Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0028/WP18
öffentlich
04.01.2021
FB 45/100

plusKiTas: Festlegung neuer Kriterien und Auswahl der
Einrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2021/2022
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

09.02.2021

Kinder- und Jugendausschuss

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien zur Erstellung eines Rankings der zu fördernden
Einrichtungen.
In der Folge beschließt er, die in der Anlage 1 aufgeführten Kindertageseinrichtungen für den
Zeitraum von 3 Jahren in die Förderung als plusKiTa im Umfang von 32.500 € aufzunehmen. Der
Förderbetrag soll analog zur Landesförderung jährlich indexiert werden. Die verbleibenden
Fördermittel sollen gleichmäßig auf die ersten fünf KiTas des Rankings verteilt werden.

Vorlage FB 45/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.03.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

1)
2)
3)
4)

4-060101-958-2, SK 41410000
4-060101-958-2, SK 41410010
4-060101-958-2, SK 50190000
4-060101-958-2, SK 53180000

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

1)485.000

485.000

1.455.000

1.455.000

2)885.000

885.000

2.655.000

2.655.000

Personal-/

3)885.000

885.000

2.655.000

2.655.000

Sachaufwand

4)485.000

485.000

1.455.000

1.455.000

Abschreibungen

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

Ertrag

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

* Die angegebenen Ansätze entsprechen dem beschlossenen Haushaltsplanentwurf 2021 ff.

Vorlage FB 45/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.03.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

X

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.03.2021

Seite: 3/6

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Um allen Kindern von Anfang an gerechte Bildungschancen zu ermöglichen, erhalten
Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil von Kindern aus Familien mit erschwerten
Startbedingungen betreuen und als sogenannte „plusKiTa“ in die örtliche Jugendhilfeplanung
aufgenommen worden sind, seit dem KiTa-Jahr 2014/2015 eine über die Kindpauschalen
hinausgehende Förderung. Der Fokus liegt insbesondere auf der sprachlichen Förderung, zudem soll
Bildungsbenachteiligungen aktiv entgegengewirkt werden u.a. durch die individuelle Förderung der
Potenziale der Kinder, die Entwicklung von auf die Lebenswelten der Kinder abgestimmten Konzepte
sowie durch adressatengerechte Elternarbeit.
Die bis zum 31.07.2020 noch getrennten Förderungen für plusKiTas und Sprachförderkitas wurden
mit der KiBiz-revision ab dem 01.08.2020 zusammengelegt (§§ 44 und 45 des
Kinderbildungsgesetzes – KiBiz). Die Stadt Aachen erhält vom Land hierfür einen zu verteilenden
Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.370.000 Euro. Jede plusKiTa soll ab dem KiTa-Jahr 2020/2021
eine Mindestförderung in Höhe von 30.000 Euro erhalten.
Im Einvernehmen mit der AG § 78 Kitas und Tagespflege wurden die bisherigen Einrichtungen im
KiTa-Jahr 2020/2021 übergangsweise weiter gefördert. Das Übergangsjahr sollte genutzt werden, um
die Förderregularien anzupassen. Zur Anpassung der Kriterien wurde aus der AG § 78 heraus eine
entsprechende Unterarbeitsgruppe mit Vertretungen aus der Verwaltung und der freien Träger
gebildet.
Die von der Unterarbeitsgruppe vorgeschlagenen Kriterien und die Vorgehensweise wurden von der
AG § 78 in ihrer Sitzung im November 2020 einstimmig beschlossen.

2. Die bisherigen Förderkriterien für plusKiTas
 50 % der Elternschaft in Beitragsstufe I (bis 16.000 Euro), beitragsbefreit
 Es erfolgte ein Ranking hinsichtlich:
o

3-fache Wertung Einkommensstufe I (bis 16.000 Euro)

o

2-fache Wertung Einkommensstufe II (bis 25.000 Euro)

o

1-fache Wertung Einkommensstufe III (bis 37.000 Euro)

 Verbleibende Landesmittel werden auf die obersten 4 KiTas der Liste verteilt
 Im Ergebnis wurden 26 KiTas mit je 25.000 Euro gefördert, im KiTa-Jahr 2020/2021 mit je
30.000 Euro.

