Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Vorlage-Nr:
FB 45/0118/WP18
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26 - Gebäudemanagement
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
03.08.2021
FB 45/400
Sachstand Förderprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
26.08.2021
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 45/0118/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
1) 5-030101-800-00600-810-3, 68110000
2) 5-030101-800-00600-810-3, 78310000
3) 5-030101-800-00600-810-3, 78320000
4) 5-030101-800-00600-810-3, 78350000
5) 5-030101-900-00100-992-1, 68110000
6) 5-030101-900-00100-992-1, 78150000
7) 5-030101-900-00100-992-1, 78650000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2021
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
2021
1) 435.300
435.300
5) 1.648.900
1.648.900
2) 96.078,00
96.078,00
3) 11.967,05
11.967,05
4) 404.154,95
404.154,95
6) 1.648.900
1.648.900
7) 851.100
851.100
-928.000
-928.000
+ Verbesserung /
Ansatz
2022 ff.
Fortgeschrie-
Gesamt-
Gesamt-
bener Ansatz
bedarf
bedarf
2022 ff.
(alt)
(neu)
0
0
0
2.084.200
0
0
0
3.012.200
0
0
0
-928.000
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
1) 1-030101-800-7, 52560000
2) 1-030101-800-7, 57110040
Fortgeschrie
konsumtive
Teilansatz
-bener
Ansatz
Auswirkungen
2021
Teilansatz
2022 ff.
Fortgeschriebener Ansatz
2022 ff.
2021
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
1) 404.154,95
404.154,95
2) 11.967,05
11.967,05
0
-416.122
kosten (alt)
kosten
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-416.122
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0118/WP18 der Stadt Aachen
Folge-
Folge-
Ausdruck vom: 14.12.2021
Seite: 2/6
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0118/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
Seite: 3/6
Erläuterungen:
Mit Datum 22.01.2021 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum
beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" erlassen, die der
Abteilung Schule am 25.01.2021 zuging. Gemäß dieser Förderrichtlinie werden Zuwendungen zur
Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zur
Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler
(SuS) der Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender
Ganztagsangebote für SuS eben dieser Jahrgangsstufen gewährt. Konkret waren für folgende drei
Fördersäulen entsprechende Antragsstellungen möglich:
1. Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung sowie Erschließung von
Grundstücken (in unmittelbarem Zusammenhang mit Baumaßnahmen zu dem Ausbau von
ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten)
2. Baumaßnahmen (u.a. Modernisierungs-, Sanierungs-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Baumaßnahmen)
3. Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereiche, im Küchen- und Sanitärbereich sowie
Außenflächen sowie Beschaffungen, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere
Spiel- und Sportgeräte
Hygienevorrichtungen
Die Stadt Aachen konnte ein Förderbudget von maximal 2.084.300 € beantragen, wobei die
Zuwendung höchstens in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird.
Eine große Herausforderung der Förderrichtlinie bestand darin, dass die Förderanträge bereits gut
einen Monat nach Veröffentlichung der Richtlinie, konkret bis zum 28.02.2021, eingereicht werden
mussten. Überdies musste zumindest ein Teil der beantragten Fördermaßnahmen bis zum
30.06.2021 begonnen sein, sämtliche Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden.
Vorgehen der Verwaltung
Seitens der Verwaltung wurde unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Förderrichtlinie geprüft,
inwieweit Maßnahmen im Rahmen der drei vorbeschrieben Fördersäulen beantragt werden konnten.
Investive Begleitmaßnahmen:
Planungsleistungen für etwaige Baumaßnahmen im Bereich der Ganztagsbetreuung konnten nicht zur
Förderung beantragt werden. Die Planungsleistungen hätten, wie auch in den anderen Fördersäulen,
erst nach dem Erhalt des Förderbescheids bis zum 30.06.2021 beauftragt und bis zum 31.12.2021
abgeschlossen sein müssen, was aus Sicht der Verwaltung als kaum möglich erachtet wurde.
Überdies wurde zu dem Zeitpunkt der Förderantragstellung die Flächenraumorientierung erarbeitet,
die Grundlage für die weiteren Planungen bzw. der Priorisierung der Baumaßnahmen in der
Ganztagsbetreuung sein sollte bzw. ist, so dass hier nicht durch etwaige Planungsaufträge
vorgegriffen werden konnte.
