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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0107/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.05.2021
FB 45/300.000

Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum
01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz

Fortgeschrieb

Ansatz 20xx

ener Ansatz

ff.

20xx

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

Fortgeschrieb

Fortgeschrieb

Ansatz

Auswirkungen

2020

Ertrag

-19.056.400

-19.056.400

-53.818.300

-53.818.300

0

0

57.650.000

57.650.000*

175.829.700

175.829.700

0

0

0

0

0

0

0

0

38.593.600

38.593.600

122.011.400

122.011.400

0

0

Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

ener Ansatz

Ansatz 2021

Folge-

konsumtive

ener Ansatz

ff.

2020

0

2021 ff.

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Dazu 3,8 Kostenerstattung gleich 61.450.000 Euro
Siehe Gesamtsumme siehe Anlage 1b

Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH)
nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung im Abschluss für das Jahr 2020 dar.

2. Der Abschluss für das Jahr 2020
2.1 Fallzahlen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur
Erziehung / Eingliederungshilfe für das Jahr 2020.
Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.
In 2020 wurden insgesamt 3.832 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfen durchgeführt.
Hiervon entfallen 3.119 Leistungen auf den klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe. Der UMA-Bereich weist 713 Leistungen auf.
2.2 Kosten - Anlage 1b
Die Gesamtsumme des Ansatzes (inklusive Kostenerstattung an Gemeinden) für 2020 beträgt
61.450.000 Euro. Der Ansatz für den Aufwand für die Kostenerstattung beträgt dabei 3.800.000 Euro.
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand inklusive
Kostenerstattung an Gemeinden in 2020 auf 59.009.983 Euro, wobei der Aufwand für die
Kostenerstattung bei 4.203.260 Euro liegt und sich die Corona-bedingten Aufwendungen auf
376.180 Euro beliefen.


Corona-bedingte Mehraufwendungen:



SodEG*:

9.573 Euro
366.607 Euro

Alle mit dem FB 45/300 kooperierenden Jugendhilfeträger haben besondere Einsatzbereitschaft und
Anpassungsfähigkeit während der Corona bedingten Einschränkungen gezeigt. Die Träger haben Ihre
Prozesse in adäquater Form der jeweiligen Situation angepasst und so ihre gute Arbeitsleistung
gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern, jungen Menschen und ihren Familien auch in der
Pandemie halten können.
2.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b
Auf die klassischen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen entfallen insgesamt knapp
46.169.479 Euro. Demgegenüber steht ein Ansatz von 45.650.000 Euro. Somit entstand ein
Mehrbedarf in Höhe von 519.479 Euro.
*Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 4/7

2.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b
Die Summe des Aufwandes für den UMA-Bereich beträgt 8.637.244 Euro. Demgegenüber steht ein
Ansatz von 12.000.000 Euro. Hier besteht folglich eine Differenz der zum Aufwand in Höhe von
3.362.756 Euro.
Der oben bezifferte Mehrbedarf im Bereich der klassischen Hilfen konnte mit Mitteln des UMABereichs gedeckt werden.
2.3 Erträge - Anlage 1b
Für das Jahr 2020 ergibt sich durch eingegangene Kostenerstattungen anderer Hilfeträger, den
Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von insgesamt
14.125.878 Euro.


Klassischer HzE-Bereich

5.526.132 Euro



UMA-Bereich

8.599.745 Euro



davon Verwaltungskostenpauschale

717.772 Euro

Die ausgewiesenen Erträge fallen tatsächlich um rund 4,58 Millionen Euro höher aus, da diese auf
Grund der Werteaufhellung im Bereich UMA von 2021 nach 2020 umgebucht werden.
3. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen hat sich in den letzten Jahren wie folgt
entwickelt:

