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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0274/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

18.11.2021
Dez. III / FB 61/200

"Richtericher Dell zügig vorantreiben"
(Ratsantrag Nr. 156/18 der Fraktion der Grünen im Rat und der SPDFraktion vom 23.06.2021)
hier: Antrag Nr. 25 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung vom
26.10.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
01.12.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Damit gilt der Antrag Nr. 25 der SPD-Fraktion als behandelt.

Vorlage FB 61/0274/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0274/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0274/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 3/4

Erläuterungen:
1. Antragsbegründung, Aufgaben und Aufträge:
Beantragt wird, dass eine Vorlage zu einem Ratsantrag der Fraktion der Grünen und der SPD vom
23.06.2021, die im November und Dezember 2021 in verschiedenen Fachausschüssen beraten wird,
auch in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorgestellt wird.
Begründet wird der Antrag damit, dass für den Bezirk als primär betroffenen Stadtbezirk die
Vorstellung des Berichtes unerlässlich sei.
2. Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorstellung des Berichtes erfolgt mit der Anlage zu dieser Vorlage, in der Sitzung wird mündlich
berichtet. Damit gilt der Antrag Nr. 25 als behandelt.

Anlage/n:
1. Vollständiger Vorlagentext zum Ratsantrag der Fraktion der Grünen und der SPD vom 23.06.2021
mit Anlagen
2. Antragsschreiben

Vorlage FB 61/0274/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 4/4

Stadt Aachen
Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ ProPlan:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle: FB 61/201
Beteiligte Dienststelle/n: FB 23, FB 56, FB 36

(wird durch Allris gefüllt)
öffentlich
28.06.2021
Dez. III / FB 61/201

„Richtericher Dell zügig vorantreiben“
hier: Ratsantrag Nr. 156/18 der Fraktion der Grünen im Rat und der SPD-Fraktion vom
23.06.2021
Beratungsfolge:
Datum

TOP:__
Zuständigkeit
Ken.
Ken.
Ken.
Ken.

Gremium

04.11.2021
PLA
11.11.2021
MOA
30.11.2021
AUK
14.12.2021
WLA
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit gilt der Ratsantrag Nr. 156/18 als behandelt.
In Vertretung
(Prof. Dr. Manfred Sicking)
Beigeordneter

Vorlage der Stadt Aachen

FB 60

FB 23

FB 56

FB 36

FB
61/000

FB
61/500

FB
61/200

Per Mail
v.
26.07.21

Per Mail
v.
07.07.21

Per Mail
v.
08.07.21

Per Mail
v.
08.07.21

Per Mail
v.
15.10.21

Per Mail
v.
07.07.21

gez. PB
gez. Oh

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 1/10

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
(In den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
nicht

keine

positiv

negativ

eindeutig

nicht
keine

positiv

x

negativ

eindeutig
x

Der Effekt auf die CO2 -Emissionen ist:
nicht
gering

mittel

groß

ermittelbar
x

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2 –Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49%)
nicht
x

nicht bekannt

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 2/10

Erläuterungen:
hier: Ratsantrag Nr. 156/18 der Fraktion der Grünen im Rat und der SPD-Fraktion vom 23.06.2021
1. Antragsbegründung, Aufgaben und Aufträge:
„In dem anstehenden Planungsstart für die Bebauung der Richtericher Dell sollen die Erkenntnisse der Vergangenheit verdichteter, mehrgeschossiger Wohnungsbau, auch in genossenschaftlicher Form, Stadthäuser, verstärkter
Quartiersbezug, u. a. auch Schaffung von Einfamilienhäusern, klimaneutrales Bauen (u.a. Geothermie mit Fernwärme),
sowie das aktuell vorliegende Wohnungsmarktgutachten der RWTH, Lehrstuhl Planungstheorie und die Bestätigung der
Beschlusslage in der BV Richterich („kein Beginn der Bauphase ohne Nutzung der Trasse der neuen Erschließungsstraße“
berücksichtigt werden.
Der Umgang mit dem örtlich vorhandenen Lössboden hat nachhaltig zu erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Bereich Richtericher Dell in den zuständigen Fachausschüssen eine Übersicht über
den bisherigen Planungs- und Bearbeitungsstand zu geben.
Aufträge:
a. Die vorliegende städtebauliche Rahmenplanung überarbeiten, insbesondere unter den Aspekten
Ressourcenknappheit, dringender Wohnbedarf (vor allem von Familien) zu angemessenen Preisen,
Klimanotstand.
b. Abschnittweise Bebauungspläne (Angebotsbebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne mit
Konzeptvergabe) aufstellen und die Abschnitte so bearbeiten, dass die Baugebiete von der neuen
Erschließungsstraße aus erreichbar sind.
c. Die Anbindung an bestehende Ortslagen und Strukturen berücksichtigen.
d. Die Planungen zur Neugestaltung von Alt-Richterich zügig vorantreiben.
e. Die Besonderheiten der ehemaligen Bergbauflächen sollen beachtet werden und es soll untersucht werden, ob
sich Möglichkeiten zur Gewinnung von Geothermie erschließen lassen.“
2. Stellungnahme der Verwaltung
2.1. Übersicht über den bisherigen Planungs- und Bearbeitungsstand
Rahmenplanung (Masterplan)
o Erarbeitung und Beschluss 2004 / 2005 (Vorlage A 61/0149/WP15)
o Überarbeitung der Planung 2017 / 2018 (Vorlage FB 61/0931/WP17)
Verfahrensstand Bauleitplanung (Lageplan dazu in der Anlage)
o Bebauungsplan (BP) Nr. 950 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd-: frühzeitige Beteiligung 2012 (I. BA Wohnen)
o BP Nr. 955 -Richtericher Dell, Haupterschließung-: frühzeitige Beteiligung 2012
o BP Nr. 970 -Roermonder Straße, Amstelbach-: frühzeitige Beteiligung 2017 und erneut 2018 (Recyclinghof)
o BP Nr. 985 -Banker-Feld-Straße, Amstelbachstraße-: frühzeitige Beteiligung Nov. 2020 (Seniorenwohnen)
Verfahrensstand Straßenplanung Haupterschließung
o Planung "Radschnellweg Euregio Roder Weg bis Küppershofweg" mit Unterquerung der geplanten Haupterschließung
o europaweite Ausschreibung für die Planung der Straße, der Querungen und der Entwässrung hat stattgefunden,
Bewerbungstermin hat Anfang September 2021 stattgefunden, Abschluss des Verfahrens im November 2021
Gutachterliche Untersuchungen, teilweise für ausgewählte Bereiche des Gesamtkonzeptes
o Masterplan Wasser aus 2007,
o Verkehrskonzept aus 2007,
o Untersuchung von Energieversorgungsvarianten aus 2012
o Umweltverträglichkeitsstudie zur Linienbestimmung der Haupterschließung mit Betrachtung sämtlicher Umweltmedien
aus 2013,
o Geruchsemissionsgutachten aus 2014,
o diverse Bodengutachten,
o Archäologische Untersuchungen im I. Bauabschnitt und im Bereich der Haupterschließung,
Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 3/10

