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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0137/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.09.2021
FB 45/100

Sachstandsbericht zum Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.09.2021
30.09.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.

Vorlage FB 45/0137/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die beabsichtigte Bewilligung der beiden in dieser Vorlage aufgeführten Anträge erfolgt
haushaltsneutral. Die Maßnahmen enthalten eine 100%ige Landesförderung. Die haushalterische
Darstellung der von Landesseite bewilligten Fördermittel ist aktuell noch in Vorbereitung und
Bearbeitung.

Vorlage FB 45/0137/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0137/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bund und Länder haben auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung das Förderprogramm
„Aufholen nach Corona“ vor den Sommerferien beschlossen. Nach den ersten damit verbundenen
Presseberichten inklusive einer ersten groben Übersicht, in welchen Förderbereichen (Säulen) sich
die zur Verfügung gestellten Fördermittel verteilen werden, war lange Zeit unklar, unter welchen
Rahmenbedingungen und Förderbestimmungen die Mittel letztlich vor Ort bewilligt werden.
In der Anlage wird noch einmal eine Übersicht über das Gesamtprogramm beigefügt, die bereits in
den Sitzungen des KJA am 24.08.2021 sowie der Sitzung des ASW am 26.08.2021 vorgestellt wurde
(s. Anlage 1).
Zwischenzeitlich liegen erste weitergehende Informationen, wie auch erste Förderbescheide für die
Fördersäulen I, sowie II und III vor.
Die in der Fördersäule I beinhalteten Förderbereiche „Extra-Zeit“ und das „Helferprogramm“ für die
Ganztags- und Betreuungsangebote im Bereich Extrapersonal galten bereits auch schon für das letzte
Schuljahr, so dass diese Programme fortgeführt und im Rahmen der laufenden Verwaltung auf Antrag
und in Kooperation mit den Schulen/Freien Trägern der Jugendhilfe sowie anderen Leistungspartnern
abgewickelt werden.
Insbesondere für die Fördersäule „Extra-Geld“ besteht seitens der Verwaltung trotz erster
konkretisierender Hinweise immer noch erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf, unter welchen
Rahmenbedingungen die Gelder weiter zu verteilen sind.
Hierbei ist insbesondere das „freiverfügbare“ Schulträgerbudget von Bedeutung. Da aber weder die
Verfahrensvorschriften endgültig geklärt sind, noch die Wechselwirkungen zu anderen
Förderbereichen (z. B. Bildungsgutscheine), kann hierzu abschließend noch keine Gesamtkonzeption
zur Umsetzung erfolgen. Beabsichtigt ist, dass dem Kinder- und Jugendausschuss und dem
Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung im November eine hoffentlich
umfassende Gesamtkonzeption vorgelegt werden kann.
Insgesamt ist die Förderkulisse für alle Träger, Schulen und Leistungspartnern sowie für den
öffentlichen Jugendhilfe- und Schulträger extrem ambitioniert, da die Gelder bis zum 31.12.2022 bzw.
31.12.2021 im Sinne der Förderbestimmungen verausgabt sein müssen.
Festzustellen ist, dass dies auch in „normalen“ Zeiten für alle Partner extrem herausfordernd wäre.
Die akute Situation und die Belastung der vergangenen Monate verschärfen dies deutlich.
Dennoch ist die Verwaltung in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den Schulen und
den anderen Leistungspartnern bemüht, eine zielgerichtete und zweckdienliche Umsetzung
auszuschöpfen.
2. Vorliegende Anträge
Im Rahmen der Gespräche der letzten Wochen haben sich bereits mehrere Maßnahmen hinreichend
konkretisiert, so dass diese aus Sicht der Verwaltung beschieden werden können. Es handelt sich um
einen Antrag des Caritasverbands, einen Antrag der KatHo Aachen, sowie einen Antrag des
Vorlage FB 45/0137/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 4/5

Kinderschutzbundes Aachen. Die Vorhaben könnten, sofern eine Mittelbewilligung erfolgt, zum
01.10.2021 begonnen werden.
Im Weiteren wird seitens des Fachbereiches eine Koordinationsstelle im Bereich Schulsozialarbeit als
Mittler des Patenprojektes in der Fördersäule II und III eingerichtet.
Weitere Informationen zu den Anträgen finden sich in Anlage 2 zu dieser Vorlage.
Bei der Prüfung der eingehenden Anträge berücksichtigt die Verwaltung u.a. die folgenden Kriterien,
um eine Entscheidung für eine Bewilligung zu treffen:


