Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0276/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

16.11.2021
Dez. III / FB 61/400

Maßnahmen zur Einhaltung der StVO in Vetschau;
Antrag der CDU-Fraktion Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
vom 21.01.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
01.12.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nicht erforderlich sind, zur Kenntnis. Sie nimmt weiterhin
zur Kenntnis, dass eine flächendeckende Abpollerung der Gehwege nicht zielführend ist, sondern
durch die Verwaltung konkret benannte Stellen geprüft und entsprechend des Ergebnisses abgepollert
werden können. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0276/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0276/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 61/0276/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 3/6

Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt langfristige Lösungen zur Einhaltung der StVO in Vetschau. Die
Regeln der StVO würden in der Ortslage Vetschau durch die Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten,
was sich durch zu schnellem, rücksichtslosem Fahren und Befahren der Gehwege zeigen würde.
Die Verwaltung solle langfristige Maßnahmen aufzeigen und darüber hinaus auch kurzfristig
umsetzbare Maßnahmen prüfen, da die mögliche Sperrung der Brücke an der Horbacher Straße in
Richterich ohne große Vorlaufzeit zu einer Verkehrsumleitung über Vetschau und dadurch zu einer
weiteren Verschärfung der Verkehrssituation führen könne.
Örtliche Gegebenheiten und Geschwindigkeitserhebungen
In der gesamten Ortslage Vetschau gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Ausgewiesen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch eine Tempo 30-Zonen-Beschilderung.
In der Vergangenheit wurden die Fahrgeschwindigkeiten bereits durch Anwohner*innen bemängelt.
Daraufhin wurde im Zeitraum vom 15.01.2016 bis zum 19.01.2016 eine Verkehrserhebung auf Höhe
der Laurensberger Straße 88 durchgeführt. Die Erhebung erfolgte verdeckt, um objektive
Verkehrsdaten zu erhalten.
Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass 85% aller erfassten Fahrzeuge nicht schneller als 37
km/h gefahren sind. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 30 km/h, im ahndungsfähigen Bereich
lagen lediglich 7,7 % der erfassten Verkehrsteilnehmer*innen.
Die Ergebnisse ließen nicht auf eine außergewöhnlich hohe Gefahrenlage schließen, so dass
weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich waren. Dennoch wurde mit dem Bezirksamt
Laurensberg vereinbart, dass die Geschwindigkeitsanzeigetafel des Bezirks, die den/dem
Verkehrsteilnehmer*innen die aktuelle Fahrgeschwindigkeit anzeigt und optisch bei Nichteinhaltung
der erlaubten Geschwindigkeit mahnt, aufgehangen wird.
Die Tafel wurde im Zeitraum vom 10.09.2016 bis zum 24.11.2016 vor Haus 101 der Laurensberger
Straße installiert. Neben der optischen Geschwindigkeitsanzeige für die Verkehrsteilnehmer werden
auch sämtliche Fahrzeugbewegungen und Geschwindigkeiten erfasst und gespeichert. Die
Auswertung der Daten hat ergeben, dass 85% aller erfassten Fahrzeuge nicht schneller als 38 km/h
gefahren sind. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 31 km/h und im ahndungsfähigen Bereich
lagen insgesamt 8,7% der Verkehrsteilnehmer*innen.
Aufgrund des aktuellen Antrags der CDU-Bezirksfraktion wurde nochmals eine
Geschwindigkeitserhebung im Zeitraum vom 14.09.2021 bis 17.09.2021 vorgenommen. Die neuen
Ergebnisse zeigen keine eklatanten Abweichungen zu den bereits vorhandenen Ergebnissen. 85%
aller erfassten Fahrzeuge sind nicht schneller als 38 km/h gefahren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit
lag wieder bei 31 km/h und im ahndungsfähigen Bereich lagen 9,6% der erfassten Fahrzeuge.
Auch wenn es einzelne Ausreißer bei den Fahrgeschwindigkeiten gegeben hat, liegen die
Gesamtwerte in einem unauffälligen Bereich. Das deckt sich auch mit den Erkenntnissen der Polizei.
Auf Nachfrage hat diese mitgeteilt, dass keine aufnahmepflichtigen Unfälle in den letzten drei Jahren
Vorlage FB 61/0276/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 4/6