o
o
o
o

Prüfung auf Kampfmittel aus 2014 bzw. 2017,
Schallgutachten aus 2014,
Variantenvergleich Entwässerungsmöglichkeiten aus 2019,
teilweise werden für die Teilplangebiete inzwischen Aktualisierungen vorgenommen.

2.2. Aufträge
Zu a) „Rahmenplanung überarbeiten“:
Die städtebauliche Rahmenplanung für die Richtericher Dell ist aus einem konkurrierenden Verfahren aus dem Jahr 2004
hervorgegangen, das bereits mit einem zukunftsweisenden Anforderungsprofil versehen war. Die Stadt Aachen hatte und
hat das Ziel, mit der Bebauung der Richtericher Dell eine zeitgemäße Siedlungserweiterung zu ermöglichen, die aber auch
flexibel genug sein muss, um auf zukünftige Anforderungen reagieren zu können. Von den teilnehmenden Büros wurden
kreative Lösungen gefordert, um verschiedenste Formen des Wohnens und die Durchmischung der Wohnformen im
Gesamtgebiet zu ermöglichen, so dass für unterschiedliche Nutzer*innengruppen Wohnangebote geschaffen werden
können. Noch sehr allgemein formuliert wurde damals schon verlangt, dass in dem Entwurf Aussagen zum ökologischen
Städtebau getroffen werden. Neben verschiedenen konkreten Anforderungen an die zukünftigen Flächennutzungen wurden
auch bereits ein Quartiersparkplatz und ein integriertes Fuß- und Radwegenetz gefordert. Nicht zuletzt war in der damaligen
Ausschreibung betont worden, dass eine abschnittweise Umsetzung des Konzeptes möglich sein muss.
Die Regenwasserbewirtschaftung war bereits frühzeitig ein wichtiges Thema in der Planung; zunächst, weil die Kapazitäten
der Infrastrukturanlagen dies erfordern. Mit zunehmenden Erkenntnissen über den Klimawandel und Starkregenereignisse
wurde die Rückhaltung des Niederschlagswassers mehr und mehr zum städtebaulichen Thema für den Entwurf. Der
Planungsausschuss hat im Jahr 2010 den Beschluss gefasst, dass die Richtericher Dell ein Ortsteil mit minimierter CO2 –
Emission werden soll. Wenn auch in den vergangenen Jahren bereits Überarbeitungen zu der Rahmenplanung
vorgenommen wurden, lag der Fokus der planerischen Arbeiten in der Richtericher Dell in dieser Zeit auf den Planungen
für die Haupterschließungsstraße und die Querungsbauwerke, die weiterhin Voraussetzung für den Bau von
Wohngebäuden in der Richtericher Dell sind.
Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Planungen, insbesondere für große Siedlungserweiterungen, haben sich im
Laufe der vergangenen Jahre verändert. So müssen z. B. die Anforderungen, die der Klimawandel an die Planung stellt,
neue Mobilitätsansprüche oder aber der zunehmende Bedarf an neuen Formen des Gemeinschaftslebens bei
städtebaulichen Planungen Berücksichtigung finden, um zeitgemäße Wohnangebote schaffen und ein in geeigneter Weise
gemischtes, identitätsstiftendes urbanes Quartier entwickeln zu können. Der Beschluss des Klimanotstandes und die
notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel müssen auch bei der Richtericher
Siedlungserweiterung umfassender berücksichtigt werden, ebenso der bewusste Umgang mit dem hochwertigen Boden im
Plangebiet.
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass eine Wohnung auch Arbeits- und Freiraum sein kann
und dass den funktionalen wie gestalterischen Qualitäten des öffentlichen Raums noch mehr Bedeutung und in der
Flächenbilanz auch mehr Platz beizumessen ist. Die Mobilitätsbedarfe der Quartiere der Zukunft sind mithin durch eine
zukunftszugewandte Mobilitätsinfrastruktur (basierend auf dem Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, ergänzt
und gestärkt durch emissionsfreie Angebote der Mikro- und Shared Mobility) zu adressieren. Dies sind nur Beispiele für
gesellschaftliche Veränderungen, die bei einer Überarbeitung der Rahmenplanung Richtericher Dell berücksichtigt werden
müssen.
Die Verwaltung ist sich dieser Aufgabe bewusst und arbeitet während der Vorbereitungen für den Bau der
Haupterschließung auch intensiv an der Transformation der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 einschließlich der
zwischenzeitlichen Überarbeitungen in ein Planungskonzept, dass das Wohnen unter den neuen Herausforderungen
ermöglicht. Vorgesehen ist hierfür, in 2022 einen Leitbildprozess zu initiieren.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 4/10