Gesamtzahl der Hinweise

2018

2019

2020

1.213

1.460

1.206

Während in den Vorjahren 2018 und 2019 die Anzahl stetig gestiegen ist, ist für das Jahr 2020 ein
Rückgang festzustellen.
In Bezug auf die Corona-Pandemie wurden bereits im Sommer 2020 erste Unterschiede in den
Auswertungszahlen bei den Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII deutlich.
Eine angenommene nachträgliche „Welle“ der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nach den
LockDown-Beschränkungen im Frühjahr/Sommer 2020 blieb aus. Daher sind in 2020 statistisch
tatsächlich weniger Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen (254 Hinweise weniger und
damit ein Rückgang von 17,4%).
Die Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII, die im Rahmen von Kindeswohlgefährdung durchgeführt
wurden, sind hingegen von 225 im Jahr 2019 lediglich auf 210 im Jahr 2020 gesunken (minus von
6,6%).
Demnach sind die tatsächlichen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche proportional deutlich
weniger gesunken als die Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen.
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 5/7

4. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung
Wird die Gesamtentwicklung betrachtet ist im Jahr 2020 eine leichte Minderung im Bereich der
Fallzahlen zu sehen.
Die Analyse zeigt, dass dies insbesondere auf die deutlich sinkende Anzahl von Leistungen im
Bereich der UMA zurückzuführen ist. Hier ist bei den ambulanten Hilfen eine Senkung von 22% und
bei den stationären Hilfen ein Rückgang von 20% zu verzeichnen.
Die deutlich sinkenden Fallzahlen in den Leistungen für UMA stehen in direktem Zusammenhang mit
der Corona-Pandemie. Die eingeschränkte Mobilität der UMA durch die Pandemie führt dazu, dass
diese kaum mehr über Aachen nach Deutschland einreisen.
Die spezifischen Angebote für unbegleitete minderjährige Ausländer wurden weiterhin kontinuierlich
abgebaut. Stattdessen wurden - den Bedarfen der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend spezialisierte Angebote in enger Kooperation mit den Trägern und dem Landesjugendamt Rheinland
konzipiert. Die Leistungsbeschreibungen und Entgeltvereinbarungen veränderten sich diesbezüglich
ebenfalls.
Im Bereich des Pflegekinderwesens ist ein Rückgang der Unterbringungen in Pflege- und
Erziehungsstellen gemäß § 33 SGB VIII von 398 Unterbringungen im Jahr 2019 auf 353
Unterbringungen im Jahr 2020 (-12%) zu verzeichnen.
Es ergeben sich verschiedene Erklärungsansätze. Zum einen ist die Werbung, Schulung und
Begleitung der Pflegefamilien durch die Pandemie erschwert. Zum anderen wurden im Laufe des
Jahres 2020 Fälle, die vorher in der Zuständigkeit des FB 45/300 gelegen haben, an den
Landschaftsverband Rheinland in deren Zuständigkeit abgegeben. Zudem gab es diverse Abgänge
durch das Erreichen der Volljährigkeit der Pflegekinder.
Zuletzt konnte beobachtet werden, dass einige jüngere Kinder nicht wie sonst üblich in
Bereitschaftspflegefamilien, sondern mit Einzelfallgenehmigungen durch den Landschaftsverband
Rheinland in den Kriseninterventionsgruppen aufgenommen wurden. Dies erfolgte, da mehrfach
Geschwisterreihen von ad hoc Unterbringungen betroffen waren und jüngere Kinder in Inobhutnahme
Situationen und bei Klärungsaufträgen nicht von den älteren Geschwistern getrennt werden sollten.
Für das Jahr 2021 ergibt sich daraus die Herausforderung neue Werbungs- und Schulungsformate für
Pflegefamilien in der Stadt Aachen zu konzipieren und umzusetzen.
5. Fazit
Die Zeit seit Beginn der Corona-Pandemie konnte auf den unterschiedlichen Ebenen genutzt werden,
um die Familien bei entstehenden Bedarfen professionell zu beraten und zu begleiten. Sich immer
wieder verändernde Rahmenbedingungen führten zu Unsicherheiten und der Verstärkung von
Alltagsproblemen.

Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 6/7

Die Mitarbeitenden und Teamleitungen der Sozialraumteams und des Kriseninterventionsdienstes
haben situationsangepasst und zielorientiert ihre Arbeit umgestellt.
Insbesondere in Zeiten der Lockdowns wurden Kontakte und Unterstützungsangebote intensiviert.
Dies betraf auch die Kommunikation und Kooperation mit den ambulanten und stationären
Jugendhilfeträgern, sowie anderen, an der Hilfeplanung beteiligten Institutionen und Personen.
Im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihren Familien ist trotz aller Widrigkeiten zum Trotz
eine gelungene Zusammenarbeit geglückt.
Es ist festzustellen, dass die Aufwendungen im Jahr 2020 das Gesamtbudget in Summe
unterschritten haben, da die Aufwendungen im UMA-Bereich rückläufig sind.
Die ausgewiesenen Erträge fallen tatsächlich um rund 4.580.000 Euro höher aus, da diese auf Grund
der Werteaufhellung im Bereich UMA von 2021 nach 2020 umgebucht werden, und bleiben damit
insgesamt rund 350.000 € unter Ansatz.

Anlagen:
Anlage 1a

2020 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe

Anlage 1b

2020 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe

Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 7/7

Anlage 1a
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe

ambulante HzE
§ 20 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 27 - sonstige ambulante Hilfen zur Erziehung
§ 29 - Soziale Gruppenarbeit
§ 30 - Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 - Intensive sozialpädagogische Enzelbetreuung

Zeitraum

Stichtag

01.01.2020 - 31.12.2020

31.03.2020

30.06.2020

30.09.2020

31.12.2020

gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA
10
51
119
334
831
88

10
37
118
209
771
81

0
14
1
125
60
7

3
29
64
163
471
40

3
22
64
93
442
40

0
7
0
70
29
0

2
29
61
172
452
42

2
22
61
107
425
39

0
7
0
65
27
3

2
22
65
150
454
33

2
15
65
94
408
32

0
7
0
56
46
1

2
27
65
160
476
33

2
21
65
105
434
32

0
6
0
55
42
1

1433

1226

207

770

664

106

758

656

102

726

616

110

763

659

104

322

312

10

199

195

4

180

176

4

167

159

8

194

185

9

255

255

0

105

105

0

118

118

0

120

120

0

112

112

0

577
2010

567
1793

10
217

304
1074

300
964

4
110

298
1056

294
950

4
106

287
1013

279
895

8
118

306
1069

297
956

9
113

92
49
353
670
283
190

83
46
346
460
210
0

9
3
7
210
73
190

39
29
287
366
9
3

37
28
281
264
8
0

2
1
6
102
1
3

35
30
279
346
12
3

33
29
274
254
9
0

2
1
5
92
3
3

44
28
262
353
16
6

40
25
257
255
8
0

4
3
5
98
8
6

47
32
256
359
17
1

43
29
251
258
11
0

4
3
5
101
6
1

1637

1145

492

733

618

115

705

599

106

709

585

124

712

592

120

50
135

50
131

0
4

35
78

35
76

0
2

38
80

38
78

0
2

36
84

36
81

0
3

31
82

31
79

0
3

Summe stationäre Eingliederungshilfe
Summe stationär

185
1822

181
1326

4
496

113
846

111
729

2
117

118
823

116
715

2
108

120
829

117
702

3
127

113
825

110
702

3
123

Insgesamt

3832

3119

713

1920

1693

227

1879

1665

214

1842

1597

245

1894

1658

236

Summe ambulante HzE
ambulante Eingliederungshilfe
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen mit
Teilleistungsstörungen

Summe ambulante Eingliederungshilfe
Summe ambulant
stationäre HzE
§ 19 - Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
§ 32 - Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 - Vollzeitpflege
§ 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 42 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a - Vorläufige Inobhutnahme unebgleiteter minderjähriger Ausländer

Summe stationäre HzE
stationäre Eingliederungshilfe
§ 35a - Teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
§ 35a - Stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

Anlage 1b

2020

01.01.2020 - 31.12.2020

Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe

Stand: 17.05.2021

2020Ansatz

KW-20

2020
Prognose

2020Differenz

2020Angeordnet + Vorgemerkt
2020ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Ergebnisrechnung

Klassische Hilfe zur Erziehung
PSP-Element

Sachkto.

