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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Klima und Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 36/0020/WP18
öffentlich
12.01.2021
Herr Ruckert

Flächen zur Anlage von Bürgergärten, Antrag der Fraktion Die
Grünen in der BV Brand vom 06.03.2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

03.02.2021

Bezirksvertretung Aachen-Brand

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, im Falle von konkreten Anfragen einer Projektgruppe zu einem 'Urbanen Garten' in Brand
die in der Vorlage benannten und ggf. weitere Standortvorschläge zu prüfen.
Der Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 6.3.2020 gilt als
behandelt.

Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 2/7

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

O

nicht bekannt

Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 3/7

Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt, Freiflächen zu ermitteln,
die für „urbane oder Bürgergärten“ geeignet sind. Im Fokus sollen dabei Flächen in der Umgebung
von Kitas, Schulen und Mehrfamilienhäusern stehen.
Sogenannte 'Urbane Gärten' unterscheiden sich in der Regel von herkömmlichen Kleingartenanlagen
dadurch, dass sie nicht in Gartenparzellen unterteilt werden, die wiederum einzelnen Personen bzw.
Familien zugeordnet sind. Die Gesamtfläche wird stattdessen von einer Projektgruppe gestaltet und
bewirtschaftet, oft ist diese als Verein organisiert. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass diese
Flächen meist nicht durch Zäune o.ä. abgegrenzt und überwiegend öffentlich zugänglich sind.
Insbesondere diese öffentliche Zugänglichkeit bringt einige Besonderheiten und auch
Herausforderungen mit sich. So kann es unter Umständen zu Verschmutzungen der Flächen, zu
Beschädigungen an Beeten oder zu einem unerwünschten Abernten des Aufwuchses kommen. Dies
erfordert Engagement und Flexibilität der jeweils verantwortlichen Garten-Gruppe.
Ein möglichst hoher Ertrag an Obst und Gemüse ist bei solchen Projekten eher nachrangig. Zentrale
Zielsetzung ist meist die gemeinschaftliche Aktion und die Erlebbarkeit gärtnerischer Prozesse. Oft
entstehen entsprechende Anlagen in dichter besiedelten Quartieren, in denen nur wenige private
Gärten vorhanden sind.
Die funktionalen Anforderungen sind in der Regel etwas geringer als bei Kleingartenanlagen. Dennoch
müssen auch 'Urbane Gärten' für die Anlieferung mit Fahrzeugen erschlossen sein. Ebenfalls sind ein
Wasser- und eventuell auch ein Stromanschluss erforderlich.
Wegen des Arbeits- und Zeitaufwands, der für den langfristigen Erfolg eines solchen Projekts
investiert werden muss, ist die räumliche Nähe eines 'Urbanen Gartens' zum Wohnstandort des
Großteils der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll, die sich dort engagieren wollen. Sind zum Erreichen
des Gartenprojekts erst längere Strecken zurückzulegen, nimmt erfahrungsgemäß die Anzahl der
aktiven Mitglieder einer solchen Projektgruppe bald ab. Auch aus diesem Grund ist es bei der Planung
eines 'Urbanen Gartens' eher erfolgversprechend, Standorte zu wählen bzw. zu prüfen, die von einer
bereits bestehenden 'Kern-Gruppe' vorgeschlagen werden.
Die Grünversorgung, sowohl mit öffentlichen als auch mit privaten Grünflächen, ist in Brand
überwiegend gut. Nur in einigen Baublöcken entlang der Freunder Landstraße gibt es bei den
öffentlichen Grünanlagen quantitative Defizite. Diese werden durch das Vorhandensein von halböffentlichen Außenanlagen teilweise wieder kompensiert. Im Bereich der Freunder Landstraße gibt es
im näheren Umfeld keine städtischen Flächen, die für einen 'Urbanen Garten' geeignet wären.
Die Geschosswohnungsbauten an der Schagenstraße verfügen ebenfalls über halb-öffentliche
Außenanlagen, in einem Teilbereich sind hier zudem Mietergärten vorhanden, bei denen auch noch
Erweiterungspotenzial erkennbar ist. In der Nähe dieses Standortes käme für einen 'Urbanen Garten'
Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 5/7

ggf. ein städtisches Grundstück 'Am Schiefen Eck' in Frage (siehe nachfolgenden Luftbild- und
Katasterauszug). Diese Fläche liegt seit einigen Jahren brach, dementsprechend hat sich bereits
einiges an Aufwuchs entwickelt. Angrenzend verläuft allerdings die Autobahn A44, was zu
entsprechenden Lärm-Immissionen auf der Fläche führt. Neben der möglichen Nutzung für einen
'urbanen Garten' wäre an dieser Stelle ggf. auch das Potenzial für eine Hundefreilauf-Fläche gegeben.

Mögliche Fläche 'Am Schiefen Eck', Gesamtgröße 2.400 m²

Eine im Antrag genannte Fläche ist Teil des städtischen Grundstücks südlich der Schwimmhalle bzw.
des Brander-Feld-Weges. Sie liegt relativ zentral in dem Siedlungsgebiet Brands südlich der Trierer
Straße. Westlich grenzt Wohnbebauung mit Gärten, südlich die Kindertagesstätte Franz-WallraffStraße an. An dieser Stelle ist langfristig eine Bebauung angedacht, entsprechende Vorprüfungen
sind eingeleitet worden. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Fläche südlich des Brander-Feld-Weges, Gesamtgröße 1.500 m²
Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 6/7

Für beide Flächen wäre die oben erwähnte Wasser- und ggf. Stromversorgung noch anzulegen. Die
Kosten hierfür müssten für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden, da sich die
Anschlussmöglichkeiten und die entsprechenden Leitungslängen unterscheiden. Es muss hierfür
jedoch mit mindestens 15.000 bis 20.000 € gerechnet werden.
Die im Antrag zusätzlich benannten Flächen am süd-westlichen ("hinteren") Rand des Parks
'Eschenallee' und am Friedhof sind zum einen aufgrund der Zweckbestimmung, der
Bodenverhältnisse und des jeweiligen Gestaltungskonzepts für die Anlage eines 'Urbanen Gartens'
ungeeignet. Zum anderen wurde für diese Teilflächen in der Sitzung der Bezirksvertretung AachenBrand am 11.9.2019 bereits das Anlegen von Blüh- und Langgraswiesen beschlossen.
Für Gartenprojekte von Schulen und Kindertagesstätten sind in der Regel Flächen auf dem jeweiligen
Grundstück der Einrichtung am besten geeignet, da die regelmäßige Pflege der Anlage auf diese
Weise gut in den Tagesablauf der Kinder und in die pädagogische Arbeit integriert werden kann. Dies
wird auch bereits an mehreren Schulen und Kindertagesstätten praktiziert.
Unabhängig davon, ob ein 'Urbaner Garten' in Verbindung mit einem Wohnstandort, einem Verein
oder einer pädagogischen Einrichtung betrieben wird, ist in jedem Fall eine wichtige Voraussetzung
für das nachhaltige Gelingen eine engagierte Projektgruppe, die bereit ist, ein solches Garten-Modell
umzusetzen und dauerhaft zu betreiben.

Anlage/n:
Antrag der Grünen- Fraktion

Vorlage FB 36/0020/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.01.2021

Seite: 7/7