Zu a) Aktuelle Wohnbedarfe
Die Richtericher Dell ist die zentrale, letzte große Wohnbaureserve der Stadt Aachen. Eine Entwicklung des Gebietes muss
daher in den Gesamtkontext der allgemeinen Wohnungsmarktsituation Aachens eingebettet werden – bei gleichzeitiger
Betrachtung besonderer Faktoren des umgebenden Lebensraumes.
Die Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung identifiziert in ihren Wohnungsmarktberichten der letzten Jahre einen
angespannten Wohnungsmarkt für Aachen, welcher aus einem anhaltenden Bevölkerungszuwachs in Verbindung mit der
Endlichkeit zur Verfügung stehender Wohnbauflächen resultiert. Diese Entwicklung führt zu deutlichen Preissteigerungen in
allen Wohnungsmarkt-Segmenten, was insbesondere bei Familien, Geringverdiener*innen und Senior*innen im Stadtgebiet
Aachen zu deutlichen Belastungen führt. Die Einflussmöglichkeit der Kommune auf diese Entwicklung ist gering, umso
wichtiger ist es, insbesondere über die Vergabe der eigenen Wohnbauflächen den Trend abzumildern. Um diese Dynamik
zu minimieren, sind vermehrt Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die im Neubaubereich auf den zur Verfügung
stehenden Flächen mehr Wohnraum als bisher schaffen. Dabei muss den unterschiedlichen Bedarfslagen – z.B. denen
nach mehr Wohnfläche für Familien – Rechnung getragen werden durch eine Vielfalt der angebotenen Wohnformen.
Auch auf die soziale Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte muss ein besonderes Augenmerk gelegt
werden. Aktuell sind nur noch 7 % des Aachener Wohnungsmarktes öffentlich gefördert und unterliegen damit einer
Mietpreis- und Belegungsbindung. Bis 2029 werden über 5.500 dieser Wohneinheiten aus den Bindungen fallen. Damit
gehen rund 56 % des derzeitigen Gesamtbestandes an öffentlich geförderten Wohnungen in den freien Wohnungsmarkt
über, der zugleich durch die oben beschriebene Preisdynamik gekennzeichnet ist. Zugleich ist der Druck auf preisgünstige
Wohnungssegmente in Aachen zusätzlich durch die große Zahl Studierender als Nachfragegruppe geprägt – auch dies
muss in die Betrachtung der Wohnbauplanung einbezogen werden.
Aus Sicht der Sozialplanung ist die demografische Entwicklung Aachens – aber auch des Lebensraums Richterich im
Besonderen – bei der Entwicklung der Richtericher Dell in den Fokus zu nehmen. Richterich ist stark geprägt von einem
demografischen Alterungsprozess, der zunehmende Bedarfslagen an generationengerechten und barrierefreien
Wohnformen nach sich zieht. Gerade im Alter ist die Bereitschaft, den eigenen, vertrauten Lebens- und Sozialraum zu
verlassen gering. Das Neubaugebiet eröffnet die Möglichkeit, hier entsprechende Wohnraumoptionen in unmittelbarer
Nachbarschaft des Quartiers zu generieren und damit Bedarfe und persönliche Bedürfnisse ansässiger Bevölkerung zu
verzahnen. Zugleich befördern solche Angebote überhaupt erst die Umzugswilligkeit von älteren Bewohner*innen. Mit Blick
darauf, dass in vielen Einfamilienhäusern in Richterich bei den Eigentümer*innenstrukturen ein Generationenwechsel
bevorsteht, bieten alternative Wohnformen die Möglichkeit, diesen selbst aktiv zu gestalten. Frei werdende Bestandsobjekte
im Einfamilienhaussegment würden wiederum Familien in Aachen die Möglichkeit geben, diesen Wohnraum zu erwerben
oder zu mieten. Dies wäre auch im Sinne einer effizienten Nutzung von Bestandsressourcen und der nachhaltigen,
zukunftsorientierten Entwicklung des Quartiers. Solche als Rochaden bezeichneten Vorgänge sind freiwillig stattfindende
Prozesse - sie überhaupt in Gang setzen zu können, bedingt immer entsprechend passende Wohnraumalternativen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Richtericher Dell aufgrund der dargelegten Wohnungsmarktsituation in
Kombination mit Flächenknappheit, dem Wachstum einer hochschulaffinen Nachfrage und demografischen
Herausforderungen einen Wohnraummix für die oben beschriebenen Bedarfslagen benötigt.
-

Bei der Konzentration auf den flächeneffizienten Geschosswohnungsbau muss der Fokus auf der Herstellung
vielfältiger Angebote liegen, die unterschiedlichen Bedarfslagen gerecht werden - dazu gehören barrierefreie und
generationengerechte Wohnraumoptionen ebenso wie großflächige Angebote für Familien.

