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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 36/0048/WP18

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Klima und Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

29.03.2021
Stefan Haak

Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung AachenLaurensberg "Bachaue Walkmühlenstraße/ Wildbach,
Rodungsarbeiten" vom 07.03.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.04.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2022

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2022

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2022

Seite: 3/5

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2022

Seite: 4/5

Erläuterungen:
Bei den Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße / Wildbach handelt es sich um
rechtmäßige Fällungen.
Die Bachparzelle ist auf der Seite der Walkmühlenstraße den privaten Grundstücken zuzuordnen. Hier
wurden mehrere Pappeln sowie zwei Ahornbäume entfernt. Pappeln unterliegen nicht der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen und dürfen nach eigenem Ermessen des
Grundstückseigentümers entfernt werden. Die beiden Ahornbäume bildeten mit den Pappeln eine
Baumgruppe, sodass diese durch das genehmigungsfreie Entfernen der Pappeln unter dem
Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nicht zu erhalten waren.
Weiter war die Fällung der Pappelreihe zur Beseitigung der vorhandenen Ufermauer notwendig. Hier
soll gemäß der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 63/305-03677-2019 eine Renaturierung
mit ufertypischen Gehölzen, begleitet durch die untere Wasserbehörde, erfolgen.
Die andere Bachseite mit Fußweg und Grünzug befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen und wird
vom Aachener Stadtbetriebe gepflegt. Hier wurden wegen mangelnder Verkehrssicherheit am
12.10.2020 sieben Bäume (1 Stieleiche, 1 Esche, 1 Robinie, 2 Silber-Weiden, 2 Vogelkirschen) zur
Fällung durch den Fachbereich Klima und Umwelt im Rahmen der Baumschutzsatzung, genehmigt.
Die Fällungen erfolgten vor dem 01. März und damit vor Beginn der Vogelbrutzeit. Von einem Verstoß
gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist deshalb ebenfalls nicht auszugehen.

Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2022

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