Vorlage FB 45/0118/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
Seite: 4/6
Baumaßnahmen:
Um Baumaßnahmen innerhalb der Förderrichtlinie zur Förderung anmelden zu können, war es
aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben der Richtlinie zwingend notwendig, dass bereits
abgeschlossene Planungsleistungen vorliegen, auf Grundlage derer die Baumaßnahme beauftragt
werden kann. Dies traf lediglich auf die geplante energetische Sanierungsmaßnahme an dem
Gebäude der GGS Am Haarbach zu. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme werden das Dach
sowie die Fassade (Fensteraustausch in den Klassenräumen) gemäß dem „Aachener Standard"
saniert. Überdies erfolgt ein Einbau einer Lüftungsanlage zu dem Verbessern der klimatischen
Verhältnisse innerhalb des Schulgebäudes.
Der Austausch der Fenster ist bereits zu einem großen Teil abgeschlossen. Gemäß des
Bauzeitenplans werden weiteren Arbeiten, wie das Montieren von Blechbekleidungen sowie des
Sonnenschutzes, während des laufenden Betriebs und in den Herbstferien erfolgen. Auch die
Dachsanierung wird im laufenden Betrieb fortgeführt werden, der Schulbetrieb wird hierdurch jedoch
nicht beeinträchtigt sein.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf rd. 2,066 Mio. €. Es wurden
1.648.968,78 € zur Förderung beantragt, was einer Förderquote von 79,83 % entspricht. Die
maximale Förderquote von 85 % wurde nicht erreicht, da die übrigen Mittel aus dem der Stadt Aachen
zustehenden Förderbudget für Maßnahmen der dritten Fördersäule beantragt wurden.
Ausstattungsinvestitionen:
Im Hinblick auf die Anmeldung der Ausstattungsinvestitionen wurden die Grundschulen mit
Ganztagsbetreuung nach ihren Bedarfen bzgl. Ausstattungen/Mobiliar, Spiel- und Sportgeräten sowie
Hygienevorrichtungen befragt. Die entsprechenden Rückmeldungen wurden dann im Anschluss auf
ihre Förderfähigkeit hin geprüft. Die gemeldeten Bedarfe konnten letztlich in großem Umfang
berücksichtigt werden, so dass insgesamt 33 Grundschulen von der Förderung profitieren werden.
Daneben wurden weitere Maßnahmen seitens der Verwaltung für die Antragsstellung berücksichtigt,
welche in dem laufenden Jahr sowie in den nächsten Jahren bereits für die Umsetzung eingeplant
waren. Hierbei handelt es sich sowohl um ohnehin anstehende Ersatzbeschaffungen für defekte
Ausstattungen als auch Maßnahmen, die bspw. im Rahmen von Schulhofumgestaltungen vorgesehen
waren und folglich nur noch zu einem geringen Teil zu Lasten des städtischen Haushalts gehen.
Die beantragten Ausstattungsinvestitionen haben ein Gesamtvolumen in Höhe von 512.154,38 €, so
dass in dieser Fördersäule eine Fördersumme in Höhe von 435.331,22 € (85 %) beantragt wurde. Die
Gesamtkosten setzen sich aus Kosten für Ausstattungen/Mobiliar i. H. v 414.887,54 €, Kosten für
Spiel- und Sportgeräte i. H. v. 83.073,21 € sowie Kosten für Hygienemaßnahmen i. H. v. 14.193,63 €
zusammen. Die Bewilligung erfolgte in gleicher Höhe.
Diverse Ausschreibungen wurden zwischenzeitlich in die Wege geleitet und einige Maßnahmen auch
bereits beauftragt.
Vorlage FB 45/0118/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
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Zusammenfassung
Insgesamt konnte die maximale Fördersumme in Höhe von 2.084,300,00 € ausgeschöpft werden. Für
den Eigenanteil i. H, v. 76.823,16 € konnten entsprechende Deckungen angeboten werden, da für
einige Maßnahmen vor Bekanntgabe der Förderrichtlinie bereits Haushaltsmittel angemeldet wurden.
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