-

Im Sinne einer nachhaltigen Quartiersentwicklung und Sicherung einer vielfältigen Wohnbevölkerung im Plangebiet
kann es zielführend sein, einen kleineren Anteil der Flächen für studentische Wohnprojekte vorzuhalten, bevorzugt
gefördert über die Landesfördermittel für studentisches Wohnen. Dies bietet sich insbesondere durch die räumliche
Nähe zu den beiden Campusgebieten „Melaten“ und „West“ an, die zukünftig über öffentlichen

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 5/10

Personennahverkehr (ÖPNV, hier: neuer Haltepunkt der Euregiobahn in Richterich) und Radverkehrsinfrastruktur
(Radschnellweg Euregio) sehr schnell für diese Zielgruppe erreichbar sein werden. Gleichzeitig besteht die
Möglichkeit, den studentischen Nachfragedruck in der Innenstadt etwas abzumildern.
-

Bei der Vergabe der städtischen Flächen ist der Quotenbeschluss für öffentlich geförderten Wohnraum konsequent
umzusetzen, um zur Kompensation wegfallender Bindungen beizutragen

-

Zudem ist zur Sicherstellung der Wohnversorgung von Haushalten mit mittlerem Einkommen analog zum
Quotenbeschluss die Bereitstellung preisgedämpfter Wohnungen anzudenken. Im Workshop „Bezahlbarer
Wohnraum“ im Rahmen des Partizipationsprozesses zum Handlungskonzept Wohnen wurde das Instrument von
den teilnehmenden Akteur*innen mehrfach als zukunftsweisender wichtiger Baustein einer Wohnraumentwicklung
identifiziert. Die Ausgestaltung von entsprechenden Vorgaben und Richtlinien und der Diskurs hierzu werden
parallel zum Entwicklungsprozess der Richtericher Dell im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen
vorangetrieben und in den weiteren Planungsprozess eingespielt.

-

Die bestehende Nachfrage nach Eigenheimen durch Familien mit Kindern muss ressourcenschonend im Baugebiet
umgesetzt werden; Erfahrungen aus anderen Aachener Baugebieten zeigen, dass flächensparende Hausvarianten
z.B. mit unter 200 m² Grundstücksfläche stark nachgefragt werden und zudem gut in den finanziellen Rahmen der
Zielgruppe passen. Die Gebäudetypologie kann dabei auch von attraktiven Geschossvarianten zu
Reihenhausbebauung reichen; Daneben sollte die Nachfragesituation nach Eigenheimen auch in Verbindung mit
den oben beschriebenen Rochaden betrachtet werden – die Schaffung altersgerechter, barrierefreier Wohnungen
und eine aktive begleitende Öffentlichkeitsarbeit müssen bei den entsprechenden Planungen integriert erfolgen.

-

Eine besondere Rolle, u.a. zur Bereitstellung von alternativen Wohnformen, könnte gemeinschaftlichen
Wohnprojekten in der Richtericher Dell zukommen. Vorteile dieser gemeinwohlorientierten Wohnform
insbesondere in selbstorganisierter oder genossenschaftlicher Form sind langfristig bezahlbares Wohnen mit
zukunftsfähigen, bedarfsgerechten Lösungen für die aktuellen Fragen beim Wohnen. Gemeinschaftliche
Wohnprojekte bieten häufig kreative Lösungen für klimafreundliches, ressourcenschonendes Bauen, alternative
Mobilität, soziale Mischung im Projekt, bezahlbares Wohnen und Mehrwerte, die ins Quartier hinein wirken. Durch
die gemeinsame Projektentwicklung entsteht die Nachbarschaft schon vor dem Einzug und bringt besondere
soziale und kulturelle Qualitäten mit.

-

Zur Sicherung der Vorteile, die diese Wohnform für das Plangebiet mit sich bringen würde, sollte eine Quote für
gemeinschaftliche Wohnprojekte im Plangebiet etabliert werden. Genossenschaftlich organisierte/wirtschaftende
Projekte sollten dabei besonders gefördert werden. Das Instrument der Konzeptvergabe könnte hierzu einen
wertvollen Beitrag leisten.

-

Die Konzeptvergabe als Instrument bietet sich auch an, um qualitative Standards abseits von Anforderungen an
Klimaschutz zu definieren und zielgerichtet die oben beschriebenen Bedarfslagen und daraus abgeleiteten
Anforderungen an Wohnraum abzubilden – im Verbund der beteiligten Fachbereiche (Immobilienmanagement,
Wohnen, Umwelt, städtebauliche Planung) könnten hier gemeinsame Wege einer verzahnten Planungsgestaltung
beschritten werden. Die Aufgaben für die Bewerber*innen sollten auf den Bedarf abgestimmt sein und so
niederschwellig sein, dass sich auch neue Akteur*innen wie z.B. Initiativen für genossenschaftliche Wohnprojekte
ohne großen finanziellen Aufwand aber mit guten, zukunftsweisenden Ideen bewerben können.

-

Für mittlere und einkommensschwache Haushalte sollte ein Anteil an Miet-Einfamilienhäusern mitgedacht werden.

