Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Vorlage-Nr:
FB 45/0106/WP18
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
25.05.2021
FB 45/300.000
Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum vom 01.01.2021
bis 31.03.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz 20xx
ener Ansatz
ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Fortgeschrieb
Fortgeschrieb
Ansatz
Auswirkungen
2021
Ertrag
-17.874.900
-17.874.900
-54.008.700
-54.008.700
0
0
58.131.800
58.131.800
177.273.500
177.273.500
0
0
0
0
0
0
0
0
40.256.900
40.256.900
123.264.800
123.264.800
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
ener Ansatz
2021
-€
Ansatz 2022
Folge-
konsumtive
ener Ansatz
ff.
2022 ff.
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
-€
Deckung vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 2/7
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 3/7
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH)
nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum
31.03.2021dar.
Die aktualisierte Fallzahlen- sowie Finanzentwicklung bis zum 31.05.2021 wird in der Sitzung
vorgestellt.
2. Die Fallzahlen- und Finanzentwicklung
2.1 Fallzahlen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur
Erziehung / Eingliederungshilfe für den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 31.03.2021.
Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.
Zum Vergleich wird ebenso der Zeitraum Januar bis März des Jahres 2020 aufgeführt.
Bis zum 31.03.2021 wurden insgesamt 2.332 Leistungen der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfen durchgeführt. Dem stehen für denselben Zeitraum in 2020 insgesamt 2.416
Leistungen gegenüber.
Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind für die Monate Januar bis März
2021 insgesamt 2.024 Leistungen und bei den UMA insgesamt 308 Leistungen erfasst.
2.2 Kosten - Anlage 1b
Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware (LogoData) und den tatsächlich
getätigten Ausgaben (Konten SAP) vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 wurden folgende
Finanzdaten erhoben.
2.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b
Entsprechend der Anlage 1b wird im Bereich der klassischen Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe ein voraussichtlicher Aufwand in Höhe von 48,8 Mio. Euro entstehen, dem ein
Ansatz in Höhe von 47,6 Mio. Euro gegenüber steht.
2.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b
Bei den UMA werden entsprechend der Hochrechnung rund 8,6 Mio. Euro und 500.000 Euro
Krankenhilfe verausgabt werden. Dem gegenüber stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 10,5 Mio.
Euro.
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 4/7
2.3 Erträge - Anlage 1b
Für das Jahr 2021 ergibt sich bisher durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den
Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 6.547.920
Euro.
Klassischer HzE-Bereich
1.814.073 Euro
UMA-Bereich
4.733.847 Euro
davon Verwaltungskostenpauschale
183.091 Euro
3. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung – Anlagen 2a und 2b
In der Anlage 2a wird zunächst der Zeitraum vom 01.01. bis 31.03. der Jahre 2019, 2020 und 2021
vergleichend gegenübergestellt.
Die Entwicklung aus 2020 scheint sich im Jahr 2021 fortzusetzen. Die Anzahl der Hinweise in den
Monaten Januar bis März ist von 289 im Jahr 2020 auf 275 Hinweise im Jahr 2021 um ca. 5 %
gesunken.
Eine genauere Betrachtung erfolgt in der Anlage 2b. Hier sind vergleichend für die Lockdown Zeiträume 01.03.2020 bis 31.05.2020 und 01.01.2021 bis 31.03.2021 die Anzahl der Hinweise auf
Kindeswohlgefährdungen zu sehen.
Zudem wird bei der Anzahl zwischen Hinweisen des Bereiches 100-200
(Vernachlässigung/Misshandlung) und des Bereiches 300 (sexuelle Misshandlung) differenziert.
Bereich der Vernachlässigung/Misshandlung
Im Jahr 2020: 263 Hinweise
Im Jahr 2021: 260 Hinweise
Bereich der sexuellen Misshandlung
Im Jahr 2020: 10 Hinweise
Im Jahr 2021: 15 Hinweise
Während der Vernachlässigungs-/Misshandlungsbereich nahezu in den Vergleichsjahren identisch ist,
sind die Hinweise bei sexuellen Verdachtsmomenten um ein Drittel im Vergleichszeitraum gestiegen.