Die beantragte Maßnahme ist im Sinne der von Landesseite bewilligten Fördermittel förderfähig



Mit der Maßnahme wird die Zielsetzung der bewilligten Fördermittel berücksichtigt und das
Angebot entspricht der aktuellen Bedarfslage



Die beantragten Finanzmittel sind angemessen

3. Vorschlag der Verwaltung
Vor dem Hintergrund der zeitlichen Herausforderung schlägt die Verwaltung vor, die in dieser Vorlage
aufgeführten Maßnahmen in Vorgriff auf die für November geplante Gesamtkonzeption bereits zum
jetzigen Zeitpunkt zu bewilligen und damit verbunden im Interesse der Kinder kurzfristig umgesetzt
werden können.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht – Förderprogramm/Fördersäulen „Aufholen nach Corona“
Anlage 2: Matrix – Übersicht der bisherigen Anträge

Vorlage FB 45/0137/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 5/5

Übersicht - Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
Säule

Förderung

Förderbaustein
"Extra Personal"

Förderziel
Unterstützung von SuS beim
Aufholen pandemiebedingter
Lernrückstände

Förderinhalt

befristete Einstellung zusätzliches Personal

Abmilderung Rückstände der SuS im Weiterentwicklung bzw. -führung des
"Helferprogramms für die Ganztags- und
OGS-Bereich durch personelle
Betreuungsangebote"
Unterstützung

Fördersumme
Landesmittel: 160 Mio €
Summe für Stadt Aachen nicht
bezifferbar

Stand: 20.08.2021

antragsberechtigt

Sachstand

Hinweise

Personal Schulen: Schülen +
Zum Helferprogramm:
Schulaufsicht
Antrag ist in Vorbereitung; Info
an die Schulen / OGS-Träger ist
Personal Ganztag:
erfolgt
Schulträger

Bereitstellung von Schulbudgets und
Schulträgerbudgets.
Schulbudgets:
Umsetzung von schulbezogenen Maßnahmen

"Extra Geld"

Fördersäule I
"Abbau von
Lernrückständen"

finanzielle Unterstützung der
Schulen vor Ort, um
pandemiebedingte Defizite
auszugleichen

Bundes- und
Landesmittel

Schulträgerbudgets:
Sicherung und Schaffung ggfs. schulübergreifender
Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen in
Kooperation mit externen Bildungsanbietern.
Bei Bedarf Aufstockung Schulbudget oder Budget
Bildungsgutscheine.

Landesmittel: 180 Mio €
für 2021 und 2022
Stadt Aachen: ca. 1,45 Mio €
davon mind. ca. 435.000 €
Schulbudget

Schulträger erhalten die
Mittel
auf Grundlage der amtl.
Schuldaten als
fachbezogene Pauschalen.

Zuwendungsbescheid wird in
Kürze erwartet.
Ausgeben von
Bildungsgutscheinen
voraussichtlich erst ab den
Herbstferien möglich
Bildungsgutscheine:
-> gibt es hier weitere Infos?
-> Abstimmungsbedarf iVm Lernförderung BuT
-> wenn Bildungsgutscheine erst ab Herbst möglich, dann sollte
es eine "Übergangsregelung" geben

Bildungsgutscheine:
zur Verfügung stellen von Bildungsgutscheinen für
individuelle Förderung von SuS. Gutscheine werden
den Schulen vom Schulträger zur Verfügung
gestellt.Vergabe durch Lehrkräfte an einzelne SuS.

Verteilung über das
Schulministerium
NRW

Landesmittel: bis zu 60 Mio €
"Extra-Zeit"

abferdern der Auswirkungen der
Pandemie auf die Lernentwicklung
der SuS

Förderung von außerschulischen Bildungs- und
Betreuungsangeboten
Angebote können in aber auch außerhalb der
Schulferien durchgeführt werden.

