Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Vorlage-Nr:
FB 45/0107/WP18
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
25.05.2021
FB 45/300.000
Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum
01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
Fortgeschrieb
Ansatz 20xx
ener Ansatz
ff.
20xx
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Fortgeschrieb
Fortgeschrieb
Ansatz
Auswirkungen
2020
Ertrag
-19.056.400
-19.056.400
-53.818.300
-53.818.300
0
0
57.650.000
57.650.000*
175.829.700
175.829.700
0
0
0
0
0
0
0
0
38.593.600
38.593.600
122.011.400
122.011.400
0
0
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
ener Ansatz
Ansatz 2021
Folge-
konsumtive
ener Ansatz
ff.
2020
0
2021 ff.
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
0
Deckung ist gegeben
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Dazu 3,8 Kostenerstattung gleich 61.450.000 Euro
Siehe Gesamtsumme siehe Anlage 1b
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 2/7
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 3/7
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH)
nach SGB VIII stellt die Fallzahlen- und Finanzentwicklung im Abschluss für das Jahr 2020 dar.
2. Der Abschluss für das Jahr 2020
2.1 Fallzahlen - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Fallzahlenentwicklung für den gesamten Bereich der Hilfen zur
Erziehung / Eingliederungshilfe für das Jahr 2020.
Zudem werden die Zahlen für den klassischen Bereich und für den Bereich der unbegleiteten
minderjährigen Ausländer (UMA) differenziert.
In 2020 wurden insgesamt 3.832 kostenrelevante Leistungen der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfen durchgeführt.
Hiervon entfallen 3.119 Leistungen auf den klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung /
Eingliederungshilfe. Der UMA-Bereich weist 713 Leistungen auf.
2.2 Kosten - Anlage 1b
Die Gesamtsumme des Ansatzes (inklusive Kostenerstattung an Gemeinden) für 2020 beträgt
61.450.000 Euro. Der Ansatz für den Aufwand für die Kostenerstattung beträgt dabei 3.800.000 Euro.
Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand inklusive
Kostenerstattung an Gemeinden in 2020 auf 59.009.983 Euro, wobei der Aufwand für die
Kostenerstattung bei 4.203.260 Euro liegt und sich die Corona-bedingten Aufwendungen auf
376.180 Euro beliefen.
Corona-bedingte Mehraufwendungen:
SodEG*:
9.573 Euro
366.607 Euro
Alle mit dem FB 45/300 kooperierenden Jugendhilfeträger haben besondere Einsatzbereitschaft und
Anpassungsfähigkeit während der Corona bedingten Einschränkungen gezeigt. Die Träger haben Ihre
Prozesse in adäquater Form der jeweiligen Situation angepasst und so ihre gute Arbeitsleistung
gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern, jungen Menschen und ihren Familien auch in der
Pandemie halten können.
2.2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe - Anlage 1b
Auf die klassischen Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen entfallen insgesamt knapp
46.169.479 Euro. Demgegenüber steht ein Ansatz von 45.650.000 Euro. Somit entstand ein
Mehrbedarf in Höhe von 519.479 Euro.
*Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 4/7
2.2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer - Anlage 1b
Die Summe des Aufwandes für den UMA-Bereich beträgt 8.637.244 Euro. Demgegenüber steht ein
Ansatz von 12.000.000 Euro. Hier besteht folglich eine Differenz der zum Aufwand in Höhe von
3.362.756 Euro.
Der oben bezifferte Mehrbedarf im Bereich der klassischen Hilfen konnte mit Mitteln des UMABereichs gedeckt werden.
2.3 Erträge - Anlage 1b
Für das Jahr 2020 ergibt sich durch eingegangene Kostenerstattungen anderer Hilfeträger, den
Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von insgesamt
14.125.878 Euro.
Klassischer HzE-Bereich
5.526.132 Euro
UMA-Bereich
8.599.745 Euro
davon Verwaltungskostenpauschale
717.772 Euro
Die ausgewiesenen Erträge fallen tatsächlich um rund 4,58 Millionen Euro höher aus, da diese auf
Grund der Werteaufhellung im Bereich UMA von 2021 nach 2020 umgebucht werden.
3. Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen hat sich in den letzten Jahren wie folgt
entwickelt:
Gesamtzahl der Hinweise
2018
2019
2020
1.213
1.460
1.206
Während in den Vorjahren 2018 und 2019 die Anzahl stetig gestiegen ist, ist für das Jahr 2020 ein
Rückgang festzustellen.
In Bezug auf die Corona-Pandemie wurden bereits im Sommer 2020 erste Unterschiede in den
Auswertungszahlen bei den Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII deutlich.
Eine angenommene nachträgliche „Welle“ der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nach den
LockDown-Beschränkungen im Frühjahr/Sommer 2020 blieb aus. Daher sind in 2020 statistisch
tatsächlich weniger Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen (254 Hinweise weniger und
damit ein Rückgang von 17,4%).
Die Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII, die im Rahmen von Kindeswohlgefährdung durchgeführt
wurden, sind hingegen von 225 im Jahr 2019 lediglich auf 210 im Jahr 2020 gesunken (minus von
6,6%).
Demnach sind die tatsächlichen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche proportional deutlich
weniger gesunken als die Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen.
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 5/7
4. Inhaltliche Aspekte zur Gesamtentwicklung
Wird die Gesamtentwicklung betrachtet ist im Jahr 2020 eine leichte Minderung im Bereich der
Fallzahlen zu sehen.
Die Analyse zeigt, dass dies insbesondere auf die deutlich sinkende Anzahl von Leistungen im
Bereich der UMA zurückzuführen ist. Hier ist bei den ambulanten Hilfen eine Senkung von 22% und
bei den stationären Hilfen ein Rückgang von 20% zu verzeichnen.
Die deutlich sinkenden Fallzahlen in den Leistungen für UMA stehen in direktem Zusammenhang mit
der Corona-Pandemie. Die eingeschränkte Mobilität der UMA durch die Pandemie führt dazu, dass
diese kaum mehr über Aachen nach Deutschland einreisen.
Die spezifischen Angebote für unbegleitete minderjährige Ausländer wurden weiterhin kontinuierlich
abgebaut. Stattdessen wurden - den Bedarfen der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend spezialisierte Angebote in enger Kooperation mit den Trägern und dem Landesjugendamt Rheinland
konzipiert. Die Leistungsbeschreibungen und Entgeltvereinbarungen veränderten sich diesbezüglich
ebenfalls.
Im Bereich des Pflegekinderwesens ist ein Rückgang der Unterbringungen in Pflege- und
Erziehungsstellen gemäß § 33 SGB VIII von 398 Unterbringungen im Jahr 2019 auf 353
Unterbringungen im Jahr 2020 (-12%) zu verzeichnen.
Es ergeben sich verschiedene Erklärungsansätze. Zum einen ist die Werbung, Schulung und
Begleitung der Pflegefamilien durch die Pandemie erschwert. Zum anderen wurden im Laufe des
Jahres 2020 Fälle, die vorher in der Zuständigkeit des FB 45/300 gelegen haben, an den
Landschaftsverband Rheinland in deren Zuständigkeit abgegeben. Zudem gab es diverse Abgänge
durch das Erreichen der Volljährigkeit der Pflegekinder.
Zuletzt konnte beobachtet werden, dass einige jüngere Kinder nicht wie sonst üblich in
Bereitschaftspflegefamilien, sondern mit Einzelfallgenehmigungen durch den Landschaftsverband
Rheinland in den Kriseninterventionsgruppen aufgenommen wurden. Dies erfolgte, da mehrfach
Geschwisterreihen von ad hoc Unterbringungen betroffen waren und jüngere Kinder in Inobhutnahme
Situationen und bei Klärungsaufträgen nicht von den älteren Geschwistern getrennt werden sollten.
Für das Jahr 2021 ergibt sich daraus die Herausforderung neue Werbungs- und Schulungsformate für
Pflegefamilien in der Stadt Aachen zu konzipieren und umzusetzen.
5. Fazit
Die Zeit seit Beginn der Corona-Pandemie konnte auf den unterschiedlichen Ebenen genutzt werden,
um die Familien bei entstehenden Bedarfen professionell zu beraten und zu begleiten. Sich immer
wieder verändernde Rahmenbedingungen führten zu Unsicherheiten und der Verstärkung von
Alltagsproblemen.