registriert wurden. Im Sommer 2020 wurden in Vetschau Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei
durchgeführt. Bei diesen Kontrollen konnte ein Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen nicht
festgestellt werden. Auch das monierte Befahren der Gehwege wurde nicht festgestellt, obwohl der
Bezirksdienst der Polizei diesen Bereich oft befährt.
Im Rahmen der Behandlung des Antrags wurde die Ortslage durch die Verwaltung mehrfach befahren
und das Verkehrsverhalten beobachtet. Auch hierbei konnte ein Befahren der Gehwege nicht
festgestellt werden.
Aufgrund der örtlichen Situation kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Fahrzeuge im
Begegnungsverkehr auf die Gehwege ausweichen.
Über weite Strecken ist der Gehweg auf der Seite der geraden Hausnummern an vorhandenen
Zufahrten abgesenkt und baulich angepasst, um das Überfahren zu ermöglichen. In der Vielzahl und
Breite der Zufahrten liegt auch begründet, dass in der Ortslage fast ausschließlich auf Seiten der
ungeraden Hausnummern geparkt wird.
Änderung der Parkordnung / Absicherung der Gehwege durch Poller oder Sperrpfosten
Eine Änderung der Parkordnung, so dass zukünftig wechselseitig geparkt wird, könnte zu einer
weiteren Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, kann aber ein mögliches Überfahren der Gehwege
nicht verhindern. Die positiven Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen geben jedoch keinen
Anlass, die Parkordnung zu überplanen. Aufgrund der Vielzahl der Zufahrten auf der Seite der
geraden Hausnummern, wo bisher kaum geparkt wird, ist auch nicht auszuschließen, dass durch das
Einführen des wechselseitigen Parkens letztendlich Parkplätze wegfallen.
Auf beiden Seiten der Laurensberger Straße sind die Gehwegborde nur wenige Zentimeter hoch. Ein
Auffahren ist nahezu an jeder Stelle, an der nicht geparkt wird problemlos möglich. Verhindert werden
könnte ein mögliches Auffahren nur durch ein großflächiges Abpollern der Gehwege (unter
Berücksichtigung der vorhandenen Zufahrten).
Die Gehwegbreiten in der Laurensberger Straße betragen zwischen 1,3 m und 1,5 m. Unter
Einhaltung der Sicherheitsabstände zur Fahrbahn und unter Berücksichtigung der Stärke der Poller
verbliebe vielfach nur eine Restgehwegbreite von 0,8 m bis 1,0 m. Die Absicherung durch Poller
würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehwege führen, was hinsichtlich der vorliegenden
Erkenntnisse nicht zu vertreten ist.
Einzelne Gehwegbereiche, die vermehrt überfahren werden, können durch Poller / Sperrpfosten
gesichert werden. Die Verwaltung und der Bezirksdienst der Polizei werden zukünftig die
Laurensberger Straße verstärkt hinsichtlich des Überfahrens der Gehwege kontrollieren, um
besonders gefährdete Bereiche zu identifizieren. Vorschläge seitens der Anwohner werden gerne
aufgenommen und geprüft.
Verkehrsverlagerung durch die anstehende Brückenerneuerung – Horbacher Straße
Straßenbaulastträger der Brücke über die Horbacher Straße ist Straßen.NRW. Die Zuständigkeit für
die Abwicklung der Maßnahme und für die Festlegung der verkehrslenkenden und -sichernden
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke liegen daher nicht bei der Stadt Aachen.
Vorlage FB 61/0276/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 5/6

Bei einer Vollsperrung der Brücke steht als weitläufige Umleitungsstrecke die BAB 4 zur Verfügung.
Im Nahbereich ist nur die Laurensberger Straße in der Lage auch größere Fahrzeuge aufzunehmen.
Die weiteren Alternativen z.B. über das Stadtgebiet Herzogenrath beinhalten bauliche Engstellen, die
eine Durchfahrt mit größeren Fahrzeugen nicht erlauben. Daher sind sie als Umleitungsstrecken
weniger geeignet und darüber hinaus auch von der Wegstrecke länger.
Eine Festlegung der Verkehrsführung während der Bauzeit ist durch Straßen.NRW noch nicht erfolgt.
Eine Umleitung über die Laurensberger Straße erscheint aber realistisch. Vermutlich wird
Straßen.NRW Haltverbotsbereiche in der Ortslage anordnen, um den Begegnungsverkehr mit
größeren Fahrzeugen sicherzustellen. Dies reduziert die Gefahr, dass Fahrzeuge über die Gehwege
ausweichen, kann aber zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten führen. Im Rahmen der Baustellenführung
ist die Stadt Aachen berechtigt, eigenständig Geschwindigkeitskontrollen in der Umleitungsstrecke
vorzunehmen. Diese können kurzfristig eingeleitet werden.
Sobald Straßen.NRW mit der geplanten Brückenerneuerung beginnt und die verkehrslenkenden
Maßnahmen während der Bauzeit festlegt, wird die Verwaltung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf
eine sichere Verkehrsführung einwirken. Wird auf der Umleitungsstrecke eine Erhöhung der
Fahrgeschwindigkeiten festgestellt, wird die Verwaltung Geschwindigkeitskontrollen veranlassen.

Anlage/n:
-

Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 21.01.2021

Vorlage FB 61/0276/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.01.2022

Seite: 6/6

Staat Aachen / BA 5
2 1. JAN. 202t
É1FB__________ Anl.________

_

CDU-Fraktion in der

Ulrich Kusch, Hons-Böckler-Allee 13B, 52074 Aachen

An die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks Aachen - Laurensberg
Frau Petra Perschon-Adamy
Rathausstraße 12
52072 Aachen

Bezirksvertretung Laurensberg
Ulrich Kusch - Fraktionssprecher
Hans-Böckler-Allee 13B
52074 Aachen

Bezirksamtsleiter Herr Wery
zur Kenntnis
Maßnahmen zur Einhaltung der StVO in Vetschau

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stellt gern. § 3 GO den Antrag, in der
nächsten Sitzung folgenden Punkt auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Laurensberg zu
setzen:
„Maßnahmen zur Einhaltung der StVO in Vetschau"

Begründung:
Leider stellen wir fest, dass die derzeitigen Maßnahmen zur Einhaltung der StVO in Vetschau nicht
ausreichend sind. Dies spiegelt sich durch zu schnelles, rücksichtsloses Fahren und sogar Fahren auf
dem Gehweg wider. Daraus resultieren gefährliche Verkehrssituation für alle
Verkehrsteilnehmer*innen.
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bittet die Verwaltung, mögliche
langfristige Lösungen zu diesem Problem aufzuzeigen und darüber hinaus auch kurzfristig
umsetzbare Maßnahmen zu prüfen, da die mögliche Sperrung der Brücke an der Horbacher Straße in
Richterich ohne große Vorlaufzeit zu einer Verkehrsumleitung über Vetschau und dadurch zu einer
weiteren Verschärfung der Verkehrssituation führen könnte.

Mit freundlichen Grüßert
für die CDU-Bezirksfraktion

Ulrich Kusch - Fraktionssprecher