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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0106/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.05.2021
FB 45/300.000

Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum vom 01.01.2021
bis 31.03.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz 20xx

ener Ansatz

ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

Fortgeschrieb

Fortgeschrieb

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag

-17.874.900

-17.874.900

-54.008.700

-54.008.700

0

0

58.131.800

58.131.800

177.273.500

177.273.500

0

0

0

0

0

0

0

0

40.256.900

40.256.900

123.264.800

123.264.800

0

0

Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

ener Ansatz
2021

-€

Ansatz 2022

Folge-

konsumtive

ener Ansatz

ff.

2022 ff.

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

-€

Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH)
nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum
31.03.2021dar.
Die aktualisierte Fallzahlen- sowie Finanzentwicklung bis zum 31.05.2021 wird in der Sitzung
vorgestellt.
2. Die Fallzahlen- und Finanzentwicklung
2.1 Fallzahlen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur
Erziehung / Eingliederungshilfe für den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 31.03.2021.
Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.
Zum Vergleich wird ebenso der Zeitraum Januar bis März des Jahres 2020 aufgeführt.
Bis zum 31.03.2021 wurden insgesamt 2.332 Leistungen der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfen durchgeführt. Dem stehen für denselben Zeitraum in 2020 insgesamt 2.416
Leistungen gegenüber.
Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind für die Monate Januar bis März
2021 insgesamt 2.024 Leistungen und bei den UMA insgesamt 308 Leistungen erfasst.
2.2 Kosten - Anlage 1b
Auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware (LogoData) und den tatsächlich
getätigten Ausgaben (Konten SAP) vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 wurden folgende
Finanzdaten erhoben.
2.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b
Entsprechend der Anlage 1b wird im Bereich der klassischen Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe ein voraussichtlicher Aufwand in Höhe von 48,8 Mio. Euro entstehen, dem ein
Ansatz in Höhe von 47,6 Mio. Euro gegenüber steht.
2.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b
Bei den UMA werden entsprechend der Hochrechnung rund 8,6 Mio. Euro und 500.000 Euro
Krankenhilfe verausgabt werden. Dem gegenüber stehen Mittel im Ansatz in Höhe von 10,5 Mio.
Euro.

Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 4/7

2.3 Erträge - Anlage 1b
Für das Jahr 2021 ergibt sich bisher durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den
Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 6.547.920
Euro.


Klassischer HzE-Bereich

1.814.073 Euro



UMA-Bereich

4.733.847 Euro



davon Verwaltungskostenpauschale

183.091 Euro

3. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung – Anlagen 2a und 2b
In der Anlage 2a wird zunächst der Zeitraum vom 01.01. bis 31.03. der Jahre 2019, 2020 und 2021
vergleichend gegenübergestellt.
Die Entwicklung aus 2020 scheint sich im Jahr 2021 fortzusetzen. Die Anzahl der Hinweise in den
Monaten Januar bis März ist von 289 im Jahr 2020 auf 275 Hinweise im Jahr 2021 um ca. 5 %
gesunken.
Eine genauere Betrachtung erfolgt in der Anlage 2b. Hier sind vergleichend für die Lockdown Zeiträume 01.03.2020 bis 31.05.2020 und 01.01.2021 bis 31.03.2021 die Anzahl der Hinweise auf
Kindeswohlgefährdungen zu sehen.
Zudem wird bei der Anzahl zwischen Hinweisen des Bereiches 100-200
(Vernachlässigung/Misshandlung) und des Bereiches 300 (sexuelle Misshandlung) differenziert.
Bereich der Vernachlässigung/Misshandlung


Im Jahr 2020: 263 Hinweise



Im Jahr 2021: 260 Hinweise

Bereich der sexuellen Misshandlung


Im Jahr 2020: 10 Hinweise



Im Jahr 2021: 15 Hinweise

Während der Vernachlässigungs-/Misshandlungsbereich nahezu in den Vergleichsjahren identisch ist,
sind die Hinweise bei sexuellen Verdachtsmomenten um ein Drittel im Vergleichszeitraum gestiegen.
Diese Entwicklung bestätigt sich auch nach den ersten Gesprächen mit der Fachstelle sexuelle
Gewalt in der StädteRegion Aachen und den Erziehungsberatungsstellen der freien Träger in der
Stadt Aachen.
Im Weiteren zeichnen sich bei dem Thema der Kindeswohlsensibilisierung Bedarfe von Institutionen,
aber auch Mitarbeitenden der Jugendhilfe, nach fachgerechter Beratung und entsprechendem
Austausch deutlich ab. Hier werden durch noch zu initiierende Fortbildungen versucht, diesen
Bedarfen noch in 2021 Rechnung zu tragen.

Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 5/7

Im „Sachstandbericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen während der Einschränkungen der
Corona-Pandemie“ von Januar 2021 wurde berichtet, dass die Hinweise/Meldungen in den LockdownPhasen vermehrt durch das private soziale Umfeld und weniger durch Fachpersonal getätigt wurden.
In 2021 wird eine diesbezügliche Veränderung beobachtet. So kamen in den ersten drei Monaten in
2020 noch 71% der Hinweise aus dem privaten sozialen Umfeld und 26% von Fachpersonal.
Im ersten Quartal des Jahres 2021 sind „nur“ noch 66% der Hinweise aus dem privaten sozialen
Umfeld, während die Anzahl der Hinweise durch Fachpersonal auf 31% gestiegen ist.
FB 45/300 wertet diese Veränderung als Folge der bedarfsangepassten Entwicklung, Kinder und
Jugendliche wieder vermehrt durch die betreuenden Institutionen in den Blick zu nehmen.
4. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung
Betrachtet man den ambulanten Bereich scheint dieser ausgeglichen (1.295 Fälle zu 1.306 Fälle).
Dies ergibt sich jedoch aus einem deutlichen Abfall bei den UMA-Fallzahlen (150 Fälle zu 115 Fälle)
und einem Anstieg der Fallzahlen im klassischen Bereich von 761 auf 803 Fälle.
Bezogen auf die teilstationären und stationären Leistungen ergibt sich folgendes Bild:
Bei den Hilfen gemäß § 19 (Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder) und § 32 (Erziehung
in einer Tagesgruppe) SGB VIII zeigt sich eine leichte Zunahme an Fallzahlen.
Der Bedarf an Angeboten für Mütter/Väter, die in der Stärkung und Entwicklung der eigenen und der
elterlichen Verantwortung professionelle Unterstützung benötigen, zeigt sich durch steigende
Fallzahlen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass zunehmend mehr Flexibilität in der
Ausgestaltung der anzubietenden Hilfen notwendig wird. Die Mütter/Väter sind deutlich älter als bisher
(früher minderjährig) und passen deshalb nicht in den vorgegebenen Rahmen einer Mutter/VaterKind-Gruppe. Bei verschiedenen Familien ist die Konstellation der eigenen Familienstruktur sehr
individuell (mehr als zwei Kinder und/oder ältere Kinder), sodass der Rahmen einer herkömmlichen
Mutter/Vater-Kind - Gruppe ebenfalls nicht adäquat ist.
Die Leistungen nach § 33 (Vollzeitpflege) SGB VIII sind weiter reduziert. Hier gilt es als
Herausforderung für das laufende Jahr, neue Werbungs- und Schulungsformate für Pflegefamilien zu
finden.
Die Hilfen gemäß § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) SGB VIII zeigen einen starken
Rückgang im Bereich der UMA (-23%).
Die Schutzmaßnahmen gem. § 42a SGB VIII sanken ebenso deutlich (-34%).
5. Ausblick
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie innerhalb der Familien bleiben abzuwarten. Grundlage
dessen ist ein aufmerksames „in den Blick nehmen“ von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Im
Rahmen der konstruktiven Zusammenarbeit, nicht zuletzt aller in der Jugendhilfe und anderer
Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 6/7

gesellschaftlichen Bereiche tätigen Fachkräfte, sind Beobachtungen und sich hieraus ergebende
Erkenntnisse festzuhalten, zu bewerten und adäquate Unterstützungsleistungen im Sinne der Kinder,
Jugendlichen und ihren Familien zu initiieren.
Diese, an den Bedarfen der Anspruchsberechtigten orientierten Maßnahmen werden dem Kinder- und
Jugendausschuss im Rahmen separater Vorlagen weiter vorgestellt.