Bewilligungen über Einzelanträge für Maßnahmen auf
Grundlage der Richtlinien

Schulträger,
anerkannte Träger der
freien Jugendhilfe und
Hochschulen

80% Förderung; 20 % Eigenanteil

zur Verfügung stellen eines Online-Angebots für die
fachliche und überfachliche Diagnose und Förderung. keine Fördersumme;

"Extra-Blick"

Den Blick für die Lernentwicklungen
Inhalte:
jedes einzelnen Kindes und
- Schule als Lern- und Lebensraum wahrnehmen
Jugendlichen schärfen
- Lernstände ermitteln
- Vertraute Strukturen nutzen
- den Lernerefolg messen und bewerten
- Handlungs- und Gestaltungsspielräume nutzen

Bereitstellung von digitalen
Inofrmationen, Angeboten und
Unterlagen

Inanspruchnahme durch
Schule / Lehrkräfte

seit März 2021 wurden diverse
Maßnahmen gefördert und
durchgeführt; weitere sind in
Planung

Konzept der KatHO:
-> weiteres Vorgehen?
-> nicht alles förderfähig
-> Angaben zu Finanzen nicht ausreichend konkret für
Antragstellung

befristete Aufstockung des Fonds Frühe Hilfen.
Bundes- und
Landesmittel
Fördersäule II

Verteilung über das
Ministerium für
Kinder, Familie,
Flüchtlinge und
Integration NRW

Bereitstellung einer fachbezogenen Pauschale;
Frühe Hilfen

zeitnahe und gezielte Unterstützung Umsetzung der Zusatzvereinbarung zru Bund-Länderfür werdende Familien und Famllien Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen.
mit Säuglingen und Kleinkindern.

für 2021
(01.07. - 31.12.2021):
38.113 €

örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe

Niedrigschwllige Angebote und Maßnahmen zur
Reduzierung oder Kompensation von
pandemiebedingten Belastunge und Einschränkungen
oder zur Förderung der Beziehungs- und
Kontaktpflege.

Bescheid liegt vor;
Mittel wurden verteilt und
weitergeleitet an die Träger im
Bereich Frühe Hilfen - SKM und
Kinderschutzbund Aachen -

Angebote soziale Arbeit an Schulen, zusätzliche
Freiwillige im FSJ und FÖJ sowie Angebote für
Jugendarbeit und Jugendferien.
Maßnahmen im Sinne der §§ 11 - 13a SGB VIII sowie
Jugendfreiwilligendiensten

Fördersäule II +
Fördersäule III

Fördersäule IV

Bundes- und
Landesmittel
Verteilung über den
Landschaftsverband
Rheinland

Förderung von
Angeboten der
Träger der
öffentlichen und
freien Kinder- und
Jugendhilfe

Einrichtung eines
Bundesmittel Zukunftsfonds
Verteilung über die
Deutsche Kinder- und
"AUF!leben Jugendstiftung (DKJS)
Zukunft ist jetzt"

über außerschulische Maßnahmen
Kindern und Jugendlichen wieder
mehr Perspektiven und Zuversicht
ermöglichen. Soziale Kontakte in der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
neu ermöglichen, gemeinsames
Erleben fördern; Kompensation der
pandemiebedingten, weggefallenen
sozialen Bezüge und dem Kontakt
mit Gleichaltrigen.

Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen vor Ort durch
außerunterricthliche Projekte und
Angebote. Begleitung von Kindern
und Jugendlichen in ihrer
Persnölichkeitsbildung.

Säule II:
- Ausweitung von Plätzen in FSJ und FÖJ an
Einrichtungen der Jugendhilfe sowie an Schulen
- angebote der sozialen Arbeit an Schulen
- zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit
- Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule
/ Beruf

Säule III:
Aktivitäten der freien und öffentlichen Jugendhilfe
- Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Angebote der kulturellen Jugendarbeit
- Angebote der Jugendverandsarbeit
- Ferien- und Wochenendfreizeiten
- Angebote er internationalen Jugendarbeit
- Jugendreisen (nicht kommerziell)
- Angeobte zru Förderung des jungen Ehrenamts

insgesamt acht Förderkategorien, u.a.
- Lernfreude, Motivation, soziales Miteinander stärken
- Förderung der persönlichen Weiterentwicklung
- Persönlichkeitsbildung, Kompetenzerwerb,
Freizeitgestaltung
- Qualifizierung von Fachkräften
- Mentoring Projekte
- Transfer erprobert Projekte

für 2021:
407.847,68 €
davon 298.252,87 € für FS II
davon 109.594,82 € für FS III
für 2022:
815.695,37 €
davon 596.505,73 € für FS II
davon 219.189,63 € für FS III

kein Antrag erforderlich;
der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe
erhält die zugewiesenen
Mittel auf Grundlage der
Anzahl an unter 21 Jährigen
(zu 60%) und Anzahl der
unter 21 Jährigen im SGB II
Bezug (zu 40%) im
Jungedamtsbezirk.