Bezeichnung

Ansatz

Prognosse
LogoData

Mehraufwand

verfügt

verfügbar

1-060301-900-6

Soziale Leistungen an
natürliche Personen
53310000
außerhalb von
Einrichtungen

12.000.000 €

10.060.000 €

-1.940.000 €

9.765.290 €

2.234.710 €

1-060301-900-6

Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen

28.650.000 €

31.560.000 €

2.910.000 €

31.633.906 €

-2.983.906 €

1-060301-900-6

Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien

5.000.000 €

4.870.000 €

-130.000 €

4.770.283 €

229.717 €

45.650.000 €

46.490.000 €

840.000 €

46.169.479 €

-519.479 €

Summe klassische HzE

Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
4-060301-916-5

53320010

Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF

11.250.000 €

9.920.000 €

-1.330.000 €

8.380.835 €

2.869.165 €

4-060301-916-5

53390010

Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF

750.000 €

750.000 €

0€

256.409 €

493.591 €

12.000.000 €

10.670.000 €

-1.330.000 €

8.637.244 €

3.362.756 €

4.203.260 €

-403.260 €

Summe UMA

-

490.000 €

Kostenerstattung an Gemeinden (GV)
1-060301-900-6

52320000

Erstattungen an Gemeinden
(GV)

3.800.000 €

4.770.000 €

970.000 €

59.009.983 €
2020Ansatz
Klassische HzE EGH und HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
PSP-Element
Sachkto. Bezeichnung
Finanzstelle
Finanzposition
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
1-060301-900-6
53310000
60301900
73310000
außerhalb von
Einrichtungen

Ansatz

2020Angeordnet + Vorgemerkt
2020ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Finanzrechnung
gezahlt
verfügbar

12.000.000 €

9.758.764 €

2.241.236 €

73320000

28.650.000 €

31.601.156 €

-2.951.156 €

1-060301-900-6

Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen

4-060301-916-5

Sonstige soziale Leistungen;
53320010
Hilfe f. UMF

73320010

11.250.000 €

8.383.930 €

2.866.070 €

1-060301-900-6

Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien

73390000

5.000.000 €

4.825.094 €

174.906 €

4-060301-916-5

Sonstige soziale Leistungen;
53390010
Hilfe f. UMF

73390010

750.000 €

256.409 €

493.591 €

54.825.352 €

2.824.648 €

60301900

60301900

Summe Finanzrechnung
PSP-Element
1-060301-900-6
1-060301-900-6

Sachkto. Bezeichnung
42120000 Übgel Unthanspr g bü
42130000 Lstg Sozver o Pflver

1-060301-900-6

42150000 Rückzahlung gewährter Hilfe

1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6

42220000
42230000
42290000
44810000

1-060301-900-6
Summe
4-060301-916-5
4-060301-916-5
Summe

Übgel.Untanspr ge bü
Lstg Sozialträg-o PV
Sonstige Ersatzleistungen
Erstattungen vom Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)
44810010 Perskostersta v Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)

57.650.000 €
2020Ansatz
Fortg. Ansatz D5 davon Erm.-Übertr.
davon APL/ÜPL

2020Angeordnet + Vorgemerkt
2020ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Angeordnet
Differenz

200,008.200,00-

260,20
5.484,00-

5.000,00500.000,001.500.000,002.500,00400.000,00-

33.875,16613.878,831.500.032,50303.782,18-

460,20
2.716,00
28.875,16113.878,8332,502.500,00
96.217,82

3.500.000,00-

3.069.340,27-

430.659,73

5.915.900,00-

5.526.132,74-

389.767,26

1.140.500,00-

717.772,50-

422.727,50

12.000.000,00-

7.881.973,39-

4.118.026,61

13.140.500,00-

8.599.745,89-

4.540.754,11

-14.125.878,63