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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0154/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

13.10.2021
FB 45/300

Schulbegleitung – Ausbau der Poollösungen an Aachener Schulen,
Ratsantrag der GRÜNE Fraktion vom 28.05.2021
Ziele:

keine

Beratungsfolge:
Datum
02.11.2021
02.11.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur
Kenntnis.

2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In den gemeinsamen Sitzungen von KJA und Schulausschuss im November 2015 und März 2017
wurde über die Entwicklung zum Thema Schulbegleitung berichtet. In Fortführung beider früherer
Ausführungen werden etablierte sowie neu initiierte, alternative Angebotsformen zu der klassischen
1:1 Schulbegleitung beschrieben.
Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII bewegt sich im Spannungsfeld zwischen individueller,
adressatenbezogener Unterstützung und dem Unterstützungsbedarf der Lehrkräfte, die maßgeblich
an der Einrichtung der Eingliederungshilfe beteiligt sind.
Im Rahmen der fachinhaltlichen Diskussion stellten „die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Aachen“ am
28.05.2021 nachfolgenden Antrag: „Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, für weitere
städtische Schulen, an denen Schulbegleitung stattfindet, eine Poollösung zu implementieren. Dafür
müssen allgemeine Vereinbarungen zur Umwandlung personenbezogener Schulbegleitung in
systemische Schulbegleitung durch Poollösungen und Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Trägern
festgelegt werden“.
2. Rechtliche Grundlagen
Es ist Aufgabe der Schule, das Recht auf schulische Bildung, Erziehung und Förderung des Jungen
Menschen umzusetzen (§ 1 Schulgesetz NRW).
Dem Jugendamt obliegt zunächst die Klärung, ob nachweislich alle Fördermöglichkeiten der Schule
im Sinne des Vorranggrundsatzes gemäß § 10 Abs. 1 und 4 SGB VIII ausgeschöpft sind. Die
Gewährung einer Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe für
seelisch behinderte junge Menschen, bzw. für junge Menschen, die von seelischer Behinderung
bedroht sind.
Die Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten Eingliederungshilfe ist eine eigenständige Leistung
der Jugendhilfe und hat das primäre Ziel, jungen Menschen die Teilhabe an Bildung und somit den
Schulbesuch zu ermöglichen.
Diese Leistung steht nicht im Zusammenhang mit der in der Städteregion Aachen verankerten
Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI), welche zur systemischen
Stärkung von Schule ebenso vor Ort zum Einsatz kommt. Die hier eingesetzten Finanzmittel
entstammen aus Korb II des Belastungsausgleichgesetzes für den örtlichen Sozialhilfeträger und
werden auch für den Einsatz von Inklusionshilfen an Aachener Schulen durch das Schulamt der
Städteregion verwendet.
3. Verfahren im Rahmen der Hilfegewährung nach § 35a SGB VIII
Für die Gewährung der Leistung ist ein Antrag des Betroffenen bzw. des Personensorgeberechtigten
beim Jugendamt zwingend erforderlich.
Die Eingangsvoraussetzung für die Prüfung, ob eine Leistung der Eingliederungshilfe gewährt wird, ist
eine diagnostizierte seelische Störung beim betroffenen jungen Menschen durch eine unter § 35a
SGB VIII, 1a, 1.-3. genannte Fachkraft. Die Stellungnahme muss in schriftlicher Form an das
Jugendamt erfolgen.
Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 4/7