steuerbegünstigte
Körperschaften des privaten
Rechts oder juristische
Personen des öffentlichen
Fördersummen für die einzelnen
Rechts.
Förderkategorien sind
-> Träger sind
unterschiedlich
antragsberechtigt
gesamt:
100 Mio €

Erste Gespräche mit Trägern
der Freien Jugendhilfe sind
erfolgt;

Übersicht der Anträge
Fördersäule

Fördersäule I
Extra-Geld: Schulträgerbudget

Antragsteller

KatHO Aachen

Inhalt und Zielsetzung
Zielsetzung:
Unterstützung der SuS bei der Organisation und Strukturierung
des formalen und nonformalen Lernens; Förderung der
emotionalen und Selbstwirksamkeitserfahreungen; Individuelle
fachliche Förderung und Potentialentwicklung der SuS durch
gruppendynamische Prozesse

Durchführungszeitraum

01.10.2021 - 31.12.2022

beantragte Fördersumme

2021: 22.903 €2022: 76.570 €

Inhalt:
Studierenden-Tandems führen in enger Abstimmungen mit den
Grundschulen 2x/Woche Angebote für eine Gruppe von
Schüler*innen mit der o.g. Zielsetzung durch.
Zielsetzung:
Erweiterung des Erlebnisraums der Familien, Kennenlernen von
Aktivitäten im Wohnumfeld; Einbindung vorhandener Angebote
und Akteure, Nutzung bestehender Netzwerkstrukturen;
Förderung von gemeinschaftlichem Erleben und Aufbau von
Beziehungen
Caritasverband für die Regionen
Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.

Fördersäule II + III
"Angebote der Träger der öffentlichen und
freien Kinder- und Jugendhilfe" gem. §§ 11- KatHo Aachen
13a SGB VIII

Stadt Aachen - FB 45

01.10.2021 - 31.07.2022
Inhalt:
Durchführung von niedrigschwelligen und pandemieangepassten
Angeboten in der Freizeit; Einbindung von Ehrenamtlichen und
außerschulischen Bildungsstätten. Perspektivische Anbindung an
bestehende Angebote im Sozialraum für eine nachhaltige
Wirkung.
Zielsetzung:
Erweiterung des Erlebnisraums der Familien, Kennenlernen von
Aktivitäten im Wohnumfeld; Einbindung vorhandener Angebote
und Akteure, Nutzung bestehender Netzwerkstrukturen;
Förderung von gemeinschaftlichem Erleben und Aufbau von
Beziehungen
Inhalt:
01.10.2021 - 31.12.2022
Durchführung von niedrigschwelligen und pandemieangepassten
Angeboten in der Freizeit; Einbindung von Ehrenamtlichen und
außerschulischen Bildungsstätten. Perspektivische Anbindung an
bestehende Angebote im Sozialraum für eine nachhaltige
Wirkung.
Zielsetzung:
Einrichtung einer VZÄ Schulsozialarbeit zur Koordination und
Begleitung der Patenverhältnisse als zusätzliche
Personalressource

Kosten werden zzt. ermittelt

Kosten werden zzt. ermittelt

01.10.2021 - 31.12.2022

Kosten werden zzt. ermittelt

01.10.2021 - 31.12.2022

2021: ca. 6.000 € 2022: ca. 12.000 €

Zielsetzung:
Einrichtung einer Anlaufstelle am Ort der Grundschule in
Ergänzung zu Schulsozialarbeit.
Kinderschutzbund Aachen

Inhalt:
Kinder erhalten die Möglichkeit in einem geschützten Raum
Beratung in eigenen Konfliktlagen (Trennung der Eltern,
Mobbing, etc.) zu erhalten