Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Dezernat II
Vorlage-Nr:
FB 45/0101/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
25.05.2021
FB 45/100.010
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen,
hier: bedarfsgerechte Platzverteilung der Anteile im Bereich der 45Stunden-Plätze
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Zuständigkeit
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die veränderten
Planungsgrundlagen für eine bedarfsgerechte Platzverteilung im Rahmen des geltenden
Rechtsanspruches zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
4-060101-901-9, SK 53180000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2021
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021
Ansatz 2022
ff.
Fortgeschriebe
Folge-
Folge-
ner Ansatz
kosten
kosten
2022 ff.
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
54.473.800
54.473.800
186.878.700
187.034.100
0
0
0
0
0
0
0
0
-54.473.800
-54.473.800
-186.878.700
-187.034.100
0
0
0
-155.400
Deckung ist gegeben
keine ausreichende Deckung
vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die erforderlichen Mittel würden im Rahmen der Mittelfristfinanzplanung 2022ff. eingeplant.
Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 (Vorlage FB 45/0058/WP17,
Absatz 6) sollen unter Berücksichtigung der Elternwünsche die Anteile der 45-Stunden-Plätze ab
dem KiTa-Jahr 2016/2017 maximal bei 85 % im U3-Bereich und 75 % im ü3-Bereich liegen.
Die Nachfrage der Eltern wich jedoch regelmäßig von den v.g. Quoten ab, so dass auf Basis der
tatsächlichen Nachfragesituation und damit verbunden dem Rechtsanspruch nach dem
Sozialgesetzbuch VIII eine abweichende Planung (siehe nachfolgende Tabelle) vorgenommen und
letztendlich beschlossen wurde.
ü3-Bereich:
KiTa-Jahr
45-Stunden-Quote U3
Veränderung 45-Stunden-Quote ü3
Veränderung
2016/2017
79,85%
75,34%
2017/2018
80,29%
0,44%
76,77%
1,43%
2018/2019
80,29%
0,00%
77,94%
1,17%
2019/2020
79,14%
-1,15%
78,23%
0,29%
2020/2021
78,54%
-0,60%
79,32%
1,09%
2021/2022
78,75%
0,21%
79,92%
0,60%
Bei Zugrundelegung der Annahme und dem Bestreben, dass U3-Kinder nach Vollendung ihres 3.
Lebensjahres in derselben Einrichtung bis zum Schuleintritt verbleiben können, ist es naheliegend,
dass – aufgrund der Tatsache, dass die Anteile an 45-Stunden-Plätzen im U3-Bereich bereits von
Beginn an sehr hoch war – die Eltern auch weiterhin einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen und
den Betreuungsumfang nicht reduzieren möchten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eher
davon auszugehen ist, dass Eltern bei fortschreitendem Alter ihrer Kinder stärker in das Berufsleben
einsteigen bzw. zurückkehren möchten. Ob die zu erwartende Zunahme an Homeoffice-Arbeit nach
der Pandemie zu einem veränderten Buchungsverhalten der Eltern führen wird, kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden.
Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der 45-Stunden-Plätze in den letzten Jahren ist vor dem
Hintergrund des gesetzlichen Rechtsanspruches eine Anpassung der Quoten erforderlich. Grundlage
sind die sich aus den vergangenen Jahren ergebende Nachfragesituation und die damit verbundenen
gesetzlichen Erfordernisse.
2. Vergleichswerte aus anderen Kommunen
Nur in der Stadt Köln liegen die derzeitigen Anteile – sowohl im U3- noch im ü3-Bereich – über 80 %,
danach folgen die Städte Bonn (U3: 78 %) und Düsseldorf (U3 und ü3 jeweils 78 %).
Im Ergebnis sind die prozentualen Anteile der 45-Stunden-Plätze in der Stadt Aachen im Vergleich zu
den befragten Kommunen im oberen Bereich.
Vorlage FB 45/0101/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
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3. Perspektivische Abfrage des Elternbedarfs
Wichtige Hinweise auf die Bedarfslage können über das Instrument der Elternbefragung gesammelt
werden, da hierüber die tatsächlichen Elternbedarfe abgefragt werden.
Ursprünglich war eine Elternbefragung für 2021 geplant. Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch vor
dem Hintergrund der pandemischen Situation zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll aufgrund der
Annahme, dass die Rückläufe den derzeit aktuellen Bedarf unter Corona-Bedingungen (veränderte
Berufsbedingungen, verstärkte Betreuung zu Hause, o. ä.) wiedergeben würden und nicht den
„tatsächlichen“ Bedarf.
Daher wird die Elternbefragung auf einen Zeitraum nach Beruhigung der pandemischen Situation und
nicht vor 2022 anvisiert. Die Ergebnisse und mögliche Auswirkungen auf die planerischen Grundlagen
werden dem Ausschuss vorgestellt.
4. Planerische Positionierung und Vorschlag zur bedarfsorientierten Festsetzung der Anteile
Aufgrund der obigen Auswertungsergebnisse und unter Einbezug der Vergleichswerte aus anderen
Kommunen wird zur Sicherstellung des Rechtsanspruches eine Anpassung der planerischen
Grundlagen wie folgt vorgeschlagen:
Bis zu 80 % im U3-Bereich (Absenkung) und
Bis zu 80 % im ü3-Bereich (Anhebung)
Ein höherer, möglicher Anteil von 45-Stunden-Plätzen wird aktuell nicht befürwortet. Im Sinne eines
vielfältigen und flexiblen Betreuungsangebotes sollten nach wie vor auch Plätze mit geringeren
Stundenumfängen angeboten werden können, da davon auszugehen ist, dass nicht alle Eltern den
höchstmöglichen Stundenumfang benötigen oder in Anspruch nehmen wollen.
Durch die Festsetzung der Anteile an 45-Stunden-Plätzen im ü3-Bereich werden die bisher erreichten
prozentualen Anteile abgedeckt, sodass aktuell keine Überschreitung stattfinden würde. Gleichzeitig
entspricht dies auch im U3-Bereich den bisher gemeldeten Bedarfen, so dass mit den
vorgeschlagenen Prozenten der aktuellen Verteilung weitestgehend entsprochen wird.
Die v.g. Anpassung soll hierbei einen Zwischenschritt darstellen, der auf die tatsächlichen
Entwicklungen der letzten Jahre eingeht, und einen Übergang bis zur Elternbefragung bildet, deren
Ergebnisse weiteren Aufschluss über die Bedarfe der Eltern liefern und eine wichtige Grundlage für
die Schaffung einer bedarfsgerechten Verteilung der Stundenkontingente darstellen werden.
Bei Ausschöpfung der v.g. Maximalquoten wäre mit einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes
im Umfange von rd. 64.300/Jahr zu kalkulieren.
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