
Kooperationsvereinbarung getroffen; diese enthält die auf das jeweilige Kind ausgerichtete
heilpädagogische Leistung gem. Verordnung, die entsprechende Zeitplanung und die individuellen
Absprachen mit der jeweiligen Kindertagesstätte. Die Abrechnungsmodalitäten mit Krankenkassen
und LVR obliegen der Lebenshilfe.
Kooperationen können sich zukünftig in den Kindertagesstätten einstellen, wo mindestens drei Kinder
mit Förderbedarf betreut werden und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Bereits jetzt wirkt die Frühförderung unterstützend in einigen städtischen Tageseinrichtungen für
Kinder; in einer städtischen Kindertagesstätte wird nun die strukturierte Kooperation gestartet, um im
weiteren Verlauf notwendige Anpassungen vornehmen zu können. Ziel ist eine breitgefächerte
Vernetzung im Aachener Stadtgebiet bzw. in den Sozialräumen zu erreichen.
Anlagen:
-

Anlage 1: Auszug aus der KJA-Niederschrift vom 12.09.2017

-

Anlage 2: Auszug aus der KJA-Niederschrift vom 25.08.2020

Vorlage FB 45/0080/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

Seite: 5/5

Die Oberbürgermeisterin

8. April 2021

Beschlussauszug
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
vom 12.09.2017

An die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses
--..

7

Mitteilungen der Verwaltung (Auszug!)

Herr Brötz informiert über den aktuellen Stand zur therapeutischen Versorgung in Kindertagesstätten.
Seit dem Ratsbeschluss vom 22.03.2017 errege das Thema große Aufmerksamkeit. Der Fachbereich
habe in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche geführt, unter anderem mit der Krankenkasse
AOK, der Fachberatung und den Härtefallverantwortlichen des Landschaftsverbands Rheinland,
einzelner freier Träger und Kinderärzten aus Aachen und anderen Kommunen in der Umgebung, wie dort
mit der Thematik umgegangen werde. Für die städtischen Einrichtungen sei eine Dienstanweisung
erstellt worden.
Es sei versucht worden, unter der Bedingung der Fortführung der Rezeptfinanzierung Szenarien für das
weitere Vorgehen zu entwickeln; dabei seien auch die Hinweise der Politik geprüft worden, z. B.
hinsichtlich der Bedingungen einer interdisziplinären Frühforderung. Aus Sicht des Fachbereiches lägen
ausreichend Informationen und Ideen vor, um erneut den Dialog mit den freien Trägern zu suchen im
Sinne einer inklusiven und sozialräumlich orientierten Lösung. Angestrebt sei, kurzfristig das Gespräch
wieder aufzunehmen. Ein erstes Vorgespräch hierzu habe es bereits gegeben. Er habe die Hoffnung,
noch im Jahr 2017 eine schriftliche Vorlage zu der Thematik in die politische Beratung einbringen zu
können.

Herr Krott empfindet es als positiv, dass der Dialog wieder aufgegriffen werde. Dies sei auch die Intention
des Ausschusses gewesen in seinem Beschluss vom 14.03.2017.
KJA/29/WP.17

Ausdruck vom: 08.04.2021
Seite: 1/1

Die Oberbürgermeisterin

8. April 2021

Beschlussauszug
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
vom 25.08.2020

An die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses
--..

21

Mitteilungen der Verwaltung (Auszug!)

Herr Brötz berichtet zur Weiterbeschäftigung von therapeutischen Fachkräften in städtischen
Kindertageseinrichtungen. Er habe bereits mehrfach im Ausschuss über diese Thematik berichtet. Aktuell
seien in insgesamt sieben ehemals integrativen Einrichtungen sowie der Passstraße 123 therapeutische
Fachkräfte beschäftigt. Die Finanzierung sei bislang gespeist worden von der FinK-Pauschale des
Landschaftsverbands Rheinland und über die Rezeptfinanzierung der AOK. Die Fink-Förderung sei
allerdings zum 1. August 2020 durch die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ersetzt
worden und werde nur noch bei bestehenden Fällen bis zum Schuleintritt geleistet. Zudem befinde sich
die Stadt Aachen nach wie vor in einem Rechtsstreit mit der AOK, welche die Rezeptfinanzierung nicht
mehr übernehmen wolle. Hier stehe noch ein abschließendes Urteil aus. Die therapeutischen Fachkräfte
sollen nun in die Finanzierungslogik des BTHG überführt werden. Nach dem BTHG seien die KiTas nur
noch Leistungserbringer für die Leistungen des Landschaftsverbandes und die Fachkräfte dürften im
Rahmen der sogenannten Basisleistung I lediglich als pädagogische Kräfte – und nicht länger
therapeutisch – in den KiTas eingesetzt werden. Es habe auch bereits eine entsprechende
Informationsveranstaltung des Fachbereiches für die therapeutischen Fachkräfte und die Leitungskräfte
gegeben. Nun würden Einzelgespräche geführt, ob sich die therapeutischen Fachkräfte den künftigen
Einsatz als pädagogisches Personal vorstellen könnten. In diesem Zusammenhang müssten auch
weitere Fragestellungen, wie beispielsweise die Höhe der Vergütung und die Änderung der
Arbeitsplatzbeschreibungen geklärt werden. Der Fachbereich hoffe, möglichst viele der therapeutischen
Kräfte halten zu können.

KJA/52/WP.17

Ausdruck vom: 08.04.2021
Seite: 1/1