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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0165/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

17.11.2021
FB 45/100

Umstellung von G 8 auf G9 - Fehlender Oberstufenjahrgang an
Gymnasien in den Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
09.12.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, das Einhard-Gymnasium zur Einrichtung einer aufsteigenden Jahrgangsstufe aus
Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrganges im Kontext der
Umstellung von G8 auf G9 zu benennen.

Vorlage FB 45/0165/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.12.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0165/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.12.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0165/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.12.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 kommt es in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und
2025/2026 zu einem fehlenden Oberstufenjahrgang, in dem Seiteneinsteiger*innen aus anderen
Schulformen und Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrgangs beschult werden können.
In der Folge sind die Aufnahmekapazitäten an den Gymnasien bzw. die Schaffung zusätzlicher
Angebote für Seiteneinsteiger*innen und Wiederholer*innen zu prüfen.
In diesem Zusammenhang bittet die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem Ministerium für
Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 27.10.2021 und 05.11.2021
(siehe Anlage 1) daher um die Benennung eines Gymnasiums, welches eine aufsteigende
Jahrgangsstufe EPh („Einführungsphase“) aus Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des
letzten G8-Jahrgangs bildet.
2. Vorgehen
Nach Auswertung der vergangenen fünf Schuljahre ergibt sich für die Stadt Aachen ein
voraussichtlicher, durchschnittlicher Bedarf von circa 70 Schulplätzen für Seiteneinsteiger*innen und
Wiederholer*innen.
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage Kontakt mit dem Sprecher der Gymnasien in der Stadt
Aachen aufgenommen und die Thematik sowie die Bedarfslage erläutert. Von Seiten des Sprechers
ist daraufhin eine Information an die übrigen Gymnasien erfolgt. In diesem Zusammenhang erfolgte
zeitgleich die Abfrage, bei welchen Gymnasien Interesse an der Einrichtung eines zusätzlichen
Oberstufenjahrgangs besteht.
Erfreulicherweise ist die Anfrage der Verwaltung auf sehr positive Resonanz gestoßen: das AnneFrank-Gymnasium und das Einhard-Gymnasium haben Interesse bekundet, einen solchen
zusätzlichen Oberstufenjahrgang anzubieten. Beide Schulen sehen sich in der Lage, diesen Jahrgang
räumlich im vorhandenen Bestand zu beschulen.
Die Verwaltung ist unter Abwägung folgender Indikatoren zum Ergebnis gekommen, dass das Einhard
Gymnasium am besten geeignet wäre, den vorgenannten Jahrgang aufzunehmen:
a) Zentrale Lage
Das Einhard-Gymnasium ist aufgrund der zentralen Lage in Aachen-Burtscheid gut zu
erreichen.
b) Anzahl der Seiteneinsteiger*innen in den letzten Jahren
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Seiteneinsteiger*innen am EinhardGymnasium, nicht zuletzt aufgrund bestehender Kooperationen mit Nachbarschulen anderer
Schulformen sehr hoch gewesen. Die Schule hat demzufolge schon viel Erfahrung mit der
Vorlage FB 45/0165/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.12.2021

Seite: 4/5

Beschulung von diesen Schüler*innen. Im Vergleich dazu hatte das Anne-Frank-Gymnasium
in den vergangenen Jahren eine sehr geringe Anzahl an Seiteneinsteiger*innen, die von einer
anderen Schulform in die Oberstufe gewechselt sind.
c) Kursangebot
Die Schüler*innen, die den zusätzlichen Jahrgang besuchen werden, haben nicht die
Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Profilen wählen zu
können. Ziel ist es daher, auch den Schüler*innen dieses Jahrgangs ein möglichst breites
Kursangebot zur Verfügung zu stellen. Je kleiner die Oberstufe, umso so kleiner ist jedoch das
umsetzbare Kursangebot.
Das Einhard-Gymnasium verfügt über eine große Oberstufe mit einem breiten Kursangebot.
Seitens der Schulleitung wurde zugesagt, dieses breite Angebot möglichst auch dem in Rede
stehenden Jahrgang anzubieten.
3. Fazit/nächste Schritte
Die Verwaltung schlägt vor, der Bezirksregierung Köln das Einhard-Gymnasium für die Einrichtung
einer aufsteigenden Jahrgangsstufe aus Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des letzten
G8-Jahrgangs zu benennen.

Anlagen:
Rundschreiben der Bezirksregierung Köln vom 27.10.2021 und 05.11.2021

Vorlage FB 45/0165/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.12.2021

Seite: 5/5

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

An die
Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister, Landräte und
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
im Regierungsbezirk Köln
per E-Mail

Fehlender Oberstufenjahrgang an Gymnasien in den Schuljahren
2023/2024 bis 2025/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
über die kommunalen Spitzenverbände sind Sie bereits darüber informiert worden, dass es aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 in den
Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 zu einem fehlenden
Oberstufenjahrgang kommt, in dem Seiteneinsteiger:innen aus anderen
Schulformen und Wiederholer:innen des letzten G8-Jahrgangs beschult
werden können.
In NRW gehören ca. 8000 Schüler:innen zu dieser Fallgruppe, für die
Wechseloptionen in der Oberstufe bereitgehalten werden müssen. Neben der Prüfung vorhandener Aufnahmekapazitäten wird es erforderlich
sein, ein zusätzliches Angebot an neu umgestellten G9-Gymnasien zu
schaffen.
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NordrheinWestfalen hat dazu folgendes Vorgehen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt:
Pro Kreis oder kreisfreier Stadt wird an mindestens einem Gymnasium eine aufsteigende Jahrgangsstufe EPh („Einführungsphase“)
aus Seiteneinsteiger:innen sowie Wiederholer:innen des letzten G8Jahrgangs gebildet.
Bei rund 8.000 Schülerinnen und Schüler sowie 53 Kreisen und
kreisfreien Städten mit je einem Gymnasium mit zusätzlich eingerichteter Jahrgangsstufe ergibt sich eine durchschnittliche Jahrgangsstufengröße von ca. 150 Schüler:innen.

