Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0078/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.04.2021
FB 45/100

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses
für Schule und Weiterbildung (ASW/03/WP/18) vom 11.03.2021
(öffentlicher Teil)
Ziele:

keine

Beratungsfolge:
Datum
27.04.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung genehmigt die Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 11.03.2021 (öffentlicher Teil).

Anlage:
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 11.03.2021
(öffentlicher Teil)

Vorlage FB 45/0078/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.04.2021

Seite: 1/1

Die Oberbürgermeisterin

Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung
22. März 2021
Sitzungstermin:

Donnerstag, 11.03.2021

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

Sitzungsende:

19:15 Uhr

Ort, Raum:

Konferenzraum 1, EUROGRESS AACHEN, Monheimsallee 48, 52062
Aachen

Anwesende:
Ratsfrau Ulla Griepentrog

anwesend

Bürgermeister Holger Brantin

anwesend

Ratsherr Jörg Bogoczek

anwesend

Ratsfrau Pola Heider

anwesend

Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby

anwesend

Ratsfrau Maria Keller

anwesend

Ratsfrau Nathalie Koentges

anwesend

Ratsfrau Monika Annette Wenzel

anwesend

Ratsfrau Lisa Weskamp

anwesend

Herr Stefan Auler

anwesend

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 1/28

Frau Inge Fischer

anwesend

Herr Matthias Fischer

anwesend

Herr Lorenz Hellmann

anwesend

Herr Stefan Menzel

anwesend

Frau Gretel Opitz

anwesend

Herr Johannes Rohé

anwesend

Frau Sabine Mensger-Jacobs

anwesend

Frau Amina Smajic

anwesend

Herr Heiko Winkler

anwesend

Abwesende:
Herr Dr. Enrico Pasquini

entschuldigt

Herr David Krause

entschuldigt

von der Verwaltung:
Name

Org.

Herr Brötz

FB-Ltg. 45/000

Herr Crumbach

FB 45/400

Herr Kaldenbach

FB 45/100

zu den TOPs Ö 6 , Ö 10 und Ö 13

Frau Langfort-Riepe

FB 45/400

zum TOP Ö 8

Herr Schavan

E 26

zum TOP Ö 3

Herr Schmidt

E 26

zum TOP Ö 3

Frau Schwier

Dez. IV, Beigeordnete

als Schriftführerin:
Frau Olbertz

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 2/28

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung (ASW/02/WP.18) vom 04.02.2021 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0052/WP18

3

Sachstand Luftfilteranlagen für Schulen, Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE
LINKE

4

Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020: Bildung und Infektionsschutz
zusammen denken
Vorlage: FB 45/0049/WP18

5

Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion vom 24.11.2020: Verstärkerbusse örtlicher
Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr
Vorlage: FB 45/0048/WP18

6

Raum und Flächenbedarf an Grundschulen
Vorlage: FB 45/0043/WP18

7

Umzug der KGS Michaelsbergstraße, Planungsauftrag Schulgebäude Malmedyer Str. 12
Vorlage: FB 45/0042/WP18

8

Vorstellung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums durch Frau Langfort-Riepe
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2021
Vorlage: FB 45/0046/WP18

9

Aachener Schulen für unsere Zukunft – Umsetzung der Global Goals für nachhaltige
Entwicklung
1. Mülltrennsysteme in allen Schulen

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 3/28

2. Wasserspender in allen Schulen
3. Schulverpflegung/Mensaessen
4. Beflaggung an Schulen
5. Schulalltag in der Corona-Krise
Vorlage: FB 45/0047/WP18

10

Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2021/2022
Vorlage: FB 45/0050/WP18

11

Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus
Vorlage: FB 45/0032/WP18

12

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60
GO NRW
Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für die Grund- und einige weiterführende Schulen
Vorlage: FB 45/0051/WP18

13

Haushaltsplanentwurf 2021 einschl. Finanzplan bis 2024
Vorlage: FB 45/0037/WP18

14

Mitteilungen der Verwaltung

15

Sachstand zur aktuellen Situation der Gemeindeschule in Lichtenbusch

Nichtöffentlicher Teil
1

Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung:

2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung (ASW/01/WP18) vom 08.12.2020 (nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 45/0035/WP18

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 4/28

3

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung (ASW/02/WP18) vom 04.02.2021 (nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 45/0053/WP18

4

Besetzung der Konrektorenstelle an der KGS Birkstraße in Aachen
Vorlage: FB 45/0036/WP18

5

Mitteilungen der Verwaltung:

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Frau Griepentrog eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Vertretungen der
Verwaltung, die Presse sowie die anwesende Öffentlichkeit. Sie bittet darum, wörtliche Beiträge vor dem
Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation möglichst kurz zu halten. Es sei versucht worden,
möglichst alle Informationen im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.

Sie bittet um Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes zum Thema Grundschule Lichtenbusch.
Ihrer Kenntnis nach sei Herr Brötz bereits mit der Schulleitung im Kontakt und sie bittet ihn um eine kurze
Information hierzu. Um möglicherweise einen Beschluss fassen zu können, möchte sie die Thematik als
neuen TOP aufnehmen und nicht nur als Mitteilung der Verwaltung behandeln.
Es herrscht Einvernehmen hierzu im Ausschuss. Das Thema wird als neuer TOP 15 auf die
Tagesordnung gesetzt.

Frau Keller ergänzt, dass die SPD-Fraktion hierzu gerne einen Appell an den Rat der Stadt Aachen
formulieren möchte.

Frau Griepentrog vereidigt weiterhin als neue Mitglieder des Ausschusses Frau Kiriaki Schwartz für die
Stadtschulpflegschaft (Stellvertreterin von Herrn Winkler) und Herrn Lukas Paschen für die
Bezirksschülervertretung (Stellvertreter von Herrn Momohdu Edward). Sie heißt beide herzlich
willkommen und wünscht ihnen für ihre Tätigkeit im Ausschuss alles Gute.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 5/28

zu 2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung (ASW/02/WP.18) vom 04.02.2021 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0052/WP18

Herr Brötz erläutert, dass von Frau Rohde vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB
61) die Bitte eingegangen sei, auf Seite 8 der Niederschrift im öffentlichen Teil zu TOP Ö 4 „Eignung der
Liegenschaft ‚Kronenberg‘ als Gesamtschulstandort“ eine Korrektur vorzunehmen:

Im Absatz „Herr Lambertz stellt im Anschluss die von Seiten des Gebäudemanagements geprüften drei
Varianten zur Gestaltung der Fläche sowie des Gebäudes vor. Im Ergebnis ließen sich sowohl eine vierauch eine fünfzügige Gesamtschule voraussichtlich gut umsetzen. Für eine sechszügige Schule reiche
die Fläche eher nicht aus.“ solle der letzte Satz ersetzt werden durch: „Bei einer 6-zügigen Gesamtschule
würde man an die Grenzen stoßen."

Der Änderungswunsch wird vom Ausschuss mitgetragen. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.

