Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Vorlage-Nr:
FB 36/0048/WP18
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Klima und Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
29.03.2021
Stefan Haak
Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung AachenLaurensberg "Bachaue Walkmühlenstraße/ Wildbach,
Rodungsarbeiten" vom 07.03.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.04.2021
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt hiermit als behandelt.
Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.02.2022
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Folge-
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.02.2022
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
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Ausdruck vom: 04.02.2022
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nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 36/0048/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.02.2022
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Erläuterungen:
Bei den Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße / Wildbach handelt es sich um
rechtmäßige Fällungen.
Die Bachparzelle ist auf der Seite der Walkmühlenstraße den privaten Grundstücken zuzuordnen. Hier
wurden mehrere Pappeln sowie zwei Ahornbäume entfernt. Pappeln unterliegen nicht der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen und dürfen nach eigenem Ermessen des
Grundstückseigentümers entfernt werden. Die beiden Ahornbäume bildeten mit den Pappeln eine
Baumgruppe, sodass diese durch das genehmigungsfreie Entfernen der Pappeln unter dem
Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nicht zu erhalten waren.
Weiter war die Fällung der Pappelreihe zur Beseitigung der vorhandenen Ufermauer notwendig. Hier
soll gemäß der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 63/305-03677-2019 eine Renaturierung
mit ufertypischen Gehölzen, begleitet durch die untere Wasserbehörde, erfolgen.
Die andere Bachseite mit Fußweg und Grünzug befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen und wird
vom Aachener Stadtbetriebe gepflegt. Hier wurden wegen mangelnder Verkehrssicherheit am
12.10.2020 sieben Bäume (1 Stieleiche, 1 Esche, 1 Robinie, 2 Silber-Weiden, 2 Vogelkirschen) zur
Fällung durch den Fachbereich Klima und Umwelt im Rahmen der Baumschutzsatzung, genehmigt.
Die Fällungen erfolgten vor dem 01. März und damit vor Beginn der Vogelbrutzeit. Von einem Verstoß
gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist deshalb ebenfalls nicht auszugehen.
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