Diese Entwicklung bestätigt sich auch nach den ersten Gesprächen mit der Fachstelle sexuelle
Gewalt in der StädteRegion Aachen und den Erziehungsberatungsstellen der freien Träger in der
Stadt Aachen.
Im Weiteren zeichnen sich bei dem Thema der Kindeswohlsensibilisierung Bedarfe von Institutionen,
aber auch Mitarbeitenden der Jugendhilfe, nach fachgerechter Beratung und entsprechendem
Austausch deutlich ab. Hier werden durch noch zu initiierende Fortbildungen versucht, diesen
Bedarfen noch in 2021 Rechnung zu tragen.
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 5/7
Im „Sachstandbericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen während der Einschränkungen der
Corona-Pandemie“ von Januar 2021 wurde berichtet, dass die Hinweise/Meldungen in den LockdownPhasen vermehrt durch das private soziale Umfeld und weniger durch Fachpersonal getätigt wurden.
In 2021 wird eine diesbezügliche Veränderung beobachtet. So kamen in den ersten drei Monaten in
2020 noch 71% der Hinweise aus dem privaten sozialen Umfeld und 26% von Fachpersonal.
Im ersten Quartal des Jahres 2021 sind „nur“ noch 66% der Hinweise aus dem privaten sozialen
Umfeld, während die Anzahl der Hinweise durch Fachpersonal auf 31% gestiegen ist.
FB 45/300 wertet diese Veränderung als Folge der bedarfsangepassten Entwicklung, Kinder und
Jugendliche wieder vermehrt durch die betreuenden Institutionen in den Blick zu nehmen.
4. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung
Betrachtet man den ambulanten Bereich scheint dieser ausgeglichen (1.295 Fälle zu 1.306 Fälle).
Dies ergibt sich jedoch aus einem deutlichen Abfall bei den UMA-Fallzahlen (150 Fälle zu 115 Fälle)
und einem Anstieg der Fallzahlen im klassischen Bereich von 761 auf 803 Fälle.
Bezogen auf die teilstationären und stationären Leistungen ergibt sich folgendes Bild:
Bei den Hilfen gemäß § 19 (Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder) und § 32 (Erziehung
in einer Tagesgruppe) SGB VIII zeigt sich eine leichte Zunahme an Fallzahlen.
Der Bedarf an Angeboten für Mütter/Väter, die in der Stärkung und Entwicklung der eigenen und der
elterlichen Verantwortung professionelle Unterstützung benötigen, zeigt sich durch steigende
Fallzahlen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass zunehmend mehr Flexibilität in der
Ausgestaltung der anzubietenden Hilfen notwendig wird. Die Mütter/Väter sind deutlich älter als bisher
(früher minderjährig) und passen deshalb nicht in den vorgegebenen Rahmen einer Mutter/VaterKind-Gruppe. Bei verschiedenen Familien ist die Konstellation der eigenen Familienstruktur sehr
individuell (mehr als zwei Kinder und/oder ältere Kinder), sodass der Rahmen einer herkömmlichen
Mutter/Vater-Kind - Gruppe ebenfalls nicht adäquat ist.
Die Leistungen nach § 33 (Vollzeitpflege) SGB VIII sind weiter reduziert. Hier gilt es als
Herausforderung für das laufende Jahr, neue Werbungs- und Schulungsformate für Pflegefamilien zu
finden.
Die Hilfen gemäß § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) SGB VIII zeigen einen starken
Rückgang im Bereich der UMA (-23%).
Die Schutzmaßnahmen gem. § 42a SGB VIII sanken ebenso deutlich (-34%).
5. Ausblick
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie innerhalb der Familien bleiben abzuwarten. Grundlage
dessen ist ein aufmerksames „in den Blick nehmen“ von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Im
Rahmen der konstruktiven Zusammenarbeit, nicht zuletzt aller in der Jugendhilfe und anderer
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
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gesellschaftlichen Bereiche tätigen Fachkräfte, sind Beobachtungen und sich hieraus ergebende
Erkenntnisse festzuhalten, zu bewerten und adäquate Unterstützungsleistungen im Sinne der Kinder,
Jugendlichen und ihren Familien zu initiieren.