Frau Griepentrog lässt daher über den geänderten Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung genehmigt die Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 04.02.2021 (öffentlicher Teil) mit den vorgetragenen
Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 3

Sachstand Luftfilteranlagen für Schulen, Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE
LINKE

Frau Griepentrog weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgelegten Broschüren des städtischen
Gebäudemanagements zum Thema Luftreinigungsgeräte hin (s. Anlage) und begrüßt Herrn Schavan und
Herrn Schmidt.
Sie betont, dass bei allen guten und wichtigen Ideen im Ausschuss nun auch ein positives Signal an die
Schulen gerichtet werden müsse, die seit einem Jahr mit größter Sorgfalt und einem hohen Engagement
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 6/28

der Pandemie begegnen und versuchen, die Situation bestmöglich zu meistern. Die Schulen sollten
erkennen können, dass der Ausschuss das Geleistete wertschätze.

Herr Schmidt dankt dem Ausschuss für die Einladung. Die ausgelegte Broschüre fasse die Thematik, die
Haltung des Gebäudemanagements, die Zuständigkeiten bei Beschaffung und Unterhaltung, die
Betreiberrolle und die verschiedenen Meinungen aus der Fachwelt zusammen. E 26 habe versucht, das
Meinungsbild der Fachverbände des Umweltbundesamtes sowie der Medizin und eine Nutzen-SchadenAufstellung abzubilden. Im Ergebnis könnten sämtliche Schulen und Turnhallen unter den aktuellen
Coronabedingungen und unter Wahrung des Infektionsschutzes auch ohne diese Geräte regelkonform
betrieben werden.

Herr Fischer äußert seine Verwunderung über die vermeintlich zögerliche Haltung der Stadt Aachen im
Hinblick auf die Investition in solche Luftreinigungsgeräte, obwohl entsprechende Fördertöpfe beim Land
in Anspruch genommen werden könnten. Mit Verweis auf die Stadt Düsseldorf wünsche er sich eine
Darstellung von Erfahrungen anderer Kommunen und wissenschaftlicher Studien wie von der Uni
Münster. Er überlegt daher, für einer der nächsten Sitzungen einen weiteren Sachstandsbericht
anzufordern. Selbstverständlich sei das Querlüften die wirksamste Maßnahme und ihm sei auch bekannt,
dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) die Schulräume geprüft habe. Dennoch habe
ihn ein Bericht der Stadt Düsseldorf überzeugt, die in jedem Klassenraum von Grundschulen 4
Filteranlagen an der Decke installiert hätten, welche rund 99 % der Aereosole zurückhalten würden.
Lediglich die Laufzeit der Geräte sei nicht bekannt. Er gehe davon aus, dass die Pandemie noch ein paar
Jahre anhalten werde, insofern müsse sich die Politik mittel- und langfristig Lösungen überlegen.

Herr Schmidt bestätigt, dass es einen Aufruf zur Inanspruchnahme eines Förderpakets mit einem
Volumen von rund 50 Mio. Euro gegeben habe. Allerdings sei die formulierte Zielsetzung des Landes,
dass mit diesen Geräten Räume qualifiziert würden, in welchen Querlüften nicht möglich sei. Die
Installation von Reinigungsgeräten in fensterlosen Räumen sei aus Sicht des E 26 jedoch nicht für den
Unterricht geeignet. Darüber hinaus besitze jeder der rund 900 Unterrichtsräume die Möglichkeit der
Fensterlüftung. Das städtische Hochbauamt habe auch Fenstersperren demontiert. Darüber hinaus sei
die Wirksamkeit der Geräte in Düsseldorf nicht eindeutig nachgewiesen.

Herr Fischer erkundigt sich nach den konkreten Erfahrungen der Stadt Düsseldorf. Seiner Kenntnis nach
sei das Projekt wissenschaftlich begleitet und vor gut 2 Monaten umgesetzt worden.
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 7/28

Frau Schwier erläutert, dass sie hierzu im Austausch mit dem Dezernenten aus Düsseldorf im Rahmen
der regelmäßigen Treffen des Städtetags NRW im Austausch sei. In diesen Runden diskutiere man die
Geräte zwiegespalten, die Erfahrungen der Kommunen seien sehr unterschiedlich. Höchstens könnten
die Geräte als Ergänzung zum Lüften gesehen werden aber keinesfalls als Ersatz. Es herrsche Konsens
darüber, dass das Querlüften die beste Variante gegen eine Ausbreitung einer Infektion darstelle. Die
Stadt Düsseldorf halte sich aktuell jedoch damit zurück, die Geräte flächendeckend in allen Schulen zu
installieren, da die Wirksamkeit nicht eindeutig feststellbar sei.

Herr Schavan erläutert, dass E 26 im ständigen Austausch mit den Dachverbänden sei. Die Verbände
hätten schriftlich bestätigt, dass diese Geräte ergänzend und flankierend wirken könnten. Weiterhin habe
E 26 mehrere Kommunen nach ihren Erfahrungswerten befragt mit dem Ergebnis, dass Dreiviertel der
Kommunen von einem Einsatz der Geräte abraten würden. Daher lege er den Fokus vielmehr auf die
Erarbeitung intelligenter Lüftungskonzepte mit dem Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich
wirken und deren Wirksamkeit nicht umstritten sei.

Herr Hellmann gibt zu bedenken, dass es sich hierbei um ein komplexes Thema handele. Auch er habe
Kenntnis von Untersuchungen, die eine Wirksamkeit der Luftreinigungsgeräte bis zu 99 % bestätigen
würden. Er hätte die Inhalte der Broschüre gerne vor der Sitzung geprüft. Er betont, dass es nicht die
Intention sei, ein Gerät pro Klassenraum zu installieren. Querlüften sei jedoch nicht immer möglich,
beispielsweise in Prüfungssituationen. Daher könnten gegebenenfalls mobile Geräte zum Einsatz
kommen, beispielsweise 1 bis 3 Geräte je nach Schulgröße.

Herr Winkler berichtet, dass das Thema auch in der Elternschaft diskutiert werde. Er habe bei den
Ausführungen von Herrn Schmidt besonders bei dem Begriff „regelkonform“ aufgemerkt, da der Fokus
seiner Ansicht darauf liegen sollte, welche Maßnahmen am ehesten die Gesundheit schützen könnten.

