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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0049/WP18
öffentlich
16.02.2021
FB 45/400

Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020: Bildung
und Infektionsschutz zusammen denken
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

11.03.2021

Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 45/0049/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 45/0049/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

X

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0049/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
Mit Ihrem Ratsantrag vom 24.11.2020 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen zu
beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein umfassendes Hygienekonzept für die Aachener
Schulen und die Schulbusverkehre zu erstellen.
Weiter soll geprüft werden, ob eine Schnellteststrategie für sämtliche Schülerinnen und Schüler (SuS)
sowie das pädagogische und assistierende Personal umzusetzen ist.
Seit dem Schließen der Schulen ab Montag, dem 16.3.2020, erfährt die Schullandschaft wieder und
wieder die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Von aufsichtlichen Weisungen zur Schließung
über veränderte Ferienzeiten bis hin zu Wechsel- bzw. Hybrid-Unterrichtsangeboten - das
Bildungswesen sieht sich immer wieder neuen bzw. sich verändernden Herausforderungen
ausgesetzt.
Der Schulträger Stadt Aachen hat sich bei seinem Handeln durchgehend an die einschlägigen
Vorgaben gehalten. Dies waren und sind vordergründig die
-

die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)

-

die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im
Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)

-

Schulmails des Ministeriums Ministerium für Schule und Bildung des Landes NordrheinWestfalen (MSB NRW)

Darüber hinaus orientiert sich die Verwaltung an den Festlegungen des Krisenstabes von
StädteRegion und Stadt Aachen, an Quellen von Dach- und Fachverbänden sowie jeweiligen
Ministerien mit deren offiziellen, fachlich begründeten Positionierungen. Die gilt beispielsweise in
Bezug auf den Einsatz von mobilen Luftreinigern.
Vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien 2020 sind die Aachener Schulen in
vielfältiger Weise unterstützt worden. So haben zum Beispiel die Beschäftigten der Abteilung Schule
(FB 45/400) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule jede städtische Schule persönlich
aufgesucht und beraten (beispielsweise bei dem Umsetzen der Vorgaben zu Abstandsregeln).
Darüber hinaus wurde eine FAQ-Liste erstellt, die ständig, in Abstimmung mit dem städteregionalen
Gesundheitsamt, aktualisiert wird und auf alle häufig gestellten Fragen der Schulen Antworten gibt.
Grundsätzlich hat jede Schule, unabhängig von der Corona-Pandemie, einen Hygieneplan
vorzuweisen. Diese Pläne sind alleine aus Gründen von Unterschiedlichkeiten in der Struktur der
Schulgebäude und den schulischen Abläufen nicht zu pauschalieren.
Sofern, zum Beispiel aufgrund der aktuellen Situation, ein Anpassen dieser Pläne erforderlich ist,
muss dies nicht explizit mit FB 45/400 abgestimmt werden. Ungeachtet dessen stehen die städtischen
Beschäftigten selbstverständlich den Schulen beratend und unterstützend zur Seite. Eine zusätzliche
Hilfestellung bieten Informationen zu dem Rahmenhygieneplan auf der Internetseite des
Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de).

