Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0010/WP18
öffentlich
30.11.2020
Frau Dr. Frey-Wehrmann
Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich vom
27.8.2020, Anlage einer Bodenbank im Gebiet Richtericher Dell
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.01.2021
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0010/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2020
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
Für die Erstellung des o.g. Bodenschutzkonzeptes wird ein Gutachterauftrag vergeben. Die genauen
Kosten sind derzeit noch nicht abschätzbar, aber nach fachlicher Einschätzung betragen die Kosten
zwischen 5.000 € und 10.000 €.
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekoste
Folgekost
n (alt)
en (neu)
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Vorlage FB 36/0010/WP18 der Stadt Aachen
keine
x
positiv
negativ
Ausdruck vom: 30.11.2020
nicht eindeutig
Seite: 2/5
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
x
mittel
groß
nicht ermittelbar
positiv
negativ
nicht eindeutig
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz
keine
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend
teilweise
(50-99%)
(1-49%)
Vorlage FB 36/0010/WP18 der Stadt Aachen
nicht
x
nicht bekannt
Ausdruck vom: 30.11.2020
Seite: 3/5
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 27.8.2020, dass die
Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung für das geplante Wohngebiet Richtericher Dell zur Anlage
einer „Bodenbank“ beauftragt wird. Die Anlage einer Bodenbank soll das Ziel verfolgen, dass der
„wertvolle Lössboden aus dem Neubaugebiet nicht an anderer Stelle verbracht und so auf Dauer
verfügbar bleibt“.
In dem Plangebiet Richtericher Dell sind gemäß der Aachener Bodenfunktionskarte besonders und
sehr schutzwürdige Böden mit der Bodenfunktion Naturhaushalt ausgewiesen, die auf die dort
vorkommenden Parabraunerden (Lössböden) zurückzuführen sind. Böden sind ein bedeutender
Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden Lebensgrundlage
und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales
Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende um sich aus
dem
Gestein
durch
physikalische,
chemische
und
biologische
Verwitterungs-
und
Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur
wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen Bodenentwicklung
sind solche Veränderungen praktisch irreversibel.
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 BBodSchG) wird durch das BundesBodenschutzgesetz gesetzlich geregelt. Jeder, der auf Böden einwirkt, hat Vorsorge gegen schädliche
Veränderungen zu treffen, um die natürlichen Bodenfunktionen zu sichern. Soweit wie möglich sind
Beeinträchtigungen
zu
vermeiden,
Schäden
zu
beheben
und
natürliche
Bodenfunktionen
wiederherzustellen (§§ 1, 4 und 7 BBodSchG).
Durch die vorgesehene Planung für das Neubaugebiet sowie für die Umgehungs- und
Erschließungsmaßnahme erfolgen z.T. irreversible Eingriffe in das Schutzgut Boden. Bei den
nachfolgenden Baumaßnahmen kommt es zu Abgrabungen, Bodenumlagerungen, Wiedereinbau,
Auftrag und Versiegelung von Bodenmaterial. Die größte Gefahr für den Boden ist neben
Schadstoffeinträgen vor allem die Verdichtung des Untergrundes, so dass den Belangen des
Bodenschutzes durch eine bodenschonende Ausführung der Baumaßnahmen Rechnung zu tragen ist.
Der Schutz von Ober- bzw. Mutterboden ist in § 202 BauGB bereits seit Langem verankert. Zusätzlich
bietet die DIN 19639 entsprechende Grundlagen zur Planung und Umsetzung des baubegleitenden
Bodenschutzes
mit
dem
Schwerpunkt
der
Vermeidung
und
Minderung
physikalischer
Bodenbeeinträchtigungen und des Verlustes an Bodenfunktionen durch mechanische Einwirkungen.