Diese, an den Bedarfen der Anspruchsberechtigten orientierten Maßnahmen werden dem Kinder- und
Jugendausschuss im Rahmen separater Vorlagen weiter vorgestellt.
Anlagen:
Anlage 1a
2021 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Anlage 1b
2021 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Anlagen 2a und 2b Auswertung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
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Zeitraum
Anlage 1a
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfe
ambulante HzE
01.01.2020 -31.03.2020
Stichtag
01.01.2021 - 31.03.2021
31.03.2021
gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA
§ 20 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 27 - sonstige ambulante Hilfen zur Erziehung
§ 29 - Soziale Gruppenarbeit
§ 30 - Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 - Intensive sozialpädagogische Enzelbetreuung
7
34
73
201
540
56
7
22
73
113
494
52
0
12
0
88
46
4
7
40
67
195
569
40
7
31
67
137
524
37
0
9
0
58
45
3
3
24
57
166
486
31
3
19
57
117
445
29
0
5
0
49
41
2
Summe ambulante HzE
ambulante Eingliederungshilfe
911
761
150
918
803
115
767
670
97
231
227
4
239
231
8
206
199
7
153
153
0
149
149
0
115
115
0
384
1295
380
1141
4
154
388
1306
380
1183
8
123
321
1088
314
984
7
104
§ 19 - Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
§ 32 - Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 - Vollzeitpflege
§ 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 42 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a - Vorläufige Inobhutnahme unebgleiteter minderjähriger Ausländer
50
34
308
454
92
50
45
31
301
307
79
0
5
3
7
147
13
50
67
41
268
421
68
35
61
38
263
308
48
0
6
3
5
113
20
35
56
33
242
353
7
4
50
31
237
256
4
0
6
2
5
97
3
4
Summe stationäre HzE
stationäre Eingliederungshilfe
988
763
225
900
718
182
695
578
117
37
37
0
30
30
0
30
30
0
96
92
4
96
93
3
78
76
2
Summe stationäre Eingliederungshilfe
Summe stationär
133
1121
129
892
4
229
126
1026
123
841
3
185
108
803
106
684
2
119
Insgesamt
2416
2033
383
2332
2024
308
1891
1668
223
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
mit Teilleistungsstörungen
Summe ambulante Eingliederungshilfe
Summe ambulant
stationäre HzE
§ 35a - Teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen
§ 35a - Stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Anlage 1b
2021
01.01.2021 - 31.03.2021
Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe
Stand: 17.05.2021
2021Ansatz
KW-20
2021
Prognose
2021Differenz
2021Angeordnet + Vorgemerkt
2021ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Ergebnisrechnung
Klassische Hilfe zur Erziehung
PSP-Element
Sachkto.