Vorlage FB 45/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.03.2021

Seite: 4/6

3. Auswahl der Kriterien
Im Einvernehmen mit der AG § 78 werden zukünftig die drei nachstehenden Kriterien vorgeschlagen:
1.) Elternbeitragsstufe
2.) Bildungsindex der Eltern
3.) Vorrangig wird in der Familie nicht Deutsch gesprochen
Begründung der Auswahl:
Elternbeitragsstufe:
Das bisherige Kriterium wird von der Verwaltung und der AG § 78 als sinnvoll erachtet und soll daher
weiterhin genutzt werden. Zwar kann aufgrund einer Beitragsbefreiung nicht pauschal auf eine
Förderbedürftigkeit des Kindes geschlossen werden. Gleichzeitig bietet dieses Kriterium die
Möglichkeit, einkommensschwächere Familien mit Sozialleistungsbezug bei der Bildungsförderung zu
berücksichtigen.
Bildungsindex der Eltern:
Nach wie vor hängt der Bildungsweg von Kindern stark vom Bildungshintergrund der Eltern ab. Zudem
zeigen die Erfahrung der letzten Jahre, dass sich die Tätigkeit der bisherigen plusKiTa-Fachkräfte
überwiegend auf die Arbeit mit den Familien bezieht, um darüber auch eine Förderung des Kindes in
der Familie zuhause zu unterstützen.
Vorrangig wird in der Familie nicht Deutsch gesprochen:
Aus Sicht von Verwaltung und AG § 78 ist dieses Kriterium gut geeignet, um den Sprachförderbedarf
der Kinder festzustellen und diese gezielter zu unterstützen. § 44 Abs. 1 KiBiz betont ausdrücklich,
dass sich eine plusKiTa durch „einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf
des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf“ auszeichnet. Somit hat die
sprachliche Unterstützung im Rahmen der plusKiTa-Einrichtungen ein stärkeres Gewicht erhalten.
Darüber hinaus ist eine der Grundlagen der Berechnung für den Zuschuss gemäß § 45 KiBiz ebenfalls
u.a. die „Anzahl der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird“.
Die drei Kriterien sind auf Grundlage des hiesigen Elternbeitragsverfahrens, der Angaben in
Kibiz.Web sowie auf Grundlage der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung auch zu
operationalisieren.
Bei den Kriterien „Elternbeitragsbefreiung“ sowie „in der Familie vorrangig nicht Deutsch“ gesprochen
wurde ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet.
Aus Gründen des Datenschutzes berücksichtigt das Kriterium „Bildungsindex“ einen Zeitraum von fünf
Jahren.

Vorlage FB 45/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.03.2021

Seite: 5/6

4. Prüfung der Kriterien und Erstellung von Rankings
Jedes der drei Kriterien wurde einzeln ausgewertet und die KiTas wurden in ein sogenanntes
„Einzelranking“ überführt, da die Kriterien aus Sicht von Verwaltung und AG § 78 nur schwer
miteinander vergleichbar und in Bezug zu setzen sind. Im Anschluss wurden die drei Einzelrankings in
ein Gesamtranking überführt und mit einem festgelegten Faktor gewichtet.
Für die Einzelrankings und die Vergabe von Punktwerten wurde folgendes Vorgehen angewandt:
 Jede KiTa erhielt in jedem der drei Rankings als Punktwert den Rang der KiTa, die in
umgekehrter Reihenfolge aufgeführt wird (KiTa auf Platz 1 erhält als Punktwert die
Nummer des letzten Platzes, die KiTa auf Platz 2 erhält als Punktwert die Nummer des
vorletzten Platzes, usw).
 Die Kriterien wurden wie folgt gewichtet:
o

Elternbeitragsstufe: Faktor 1,2

o

Bildungsindex: Faktor 1

o

In der Familie vorrangig nicht Deutsch gesprochen: Faktor 0,8.

Das Ergebnis der Auswertungen kann der Anlage 1 entnommen werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung von Kriterien, ihrer Umsetzung und
Gewichtung in Unkenntnis der tatsächlichen einrichtungsspezifischen Datenlage erfolgte. Die
Auswertung erfolgte seitens der Verwaltung erst im Nachhinein.

5. Höhe und Verteilung der Fördermittel:
Jede plusKiTa soll eine Mindestförderung in Höhe von 32.500 Euro erhalten. Somit können 42
Einrichtungen von der Förderung profitieren.
Nach Verteilung der Gesamtfördersumme verbleibt noch ein Restbetrag in Höhe von 5.000 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag gleichmäßig auf die ersten fünf Einrichtungen des Rankings
zu verteilen.

6. Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum soll 3 KiTa-Jahre umfassen, beginnend mit dem KiTa-Jahr 2021/2022 bis
einschließlich des KiTa-Jahres 2023/2024. Die Entscheidung zugunsten von 3 statt 5 Jahren wurde
bewusst getroffen, um das System für KiTas, die innerhalb der nächsten Jahre in Betrieb genommen
werden, offen zu halten. Darüber hinaus sollen die Kriterien in der Zwischenzeit gemeinsam mit den
freien Trägern evaluiert werden, so dass bei Bedarf nachjustiert werden kann.

Anlage:
Übersicht der ermittelten pluskiTas ab dem KiTa-Jahr 2021/2022
Vorlage FB 45/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.03.2021

Seite: 6/6

Anlage 1: Übersicht über die plusKiTas ab dem KiTa-Jahr 2021/2022
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42

KiTa
Johannstraße 15/17
Düppelstraße 5
Reimser Straße 69
Schleswigstraße 3
Albert-Maas-Straße 32
Robert-Koch-Straße 1
Stolberger Straße 126
Sigmundstraße 8
Kronenberg 132
Holsteinstraße 5
Wiesental 8
Alfonsstraße 22
Mataréstraße 9
Goerdelerstraße 10
Sittarder Straße 56
Elsassstraße 64
Passstraße 25
Eintrachtstraße 7
Eibenweg 16
Königsberger Straße 100
Talbotstraße 16
Gut-Knapp-Straße 1
Stettiner Straße 4
Jackstraße 5
An der Birk 8
Feldstraße 49
Auf Überhaaren 20
Reutershagweg 19
Am Pappelweiher 1
Lochnerstraße 60
Barbarastraße 6
Scheibenstraße 11
Weißwasserstraße 10
Stapperstraße 32
Schagenstraße 61
Bayersbusch 2
Hof 11
Benediktusstraße 45
Stettiner Straße 16
Gartenstraße 25
Kaiserstraße 57
Passstraße 123

Sozialraum
6
3
4
3
6
6
3
1
11
3
1
1
6
3
6
3
1
1
8
6
8
8
6
12
6
8
8
11
6
11
3
3
3
7
12
7
1
12
6
11
7
1