Herr Schmidt erläutert, dass die Broschüre tatsächlich erst vorgestern habe fertiggestellt und gestern in
Druck gegeben werden können, daher sei ein Vorabversand an den Ausschuss nicht möglich gewesen.
Er stimme Herrn Hellmann insofern zu, dass auch andere Verfahren und Geräte verfügbar seien.
Wissenschaftlich nachgewiesen sei beispielsweise die Wirksamkeit von Schwebstofffilterverfahren mit
einer wahrscheinlich positiven Wirkung auf den Infektionsschutz. Demgegenüber stünden jedoch die
negativen Auswirkungen. Allein die Geräte würden rund 4.000 Euro in der Anschaffung, somit rund 7,2
Mio. Euro pro Schuljahr. Hinzu kämen Unterhaltung und Entsorgung. Für die Wartung würden 350 Euro
pro Halbjahr fällig, somit 1,26 Mio. Euro pro Schuljahr. Damit einher ginge auch die Beeinträchtigung der
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 8/28

Lehr- und Lernqualität durch die hohe Geräuschkulisse der Filter. Dies würde einen immensen Schaden
sowohl für die Pädagogik als auch für die Ökologie im Sinne eines hohen Ressourcenverbrauchs
bedeuten. Er plädiert daher dafür, sämtliche Geräte und Verfahren kritisch zu betrachten.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass hier eine schwere Entscheidung getroffen werden müsse, die sie
in Zuständigkeit des Landes sehen würde. Im Hinblick auf die Diskussion und die aufgeworfenen
Fragestellungen sehe sie jedoch keine Möglichkeit, heute einen Beschluss zu fassen. Daher möchte sie
das Thema weiter in der Schwebe halten und (bei Bedarf oder neuen Erkenntnissen) in einer der
nächsten Sitzungen nochmals behandeln.

zu 4

Ratsantrag Nr. 019/18 der SPD-Fraktion vom 24.11.2020: Bildung und Infektionsschutz
zusammen denken
Vorlage: FB 45/0049/WP18

Frau Koentges erläutert, dass sie in der Vorlage ausführlichere Erläuterungen zu den benannten
Verordnungen vermisst habe oder beispielsweise eine konkrete FAQ-Liste bzw. Hilfestellungen. Ebenso
hätte sie Informationen zu einer möglichen Teststrategie begrüßt und verweist auf die Strategie des
Kreises Heinsberg.

Frau Schwier erläutert, dass von Seiten der Landesregierung vorgegeben sei, dass alle Schüler*innen
und Lehrkräfte einmal wöchentlich getestet werden sollten. Nun sei auch die Information gegeben
worden, dass das Land die Tests für alle Schulen zur Verfügung stellen werde. Aktuell gehe die
Verwaltung davon aus, dass die Schüler*innen einen Selbsttest durchführen und dann am Unterricht
teilnehmen könnten. Wo dieser Test durchgeführt werde – ob zu Hause oder in der Schule – sei noch
nicht abschließend geklärt.

Frau von Jakubowski ergänzt die Ausführungen von Frau Schwier, dass die Schulaufsicht der
Städteregion Aachen vor der Sitzung noch eine Informationsmail diesbezüglich versandt habe. Die
Lieferung der Selbsttests solle laut Angabe der Landesregierung in der kommenden Woche über DHL
erfolgen, zunächst allerdings nur an die weiterführenden Schulen. Die Grundschulen würden nach den
Osterferien versorgt. Die Tests sollten in der Schule und während der Unterrichtszeit durchgeführt
werden, die konkreten Einzelheiten zur Durchführungen würden von der Schule festgelegt. Der Vorgang
werde entweder durch die Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal begleitet, medizinische

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 9/28

Hilfestellungen seien weder zulässig noch erforderlich. Sie kündigt eine weitere Informationsmail zu den
Selbsttests zu Beginn der kommenden Woche an.

Herr Rohé erläutert, dass die SPD mit ihrem Antrag einen wichtigen Aspekt aufgegriffen habe: Die
Pandemiesituation habe insbesondere auf die sozial benachteiligten Familien und damit einhergehend
auf die Bildungschancen der Kinder enorme Auswirkungen. Er bezweifelt allerdings, dass dies auf
kommunaler Ebene behoben werden könne. Er sehe hier vielmehr die Landesregierung in der
Verantwortung. Von Seiten des Schulministeriums sei allerdings nach wie vor kein nachhaltiges
Unterrichtskonzept erarbeitet worden. Wichtig seien insbesondere die Fragestellungen, wie verhindert
werden könne, dass Kinder mit einer ohnehin schlechten Prognose noch weiter abgehangen würden oder
wie ein digitaler Unterricht perspektivisch gestaltet werden könne. Statt diese Fragen zu beantworten,
formuliere die Landesregierung im 14-tätigen Rhythmus neue Verordnungen. Seiner Ansicht nach müsse
der Regierung attestiert werden, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen würde.

Frau Heider betont, dass sie den Wunsch nach ausführlicheren Informationen gut nachvollziehen könne,
allerdings sei dies eines der Kernprobleme bei Bewältigung der Pandemiesituation. Den Schulen müsse
deutlich gemacht werden, dass die Situation bei aller Unterstützung noch eine zeitlang andauern werde.
Die Schulpolitik müsse sich nun langfristigen Themen widmen und auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits
Entscheidungen treffen, obwohl die möglichen Folgen oder der weitere Verlauf der Pandemie noch nicht
abschätzbar seien. Wichtig sei, dass die Schulen so weit wie möglich entlastet würden und die
kommenden Wochen nicht ausschließlich mit der Testung der Schüler*innen befasst seien.

Herr Auler schließt sich Frau Heider an, bittet allerdings darum, im Rahmen des Ausschusses nicht die
Landes- oder Bundespolitik zu thematisieren sondern den Fokus darauf zu legen, wie die Schulen
unterstützt werden könnten.

Frau Keller greift die Ausführungen von Herrn Rohé auf und bekräftigt, dass bei Gewährleistung eines
guten Infektionsschutzes auch die Teilhabe für Kinder aus benachteiligten Familien gesichert sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 10/28

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 5

Ratsantrag Nr. 023/18 der CDU-Fraktion vom 24.11.2020: Verstärkerbusse örtlicher
Reiseunternehmer zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr
Vorlage: FB 45/0048/WP18

Herr Brantin schildert von den persönlichen Erlebnissen aus seinem Familienkreis. Aktuell seien die
Verhältnisse in den Bussen der ASEAG zu den Stoßzeiten besorgniserregend. Die Busse seien überfüllt,
ein Einhalten der Abstände sei nicht möglich. Er vermisse allerdings auch das Bestreben der ASEAG,
dieser Situation entgegen zu wirken. Daher plädiert er, Möglichkeiten der Entzerrung zu schaffen.

Nach Ansicht von Herrn Fischer sei der Antrag der CDU-Fraktion sinnvoll und hilfreich. Er habe allerdings
aus den Gesprächen der Fraktion DIE LINKE mit der ASEAG den Eindruck gewonnen, das Unternehmen
würde die Situation ebenfalls entzerren wollen, insbesondere zu den morgendlichen Stoßzeiten. Hierfür
würden allerdings weitere Busse und Personal benötigt, was wiederum thematisch von anderen
Fachausschüssen bzw. vom Rat der Stadt Aachen zu behandelt werden müsse. Die Verwaltung führe in
der Vorlage aus, dass in kleinerem Umfang weitere Busse von den Auftragsunternehmen der ASEAG
bereitgestellt werden könnten. Allein die GHS Drimborn könnte mit 2-3 Verstärkerfahrten morgens
unterstützt werden. Er regt an, dass die Verwaltung die konkreten Bedarfe der Schulen abfragt, allerdings
erst nach Wiederbeginn des Präsenzunterrichts.