Zu a) „Ressourcenschonung“, „Klimanotstand“

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 6/10

Die Stadt Aachen hat sich bereit im Jahr 2013 mit einem Teil des ersten Bauabschnittes beim Land als
Klimaschutzsiedlung.NRW beworben. Das Bewerbungsverfahren wurde nicht weiter durchlaufen, weil sich die weitere
Planung auf die Erschließung der Ortsumgehung fokussierte. Inzwischen ist das Landesprogramm mit der 100sten
Klimaschutzsiedlung in Minden abgeschlossen. Zwei Nachfolgeprojekte zur NRW-Klimaschutzsiedlung werden derzeit
landesseitig vorbereitet: KlimaQuartiere.NRW und KlimaQuartierePLUS.NRW, wobei das PLUS für eine ambitioniertere
Umsetzung steht. Vom NRW-Wirtschafts- und Energieministerium wurden diese Programme am 24. Juni 2021 auf dem
NRW-Kommunalkongress angekündigt.
Gemäß den bislang vorliegenden Informationen zielen die Programme auf die Entwicklung CO2-neutraler Quartiere ab.
Die Quartierslösungen umfassen energieeffiziente Gebäude mit einer innovativen Energieversorgung, die lokale
klimafreundliche Energiequellen einbindet. Potenziale von erneuerbaren Energien im Wohngebiet sollen ausgeschöpft
werden.
Die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme, Kälte und Mobilität soll mit Hilfe der Digitalisierung erfolgen. Den Aspekten der
Nachhaltigkeit soll durch ressourcenschonende Materialen und Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen werden. Zudem soll
das Förderprogramm progres.NRW weiterentwickelt werden hin zu „Klimaschutztechnik“-Förderung, die in den
KlimaQuartiere.NRW- und KlimaQuartierePLUS.NRW-Siedlungen abgerufen werden kann.
Die angekündigte Weiterentwicklung der Klimaschutzsiedlung.NRW im Sinne CO2-neutraler Quartiere lässt vermuten, dass
die Programme KlimaQuartiere.NRW und KlimaQuartierePLUS.NRW mit dem am 22.1.2020 vom Rat verabschiedeten
Klimaschutzziel der Stadt Aachen, Klimaneutralität ab 2030, in Einklang stehen dürften. Es ist zu erwarten, dass die
Anwendung des entsprechenden, vom Land voraussichtlich in 2022 herausgegebenen Leitfadens auf die weitere Planung
von Richtericher Dell den Belangen des Beschlusses zum Klimanotstand entspricht. Daher wird es als zielführend
angesehen, die Kriterien von KlimaQuartiere(PLUS).NRW abzuwarten und in die Entwicklung des Plangebietes Richtericher
Dell einzubeziehen.
zu b) „Abschnittweise Bearbeitung“, „Erschließung von der neuen Straße“
Die abschnittweise Bearbeitung ist bereits seit Beginn der Planungen der vorgesehene Weg der Umsetzung. Auch wenn
dieser Bereich ist von der neuen Haupterschließungsstraße nicht unmittelbar erreichbar ist, wurde dieser Bereich damals für
den Beginn der Umsetzung ausgewählt, weil die Flächen fast vollständig im Eigentum der Stadt Aachen sind und weil
geplant war, die Baustellenerschließung über den Autobahnanschluss und den Vetschauer Weg abzuwickeln. Mit der
Überarbeitung der Rahmenplanung können die Umsetzungsreihenfolge und die Abgrenzung der einzelnen Bauabschnitte
entsprechend dem Antrag festgelegt werden.
Es bietet sich dabei an, den Detaillierungsgrad der Überarbeitung der Rahmenplanung umso höher anzusetzen, je zeitiger
der jeweilige Abschnitt zur Umsetzung kommen soll. Vorteil dieser Vorgehensweise ist es, dass mit dem Konzept auf
geänderte Anforderungen, die noch in der Zukunft liegen, besser reagiert werden kann.
Welche Art von Verfahren in den einzelnen Bauabschnitten angewendet werden soll, wird später entsprechend der
jeweiligen Rahmenbedingungen festgelegt. Da die Flächen größtenteils im städtischen Eigentum sind, ist davon
auszugehen, dass im Wesentlichen Angebotsbebauungspläne erstellt werden und die Sicherung der Qualitäten in den
unterschiedlichen Themenfeldern über die Konzeptvergabe und die anschließenden Erbbaurechtsverträge erfolgt.
Vorhabenbezogene Bebauungspläne kommen nur dann in Betracht, wenn entschieden wird, dass eine größere Fläche an
einen Vorhabenträger vergeben wird, mit dem dann ein Qualitätssicherungsverfahren mit anschließendem Bebauungsplan
durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, wie es auch der politischen Beschlusslage entspricht, alle zusammenhängenden
Wohnbauflächen mit nicht unerheblicher Bedeutung, somit außer Grundstücken, die z.B. für eine Einzelvermarktung
vorgesehen werden, alle Wohnbauflächen im Wege der Konzeptvergabe zu vermarkten. Die Bildung sinnvoller
Vergabeabschnitte nach städtebaulichen, ökologischen und sozialen Kriterien ebenso wie unter Berücksichtigung
wirtschaftlich sinnvoll umzusetzender Einheiten wird auf Basis des fortzuschreibenden Rahmenplanes bzw. der Entwürfe zu
den Bebauungsplänen erfolgen.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 7/10