Anlagen:
Anlage 1a

2021 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der

Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Anlage 1b

2021 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der

Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Anlagen 2a und 2b Auswertung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung

Vorlage FB 45/0106/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 7/7

Zeitraum

Anlage 1a
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfe

ambulante HzE

01.01.2020 -31.03.2020

Stichtag
01.01.2021 - 31.03.2021

31.03.2021

gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA

§ 20 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 27 - sonstige ambulante Hilfen zur Erziehung
§ 29 - Soziale Gruppenarbeit
§ 30 - Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 - Intensive sozialpädagogische Enzelbetreuung

7
34
73
201
540
56

7
22
73
113
494
52

0
12
0
88
46
4

7
40
67
195
569
40

7
31
67
137
524
37

0
9
0
58
45
3

3
24
57
166
486
31

3
19
57
117
445
29

0
5
0
49
41
2

Summe ambulante HzE
ambulante Eingliederungshilfe

911

761

150

918

803

115

767

670

97

231

227

4

239

231

8

206

199

7

153

153

0

149

149

0

115

115

0

384
1295

380
1141

4
154

388
1306

380
1183

8
123

321
1088

314
984

7
104

§ 19 - Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
§ 32 - Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 - Vollzeitpflege
§ 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 42 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a - Vorläufige Inobhutnahme unebgleiteter minderjähriger Ausländer

50
34
308
454
92
50

45
31
301
307
79
0

5
3
7
147
13
50

67
41
268
421
68
35

61
38
263
308
48
0

6
3
5
113
20
35

56
33
242
353
7
4

50
31
237
256
4
0

6
2
5
97
3
4

Summe stationäre HzE
stationäre Eingliederungshilfe

988

763

225

900

718

182

695

578

117

37

37

0

30

30

0

30

30

0

96

92

4

96

93

3

78

76

2

Summe stationäre Eingliederungshilfe
Summe stationär

133
1121

129
892

4
229

126
1026

123
841

3
185

108
803

106
684

2
119

Insgesamt

2416

2033

383

2332

2024

308

1891

1668

223

§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
mit Teilleistungsstörungen

Summe ambulante Eingliederungshilfe
Summe ambulant
stationäre HzE

§ 35a - Teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen
§ 35a - Stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

Anlage 1b

2021

01.01.2021 - 31.03.2021

Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe

Stand: 17.05.2021

2021Ansatz

KW-20

2021
Prognose

2021Differenz

2021Angeordnet + Vorgemerkt
2021ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Ergebnisrechnung

Klassische Hilfe zur Erziehung
PSP-Element

Sachkto.

Bezeichnung

Ansatz

Prognosse
LogoData

Mehraufwand

verfügt

verfügbar

1-060301-900-6

Soziale Leistungen an
natürliche Personen
53310000
außerhalb von
Einrichtungen

10.547.300 €

10.420.000 €

-127.300 €

1.551.751 €

8.995.549 €

1-060301-900-6

Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen

32.021.000 €

33.240.000 €

1.219.000 €

5.048.741 €

26.972.259 €

1-060301-900-6

Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien

5.063.500 €

5.170.000 €

106.500 €

958.279 €

4.105.221 €

47.631.800 €

48.830.000 €

1.198.200 €

7.558.770 €

40.073.030 €

Summe klassische HzE

Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
4-060301-916-5

53320010

Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF

10.000.000 €

8.620.000 €

-1.380.000 €

1.218.947 €

8.781.053 €

4-060301-916-5

53390010

Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF

500.000 €

500.000 €

0€

68.880 €

431.120 €

10.500.000 €

9.120.000 €

-1.380.000 €

1.287.827 €

9.212.173 €

880 €

3.799.120 €

Summe UMA

-

181.800 €

Kostenerstattung an Gemeinden (GV)
1-060301-900-6

52320000

Erstattungen an Gemeinden
(GV)