Herr Paschen bestätigt die Ausführungen von Herrn Brantin und unterstreicht die Problematik. In den
Klassenräumen würden die Abstände gewahrt. Dies sei in den Bussen allerdings nicht möglich.

Frau Opitz kritisiert, dass nicht bereits vor Monaten eine Anfrage an die Auftragsunternehmen gestellt
worden sei. Sofern Verstärkerfahrten nun möglich seien, hätten diese ihrer Ansicht nach auch bereits im
vergangenen Jahr eingeführt werden können. Sie vermisse an dieser Stelle das Engagement der
Beteiligten.

Herr Auler unterstreicht, dass mit den Verstärkerfahrten nicht komplette Linien entlastet sondern diese
lediglich unterstützend in den Stoßzeiten eingesetzt werden sollten. Seiner Ansicht nach seien
Schüler*innen auch in der Lage, an bestimmten Stellen umzusteigen.
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 11/28

Herr Brötz erläutert, dass zu dieser Thematik regelmäßige Abstimmungen mit der ASEAG erfolgen
würden. Der Einsatz von Verstärkerbussen sei etappenweise immer wieder geprüft worden. Bislang
hätten die angebotenen Busse jedoch nicht genutzt werden können, da entweder kein Unterricht
stattgefunden habe oder nur in stark reduzierter Besetzung. Die Situation sei sehr dynamisch. Vor gut
zwei Wochen habe eine Schule einen Verstärkerbus angefordert, die Verwaltung habe die entsprechende
Ausschreibung gefertigt und letztlich habe die Schule heute ihr Interesse doch wieder zurückgezogen.
Eine Bedarfsabfrage bei den Schulen sei daher aus seiner Sicht nicht sinnvoll, sondern man müsse sich
auf stark frequentierte Linien konzentrieren. Man müsse vermeiden, mit Steuergeldern an den Bedarfen
vorbei zu planen. Die Verwaltung sei daher auf Vorschläge der ASEAG angewiesen. Heute habe die
ASEAG insgesamt 6 Linien benannt, die sinnvollerweise unterstützt werden könnten. Derzeit werde
geprüft, ob der Einsatz bereits nach den Osterferien erfolgen könne.

Auf Nachfrage von Frau Heider ergänzt Herr Brötz, dass die Möglichkeit der Fördermittelbeantragung erst
in der vergangenen Woche bis zu den Sommerferien verlängert worden sei. Die Antragstellung sei nun
laufendes Geschäft der Verwaltung.

Herr Auler bittet die Fraktionen um die zügige Prüfung und Freigabe der Ausschreibung. Hinsichtlich der
fraglichen Geeignetheit von Reisebussen erkundigt er sich danach, ob eine nicht optimale Unterstützung
nicht besser wäre als keine.

Frau Griepentrog erläutert, dass es sich bei der Wahl der Einsatzfahrzeuge um einen Abwägungsprozess
handele, der im heutigen Ausschuss nicht in Gänze diskutiert werden könne. Sie bittet den Ausschuss
darum, die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung ergänzend damit zu beauftragen,
die möglichen Fördermittel auszuschöpfen.
Über die Erweiterung des Beschlusses herrscht Einvernehmen im Ausschuss. Frau Griepentrog lässt
daher über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Förderkulisse weiterhin auszuschöpfen.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 12/28

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 6

Raum und Flächenbedarf an Grundschulen
Vorlage: FB 45/0043/WP18

Herr Kaldenbach stellt den Beurteilungsrahmen für die Raumsituation in der Primarstufe anhand einer
Power-Point-Präsentation (s. Anlage) vor, welche auch bereits vorab an die Ausschussmitglieder
versandt worden ist.
Das Raumorientierungsprogramm sei ein Ergebnis der Aufträge der Schulpolitik nach Vorstellung des
Schulentwicklungsplans für den Primarbereich am 04.06.2020. Es werde bewusst nicht als
Raumprogramm betitelt, da die Schulen in Aachen zum Teil sehr unterschiedlich seien und somit
individuell betrachtet werden müssten. Die Verwaltung habe die Stellungnahmen der Schulleitungen zum
SEP Primar und die vorhandenen Räume und Flächen umfassend geprüft, steigende Bedarfe in
Abhängigkeit von Zügigkeiten einbezogen sowie die multifunktionale Nutzung von einzelnen Raumtypen
(wie beispielsweise Mehrzweck- oder OGS-Betreuungsräume) berücksichtigt. Das Ziel sei die Erstellung
einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für die Bedarfsermittlung der Schulen gewesen. Er betont, dass
kein Kind den ganzen Tag im selben Raum verbringen müsse. Auch nicht multifunktionale hinterlegte
Räume, wie beispielsweise Klassenräume, könnten natürlich von unterschiedlichen Gruppen genutzt
werden.
Zwar hätten manche Grundschulleitungen ergänzend individuelle Wünsche geäußert, gleichzeitig seien
die Rückmeldungen der Grundschulleitungen in der Schulleiterkonferenz zum Programm positiv
gewesen. Seiner Ansicht nach sei die Erstellung des Programms ein notwendiger Schritt gewesen, um
die Handlungsbedarfe zu katalogisieren und zu priorisieren. Bei der Gestaltung konkreter Maßnahmen
erfolge selbstverständlich eine individuelle Beteiligung der Schule und der Eltern.

Frau Wenzel dankt Herrn Kaldenbach für den Vortrag und werde dem Beschluss gerne zustimmen. Sie
hofft, dass mit diesem Programm das künftige Planen anhand der tatsächlichen Bedarfe erleichtert und
eine Bildungsgerechtigkeit ein stückweit geschaffen werde.

Herr Fischer schließt sich dem Dank an. Auch er habe bereits positive Rückmeldungen der Schulen
erhalten. Er bittet allerdings darum, die folgenden Aspekte noch mit in die künftigen Überlegungen
einzubeziehen: 1. Er bittet darum, ausreichend große Mensaräume einzuplanen, sodass die
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 13/28

Essensausgabe in zwei Schichten – statt wie bislang in drei – erfolgen könne. 2. Aktuell würden noch
einige Schulen weitere Besprechungsräume benötigen. 3. Weiterhin würden noch Ruheräume fehlen.
Nicht nur Förderschulen, sondern auch Regelschulen mit Schwerpunkt auf gemeinsamem Lernen (GL)
würden Ruheräume für Kinder mit emotional-sozialem Förderbedarf benötigen. Er bittet um erneute
Präsentation des Programms und um eine Synopse im Sommer mit Priorität auf den Ausbau der
Mensasituation.