Datum: 27. Oktober 2021
Seite 1 von 3
Aktenzeichen:
48.2

Auskunft erteilt:
Herr Hein
andreas.hein@bezregkoeln.nrw.de
Zimmer: C 222
Telefon: (0221) 147 - 2548 ,
Fax: (0221) 147 - 2886 oder
4831,
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung
Landeshauptkasse NRW:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN:
DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@
brk.nrw.de

Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147 – 0
Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Datum: 27. Oktober 2021
Seite 2 von 3

Als relevante Auswahlkriterien sollen räumliche und personelle
Ressourcen, das fachliche Angebot (insbesondere Fremdsprachen) sowie eine gute regionale Erreichbarkeit herangezogen werden.
Bis zum Dezember 2021 soll eine Auswahlentscheidung durch
die Schulträger im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht getroffen
werden.
Zu Beginn des 2. Halbjahres im Schuljahr 2021/2022 möchte das
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
eine landesweite Liste mit entsprechenden Gymnasien zur frühzeitigen
Berücksichtigung bei individuellen Schulwahlentscheidungen veröffentlichen.
Damit eine einvernehmliche Benennung der zum Schuljahr 2023/24 an
den Start gehenden Bündelungsgymnasien bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelingt, ist es erforderlich, den Vorbereitungsprozess zeitnah
einzuleiten.
Gerne benenne ich Ihnen heute die zuständigen schulfachlichen Dezernent:innen aus der Schulabteilung, die Ihre mit den Schulleitungen abgestimmten Vorschläge entgegennehmen:
 LRSD´in Martina Schwarz (Dezernat 43) 0221 147-2570
martina.schwarz@brk.nrw.de
 LRSD Jochen Ringel (Dezernat 43) 0221 147- 2566
jochen.ringel@brk.nrw.de
Die Kollegin und der Kollege prüfen umgehend die Eignung der vorgeschlagenen Gymnasien im Hinblick auf innere Schulangelegenheiten
(u.a. Gewährleistung von Schülerlaufbahnen, ausreichendes und passendes Kursangebot), planen die Bereitstellung der notwendigen Personalressourcen ein und setzen sich im Sinne einer einvernehmlichen
Benennung der Bündelungsgymnasien mit den Schulträgern ins Benehmen.
Wir bitten Sie, Ihren mit den Schulleitungen abgestimmten Vorschlag
bis zum 15.11.2021
an die beiden genannten Dezernent:innen zu schicken, damit alle erforderlichen Prüfungen in dem vom Ministerium für Schule und Bildung des

Bezirksregierung Köln

Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Zeitrahmen realisiert werden können.
Auf diesem Wege können wir im Rahmen unserer gemeinsamen Verantwortung frühzeitig dafür sorgen, dass alle Schüler:innen des betroffenen Jahrgangs in ihrer jeweiligen Region die Möglichkeit erhalten,
das Abitur zu erwerben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Hein)

Datum: 27. Oktober 2021
Seite 3 von 3

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

An die
Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister, Landräte und
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
im Regierungsbezirk Köln
per E-Mail

Wichtige Information zu meinem Schreiben vom 27.10.2021
„Fehlender Oberstufenjahrgang an Gymnasien in den Schuljahren
2023/2024 bis 2025/2026“
Ergänzende Hinweise an Kreise und kreisfreie Städte

Datum: 5. November 2021
Seite 1 von 2
Aktenzeichen:
48.2

Auskunft erteilt:
Herr Hein
Frau Schwarz/Herr Ringel
andreas.hein@bezregkoeln.nrw.de
Zimmer: C 222
Telefon: (0221) 147 - 2548 ,
Fax: (0221) 147 - 2886 oder
4831,
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der ersten Rückmeldung ergibt sich die Notwendigkeit, Ihnen
folgende Hinweise für die Vorbereitung Ihrer Entscheidung bei der Benennung in Frage kommender öffentlicher Schulen zu geben:
Im Hinblick darauf, dass Angelegenheiten der Schulträger im Vorfeld
dieser Entscheidung geklärt werden müssen, wie u.a. Schulentwicklungsplanungsfragen (z.B. Raumkapazitäten), neue Fahrtkosten/Transportfragen, Überschreitung der kommunalen Grenzen zur Beschulung
-

-

-

ist in Kreisen eine interkommunale Abstimmung auf Ihre Initiative hin erforderlich. (Dies war die Absprache der kommunalen
Spitzenverbände mit dem Ministerium für Schule und Bildung);
sind diese Entscheidungen und Benennung der Schulen sowohl in den Kreisen als auch in den kreisfreien Städten durch
die Leitungsebene erforderlich (Rat, Bürgermeister:innen,
Beigeordnete, Amtsleitungen);
können kommunal- und kreisübergreifende Vorschläge mit
bedacht werden.

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung
Landeshauptkasse NRW:
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN:
DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDDXXX
Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@
brk.nrw.de

Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147 – 0
Fax: (0221) 147 - 3185
USt-ID-Nr.: DE 812110859
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Zur Klarstellung: Ihre Meldungen senden Sie bitte gleichzeitig an Frau
Schwarz und Herrn Ringel:
•
LRSD´in Martina Schwarz (Dezernat 43) 0221 147-2570
martina.schwarz@brk.nrw.de
•
LRSD Jochen Ringel (Dezernat 43) 0221 147- 2566
jochen.ringel@brk.nrw.de

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Hein)

Datum: 5. November 2021
Seite 2 von 2