In welchen Bereichen Angebotsbebauungspläne oder vorhabenbezogenen Bebauungspläne aufgestellt werden, und wo
Regelungen für die Bebauung zusätzlich mit einer Konzeptvergabe festgeschrieben werden, soll im Laufe der weiteren
Bearbeitung festgelegt und beschlossen werden.
Bei der abschnittsweisen Realisierung sollte zu jeder Zeit in den Teilgebieten eine gute soziale Mischung und Quote für den
geförderten Wohnungsbau berücksichtigt werden (gleichmäßige Verteilung), Quartiersankerpunkte mit besonderen
Qualitäten im Gesamtquartier sollten übergeordnet definiert werden und in die weiteren Anforderungen der
Vergabeverfahren eingebunden werden.
Zu c) „Anbindung“:
Die Siedlungserweiterung in der Richtericher Dell schließt an einen alten Dorfkern an der Horbacher Straße an, der in den
siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch den Bau von Einfamilienhausquartieren stark in westliche
und östliche Richtung gewachsen ist. Die Banker-Feld-Straße und der Vetschauer Weg stellen heute die räumliche Grenze
dar. Durch die Siedlungserweiterung in der Richtericher Dell werden zukünftig einerseits Menschen in Richterich eine
Heimat finden, die einen neuen, eigenen Bezug zu Richterich herstellen müssen. Andererseits bietet die
Siedlungserweiterung die Möglichkeit für Richtericher*innen, die ihre Wohnsituation verändern möchten, innerhalb ihres
Stadtbezirkes umzuziehen und entsprechend der Lebensumstände angemessenen Wohnraum zu finden. Darüber hinaus
soll die Planung in der Richtericher Dell für alle Bewohner*innen Richterichs Einrichtungen und Anlagen bieten, die den
Ortsteil attraktiver machen.
Für alle Gruppen ist es wichtig, dass wechselseitig gute Verbindungen aus ihrem Wohnquartier in andere Teile des
Siedlungsraumes entstehen. Diese Verbindungen können durch die Anordnung von Erschließungsanlagen oder Freiflächen
erfolgen, so dass Wegebeziehungen / Querungen der Bahnanlage gut angenommen werden. Hier seien beispielhaft der
Weinweg, die Dellstraße und die Bahnquerung durch den sog. „Kleinen Tunnel“ genannt. Beziehungen oder Verbindungen
können aber auch durch Nutzungsverteilungen erfolgen, wenn z. B. Nutzungen, die dem gesamten Stadtbezirk dienen, in
der Richtericher Dell angeordnet werden. Beispielhaft seinen hier Kindergärten, Spielplätze, Erholungsanlagen genannt, die
nicht nur für die Bewohner der Richtericher Dell geplant und gebaut werden, sondern für den gesamten Ortsteil.
Zu d) „Neugestaltung von Alt-Richterich“
In seinem Beschluss vom 06.05.2021 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Ortsmitte von AltRichterich entsprechend dem Leitbild „Begegnungsraum / Dritter Ort / Bildungsraum“ mit den Schwerpunkten Sport,
Gemeinschaft, Bildung und Freiraum sowie den im Rahmenkonzept formulierten Zielsetzungen und Handlungsansätze zur
Umsetzung des Leitbildes weiter zu entwickeln.
Weitere Bestandteile des Beschlusses waren:
• über das Rahmenkonzept "Ortsmitte Alt-Richterich" und die darin erarbeiteten Entwicklungsszenarien einen
Bürger*innendialog durchzuführen und die Hinweise und Anregungen der Bürger*innen für die weitere fachliche
Bearbeitung auszuwerten;
• zum Zwecke einer dauerhaften Lösung der örtlichen Raumdefizite die Szenarien S1, S2 und M weiterzuverfolgen
und auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen. Dies betrifft insbesondere die Grundstücksverfügbarkeit, die
planungsrechtliche Zulässigkeit, das Raumprogramm und die Finanzierung;
• das Szenario Z als möglichen Prozessbaustein „Zwischennutzung“ aufrecht zu erhalten;
• darauf aufbauend eine Entscheidungsgrundlage über die weiter zu verfolgende Variante in Abstimmung mit der
Entwicklung des Bebauungsplanverfahrens „Grünenthaler Str. / Gierstraße“ (Hühnerwiese) vorzubereiten.
Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, die o.g. Themen zu bearbeiten. In enger Abstimmung mit dem Bezirksamt
Richterich wurde am 02.10.2021 unter Federführung des Fachbereichs Stadtentwicklung,- planung und
Mobilitätsinfrastruktur ein Bürger*innen-Dialog durchgeführt.
Ziel der Veranstaltung war neben der Unterrichtung über Bebauungsplanverfahren (Beteiligung gemäß §3 BauGB) und der
Aufnahme von Bürger*innen-Anliegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Vernetzung von

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 8/10

Akteur*innen im Quartier, die Abstimmung zu Raumbedarfen, sowie die Konsultation zu Handlungsfeldern, Zielen und
Entwicklungsszenarien der Rahmenplanung.
Parallel dazu werden die verschiedenen Prüfaufträge Grundstücksverfügbarkeit, planungsrechtliche Zulässigkeit,
Raumprogramm sowie Finanzierung bearbeitet.
Im Hinblick auf die Grundstücksverfügbarkeit gibt es aktuell keinen neuen Sachstand.
Die bauliche Zulässigkeit der Entwicklungsszenarien S1, S2 und M wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
betrachtet, das für die in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.08.2021 stattfindende Programmberatung eine
Erweiterung des Geltungsbereiches auf das Grundstück der Peter-Schwarzenberg-Halle vorsieht und die baulichen
Rahmenbedingungen der Szenarien entsprechend berücksichtigen wird.
Im Hinblick auf die Entwicklung des Raumprogramms wurde mit dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26)
vereinbart, nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Machbarkeitsstudie zur Konkretisierung der Raumbedarfe
unter Einbeziehung der dann bekannten Akteur*innen zu beginnen. Perspektivisch ist die Durchführung eines
qualifizierenden Planungsverfahrens für die Hochbau- und Freiraumplanung vorgesehen.
In Bezug auf die Finanzierung sind Abstimmungen zwischen den an der Planung und Entwicklung beteiligten Abteilungen
und Fachbereichen, den für die Finanzen zuständigen Gremien der Stadt Aachen sowie dem Bezirk vorgesehen.
Die Weiterentwicklung der Rahmenplanung und Entwicklungsszenarien wird in enger Abstimmung mit dem parallel
verlaufenden Bebauungsplanverfahrens „Grünenthaler Str. / Gierstraße“ (Hühnerwiese) geführt.
Das Bebauungsplanverfahren muss wegen der laufenden Veränderungssperre bis Frühjahr 2023 abgeschlossen werden.
Zu e): Geothermie:
Die Energieversorgung des geplanten Wohngebietes ist seit Beginn der Planung in engem Kontakt mit der STAWAG
diskutiert worden. Da zunächst die Planungen für die Haupterschließung vorangebracht werden sollen, und die Umsetzung
der Wohnbebauung anschließend erfolgen wird, können derzeit noch keine konkreten Aussagen zur Wärme- bzw.
Kälteversorgung getroffen werden. Die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) plant aktuell, eine Machbarkeitsstudie zu
beauftragen, mit der untersucht werden soll, in wie weit z. B. Grubenwasser zur Wärmebereitstellung genutzt werden kann.
Erforderlich ist noch eine entsprechende Förderkulisse, die STAWAG ist aber optimistisch, dass diese Förderung auf
Landes - oder Bundesebene erfolgen wird.