Auf der Grundlage des Antrages und der Stellungnahme liegt es in alleiniger Verantwortung der
pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes zu prüfen, ob aufgrund der seelischen Störung eine
Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben bei dem Betroffenen besteht.
Steht die seelische Störung im kausalen Zusammenhang zur Teilhabebeeinträchtigung, liegt eine
(drohende) seelische Behinderung vor.
Diese Form der Eingliederungshilfe findet sich in Bezeichnungen, wie Integrationshilfe,
Schulassistenz, Integrationsassistenz, Teilhabeassistenz, wobei im Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule (FB 45) der Begriff Schulbegleitung geprägt ist und daher auch im weiteren Verlauf verwendet
wird.
4. Ausgestaltung der Schulbegleitung
Die Erfahrung zeigt, dass ca. 2/3 der jungen Menschen, die eine Schulbegleitung erhalten, zwei
Diagnosen und mehr haben. Zu den häufigsten seelischen Störungen bei den jungen Menschen
zählen AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Hyperkinetische Störungen des
Sozialverhaltens.
Die „klassische 1 zu 1 Schulbegleitung“ sieht vor, dass junge Menschen durch einen Helfer im 1 zu 1
Kontakt begleitet und unterstützt werden. Der Fokus richtet sich ausschließlich auf den Betroffenen,
wobei es ergänzend hierzu Elterngespräche und einen Austausch des Helfers mit den Lehrpersonen
der Schule geben kann.
Der individuelle Umfang und die Ausgestaltung dieser Eingliederungshilfe werden von den
Mitarbeitenden des Sozialraumteams VI, den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen,
dem Schulbegleitenden und in der Regel einer Lehrperson im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36
SGB VIII festgelegt.
Die Finanzierung erfolgt ausschließlich Kind-bezogen im Rahmen der bewilligten
Fachleistungsstunden. Die Vereinbarung über die Höhe des Fachleistungsstundensatzes erfolgt mit
jedem Träger im Rahmen von Entgeltvereinbarung gem. § 78b - g SGB VIII und enthält einen
Entgeltsatz für Fachkräfte und einen Entgeltsatz für Nicht-Fachkräfte. Hierbei entscheidet die
Hilfeplanung auf der Grundlage des Störungsbildes, welche Kraft zum Einsatz kommt.
5. Ausgangslage Poollösungen im Rahmen von Schulbegleitung
Poollösungen sind Hilfsangebote, die die Verantwortlichkeit der Akteure auf die Bedarfe von mehreren
Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe, einer Klasse oder einer gesamten Schule zielgerichtet
erweitern.
Ziel der Poolprojekte ist es, junge Menschen am Schulalltag und an Bildung teilhaben zu lassen.
Wenngleich die Eingliederungshilfe individuell für den jungen Menschen gestaltet wird, findet die
Förderung im Rahmen und mit Blick auf die schulische Umgebung statt.
6. Aktuelle Zahlen von Schulbegleitungen
Im Schuljahr 2021 / 2022 werden in den 2 etablierten Poolprojekten JIM (Jugendhilfe fördert
Inklusion mit der Montessorischule) und JIB (Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Gesamtschule
Brand) bis zu 23 SchülerInnen betreut.
Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 5/7

Beide Angebote sind Inklusionsangebote im Rahmen der Jugendhilfe. JIM ist eine
Schulbegleitungspoollösung an der städtischen Montessori-Grundschule in der Reumontstraße
mit 11 Plätzen. Über JIB werden in Aachen Brand an der Gesamtschule 9 bis 12 Kinder
begleitet. In beiden Poollösungen arbeitet die Schule und die Jugendhilfe mit dem Träger
Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand eng zusammen. Der Träger hat mit den
Schulen und dem FB 45/300 die Konzepte bedarfsgerecht gefertigt und führt mit Fachpersonal
die Schulbegleitungen durch. Qualitätsdialoge mit allen Beteiligten finden regelmäßig statt.
Dadurch sind die Weiterentwicklung und Anpassung an sich ändernde Bedarfe und
Gegebenheiten möglich.
58 Schulbegleitungen im 1 zu 1 Kontext wurden zusätzlich zu den Schulbegleitungsprojekten
durch FB 45/300 im Rahmen von § 35a SGB VIII bewilligt. Diese 58 Schulbegleitungen verteilen
sich auf 29 Schulen.
Schulbegleitungen finden in allen Schulformen statt. Aktuell sind die Schüler*innen im Alter
zwischen 7 und 17 Jahren.
Von 29 Schulen haben 26 Schulen weniger als vier Schulbegleitungen.
An der Gesamtschule Brand ist bereits ein Poolprojekt (5. bis 7. Jahrgang) installiert und an
einer weiteren (Couvengymnasium) wurde ein Poolprojekt bis zum 31.07.2019 durchgeführt.
Leider wurde seitens des Gymnasiums keine weitere Kooperation mehr gewünscht, so dass sich
dort aktuell 9 Schulbegleitungen im 1 zu 1 Kontext befinden.
An der dritten Schule (4. Aachener Gesamtschule) erhalten im aktuellen Schuljahr sieben
Schüler*innen eine Schulbegleitung. Diese Schüler*innen sind im Alter von 11 bis 15 Jahren.
7. Möglichkeiten von Poollösungen – Stellungnahme zum Ratsantrag
Das Sozialraumteam VI des FB 45 ist - wie dargestellt - zuständig für alle Schulbegleitungen im
Rahmen von Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII. Dadurch ist eine Übersicht über die
Bedarfe der jungen Menschen und eine Bündelung durch die Teamleitung gegeben. Dies ist
Grundvoraussetzung für die Implementierung von inhaltlich sinnvollen und effektiven
Poollösungen.
Einer der maßgeblichen Gelingensfaktoren ist die auf allen Ebenen gewollte und gelebte Kooperation
von Jugendhilfe und Schule. Dies beinhaltet Kommunikation auf Augenhöhe, Einsatzbereitschaft,
gegebenenfalls Umstrukturierungen im Schulsystem und eine gemeinsame Idee des Gewinns und der
Vorteile eines Pools. Die adäquate Einbindung der Schüler*innen und deren Eltern bzw.
Sorgeberechtigten ist selbstverständlich und wird aktiv betrieben.
Die Arbeit der bestehenden Poolprojekte in Aachen zeigt, dass es möglich ist, junge Menschen mit
ihren individuellen Bedarfen noch flexibler und damit auch passgenauer zu unterstützen. Durch die
präventive Arbeit von Beginn an können kostenträchtige Hilfen, auch im späteren Alter der
Schülerinnen und Schüler möglichst vermieden bzw. deutlich reduziert werden.
Theoretisch kann eine Begleitung von zwei Schüler*innen durch eine Schulbegleitung bereits als Pool
bezeichnet werden.
Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 6/7