Vorlage FB 45/0049/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 4/5

Besagte FAQ-Liste beinhaltete ebenfalls Informationen darüber, wie die Schülerbeförderung in Zeiten
der Corona-Pandemie organisiert wird.
An der Stelle sei auf den Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen und die
Vorlage „Verstärkerbusse örtlicher Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im
Schülerverkehr“ hingewiesen.
Mit Datum 7.1.2021 hat das MSB Informationen zu dem Schulbetrieb ab dem 11.1.2021 veröffentlicht.
Darin heißt es u.a., dass sich an sämtlichen öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätige Personen
in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zu dem letzten Schultag vor den Osterferien (26.3.2021) bis zu
sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen können. In der Zeit vom 11. bis
zum 31.1.2021 kann dieses Testangebot ausschließlich von Personen in Anspruch genommen
werden, die in dieser Zeit tatsächlich einen Präsenzdienst in den Schulen leisten. Die Kosten hierfür
übernimmt das Land.
Zwischenzeitlich hat das Land dieses Testangebot ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den
Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCRTest zur Abklärung.
Die Situation bei der Schülerschaft stellt sich insofern anders dar, da für sie - zumindest bis zu deren
Volljährigkeit - die Erziehungsberechtigten die Verantwortung tragen.
Nach Mitteilung des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Digitalisierung der StädteRegion
Aachen werde die Nationale Teststrategie des Bundes derzeit überarbeitet. Es sei davon auszugehen,
dass sie in Kürze veröffentlicht werden wird, da die Regelungen zum 1.3.2021 in Kraft treten sollen.
Einzelheiten dazu seien bis zu dem Erstellen dieser Vorlage in dem Dezernat nicht bekannt.
Allerdings sei verschiedenen Presseberichten zu entnehmen, dass der Referentenentwurf offenbar
separate Testmöglichkeiten für Schulen und KiTa‘s vorsehe, die vor Ort zum Einsatz kommen sollen.
Vorbereitend befände sich die StädteRegion in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern von
Schnelltests, um zeitnah ein entsprechendes Angebot flächendeckend für die gesamte StädteRegion
sicherstellen zu können.
Der als Anlage beigefügte Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020 gilt hierdurch als
abschließend bearbeitet.

Anlage:
Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020

Vorlage FB 45/0049/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.08.2021

Seite: 5/5

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
FRAKTION IM RAT DER STADT AACHEN

Frau
Oberbürgermeisterin
Sibylle Keupen
Rathaus
52058 Aachen

Eingang bei FB 01
FRAKTIONSVORSITZENDER
Michael Servos

ff

Ihre Ansprechpartnerin:
Daniela Parting
Fraktionsgeschäftsführerin

24.11.2020

Rats Antrag -

SPD AT 11/20

Bildung und Infektionsschutz zusammen denken

Telefon:
0241 • 432 72 15
E-Mail:
daniela.parting@mail.aachen.de
Geschäftszeiten:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt im Rat folgenden Beschluss zu

Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 17.00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 14 Uhr

fassen:

Anschrift:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, ein umfassendes
Hygienekonzept für alle Aachener Schulen und die Schulbusverkehre zu erstellen.

Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-Il.-Str. 1
52062 Aachen

Weiter soll geprüft werden, ob eine Schneilteststrategie für alle Schülerinnen und
Kontakt:

Schüler, sowie das pädagogische und assistierende Personal umzusetzen ist.

Begründung:
Die Corona Pandemie bringt unser Bildungswesen in eine nie da gewesene Krise.

Telefon 0241 • 432 72 15
Fax 0241 • 499 44
E-Mail:
spd.fraktion@mail.aachen.de
Internet:
www.spd-aachen.de

Der momentan praktizierte Regelunterricht hat zu individuellen Quarantänen oder

Bankverbindung:

(Teil-) Schulschließungen geführt. Es besteht die Gefahr, dass es keine Kontinuität

IBAN:
DE36390500000000199562
BIG:
AACSDE33

im Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler besteht. Um alle
Bildungsabschlüsse von Aachener Schülerinnen und Schülern zu sichern und um
größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten zu ermöglichen bedarf es jetzt eines
allgemeinen Handlungsrahmens für die gesamte Schullandschaft der Stadt.

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
FRAKTION IM RAT DER STADT AACH EN

Mögliche Werkzeuge wie eine Beratungsstelle, alternierende Schulbeginne oder
die Einrichtung einer präventiven Schnelltest-Strategie mit begleitender Studie
sollen bei dem beantragten Konzept berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos

Maria Keller

Vorsitzender

schulpol. Sprecherin
SPD-Fraktion

SPD-Fraktion