3.800.000 €

4.440.000 €

640.000 €

8.847.477 €
2021Ansatz
Klassische HzE EGH und HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
PSP-Element
Sachkto. Bezeichnung
Finanzstelle
Finanzposition
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
1-060301-900-6
53310000
60301900
73310000
außerhalb von
Einrichtungen

Ansatz

2021Angeordnet + Vorgemerkt
2021ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Finanzrechnung
gezahlt
verfügbar

10.547.300 €

1.535.371 €

9.011.929 €

73320000

32.021.000 €

4.852.822 €

27.168.178 €

1-060301-900-6

Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen

4-060301-916-5

Sonstige soziale Leistungen;
53320010
Hilfe f. UMF

73320010

10.000.000 €

1.215.852 €

8.784.148 €

1-060301-900-6

Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien

73390000

5.063.500 €

964.181 €

4.099.319 €

4-060301-916-5

Sonstige soziale Leistungen;
53390010
Hilfe f. UMF

73390010

500.000 €

68.880 €

431.120 €

8.637.106 €

49.494.694 €

60301900

60301900

Summe Finanzrechnung
PSP-Element
1-060301-900-6
1-060301-900-6

Sachkto. Bezeichnung
42120000 Übgel Unthanspr g bü
42130000 Lstg Sozver o Pflver

1-060301-900-6

42150000 Rückzahlung gewährter Hilfe

1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6

42220000
42230000
42290000
44810000

1-060301-900-6
Summe
4-060301-916-5
4-060301-916-5
Summe

Übgel.Untanspr ge bü
Lstg Sozialträg-o PV
Sonstige Ersatzleistungen
Erstattungen vom Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)
44810010 Perskostersta v Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)

58.131.800 €
2021Ansatz
Fortg. Ansatz D5 davon Erm.-Übertr.
davon APL/ÜPL
200,008.200,005.000,00570.000,001.850.000,002.500,00404.000,00-

2021Angeordnet + Vorgemerkt
2021ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Angeordnet
Differenz
2.628,003.531,26216.103,45434.779,64224.931,44-

200,00
5.572,00
1.468,74
353.896,55
1.415.220,36
2.500,00
179.068,56

3.535.000,00-

932.099,67-

2.602.900,33

6.374.900,00-

1.814.073,46-

4.560.826,54

1.000.000,00-

183.091,50-

816.908,50

10.500.000,00-

4.550.755,67-

5.949.244,33

11.500.000,00-

4.733.847,17-

6.766.152,83

-6.547.920,63

Anlage 2a
Vergleich Zahlen 01.01 bis 31.03. in den Jahren 2019, 2020 und 2021*

Gesamtzahl der Hinweise

2019

2020

2021

334

289

275

2
10
1
0
0
0
59
2
6

12
8
0
0
0
0
77
2
8

10
11
0
1
0
0
70
2
3

Fallprüfung ergab:
Beratung gem. §16 KJHG
Beratung gem. §17/18 KJHG
Beratung gem. §53 KJHG
Unterbringung gem. §19 KJHG
Hilfe gem. §20 KJHG
Tagespflege gem. §23 KJHG
Hilfen zur Erziehung gem. §27 KJHG
Eingliederungshilfe gem. §35a KJHG
Inobhutnahme gem. §42 KJHG
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren gem. §50
I
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren gem. §50
III
Krankenhilfe
BSHG
Keine weiteren Hilfen

6

8

6

0
0
0
149

1
0
0
120

0
0
0
128

Gesamt:

235

236

231

* Stand jeweils April des Jahres

Anlage 2b
Hinweise auf Kindeswohlgefährdung - detaillierte Ansicht
Jahr

Zeitraum

Bereich 100-200 Bereich 300 Gesamt Meldungen privates,
% von gesamt Fachpersonal % von gesamt sonstiges
Soziales Umfeld, dritte
Institution

% von gesamt

2020

InfoKid-Auswertung 01.03.2020 - 31.05.2020

263

10

273

193

71%

72

26%

8

3%

2021

InfoKid-Auswertung 01.01.2021 - 31.03.2021

260

15

275

181

66%

84

31%

10

4%