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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0173/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

17.11.2021
FB 45/220.010

Förderantrag zur Schaffung von 16 Ü3-Plätzen im Mattschö-MollWeg (Kita Pusteblume, Schillerstraße 10)
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
07.12.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag aus dem
5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 oder dem 4.
Landesprogramm NRW 2025 für die Aus- und Umbaumaßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen in
der Tageseinrichtung Schillerstraße 10 zu stellen und damit die Schaffung von 16 neuen Ü3-Plätzen
zu fördern.

Vorlage FB 45/0173/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.12.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0173/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.12.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0173/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.12.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1.

Ausgangslage
Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW
2025 und des Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 und der
Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß der Beschlüsse der KJA-Vorlagen „Vorstellung
des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ (FB 45/0683/WP17) vom 05.11.2019 und
„Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 und 5.
Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021[…]“ (FB
45/0097/WP18) Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung
neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

2.

Konkretes Projekt: Aus- und Umbau Kita Schillerstraße 10
Die Kita Pusteblume in der Schillerstraße 10 in Trägerschaft des Studierendenwerks Aachen
bietet aktuell räumlich Platz für insgesamt drei Gruppen. Durch die Fördermittel sollen Aus- und
Umbaumaßnahmen in der bisher vorgesehenen Auslagerungsstätte im Mattschö-Moll-Weg
vorgenommen werden und die Ausstattung für 16 neu geschaffene Ü3-Plätze finanziert werden.
Die Räumlichkeiten im Mattschö-Moll-Weg befinden sich zudem bereits im Eigentum des
Studierendenweks Aachen. Es handelt sich hierbei um Räume im Erdgeschoss eines
Studierendenwohnheimes. Die Auslagerungsstätte soll bereits jetzt für eine Vorläufergruppe
genutzt werden. Die Gruppen aus der Schillerstraße 10 werden dort ausgelagert, sobald das
Bauvorhaben konkretisiert wird. Ob die Räume im Anschluss für weitere Auslagerungen
verwendet oder wieder zurück gebaut werden, ist derzeit noch unklar. Die
Ausstattungsanschaffungen werden in die neu gebaute Kita Schillerstraße überführt und dort
weiter genutzt, sodass die entsprechende Zweckbindung eingehalten wird.
Die Kita Schillerstraße 10 liegt im Sozialraum 4 (Süd West), der im aktuellen Kita-Jahr 2021/2022
Versorgungsquoten in Höhe von 62,07 % für Kinder unter drei Jahren und 82,66 % für Kinder über
drei Jahren verzeichnet. Insbesondere im ü3-Bereich kann auf Grundlage dessen noch ein
Ausbaubedarf bestätigt werden, die geplanten zusätzlichen Betreuungsplätze in der Schillerstraße
sind in den obigen Versorgungsquoten bereits berücksichtigt. Um einem Absinken der
Versorgungssituation entgegen zu wirken, wird die Realisierung der Gruppe dringend befürwortet.

3.

Fördermittel
Die Programme „5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und
„4. Landesprogramm NRW 2025“ gewähren jeweils eine 90 % Förderung für die Baumaßnahme,
ein Eigenanteil von 10 % verbleibt bei dem Träger. Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der
Anzahl der neu geschaffenen Plätze.
Es kann bei einer Aus- und Umbaumaßnahme zur Schaffung neuer U6-Plätze ein Höchstbetrag
von 15.000 € pro Platz gefördert werden, für die Ausstattung von geeigneten Räumen sowie für
die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks je 3.500 € pro neu geschaffenem Platz.
Insgesamt sollen durch die Maßnahme 16 neue Ü3-Plätze geschaffen werden. Die durch den
Träger geschätzten Kosten umfassen 296.000,00 €, wodurch eine Förderung i. H. v. 266.400,00 €

Vorlage FB 45/0173/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.12.2021

Seite: 4/5

beantragt werden könnte. Die Summe ergibt sich aus den 16 Plätzen, für die jeweils 15.00,00€ für
Aus- und Umbaumaßnahmen und 3.500,00 € für die Ausstattung gefördert werden können. Von
der maximalen Fördersumme in Höhe von 296.000,00 € werden jedoch nur 90 %, also 266.400,00
€ gefördert, da 10% als Eigenanteil zu erbringen sind. Den Eigenanteil zahlt der Träger der
Maßnahme, im vorliegenden Fall das Studierendenwerk Aachen.
Geförderte Aus- und Umbaumaßnahmen müssen zehn Jahre, geförderte
Ausstattungsmaßnahmen fünf Jahre für den Zweck der jeweiligen Förderung genutzt werden
(Zweckbindung).
4. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu beauftragen,
einen Antrag auf Förderung von 16 neuen Ü3-Plätzen beim LVR zu stellen.

Vorlage FB 45/0173/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.12.2021

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