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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Dezernat II

Vorlage-Nr:

FB 45/0101/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.05.2021
FB 45/100.010

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen,
hier: bedarfsgerechte Platzverteilung der Anteile im Bereich der 45Stunden-Plätze
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die veränderten
Planungsgrundlagen für eine bedarfsgerechte Platzverteilung im Rahmen des geltenden
Rechtsanspruches zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

4-060101-901-9, SK 53180000

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Ansatz 2022
ff.

Fortgeschriebe

Folge-

Folge-

ner Ansatz

kosten

kosten

2022 ff.

(alt)

(neu)

0

0

0

0

0

0

54.473.800

54.473.800

186.878.700

187.034.100

0

0

0

0

0

0

0

0

-54.473.800

-54.473.800

-186.878.700

-187.034.100

0

0

0

-155.400

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung
vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die erforderlichen Mittel würden im Rahmen der Mittelfristfinanzplanung 2022ff. eingeplant.

Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 (Vorlage FB 45/0058/WP17,
Absatz 6) sollen unter Berücksichtigung der Elternwünsche die Anteile der 45-Stunden-Plätze ab
dem KiTa-Jahr 2016/2017 maximal bei 85 % im U3-Bereich und 75 % im ü3-Bereich liegen.
Die Nachfrage der Eltern wich jedoch regelmäßig von den v.g. Quoten ab, so dass auf Basis der
tatsächlichen Nachfragesituation und damit verbunden dem Rechtsanspruch nach dem
Sozialgesetzbuch VIII eine abweichende Planung (siehe nachfolgende Tabelle) vorgenommen und
letztendlich beschlossen wurde.
ü3-Bereich:
KiTa-Jahr

45-Stunden-Quote U3

Veränderung 45-Stunden-Quote ü3

Veränderung

2016/2017

79,85%

75,34%

2017/2018

80,29%

0,44%

76,77%

1,43%

2018/2019

80,29%

0,00%

77,94%

1,17%

2019/2020

79,14%

-1,15%

78,23%

0,29%

2020/2021

78,54%

-0,60%

79,32%

1,09%

2021/2022

78,75%

0,21%

79,92%

0,60%

Bei Zugrundelegung der Annahme und dem Bestreben, dass U3-Kinder nach Vollendung ihres 3.
Lebensjahres in derselben Einrichtung bis zum Schuleintritt verbleiben können, ist es naheliegend,
dass – aufgrund der Tatsache, dass die Anteile an 45-Stunden-Plätzen im U3-Bereich bereits von
Beginn an sehr hoch war – die Eltern auch weiterhin einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen und
den Betreuungsumfang nicht reduzieren möchten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eher
davon auszugehen ist, dass Eltern bei fortschreitendem Alter ihrer Kinder stärker in das Berufsleben
einsteigen bzw. zurückkehren möchten. Ob die zu erwartende Zunahme an Homeoffice-Arbeit nach
der Pandemie zu einem veränderten Buchungsverhalten der Eltern führen wird, kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden.
Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der 45-Stunden-Plätze in den letzten Jahren ist vor dem
Hintergrund des gesetzlichen Rechtsanspruches eine Anpassung der Quoten erforderlich. Grundlage
sind die sich aus den vergangenen Jahren ergebende Nachfragesituation und die damit verbundenen
gesetzlichen Erfordernisse.
2. Vergleichswerte aus anderen Kommunen
Nur in der Stadt Köln liegen die derzeitigen Anteile – sowohl im U3- noch im ü3-Bereich – über 80 %,
danach folgen die Städte Bonn (U3: 78 %) und Düsseldorf (U3 und ü3 jeweils 78 %).
Im Ergebnis sind die prozentualen Anteile der 45-Stunden-Plätze in der Stadt Aachen im Vergleich zu
den befragten Kommunen im oberen Bereich.

Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 4/5

3. Perspektivische Abfrage des Elternbedarfs
Wichtige Hinweise auf die Bedarfslage können über das Instrument der Elternbefragung gesammelt
werden, da hierüber die tatsächlichen Elternbedarfe abgefragt werden.
Ursprünglich war eine Elternbefragung für 2021 geplant. Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch vor
dem Hintergrund der pandemischen Situation zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll aufgrund der
Annahme, dass die Rückläufe den derzeit aktuellen Bedarf unter Corona-Bedingungen (veränderte
Berufsbedingungen, verstärkte Betreuung zu Hause, o. ä.) wiedergeben würden und nicht den
„tatsächlichen“ Bedarf.
Daher wird die Elternbefragung auf einen Zeitraum nach Beruhigung der pandemischen Situation und
nicht vor 2022 anvisiert. Die Ergebnisse und mögliche Auswirkungen auf die planerischen Grundlagen
werden dem Ausschuss vorgestellt.
4. Planerische Positionierung und Vorschlag zur bedarfsorientierten Festsetzung der Anteile
Aufgrund der obigen Auswertungsergebnisse und unter Einbezug der Vergleichswerte aus anderen
Kommunen wird zur Sicherstellung des Rechtsanspruches eine Anpassung der planerischen
Grundlagen wie folgt vorgeschlagen:
Bis zu 80 % im U3-Bereich (Absenkung) und
Bis zu 80 % im ü3-Bereich (Anhebung)
Ein höherer, möglicher Anteil von 45-Stunden-Plätzen wird aktuell nicht befürwortet. Im Sinne eines
vielfältigen und flexiblen Betreuungsangebotes sollten nach wie vor auch Plätze mit geringeren
Stundenumfängen angeboten werden können, da davon auszugehen ist, dass nicht alle Eltern den
höchstmöglichen Stundenumfang benötigen oder in Anspruch nehmen wollen.
Durch die Festsetzung der Anteile an 45-Stunden-Plätzen im ü3-Bereich werden die bisher erreichten
prozentualen Anteile abgedeckt, sodass aktuell keine Überschreitung stattfinden würde. Gleichzeitig
entspricht dies auch im U3-Bereich den bisher gemeldeten Bedarfen, so dass mit den
vorgeschlagenen Prozenten der aktuellen Verteilung weitestgehend entsprochen wird.

Die v.g. Anpassung soll hierbei einen Zwischenschritt darstellen, der auf die tatsächlichen
Entwicklungen der letzten Jahre eingeht, und einen Übergang bis zur Elternbefragung bildet, deren
Ergebnisse weiteren Aufschluss über die Bedarfe der Eltern liefern und eine wichtige Grundlage für
die Schaffung einer bedarfsgerechten Verteilung der Stundenkontingente darstellen werden.
Bei Ausschöpfung der v.g. Maximalquoten wäre mit einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes
im Umfange von rd. 64.300/Jahr zu kalkulieren.

Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

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