In der Antragsbegründung wird auch darauf hingewiesen, dass der Umgang mit dem örtlich vorhandenen Lössboden
nachhaltig zu erfolgen hat.
In dem Plangebiet Richtericher Dell sind gemäß der Aachener Bodenfunktionskarte besonders und sehr schutzwürdige
Böden mit der Bodenfunktion Naturhaushalt ausgewiesen, die auf die dort vorkommenden Parabraunerden (Lössböden)
zurückzuführen sind. Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist
der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales
Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Böden benötigen Jahrtausende um sich aus dem Gestein durch
physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und
Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden. Aufgrund der langsamen
Bodenentwicklung sind solche Veränderungen praktisch irreversibel.
Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen (§ 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)) wird durch das gesetzlich
geregelt. Jeder, der auf Böden einwirkt, hat Vorsorge gegen schädliche Veränderungen zu treffen, um die natürlichen
Bodenfunktionen zu sichern. Soweit wie möglich sind Beeinträchtigungen zu vermeiden, Schäden zu beheben und
natürliche Bodenfunktionen wiederherzustellen (§§ 1, 4 und 7 BBodSchG).
Durch die vorgesehene Planung für das Neubaugebiet sowie für die Umgehungs- und Erschließungsmaßnahme erfolgen
z.T. irreversible Eingriffe in das Schutzgut Boden. Bei den nachfolgenden Baumaßnahmen kommt es zu Abgrabungen,
Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 9/10

Bodenumlagerungen, Wiedereinbau, Auftrag und Versiegelung von Bodenmaterial. Die größte Gefahr für den Boden ist
neben Schadstoffeinträgen vor allem die Verdichtung des Untergrundes, so dass den Belangen des Bodenschutzes durch
eine bodenschonende Ausführung der Baumaßnahmen Rechnung zu tragen ist.
Der Schutz von Ober- bzw. Mutterboden ist in § 202 BauGB bereits seit Langem verankert. Zusätzlich bietet die DIN 19639
entsprechende Grundlagen zur Planung und Umsetzung des baubegleitenden Bodenschutzes mit dem Schwerpunkt der
Vermeidung und Minderung physikalischer Bodenbeeinträchtigungen und des Verlustes an Bodenfunktionen durch
mechanische Einwirkungen.
Sie stellt Kriterien zur Erstellung und zur Umsetzung eines Bodenschutzkonzeptes bereit und gibt Hinweise, wie die Planung
und Umsetzung bei Bauvorhaben fachkundig begleitet und dokumentiert werden kann. In der DIN 19693, gemeinsam
angewendet mit den DIN-Normen 18915 und 19731, finden sich auch Vorgaben für eine hochwertige Verwendung von
Bodenmaterial.
Die Untere Bodenschutzbehörde wird im Rahmen der Bauleitplanverfahren (Wohngebiet Richtericher Dell und die
Umgehungs- und Erschließungsmaßnahme) die Erstellung und Umsetzung eines Bodenschutzkonzeptes, einschließlich
eines Bodenschutzplanes gem. den oben genannten bodenschutzrechtlichen Vorgaben und den DIN-Normen durch ein
entsprechendes Sachverständigenbüro fordern.
Das zu erstellende Bodenschutzkonzept mit dem dazugehörigen Bodenschutzplan bildet für alle Phasen der Bauvorhaben
von der Planung bis zum Bauabschluss die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden
Bodenschutz ab. In dieses Bodenschutzkonzept sollen Vorgaben für eine hochwertige Verwendung von Bodenmaterial
aufgenommen und eingearbeitet werden.
Die spätere Umsetzung der in dem Bodenschutzkonzept geforderten Maßnahmen erfolgt durch eine bqodenkundliche
Baubegleitung. Ein bodenkundlich ausgebildeter Sachverständiger übernimmt die Planung und Kontrolle von Maßnahmen
zum Schutz des Bodens auf den Baustellen.
Anlagen
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Übersicht der Bauleitplanverfahren
4.
Antragsschreiben

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.10.2021

Seite: 10/10

Anlage 1

Die „Richtericher Dell“

„Hühnerwiese“

Anlage 2
Die „Richtericher Dell“

„Hühnerwiese“
St. MartinusKirche

Rathausplatz

Lt. NRW Einwohner-Online-Rechener ca. 6.800 EW

Anlage 3

Bebauungsplan Nr. 955
- Richtericher Dell, Haupterschließung
Ortsumgehung -

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Bebauungsplan Nr. 970
- Roermonder Straße /
Amstelbach ße
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Ba

