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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0108/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.05.2021
FB 45/210

Übernahme des Trägeranteils bei Einrichtung von optionalen und
unterjährigen, anlassbezogenen Überbelegungen ab dem KiTa-Jahr
2022/2023
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
15.06.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, vorbehaltlich eventuell zusätzlich zur Verfügung zu
stellenden Haushaltsmitteln, die Übernahme des Trägeranteils inklusive des gesetzlichen Zuschusses
für insgesamt bis zu 70 optionale und unterjährige, anlassbezogene Überbelegungsplätze in
Kindertagesstätten in Freier Trägerschaft pro KiTa-Jahr ab dem KiTa-Jahr 2022/23.

Vorlage FB 45/0108/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Gesamt-

Gesamt-

bedarf

bedarf (alt)

(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

4-060101-901-9, SK 53180000

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrie
bener

Ansatz 2022 ff.

Ansatz 2021

Fortgeschriebe

Folge-

Folge-

ner Ansatz

kosten

kosten

2022 ff.

(alt)

(neu)

0

0

0

0

0

0

54.473.800

54.473.800

186.878.700

186.878.700

0

0

0

0

0

0

0

0

-54.473.800

-54.473.800

-186.878.700

-186.878.700

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung
vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mögliche zusätzlich entstehende Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend
ermittelt werden.

Vorlage FB 45/0108/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0108/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 3/6

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Von der Möglichkeit der Überbelegung wurde bereits in den vergangenen Jahren immer wieder von
allen Trägern Gebrauch gemacht. Hierdurch konnten u.a. unterjährig dringende Betreuungsbedarfe
abgedeckt bzw. strukturelle Übergänge in der Gestaltung der Altersstruktur (U3 zu ü3) abgefangen
werden. Hierbei handelte es sich jeweils um Überbelegungen, mit denen auf konkrete
Situationen/Bedarfe reagiert wurde.
Vor dem Hintergrund der steigenden Betreuungsbedarfe wurde erstmalig für das KiTa-Jahr 2019/2020
gemeinsam mit KiTa-Leitungen und unter Beteiligung des Personalrates eine systematische
Betrachtung von möglichen Überbelegungen für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen vorgenommen; dies zunächst in zehn städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Für diese
Plätze bestand zu diesem Zeitpunkt kein konkreter, kindbezogener Bedarf in der Einrichtung. Vielmehr
fand die Belegung dieser optionalen Überlegungen ausschließlich über die Fachabteilung und nicht
durch die KiTas statt, um auf dringende, sich ergebende Anfragen reagieren zu können.
Zum kommenden KiTa-Jahr 2021/2022 wurden erneut in den bisherigen zehn städtischen
Kindertageseinrichtungen insgesamt 49 zusätzliche Plätze geplant (davon 22 U3 und 27 ü3).
Seit dem KiTa-Jahr 2020/2021 zeigen darüber hinaus auch freie Träger der Jugendhilfe ihre
Bereitschaft, den Zeitraum bis zur Realisierung der aktuell geplanten und beschlossenen
Ausbaumaßnahmen mittels zusätzlicher Überbelegungspotenziale mit zu kompensieren.
Die Träger machten dies – sowohl für 2020/2021 als auch für 2021/2022 – davon abhängig, dass die
Stadt Aachen die auf die Überbelegungsplätze entfallenden Trägeranteile übernimmt. Hierüber
konnten für 2021/2022 weitere 38 Plätze (davon 11 U3 und 27 ü3) geplant werden; die
Trägeranteilübernahme für diese Plätze wurde im Rahmen der Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022 (Vorlagen-Nummer: FB
45/0030/WP18) beschlossen.
Vorgesehen ist, dass auch bei diesen Überbelegungsplätzen die Belegung zentral durch den
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und in enger Abstimmung mit den KiTas und den freien
Trägern erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme von systematischen Überbelegungsplätzen der Freien Träger in
die KiTa-Bedarfsplanung wurde eine Unterarbeitsgruppe der AG §78 eingerichtet, die sich mit der
Erarbeitung von Rahmenbedingungen sowie den Kriterien für die Bewirtschaftung der Plätze
beschäftigt.
2. Definition unterschiedlicher Überbelegungsarten durch die UAG „Überbelegungen“
Im Rahmen dieser Unterarbeitsgruppe zeigte sich, dass es zunächst einer Klärung und Definition
bedarf, welche „Arten“ von Überbelegungen es gibt. Im Nachgang wurde von der Verwaltung geprüft,
für welche Art*en eine mögliche Trägeranteilübernahme infrage kommen kann.
Hierzu wurden die nachstehenden, verschiedenen Arten von Überbelegungen differenziert:
Strukturelle Überbelegungen
Nach § 28 Abs. 2 KiBiz ist es grundsätzlich zulässig, je Gruppe eine Überschreitung von zwei Kindern
(Überbelegung) vorzunehmen. Losgelöst von dieser gesetzlich normierten Möglichkeit sind hierbei
Vorlage FB 45/0108/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 4/6