Herr Winkler berichtet, dass die Thematik auch in der Elternschaft diskutiert werde. Grundsätzlich sei die
Idee gut, allerdings vermisse auch er eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten von GLSchulen. Eine richtungsweisende Studie mit dem Titel "Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in
Nordrhein-Westfalen“ finde er in den Ausführungen der Verwaltung nicht wieder. Die Studie empfehle
auch die Einrichtung von GL-Räumen an Grundschulen. Weiterhin habe er die Unterbringung von
Garderoben nicht finden können, ebenso wenig wie Personalräume für die Küchenkräfte. Allein aus
Hygienegründen seien solche Personalräume notwendig. Er erkundigt sich daher danach, ob diese
Elemente ebenfalls in die weitere Planung mit aufgenommen werden könnten.

Frau Griepentrog betont, dass das ursprüngliche Ziel des Ausschusses gewesen sei, einen
gemeinsamen Bogen über die Raumsituation der Schulen zu spannen, um diese auf ein möglichst
einheitliches Niveau anzupassen. Sofern die Ausführungen der Verwaltung nun von Seiten der Politik als
lückenhaft bewertet würden, müsste das Programm abgelehnt werden. Ihrer Ansicht nach sei es jedoch
nicht sinnvoll, an der jetzigen Stelle über jeden einzelnen Raum (-bedarf) zu diskutieren und sie warnt
daher davor, einzelne Wünsche von Schulen in das Programm aufzunehmen. Sie schlägt vor, das
vorgelegte Programm zu beschließen und die Grundschulen von der Verwaltung auf Grundlage des
Beurteilungsrahmens prüfen und bewerten zu lassen. Nach Vorstellung des Ergebnisses und der
Priorisierung könne die Politik ihre Bedenken einbringen und individuell nachsteuern.

Frau Keller und Herr Brantin danken der Verwaltung für die Ausführungen. Der Beurteilungsrahmen stelle
eine gute Grundlage zur objektiven Prüfung der Sachlage dar.

Frau von Jakubowski schließt sich dem Dank an. Die Schulen seien mit dem Ergebnis zufrieden,
gleichzeitig bestehe der Wunsch, dass das Gesamtergebnis kritisch betrachtet und in Einzelfällen
anpasst werde.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 14/28

Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmen und unter Einbindung des
Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP
Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen. Diese soll dem Ausschuss mit
einer Priorisierung der Handlungsbedarfe bis zum Sommer vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 7

Umzug der KGS Michaelsbergstraße, Planungsauftrag Schulgebäude Malmedyer Str. 12
Vorlage: FB 45/0042/WP18

Frau Griepentrog weist auf den zu Beginn der Sitzung ausgelegten Auszug aus der Niederschrift der
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 03.03.2021 hin (s. Anlage). Der Beschluss sei zwar
nicht verändert worden, allerdings sollten die in der Diskussion gegebenen Hinweise an den
Fachausschuss weiter gegeben werden.

Frau Keller lobt die Ausführungen in der Vorlage. Sie bittet allerdings darum, nochmals mit der
Schulleitung ins Gespräch zu gehen bezüglich der konkreten Raumnutzung. Aktuell sei geplant, die
Grundschule inklusive der OGS im Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße unterzubringen und im
neuen Gebäude die Mensa im Erdgeschoss und in den oberen Etagen einen Zweig der Käthe-KollwitzSchule. Dies hätte einen weiten Weg für die OGS-Kinder zur Mensa zur Folge. Sie bittet daher darum,
die Planung nochmals zu überdenken.

Herr Rohé schließt sich der Bitte von Frau Keller an. Die Schule sei zwar zufrieden mit der aktuellen
Lösung, habe aber hinsichtlich der Raumaufteilung noch Gesprächsbedarf. Weiterhin wäre in der Vorlage
ausgeführt, dass etwaige erforderliche Baumaßnahmen in Bezug auf den Brandschutz derzeit geprüft
würden. Bezugnehmend darauf erkundigt er sich danach, ob die Maßnahme insgesamt durch die
Umsetzung der Brandschutzanforderungen gefährdet werden könne.

Herr Fischer bedauert, dass das Gespräch mit der Schulleitung erst in der kommenden Woche und somit
nach der heutigen Ausschusssitzung terminiert worden sei. Auch seiner Ansicht nach sollte die Bitte der
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 15/28

Schulleitung berücksichtigt werden, ebenso eine mögliche Dreizügigkeit der Schule mit Blick auf die
prognostizierten Schülerzahlen. Er regt an, im Beschlussvorschlag die konkrete Festschreibung auf die
Planung im Altbau zu streichen.

Herr Brötz erläutert, dass sowohl die Schulleitung, als auch die OGS-Koordination und die
Schulpflegschaft im Vorfeld umfassend beteiligt worden seien. Die Terminierung des weiteren Gesprächs
sei bewusst auf einen Zeitraum nach der Sitzung erfolgt, um den heutigen Beschluss zum
Raumorientierungsprogramm abzuwarten. Die Verwaltung sei offen für die Wünsche der Schule,
gleichzeitig müssten die vorgegebenen Standards berücksichtigt werden, auch im Sinne einer
Gleichbehandlung der Schulen. Auf Basis des Schulentwicklungsplans im Primarbereich werde die
Schule auf Grundlage einer Zweizügigkeit mit der Möglichkeit einer Mehrklassenbildung geplant. Diese
könne auch schulplanerisch bis mindestens 2024/2025 bestätigt werden. Die Brandschutzanforderungen
würden die Maßnahme nicht infrage stellen, lediglich die Kosten könnten sich erhöhen. Er betont, dass
der zeitliche Rahmen knapp bemessen sei, daher sei ein zügiger Austausch mit der Schulleitung und
dem städtischen Gebäudemanagement geboten, um der Schulpolitik kurzfristig die Leistungsphase 3
vorlegen zu können. Der geplante Umzug im Sommer 2023 erfordere einen eng getakteten Zeitplan.
Die Festlegung auf den Altbau sei bewusst in den Beschlussvorschlag aufgenommen worden, um die
Fläche des Gebäudes optimal nutzen zu können. Im Neubau sollten die Käthe-Kollwitz-Schule und eine
KiTa untergebracht werden. Sollte die Grundschule diese Räumlichkeiten nutzen, gingen diese Optionen
verloren.

Herr Brantin bittet darum, die Möglichkeit, die Schule 2,5zügig zu führen, im Hinterkopf zu behalten.
Frau Griepentrog betont, dass die Vorgaben des SEP Primars berücksichtigt werden sollten.

In Bezug auf den Beschlussvorschlag schlägt Frau Schwier als Kompromiss vor, diesen dahingehend zu
ergänzen, dass der Altbau nach Möglichkeit für die Planung genutzt werden solle. Hierüber herrscht
Einvernehmen.

Auf Bitte von Herrn Rohé stellt die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung die Pläne zur Verfügung.