Sie stellt Kriterien zur Erstellung und zur Umsetzung eines Bodenschutzkonzeptes bereit und gibt
Hinweise, wie die Planung und Umsetzung bei Bauvorhaben fachkundig begleitet und dokumentiert
werden kann. In der DIN 19693, gemeinsam angewendet mit den DIN-Normen 18915 und 19731,
finden sich auch Vorgaben für eine hochwertige Verwendung von Bodenmaterial.
Vorlage FB 36/0010/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2020
Seite: 4/5
Schlussfolgerung / Ausblick
Die Untere Bodenschutzbehörde wird im Rahmen der Bauleitplanungen (Wohngebiet Richtericher Dell
und die Umgehungs- und Erschließungsmaßnahme) die Erstellung und Umsetzung eines
Bodenschutzkonzeptes, inkl. eines Bodenschutzplanes gem. den o.g. bodenschutzrechtlichen
Vorgaben und den DIN-Normen durch ein entsprechendes Sachverständigenbüro fordern.
Das zu erstellende Bodenschutzkonzept mit dem dazugehörigen Bodenschutzplan bildet für alle
Phasen der Bauvorhaben von der Planung bis zum Bauabschluss die notwendigen Daten,
Auswirkungen
und
Maßnahmen
zum
baubegleitenden
Bodenschutz
ab.
In
dieses
Bodenschutzkonzept wird auch die angedachte Anlage einer „Bodenbank“, d.h. Vorgaben für eine
hochwertige Verwendung von Bodenmaterial, mitaufgenommen und eingearbeitet.
Die spätere Umsetzung der in dem Bodenschutzkonzept geforderten Maßnahmen erfolgt durch eine
Bodenkundliche Baubegleitung. Ein bodenkundlich ausgebildeter Sachverständiger übernimmt die
Planung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf den Baustellen.
Vorlage FB 36/0010/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2020
Seite: 5/5
IM.
/l/V • &
^
Tischvorlage für die Sitzung
der Bezirksvertretung
-Û3'2&ZC?
am.
Horst Werner, Schönauer Bach 17, 52072 Aachen
An die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks Aachen - Richterich
Frau Marlis Köhne
Roermonder Str. 559
52072 Aachen
Bezirksamtsleiterin Frau Moritz
zur Kenntnis
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Richterich
Horst Werner -FraktionssprecherSchönauer Bach 17
52072 Aachen
E-Mail: horstwerner@alice.de
Aachen, den 27. August 2020
Bodenbank Richterich Dell
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
die SPD-Bezirksfraktion beantragt, in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Bauleitplanung für das geplante Wohngebiet Richter
ich Dell eine „Bodenbank“ anzulegen.
Im Bereich der geplanten Flächen für Bebauung und Erschließung wird wertvoller Lössboden abge
tragen und an geeigneten Flächen für Grün, Lärmschutz und der landschaftsgestalterischen Modellie
rung des Neubaugebiets eingesetzt und auf diesem Weg als schützenswertes Gut bevorratet.
Begründung:
In der Abwägung von Eingriffen in die Natur und der Bereitstellung von erforderlichem zusätzlichem
Wohnraum sind alle Möglichkeiten umweltverträglicher Lösungen auszuschöpfen.
Die Anlage einer „Bodenbank“ Richterich-Dell ist ein Beitrag hierzu, indem der wertvolle Lössboden
im Neubaugebiet nicht an anderer Stelle verbracht wird und so auf Dauer verfügbar bleibt.
Mit freundlichem Gruß
für die SPD-Beiirksfraktion
Horst-Werner - Fraktionssprecher
Manfred Kuckelkorn, Ratsherr
stellvertr. Bezirksbürgermeister
Margret Roitzsch, Mitglied des StädteRegionstags
-Bezirksvertreterin
Karl Schultheis, MdL - Ratsherr
Dieser Antrag wurde nicht fristgerecht für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am
02.09.2020 eingereicht. Er wird daher lediglich als Tischvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung
Aachen-Richterich am 02.09.2020 verteilt und in der Sitzung am 11.11.2020 zur Annahme gestellt.