auch andere Rahmenbedingungen wie Gruppenstruktur, Betriebserlaubnis und räumliche
Gegebenheiten zu beachten.
Strukturelle Überbelegungen sind Plätze über die Sollgruppenstärke nach KiBiz hinaus, die sich aus
der Struktur bzw. der Belegung einer KiTa heraus ergeben, z.B. der Verbleib von Kindern aufgrund
von Schulrückstellungen oder der Verbleib von u3-Kindern, die drei Jahre alt werden. Diese Plätze
werden im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung angemeldet, die Belegung ist
planbar und notwendig, das Personal wird zum 1.8. des Jahres vorgehalten.
Diese Überbelegungen gehörten schon immer zum „laufenden Geschäft“ der Einrichtungen und
ermöglichen im o.g. Umfang eine flexible Handhabung in Bezug auf eintretende
Veränderungsbedarfe.
Optionale Überbelegungen
Wie auch die strukturellen Überbelegungen werden diese Plätze in der Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung zum 15.3. an das Land gemeldet. Anders als bei den strukturellen
Überbelegungen sind diese Plätze jedoch nicht mit einem konkreten (kindbezogenen) Bedarf
hinterlegt und die Belegung der Plätze unmittelbar zum 01.08. ist nicht vorgesehen. Auch wird das
Personal zunächst ohne diese Plätze berechnet und erst mit Belegung der Plätze aufgestockt.
Die Belegung erfolgt als Reaktion auf dringlich auftretende Bedarfe im laufenden KiTa-Jahr initiativ
von Seiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule in Absprache mit dem jeweiligen freien
Träger. Auch der Träger kann dem FB 45 auftretende Bedarfe melden, in diesem Fall erfolgt eine
Prüfung, ob der Platz vergeben werden kann.
Unterjährige, anlassbezogene Überbelegungen
Die Einrichtung von unterjährigen, anlassbezogenen Überbelegungen erfolgt im laufenden KiTa-Jahr
als Reaktion auf ungeplante und dringliche Platzanfragen; der Bedarf kann sowohl vom Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule aber auch vom jeweiligen freien Träger ausgehen. Die Refinanzierung
erfolgt im Rahmen der Endabrechnung nach dem betreffenden KiTa-Jahr.

3. Einschätzung und Vorschlag der Verwaltung
Bei der vorgeschlagenen Nutzung von optionalen und unterjährigen, anlassbezogenen Überlegungen
handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Dauerlösung, sondern um einen Übergang, um dem
Bedarf an KiTa-Plätzen zu begegnen, bis ein adäquater Ausbau an Betreuungsplätzen erfolgt ist.
Die Stadt Aachen als öffentlicher Jugendhilfeträger hat ein erhöhtes Interesse an der Einrichtung
dieser Überbelegungsarten, um im laufenden KiTa-Jahr bei dringenden Anfragen auf ein Kontingent
von freien KiTa-Plätzen zurückgreifen zu können. Daher begrüßt die Verwaltung ausdrücklich die
Bereitschaft der freien Träger, im Übergangszeitraum bis zur Umsetzung der Neubauten zusätzliche
Plätze mittels optionaler und unterjähriger, anlassbezogener Überbelegungen im gesetzlich
zulässigen aber auch fachlich vertretbaren Rahmen für das kommende KiTa-Jahr zu schaffen. Die
Belegung erfolgt auf Grundlage von Kriterien, die eine Überlastung der jeweiligen Einrichtung
verhindern sollen.

Vorlage FB 45/0108/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

Seite: 5/6

Um das Instrument der zusätzlichen Überbelegungspotentiale für die Folgejahre für alle Beteiligten
verlässlich einsetzen zu können, ist eine Anzahl an möglichen Überbelegungen pro KiTa-Jahr mit
Refinanzierung des Trägeranteils seitens der Stadt Aachen festzulegen. Ziel ist, damit sowohl für die
Freien Träger als auch für die Verwaltung Rahmenbedingungen zu schaffen, die gleichzeitig
Planungs- und Finanzierungssicherheit bietet.
Bei den städtischen KiTas wird zunächst kein Ausbau der Überbelegungsplätze angestrebt, sondern
der Status Quo für das KiTa-Jahr 2021/2022 festgesetzt (insgesamt 49 Plätze, hiervon 22 u3, 27 ü3).
Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, dass ab dem KiTa-Jahr 2022/2023 pro KiTa-Jahr für bis zu
insgesamt 70 optionale (sowie im Einzelfall unterjährige, anlassbezogene) Überbelegungsplätze in
KiTas Freier Träger der Trägeranteil übernommen wird.
Eine Trägeranteilübernahme von strukturellen Überbelegungen wird von der Verwaltung nicht
gesehen. Wie unter Punkt 2 beschrieben bieten diese Plätze den Einrichtungen die Möglichkeit, im
Rahmen der KiTa-Struktur auf strukturelle Veränderungen und sich aus der Belegung ergebende
Bedarfe zu reagieren. Hierbei handelt es sich um Plätze, für die bereits im Rahmen der KiTaBedarfsplanung ein konkreter Belegungsbedarf besteht, so dass sie demnach nicht unter das
Instrument der „zusätzlichen Überbelegungspotentiale“ fallen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die 70 Überbelegungsplätze sollen im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen 2022ff eingeworben werden.
Sowohl die städtischen KiTas als auch die KiTas in freier Trägerschaft sollen optionale
Überbelegungen möglichst im Rahmen der KiTa-Bedarfsplanung des jeweiligen Jahres melden,
sodass diese Plätze ebenfalls durch die entsprechenden Gremien beschlossen und zum 15.03. an
das Land gemeldet werden können.
Im Bedarfsfall ist eine Nachmeldung von einzelnen Überbelegungsplätzen seitens der Freien Träger
darüber hinaus bis spätestens Mitte Juli im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule möglich.
Überbelegungsplätze, die im laufenden KiTa-Jahr eingerichtet werden, sind im Einzelfall zu prüfen.
Die Übernahme des Trägeranteils kann vorbehaltlich ausreichender HH-Mittel erfolgen, sofern die
Summe von 70 Plätzen noch nicht ausgeschöpft ist.

Vorlage FB 45/0108/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.08.2021

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