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 6/7
Die Mitarbeitenden und Teamleitungen der Sozialraumteams und des Kriseninterventionsdienstes
haben situationsangepasst und zielorientiert ihre Arbeit umgestellt.
Insbesondere in Zeiten der Lockdowns wurden Kontakte und Unterstützungsangebote intensiviert.
Dies betraf auch die Kommunikation und Kooperation mit den ambulanten und stationären
Jugendhilfeträgern, sowie anderen, an der Hilfeplanung beteiligten Institutionen und Personen.
Im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihren Familien ist trotz aller Widrigkeiten zum Trotz
eine gelungene Zusammenarbeit geglückt.
Es ist festzustellen, dass die Aufwendungen im Jahr 2020 das Gesamtbudget in Summe
unterschritten haben, da die Aufwendungen im UMA-Bereich rückläufig sind.
Die ausgewiesenen Erträge fallen tatsächlich um rund 4.580.000 Euro höher aus, da diese auf Grund
der Werteaufhellung im Bereich UMA von 2021 nach 2020 umgebucht werden, und bleiben damit
insgesamt rund 350.000 € unter Ansatz.
Anlagen:
Anlage 1a
2020 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Anlage 1b
2020 - Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Vorlage FB 45/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.06.2021
Seite: 7/7
Anlage 1a
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe
ambulante HzE
§ 20 - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 27 - sonstige ambulante Hilfen zur Erziehung
§ 29 - Soziale Gruppenarbeit
§ 30 - Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 - Intensive sozialpädagogische Enzelbetreuung
Zeitraum
Stichtag
01.01.2020 - 31.12.2020
31.03.2020
30.06.2020
30.09.2020
31.12.2020
gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA gesamt klassisch UMA
10
51
119
334
831
88
10
37
118
209
771
81
0
14
1
125
60
7
3
29
64
163
471
40
3
22
64
93
442
40
0
7
0
70
29
0
2
29
61
172
452
42
2
22
61
107
425
39
0
7
0
65
27
3
2
22
65
150
454
33
2
15
65
94
408
32
0
7
0
56
46
1
2
27
65
160
476
33
2
21
65
105
434
32
0
6
0
55
42
1
1433
1226
207
770
664
106
758
656
102
726
616
110
763
659
104
322
312
10
199
195
4
180
176
4
167
159
8
194
185
9
255
255
0
105
105
0
118
118
0
120
120
0
112
112
0
577
2010
567
1793
10
217
304
1074
300
964
4
110
298
1056
294
950
4
106
287
1013
279
895
8
118
306
1069
297
956
9
113
92
49
353
670
283
190
83
46
346
460
210
0
9
3
7
210
73
190
39
29
287
366
9
3
37
28
281
264
8
0
2
1
6
102
1
3
35
30
279
346
12
3
33
29
274
254
9
0
2
1
5
92
3
3
44
28
262
353
16
6
40
25
257
255
8
0
4
3
5
98
8
6
47
32
256
359
17
1
43
29
251
258
11
0
4
3
5
101
6
1
1637
1145
492
733
618
115
705
599
106
709
585
124
712
592
120
50
135
50
131
0
4
35
78
35
76
0
2
38
80
38
78
0
2
36
84
36
81
0
3
31
82
31
79
0
3
Summe stationäre Eingliederungshilfe
Summe stationär
185
1822
181
1326
4
496
113
846
111
729
2
117
118
823
116
715
2
108
120
829
117
702
3
127
113
825
110
702
3
123
Insgesamt
3832
3119
713
1920
1693
227
1879
1665
214
1842
1597
245
1894
1658
236
Summe ambulante HzE
ambulante Eingliederungshilfe
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
§ 35a - ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen mit
Teilleistungsstörungen
Summe ambulante Eingliederungshilfe
Summe ambulant
stationäre HzE
§ 19 - Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
§ 32 - Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 - Vollzeitpflege
§ 34 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 42 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42a - Vorläufige Inobhutnahme unebgleiteter minderjähriger Ausländer
Summe stationäre HzE
stationäre Eingliederungshilfe
§ 35a - Teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
§ 35a - Stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Anlage 1b
2020
01.01.2020 - 31.12.2020
Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe
Stand: 17.05.2021
2020Ansatz
KW-20
2020
Prognose
2020Differenz
2020Angeordnet + Vorgemerkt
2020ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Ergebnisrechnung
Klassische Hilfe zur Erziehung
PSP-Element
Sachkto.