Die positiven Auswirkungen auf Schüler*innen, das System Schule, die Herkunftssysteme, sowie für
die Schulbegleitungen selber sind wesentlich höher, wenn ein Pool aus mindestens zwei bis drei
Mitarbeiter*innen besteht, die mehr als zwei Schüler*innen betreuen. Aktuell besteht in den etablierten
Poolprojekten in der Stadt Aachen eine Mindestanzahl von 9 jungen Menschen.
Poollösungen sind realistisch umsetzbar und effektiv, wenn:


Schülerinnen und Schüler entsprechende Bedarfe haben



die Eltern/Sorgeberechtigten Eingliederungshilfe beantragen



die Schulbegleitung als bedarfsgerechte Eingliederungshilfe im Sinne des § 35a SGB VIII seitens
FB 45/300 festgestellt wird



Schulleitungen und Lehrkräfte an einer gemeinschaftlich gelebten Kooperation mit Jugendhilfe
interessiert sind



die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen am Ort Schule gegeben sind, oder geschaffen
werden können



die Altersstruktur und die individuellen Bedarfe der jungen Menschen eine Poollösung zulassen



es einen Träger gibt, der die Leistung im Rahmen von Jugendhilfe anbieten möchte und kann.

Im FB 45/300 gehört es zum zeitgemäßen Selbstverständnis, Poollösungen unter den beschriebenen
Voraussetzungen als adäquate Möglichkeit zu sehen, um individuelle Bedarfe junger Menschen im
Rahmen der Jugendhilfe gemeinsam im und mit dem System Schule zu decken.
In diesem Zusammenhang finden regelmäßig Beratungsgespräche mit den Schulleitungen auf deren
Wunsch (zuletzt an der Hauptschule Aretzstraße) statt.
Mit der 4. Aachener Gesamtschule wird entsprechend der oben beschriebenen Situation im Hinblick
auf die Schaffung von weiteren Poollösungen Kontakt aufgenommen, um erste Informations- und
Sondierungsgespräche zu führen. Die Fachverwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.
Der Antrag der Grüne Fraktion vom 28.05.2021 ist hierdurch beantwortet.

Anlage:
Antrag der Grüne Fraktion vom 28.05.2021

Vorlage FB 45/0154/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.11.2021

Seite: 7/7

Geschäftsstelle
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen

Grüne Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Oberbürgermeisterin
Sibylle Keupen
Rathaus/Markt
52058 Aachen

Grüne

0241 / 432 -7217
Antrag Nr. 27/2021

Nr. 144/18
Aachen, 28.05.2021
Ratsantrag

Schulbegleitung – Ausbau der Poollösungen an Aachener Schulen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, für weitere städtische Schulen, an denen Schulbegleitung stattfindet, eine Poollösung zu implementieren. Dafür müssen allgemeine Vereinbarungen
zur Umwandlung personenbezogener Schulbegleitung in systemische Schulbegleitung durch Poollösungen und Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Trägern festgelegt werden.
Begründung
Der Bedarf an Unterstützungsleistungen für Schüler*innen erhöht sich in den letzten Jahren ständig.
Poollösungen sind ein Modell, dem gestiegenen Bedarf in einer adäquaten Form gerecht zu werden.
Der Vorteil ist, dass die Schulbegleiter*innen nicht mehr personenbezogen, sondern einer Lerngruppe zugeordnet werden. Dadurch können die Schulbegleiter*innen den individuellen Bedürfnissen entsprechend eingesetzt werden. Zugleich werden mögliche Beeinträchtigungen des Unterrichts
durch eine Vielzahl von gleichzeitig anwesenden Erwachsenen auf ein Minimum reduziert.
Systemische Schulbegleitung als Poollösung findet bereits an einigen städtischen Schulen statt. Die
Pilotprojekte an der Gesamtschule Brand und dem Couven-Gymnasium sowie im Modellprojekt der
KOBSI an fünf städtischen Grund- und zwei weiterführenden Schulen zeigen, dass die Poollösungen
erfolgreich sind und an den Schulen eine geeignete Organisationsform der Schulbegleitung darstellen.
Dieser systemische Zugang wird dem Inklusionsgedanken gerecht, die Umsetzung wirkt sich positiv
auf die „Inklusionsschüler*innen“ und auf das schulische Gesamtsystem aus.
Mit freundlichen Grüßen
Kaj Neumann
Fraktionssprecher GRÜNE
Kaj Neumann
Fraktionssprecher GRÜNE

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