Bebauungsplan Nr. 950
- Richtericher Dell, Vetschauer Weg Süd -

Bebauungsplan Nr. 985
- Seniorenwohnen -

Richtericher Dell - Gebietsübersicht Bebauungsplanverfahren
FB Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur - FB 61/201

Anlage 4

GRÜNE

Fraktion im Rat der Stadt Aachen

Fraktionen von Grünen und SPD im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Frau Oberbürgermeisterin
Sibylle Keupen

Eingang bei FB 01

Rathaus/Markt

16. Juni 2021

52058 Aachen

Geschäftsstellen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-Il.-Straße 1
52062 Aachen
Grüne
0241/432-7217
Antrag Nr.
AI 34/2021
SPD
0241/432-7215
Antrag Nr.
AT 85/21

16.06.2021

Rats ant rag

Richtericher Dell zügig vorantreiben
Sehr geehrte Frau Oberbürgernneisterin,
die Fraktionen von GRÜNE und SPD beantragen im Rat der Stadt Aachen folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Bereich Richtericher Dell in den zuständigen
Fachausschüssen eine Übersicht überden bisherigen Planungs- und Bearbeitungsstand zu
geben.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die bisher vorliegende städtebauliche
Rahmenplanung zu überarbeiten, insbesondere unter den Aspekten von
Ressourcenknappheit, dem dringenden Wohnungsbedarf - vor allem von Familien - zu
angemessenen Preisen, sowie dem vom Rat der Stadt ausgerufenen Klimanotstand.
Auf Grundlage einer überarbeiteten Rahmenplanung sollen in der Folge abschnittsweise
Bebauungspläne (Angebotsbebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne mit
Konzeptvergaben) aufgestellt werden. Die Bereiche der zu erarbeitenden B-Pläne sind so zu
wählen, dass zukünftige Baugebiete bereits von Beginn ihrer Bauphase von jeweils einer
Richterich entlastenden Erschließungsstraße aus erreicht werden können.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, besonderes Augenmerk auf die zukünftige
Anbindung von Richtericher Dell an die bestehenden Ortslagen und Strukturen zu legen,
sowie die angestoßenen Planungen zur Neugestaltung von Alt Richterich zügig
voranzutreiben.

Seite 1 von 2

Zudem sollen bei der Planung die Besonderheiten der ehemaligen Bergbauflächen
beachtet und untersucht werden, ob sich hier Möglichkeiten zur Gewinnung von
Geothermie erschließen lassen.

Begründung:
Richtericher Dell ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen in Politik und
Bürgerschaft. Der geplanten Ortserweiterung liegt ein einstimmiger Ratsbeschluss für eine
erfolgte Ausweisung im FNP zu Grunde. Vor allem vor dem Hintergrund des angespannten
Wohnungsmarktes ist ein weiteres Zuwarten nicht mehr zu vertreten.
Bei dem nunmehr anstehenden Planungsstart für Richtericher Dell sollen die Erkenntnisse
der Vergangenheit - verdichteter mehrgeschossiger Wohnungsbau, auch in
genossenschaftlicher Form, Stadthäuser, verstärkter Quartiersbezug , u.a. auch Schaffung
von Einfamilienhäusern, klimaneutrales Bauen (u.a. Geothermie mit Fernwärme), sowie das
aktuell vorliegende Wohnungsmarkgutachten der RWTH Aachen, Lehrstuhl
Planungstheorie und die Bestätigung der Beschlusslage in der BV Richterich („kein Beginn
der Bauphase ohne Nutzung der Trasse der neuen Erschließungsstraße") - berücksichtigt
werden. Der Umgang mit dem örtlich vorhandenen Lößboden hat nachhaltig zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion

Monika Wenzel
Fraktionsvorsitzende
Grünen-Fraktion

Norbert Plum
planungspol. Sprecher
SPD-Fraktion

Johannes Hucke
planungspol. Sprecher
Grünen-Fraktion

Seite 2 von 2

ƒ/ƒ. }Jr. 2-S'
Stadt Aachen
B 6

Amt

Horst Werner, Schönauer Bach 17, 52072 Aachen

An den BezirKsbürgermeister
des Stadtbezirks Aachen - Richterich
Herrn Hubert Meyers
Roermonder Str. 559
52072 Aachen

Bezirksamtsleiterin Frau Moritz
zur Kenntnis

SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Richterich
Horst Werner -FraktionssprecherSchönauer Bach 17
52072 Aachen
E-Mail: horstwerner@alice.de

Aachen, den 26. Oktober 2021

"Richtericher Dell zügig vorantreiben", hier: Ratsantrag Nr. 156/18 der Fraktion der Grünen im
Rat und der SPD-Fraktion vom 23.06.2021

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
auf den o.g. Ratsantrag hin hat die Verwaltung für die Sitzungen des Planungsausschusses am
04.11.2021, des Mobilitätsausschuss am 11.11.2021, des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
am 30.11.2021 und des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 14.12.2021 eine umfangreiche
Vorlage erstellt. Die SPD-Bezirksfraktion beantragt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO für Rat und Be­
zirksvertretungen in Form eines Sachstandsberichts diese Vorlage in der Sitzung der Bezirksvertre­
tung am 01.12.2021 vorzustellen.
Begründung: Als primär betroffener Stadtbezirk ist die Vorstellung des Berichts in der Bezirksvertre­
tung und der Austausch darüber unerlässlich.

Mit freundlichem Gruß
für die SPD-Bezirksfraktion

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Horst Werner
Fraktionssprecher