Bezeichnung
Ansatz
Prognosse
LogoData
Mehraufwand
verfügt
verfügbar
1-060301-900-6
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
53310000
außerhalb von
Einrichtungen
12.000.000 €
10.060.000 €
-1.940.000 €
9.765.290 €
2.234.710 €
1-060301-900-6
Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
28.650.000 €
31.560.000 €
2.910.000 €
31.633.906 €
-2.983.906 €
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien
5.000.000 €
4.870.000 €
-130.000 €
4.770.283 €
229.717 €
45.650.000 €
46.490.000 €
840.000 €
46.169.479 €
-519.479 €
Summe klassische HzE
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
4-060301-916-5
53320010
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF
11.250.000 €
9.920.000 €
-1.330.000 €
8.380.835 €
2.869.165 €
4-060301-916-5
53390010
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. UMF
750.000 €
750.000 €
0€
256.409 €
493.591 €
12.000.000 €
10.670.000 €
-1.330.000 €
8.637.244 €
3.362.756 €
4.203.260 €
-403.260 €
Summe UMA
-
490.000 €
Kostenerstattung an Gemeinden (GV)
1-060301-900-6
52320000
Erstattungen an Gemeinden
(GV)
3.800.000 €
4.770.000 €
970.000 €
59.009.983 €
2020Ansatz
Klassische HzE EGH und HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
PSP-Element
Sachkto. Bezeichnung
Finanzstelle
Finanzposition
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
1-060301-900-6
53310000
60301900
73310000
außerhalb von
Einrichtungen
Ansatz
2020Angeordnet + Vorgemerkt
2020ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Finanzrechnung
gezahlt
verfügbar
12.000.000 €
9.758.764 €
2.241.236 €
73320000
28.650.000 €
31.601.156 €
-2.951.156 €
1-060301-900-6
Leistungen der Sozialhilfe
53320000 an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53320010
Hilfe f. UMF
73320010
11.250.000 €
8.383.930 €
2.866.070 €
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. junge Menschen und
ihre Familien
73390000
5.000.000 €
4.825.094 €
174.906 €
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53390010
Hilfe f. UMF
73390010
750.000 €
256.409 €
493.591 €
54.825.352 €
2.824.648 €
60301900
60301900
Summe Finanzrechnung
PSP-Element
1-060301-900-6
1-060301-900-6
Sachkto. Bezeichnung
42120000 Übgel Unthanspr g bü
42130000 Lstg Sozver o Pflver
1-060301-900-6
42150000 Rückzahlung gewährter Hilfe
1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6
1-060301-900-6
42220000
42230000
42290000
44810000
1-060301-900-6
Summe
4-060301-916-5
4-060301-916-5
Summe
Übgel.Untanspr ge bü
Lstg Sozialträg-o PV
Sonstige Ersatzleistungen
Erstattungen vom Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)
44810010 Perskostersta v Land
Erstattungen von
44820000
Gemeinden (GV)
57.650.000 €
2020Ansatz
Fortg. Ansatz D5 davon Erm.-Übertr.
davon APL/ÜPL
2020Angeordnet + Vorgemerkt
2020ER-verfügbar
= Verfügt = Aufwand
Angeordnet
Differenz
200,008.200,00-
260,20
5.484,00-
5.000,00500.000,001.500.000,002.500,00400.000,00-
33.875,16613.878,831.500.032,50303.782,18-
460,20
2.716,00
28.875,16113.878,8332,502.500,00
96.217,82
3.500.000,00-
3.069.340,27-
430.659,73
5.915.900,00-
5.526.132,74-
389.767,26
1.140.500,00-
717.772,50-
422.727,50
12.000.000,00-
7.881.973,39-
4.118.026,61
13.140.500,00-
8.599.745,89-
4.540.754,11
-14.125.878,63