Frau Griepentrog lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 16/28

Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt sie, die Planungen für den Umzug der Schule KGS Michaelsbergstraße auf
Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Option einer Mehrklassenbildung nach Möglichkeit in den Altbau des
Schulgebäudes Malmedyer Straße fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 8

Vorstellung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums durch Frau Langfort-Riepe
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2021
Vorlage: FB 45/0046/WP18

Frau Griepentrog begrüßt Frau Langfort-Riepe, Leiterin des Euregionalen Medienzentrums, im
Ausschuss.

Frau Heider dankt Frau Langfort-Riepe für die ausführliche Vorlage. Die Ausführungen würden das breite
Aufgabenspektrum des Medienzentrums im Bereich Schule verdeutlichen, die hieran beteiligten Akteure
und die immer größer werdende Relevanz der Medienbildung. Die Stadt Aachen habe bereits einiges
geleistet in den Bereichen Ausstattung, Infrastruktur und Pädagogik. Gleichzeitig sehe sie es aber als
sinnvoll und wichtig an, dass sich die Politik dieser Thematik nochmals besonders zuwende. Die Fraktion
DIE GRÜNEN hätten daher einen erweiterten Beschlussvorschlag formuliert.

Herr Brantin dankt Frau Langfort-Riepe ebenfalls für die Vorlage und die geleistete Arbeit. Unter Punkt
2.3 „Veränderungen in der Aufgabenerfüllung und Organisationsstruktur“ des Jahresberichtes 2019
(Anlage 1 der Vorlage) sei die Rede einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen den
Vertragspartnern Stadt und Städteregion sowie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Er
erkundigt sich danach, ob diese Vereinbarung nach wie vor bestehe.

Frau Schwier berichtet, dass die Städteregion Aachen die Vereinbarung im Juli 2020 zum 31.12.2021
gekündigt habe. Die Kündigung sei während etlicher Verhandlungsrunden zur Ausgestaltung der örV
eingetroffen, allerdings ohne eine tiefergehende Begründung. Aktuell fänden Gespräche mit allen
Beteiligten statt.
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 17/28

Herr Auler erkundigt sich danach, wie die künftige Arbeit des Medienzentrums gestaltet werden solle,
wenn die Städteregion Aachen als Vertragspartner ausscheide. Seiner Kenntnis nach wären aus Sicht
der Städteregion die Anforderung der städteregionalen Schulen nicht in dem Maße erfüllt worden wie
gefordert, sondern es habe einen Überhang bei den Schulen der Stadt Aachen gegeben. Grundsätzlich
sei allerdings auch die Städteregion an einer gemeinsamen Fortführung des Medienzentrums interessiert.
Weiterhin sei er irritiert darüber, dass der Rat der Stadt Aachen nicht über die Kündigung informiert
worden wäre.

Frau Keller schließt sich den Ausführungen von Herrn Auler an. Mit dieser Information, dass die
Städteregion die Vereinbarung gekündigt habe, sei ihrer Ansicht nach eine weitere Beratung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich. Sie plädiert für einen gemeinsamen Austausch der Beteiligten unter Einbezug
der Schulpolitik.

Frau Heider betont, dass das Medienzentrum unbedingt euregional weitergeführt werden sollte.
Gleichzeitig seien die vertragliche Gestaltung und die Aufstellung der Stadt Aachen zwei verschiedene
Fragestellungen für sie.

Herr Hellmann ergänzt, dass die Position der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ebenfalls
hinzuzuziehen sei. Es wäre schade, wenn die bisherige gute Arbeit des Medienzentrums ein Ende finden
würde, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass von den überregionalen Erfahrungen und dem
engen Austausch alle Schulen profitieren würden. Er regt ebenfalls einen gemeinsamen Austausch an,
um eine Basis für die weitere Arbeit zu finden.

Frau von Jakubowski unterstützt die Bitte des Ausschusses. Auch die untere Schulaufsicht setze sich für
einen Erhalt des Medienzentrums mit seiner wertvollen, pädagogischen Arbeit ein. Im Medienzentrum
seien aktuell 5 Medienberater*innen des Landes tätig. Hierbei handele es sich um ein hervorragend
arbeitendes Team, das zahlreiche Fortbildungsangebote für Schulen und Lehrkräfte konzipiere. Durch ein
mögliches Auseinanderfallen des Medienzentrums würde auch diese Arbeit enden und die
Medienberater*innen würden an anderen Stellen verortet. Daher könne das Ziel im Sinne der gesamten
Bildungsregion nur lauten, das Medienzentrum aufrecht zu erhalten. Die Verständigung auf eine neue
Vereinbarung sei aus verschiedenen Gründen nicht gelungen. Die weitere Planung müsse nun zügig
erfolgen, gegebenenfalls müsse eine neue Struktur gefunden werden.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 18/28

Frau Griepentrog fasst die Bitte des Ausschusses zusammen, den Bericht nicht nur zur Kenntnis zu
nehmen, sondern das Medienzentrum zu erhalten und einen Austausch der Beteiligten zu vereinbaren.
Die Kündigung der Städteregion Aachen hätte sicherlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt thematisiert
werden können, gleichzeitig plädiert sie dafür, zukunftsgerichtet zu arbeiten. Die Verwaltung solle darum
gebeten werden, im nächsten Schritt ein Arbeitstreffen mit dem Medienzentrum und den schulpolitischen
Sprecher*innen zu vereinbaren. Im zweiten Schritt solle ein Austausch mit den Vertragspartnern erfolgen.
Sie lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Arbeitstreffen mit den schulpolitischen Sprecher*innen und
dem Euregionalen Medienzentrum zu koordinieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 9

Aachener Schulen für unsere Zukunft – Umsetzung der Global Goals für nachhaltige
Entwicklung
1. Mülltrennsysteme in allen Schulen
2. Wasserspender in allen Schulen
3. Schulverpflegung/Mensaessen
4. Beflaggung an Schulen
5. Schulalltag in der Corona-Krise
Vorlage: FB 45/0047/WP18

Frau Fischer lobt das Engagement der beteiligten Schüler*innen. Zu den Ausführungen der Vorlage habe
sie allerdings noch ein paar Hinweise. Unter Punkt 2 werde in der Vorlage dargelegt, dass die
Anschaffung und Folgekosten von Wasserspendern von den Fördervereinen getragen bzw. aus den
Schulbudgets finanziert werden sollten. Hierzu merkt sie an, dass die finanzielle Lage der Schulen
durchaus unterschiedlich sei. Sie bittet darum, besonders Schulen ohne finanzkräftigen Förderverein gut
im Blick zu behalten, dass diese sich bei Unterstützungsbedarf auch an die Verwaltung wenden könnten.
Ähnlich bewerte sie Punkt 3. Grundsätzlich begrüße sie die verpflichtende Einhaltung der
Qualitätsstandards und den Einkauf biozertifizierter Lebensmittel. Bedauerlicherweise sei dies jedoch mit
höheren Kosten verbunden. Auch hier müssten die Schulen bei Unterstützungsbedarf auf die Verwaltung
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 19/28

zugehen können. Hinsichtlich Punkt 5 verweist sie auf die Situation der Schulsozialarbeit, welche auch
bereits vor der Pandemie teilweise knapp bemessen gewesen sei. Sie prognostiziere einen erhöhten
Bedarf an Schulsozialarbeit bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts, daher erkundigt sie sich nach
Möglichkeiten, die Stundenumfänge aufzustocken.