Bezeichnung
Ansatz
Prognosse
LogoData
Mehraufwand
verfügt
verfügbar
1-060301-900-6
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
53310000
außerhalb von
Einrichtungen
10.547.300 €
10.420.000 €
-127.300 €
1.551.751 €
8.995.549 €
1-060301-900-6
Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
32.021.000 €
33.240.000 €
1.219.000 €
5.048.741 €
26.972.259 €
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien
5.063.500 €
5.170.000 €
106.500 €
958.279 €
4.105.221 €
47.631.800 €
48.830.000 €
1.198.200 €
7.558.770 €
40.073.030 €
Summe klassische HzE
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
4-060301-916-5
53320010
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF
10.000.000 €
8.620.000 €
-1.380.000 €
1.218.947 €
8.781.053 €
4-060301-916-5
53390010
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF
500.000 €
500.000 €
0€
68.880 €
431.120 €
10.500.000 €
9.120.000 €
-1.380.000 €
1.287.827 €
9.212.173 €
880 €
3.799.120 €
Summe UMA
-
181.800 €
Kostenerstattung an Gemeinden (GV)
1-060301-900-6
52320000
Erstattungen an Gemeinden
(GV)
3.800.000 €
4.440.000 €
640.000 €
8.847.477 €
2021Ansatz
Klassische HzE EGH und HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
PSP-Element
Sachkto. Bezeichnung
Finanzstelle
Finanzposition
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
1-060301-900-6
53310000
60301900
73310000
außerhalb von
Einrichtungen
Ansatz
2021Angeordnet + Vorgemerkt
2021ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Finanzrechnung
gezahlt
verfügbar
10.547.300 €
1.535.371 €
9.011.929 €
73320000
32.021.000 €
4.852.822 €
27.168.178 €
1-060301-900-6
Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53320010
Hilfe f. UMF
73320010
10.000.000 €
1.215.852 €
8.784.148 €
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien
73390000
5.063.500 €
964.181 €
4.099.319 €
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53390010
Hilfe f. UMF
73390010
500.000 €
68.880 €
431.120 €
8.637.106 €
49.494.694 €
60301900
60301900
Summe Finanzrechnung
PSP-Element
1-060301-900-6
1-060301-900-6
Sachkto. Bezeichnung
42120000 Übgel Unthanspr g bü
42130000 Lstg Sozver o Pflver
1-060301-900-6
42150000 Rückzahlung gewährter Hilfe
1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6
42220000
42230000
42290000
44810000
1-060301-900-6
Summe
4-060301-916-5
4-060301-916-5
Summe
Übgel.Untanspr ge bü
Lstg Sozialträg-o PV
Sonstige Ersatzleistungen
Erstattungen vom Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)
44810010 Perskostersta v Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)
58.131.800 €
2021Ansatz
Fortg. Ansatz D5 davon Erm.-Übertr.
davon APL/ÜPL
200,008.200,005.000,00570.000,001.850.000,002.500,00404.000,00-
2021Angeordnet + Vorgemerkt
2021ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Angeordnet
Differenz
2.628,003.531,26216.103,45434.779,64224.931,44-
200,00
5.572,00
1.468,74
353.896,55
1.415.220,36
2.500,00
179.068,56
3.535.000,00-
932.099,67-
2.602.900,33
6.374.900,00-
1.814.073,46-
4.560.826,54
1.000.000,00-
183.091,50-
816.908,50
10.500.000,00-
4.550.755,67-
5.949.244,33
11.500.000,00-
4.733.847,17-
6.766.152,83
-6.547.920,63
Anlage 2a
Vergleich Zahlen 01.01 bis 31.03. in den Jahren 2019, 2020 und 2021*
Gesamtzahl der Hinweise
2019
2020
2021
334
289
275
2
10
1
0
0
0
59
2
6
12
8
0
0
0
0
77
2
8
10
11
0
1
0
0
70
2
3
Fallprüfung ergab:
Beratung gem. §16 KJHG
Beratung gem. §17/18 KJHG
Beratung gem. §53 KJHG
Unterbringung gem. §19 KJHG
Hilfe gem. §20 KJHG
Tagespflege gem. §23 KJHG
Hilfen zur Erziehung gem. §27 KJHG
Eingliederungshilfe gem. §35a KJHG
Inobhutnahme gem. §42 KJHG
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren gem. §50
I
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren gem. §50
III
Krankenhilfe
BSHG
Keine weiteren Hilfen
6
8
6
0
0
0
149
1
0
0
120
0
0
0
128
Gesamt:
235
236
231
* Stand jeweils April des Jahres
Anlage 2b
Hinweise auf Kindeswohlgefährdung - detaillierte Ansicht
Jahr
Zeitraum
Bereich 100-200 Bereich 300 Gesamt Meldungen privates,
% von gesamt Fachpersonal % von gesamt sonstiges
Soziales Umfeld, dritte
Institution
% von gesamt
2020
InfoKid-Auswertung 01.03.2020 - 31.05.2020
263
10
273
193
71%
72
26%
8
3%
2021
InfoKid-Auswertung 01.01.2021 - 31.03.2021
260
15
275
181
66%
84
31%
10
4%