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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0096/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

20.05.2021
FB 45/200

Förderprogramm Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0096/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0096/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0096/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1.

Erläuterungen
1.1.Hintergrund
Angesichts der zusätzlichen Belastungen, die durch die verstärkten Hygieneauflagen
aufgrund der Corona-Pandemie in Kindertageseinrichtungen auf die Träger von
Kindertageseinrichtungen zukommen, stellte die Landesregierung aus dem NRWRettungsschirm im Rahmen der Corona-Pandemie kurzfristig und befristet
Billigkeitsleistungen im Bereich „Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas“ für die
Anstellung von Hilfskräften sowie für Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zur
Verfügung. Durch diese finanzielle Unterstützung soll den gestiegenen Anforderungen
zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen,
Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung getragen werden mit dem
Ziel der Minderung der wirtschaftlichen und personellen Belastung durch die
Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur in
Kindertageseinrichtungen.
1.2.Höhe der Billigkeitsleistung
Im Wege der Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsverordnung NRW (LHO)
konnten zunächst Aufwendungen in dem Zeitraum 1. August 2020 – 31. Dezember
2020 je geförderter Einrichtung nach § 38 KiBiz bezuschusst werden. Je Kita konnte
der Träger einen Zuschuss von bis zu 10.500,00 € erhalten. Im Jahr 2021 wurde das
Programm fortgeführt, sodass je zuschussberechtigter Kita für den Zeitraum 1. Januar
2021 bis 31. Juli 2021 Billigkeitsleistungen in einer Höhe von bis zu 14.700 EUR
gewährt werden.
Die Billigkeitsleistung ist, sofern die förderfähigen Ausgaben die maximale
Zuschusshöhe pro Kita nicht überschreiten, eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil
des Trägers.
1.3.Anträge im Jahr 2020 und 2021
Die Antragstellung erfolgte von den Trägern über das Jugendamt beim zuständigen
Landesjugendamt.
2020
Für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Dezember 2020 stellten insgesamt 24
Träger (inkl. Stadt Aachen) Anträge auf eine finanzielle Unterstützung für
Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas. Alle Anträge mit einer gesamten
Fördersumme in Höhe von 1.220.203,93 € wurden durch das Landesjugendamt
bewilligt.
Gefördert wurden neben Personalausgaben für zusätzliche Kräfte und für die
Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal i. H. v. insgesamt 1.109.728,93
€ auch Schulungs- und Qualifizierungsausgaben sowie Arbeitsschutz- und

Vorlage FB 45/0096/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 4/5

Hygieneausgaben i. H. v. insgesamt 110.475,00 €.
Insgesamt wurden durch die Förderung 120 Kitas im Stadtgebiet Aachen finanziell
unterstützt.
2021
Im Jahr 2020 stellten insgesamt 31 Träger (inkl. Stadt Aachen) Anträge auf eine
finanzielle Unterstützung für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas. Alle Anträge mit
einer gesamten Fördersumme in Höhe von 1.797.110,73 € wurden durch das
Landesjugendamt bewilligt.
Gefördert wurden neben Personalausgaben für zusätzliche Kräfte und für die
Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal i. H. v. insgesamt 1.631.000,73
€ auch Schulungs- und Qualifizierungsausgaben sowie Arbeitsschutz- und
Hygieneausgaben i. H. v. insgesamt 166.110,00 €.
Insgesamt wurden durch die Förderung 128 Kitas im Stadtgebiet Aachen finanziell
unterstützt.
1.4.Angebot der Weiterqualifizierung
Gefördert werden im Rahmen der Personalausgaben nur Kosten für eingesetzte
Hilfskräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im
nichtpädagogischen Bereich, damit diese während der Corona-Pandemie die
pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen unterstützen.
Im Weiteren wurde den befristet Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, im
Stundenumfang eines sechswöchigen sozialpädagogischen Praktikums erste
Erfahrungen mit pädagogischen Aufgaben zu erwerben, um das Interesse an einer
anschließenden Ausbildung zur/zum „Staatlich geprüften Kinderpflegerin/
Kinderpfleger“ zu wecken.
Zum 1. August 2021 sollen interessierte Alltagshelferinnen und -helfer die Möglichkeit
einer Anschlussbeschäftigung mit 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erhalten, die
mit einer zweijährigen praxisbegleitenden Ausbildung zur/zum „Staatlich geprüften
Kinderpflegerin/Staatlich geprüften Kinderpfleger“ verbunden werden soll.
Eine erste Abfrage in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder hat ergeben, dass einige
Beschäftigte Interesse zeigen, dies ist auch von freien Trägern bekannt. Ein erster Austausch
des Fachbereichs 45 mit dem Berufskolleg Stolberg ist für Mitte Mai geplant.

Vorlage FB 45/0096/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

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