Herr Auler schließt sich Frau Fischer an und ergänzt zum Thema Wasserspender, dass auf Grundlage
einer neuen EU-Trinkwasserrichtlinie aus 2020, in allen öffentlichen Gebäuden ab 2023
Trinkwasserspender vorzuhalten seien. Dies bedeute auch in allen Schulen. Die Anschaffung sehe er
somit nicht in der Zuständigkeit der Schulen sondern der Verwaltung und der Politik als Schulträger.

Herr Fischer stimmt den bisherigen Ausführungen zu. Er erkundigt sich danach, ob zu gegebener Zeit
zwei Schulen in den Ausschuss eingeladen werden könnten um von ihren Erfahrungen zu berichten.
Gegebenenfalls könnte die Politik die Anregungen nutzen, um entsprechende Anträge zu stellen.

Auf Nachfrage von Frau Opitz bestätigt Frau Schwier, dass die bestellten Ipads zwischenzeitlich an die
Schulen hätten ausgegeben werden können.
Weiterhin erkundigt sie sich nach der Differenz zwischen den von Seiten der Schulen beantragten und
tatsächlich bereitgestellten Geräte. Herr Brötz erläutert, dass die Schulen über alle Schulformen hinweg
insgesamt 5.350 Ipads gewünscht hätten und 3.630 Geräte auf Basis der zur Verfügung stehenden
Fördermittel tatsächlich ausgegeben worden seien.
Darüber hinaus erkundigt sich Frau Opitz, ob das WLAN im Schulbetrieb reibungslos funktioniere.
Frau Schwier erläutert, dass diese Bandbreite besonders groß sei. Manche Grundschulen würden ganze
Unterrichtseinheiten online und mit Videoübertragung gestalten. Die Lehrkräfte könnten ihre Klassen in
kleinere Gruppen einteilen und mit ihnen arbeiten. Gleichzeitig gebe es immer wieder Fälle mit
Optimierungsbedarf und überlasteten Systemen. Da hier jedoch mehrere verantwortliche Stellen
zusammenarbeiten würden, könne sie die Frage nicht pauschal beantworten.

Frau von Jakubowski ergänzt, dass ca. ein Drittel der Grundschulen über Schwierigkeiten mit der WLANVerbindung oder der Installation von Medien berichtet hätten. Die Bereitschaft der Schulen, mit digitalen
Medien zu arbeiten, sei indes sehr groß.

Frau Griepentrog bittet darum, die Diskussion über die Ipads an dieser Stelle nicht weiter zu vertiefen.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 20/28

Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Punkten 13 zur Kenntnis.

Bezüglich des Punktes 4 (Hissen der Regenbogenflagge) nimmt der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Hissen der
Regenbogenflagge an den städtischen Schulgebäuden am 28. Juni eines jeden Jahres.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 10

Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2021/2022
Vorlage: FB 45/0050/WP18

Frau Griepentrog weist auf den zu Beginn der Sitzung ausgelegten Auszug aus der Niederschrift der BV
Haaren vom 03.02.2021 hin (s. Anlage). Sie sei diesbezüglich bereits mit Frau von Jakubowski im
Austausch gewesen. Der Vorschlag aus Haaren, im Schuljahr 2021/2022 drei Eingangsklassen an der
GGS Am Haarbach zu bilden, sei umsetzbar.

Frau Keller bittet darum, die Grundschule Mataréstraße nicht aus dem Blick zu verlieren. Das Quartier
weise eine große Anzahl an Alleinerziehenden sowie eine höhere Armutsquote auf als andere Quartiere.
Es müssten dringend die notwendigen Rahmenbedingungen für die Schule geschaffen werden, damit
keine Kinder abgewiesen und an andere Schulen, wie beispielsweise den Schwalbenweg, verteilt werden
würden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93
Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 118 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2021/2022.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 21/28

zu 11

Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus
Vorlage: FB 45/0032/WP18

Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorbehaltlich der Mittelaufnahme im Rahmen des Veränderungsnachweises sowie der Rechtskraft des
Haushaltes für die Jahre 2021 ff. beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Anton-Schullizenz-Plus
für die in der Vorlage genannten, zehn weiterführenden Schulen zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 12

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60
GO NRW
Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus für die Grund- und einige weiterführende Schulen
Vorlage: FB 45/0051/WP18

Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen
der Anton-Schullizenz-Plus für sämtliche Grundschulen inkl. der Peter-Härtling-Förderschule sowie der in
der Vorlage genannten zehn weiterführenden Schulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen, diese zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 13

Haushaltsplanentwurf 2021 einschl. Finanzplan bis 2024
Vorlage: FB 45/0037/WP18

Frau Griepentrog weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgelegte, gemeinsame Haushaltsantragsliste
(Anlage) der Fraktionen hin.
ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 22/28

Herr Kaldenbach bittet um Korrektur der Begrifflichkeit „beitragsfreie OGS“ auf Seite 2 der Antragsliste in
„Erlass der OGS-Beiträge bis zum 31.12.2021“. Er betont, dass keine grundsätzliche Beitragsfreiheit
ausgesprochen werden solle und könne, auch um die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht zu gefährden.
Weiterhin ergänzt er zur Maßnahme „Träger von außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten im Primar- und Sekundarbereich“, dass die von den Eltern erlassenen Beiträge an
die Träger erstattet würden.

Frau Griepentrog lässt mit diesen Änderungen zunächst über die gemeinsamen Haushaltsanträge der
Fraktionen abstimmen.

Abstimmung über die Haushaltsanträge der Fraktionen (Tischvorlage, Seiten 1 und 2):

Abstimmung:
Einstimmig beschlossen.

Abstimmung über den Einzelantrag „IT-Hausmeister*innen – Erstattung Zeitkontingente an
regioIT“ (Tischvorlage, Seite 3):

Abstimmung:
Bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.

Abstimmung über den Einzelantrag „Planungsmittel Standortertüchtigung Kronenberg“
(Tischvorlage, Seite 3):
Herr Fischer erläutert, dass die Fraktion DIE LINKE mit den beantragten Planungsmittel in Höhe von
500.000 Euro zwar grundsätzlich einverstanden seien. Gleichzeitig erachte die Fraktion den Standort
Kronenberg nicht für geeignet für eine Schule im Sekundarbereich I bzw. für eine Gesamtschule und es
bestehe weder für eine Grund- noch für eine Hauptschule ein Bedarf an diesem Standort. Er befürchte,
dass eine Gesamtschule ebenso Schwierigkeiten haben werde wie die Heinrich-Heine-Gesamtschule in
Laurensberg. Zur Not könnten die beantragten Mittel noch umgewidmet werden.

Herr Auler erkundigt sich danach, ob für diese Planungsmittel ein Sperrvermerk eingerichtet werden
könne bis zur Entscheidung über die Schulform.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 23/28

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass der Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 04.02.2021
einstimmig den Beschluss gefasst habe, dass im Zuge der weiteren Standortdiskussionen vorrangig
schulpolitische Belange zu berücksichtigen seien. Dieser Beschluss würde durch einen solchen
Sperrvermerk ihrer Ansicht nach konterkariert. Die Verwaltung solle zunächst die Gelegenheit zur
Standortprüfung erhalten.

Abstimmung:
Bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf
2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den
in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die
Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2021
veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige
investive Finanzplanung bis 2024, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen
Einzelveränderungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

zu 14

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Crumbach berichtet, dass die Schülerfahrkostenverordnung angepasst worden sei. Infolge dessen
habe der Aachener Verkehrsverbund (AVV) eine Tariferhöhung im gesamten Bereich vorgenommen von
bislang 12 auf 14 Euro bzw. von 6 auf 7 Euro.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 24/28

Weiterhin informiert Herr Crumbach über eine Petition der KGS Düppelstraße auf Änderung des
Schulnamens in „Gemeinschaftsgrundschule Düppelstraße“. Die hierfür benötigten Elternstimmen lägen
vor. Die Verwaltung sei aktuell dabei, das Anliegen zu prüfen.

Herr Brötz berichtet über den aktuellen Sachstand zum DigitalPakt. Da der WLAN-Ausbau nicht
vollständig über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden könne, würde der Ausbau
teilweise nun über den DigitalPakt erfolgen. Am Beispiel der KGS Bildchen sei dies auch bereits dem
Ausschuss erläutert worden, dass eine solche Verschiebung möglich sei. Es hätten Gespräche mit der
Bezirksregierung, der Abteilung Schule der StädteRegion sowie intern mit den beteiligten Fachbereichen
zu dem Antragsverfahren und weiteren, offenen Fragen stattgefunden, aktuell werde der entsprechende
Förderantrag vorbereitet. Nach Bewilligung der Fördermittel werde die Ausschreibung vorbereitet.
Voraussetzung für die Antragstellung sei ein schulspezifisches technisch-pädagogisches Einsatzkonzept,
welches derzeit mit den Schulen formuliert würde. Die Bestandserfassung der IT-Ausstattung sei
weitestgehend abgeschlossen, jedoch sei insbesondere die Ausstattung der Unterrichtsräume mit
Präsentationstechniken sehr aufwendig. Ebenfalls beantragt würden schulgebundene mobile Endgeräte
(Tablets, Lehrerendgeräte, beispielsweise für das Schreiben von Zeugnissen) und sonstige digitale
Arbeitsgeräte (beispielsweise digitale Mikroskope). Die Antragsfrist ende zum 31.12.2021.
Mit der Antragstellung würden jedoch auch personelle Herausforderungen in der Verwaltung
einhergehen. Die geeignete Bewerberin des ersten Auswahlverfahrens für die Stelle DigitalPakt habe
abgesagt. Die im Rahmen des zweiten Verfahrens gefundene Bewerberin werde nun eingearbeitet. Zur
Unterstützung hätten intern Stellen umgeschichtet und überplanmäßig eingerichtet werden müssen.

zu 15

Sachstand zur aktuellen Situation der Gemeindeschule in Lichtenbusch

Herr Brötz erläutert, dass die Verwaltung die aktuelle Situation der Gemeindeschule Lichtenbusch auf
Grundlage der entsprechenden Rückfragen aus der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
sowie der Anträge der Fraktionen CDU und SPD geprüft habe. Die Verwaltung habe mit der Schulleitung
Kontakt aufgenommen. Die Gemeinde Raeren als Schulträger sei bestrebt, den Standort zu erhalten und
prüfe derzeit, ob die Schule auf einem anderen Grundstück in Raeren neu errichtet werden könne. Dieser
Prozess werde ungefähr 5 bis 6 Jahre andauern. Dies bedeute, dass eine mögliche Schließung keine
mittelfristige Entscheidung wäre. Die Wechselwirkungen mit der Stadt Aachen wären aus planerischer
Sicht überschaubar: Rund 25 Kinder aus dem deutschen Teil von Lichtenbusch würden derzeit die
Schule besuchen, verteilt auf 6 Altersjahrgänge, somit 2 KiTa- und 4 Grundschuljahrgänge. Die 4

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 25/28

bestehenden KiTas im Umkreis hätten in 2020 noch über einzelne freie Plätze verfügt. Frau Schwier
werde hierzu den Bürgermeister von Raeren nochmals offiziell kontaktieren.

Frau Keller dankt Herrn Brötz für die Information, bittet aber dennoch darum, dass ein Appell an die
Gemeinde Raeren formuliert werden solle, dass die Grundschule erhalten bleiben solle. Insbesondere die
Stadt Aachen zeichne sich durch eine hohe Verbundenheit mit Europa aus, nicht zuletzt aufgrund der
Grenznähe zu Belgien und den Niederlanden. Die Grundschule Lichtenbusch ermögliche es Kindern aus
verschiedenen Ländern ein gemeinsames Leben und Lernen und sei somit ein positives Beispiel für ein
gelebtes Europa. Gleichzeitig sei die Schule der soziale Mittelpunkt in der Gemeinde. Die SPD-Fraktion
habe bereits einen Appell formuliert und würde diesen gerne mit der Unterstützung des Ausschusses in
den Rat einbringen.

Frau Griepentrog schlägt vor, zunächst die Rückmeldung der Gemeinde abzuwarten, ob die Schule
tatsächlich aufgegeben werden solle oder nicht. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wäre eine andere
Unterstützung notwendig. Sie regt an, den Appell in ein Unterstützungsangebot umzuformulieren.
Hierüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.

Frau Griepentrog lässt sodann über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Standort für die Gemeindeschule in Lichtenbusch soll erhalten bleiben! Die traditionsreiche Schule
von 1885 ist ein positives Beispiel für ein gelebtes Europa. Belgische und mindestens 25 deutsche Kinder
leben und lernen miteinander (kleine Europäer). Die kleine Dorfschule ist der soziale und kulturelle
Mittelpunkt von Lichtenbusch. Solche Gemeinschaften streben wir als Europäer doch an! Kurze Beine,
kurze Wege war immer ein Leitgedanke bei der Wahl von Schulstandorten und sollte auch weiterhin
gelten. Gut vier Kilometer wären es bis zum angedachten neuen Standort Eynatten.
Der Rat der Stadt Aachen unterstützt: ‘Lichtenbusch braucht weiterhin eine Schule!’.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Einstimmig.

ASW/03/WP18

Ausdruck vom: 25.03.2021
Seite: 26/28