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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur

Vorlage-Nr:

E 18/0050/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.09.2021
Dez V / E 18/5

Ertüchtigung der bestehenden Radwege in Aachen – Mitte
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom
26.08.2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
22.09.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen – Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der
Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage E 18/0050/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.09.2021

Seite: 1/5

Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde beauftragt, die straßenbegleitenden Radwege im Bezirk Aachen – Mitte entlang
der Hauptverkehrsstraßen hinsichtlich ihres baulichen Zustandes zu untersuchen, zu bewerten und
einen daraus folgenden Sanierungsplan zu erstellen.
Hierzu wurden für die im Antrag beispielhaft genannten Straßen Eupener Straße, Roermonder Straße,
Seffenter Weg, Amsterdamer Ring, Hohenstaufenallee sowie Luxemburger Ring die vorliegenden
Daten aus der Straßendatenbank ausgewertet, die aus einer Erhebung aus dem Jahr 2016 folgen.
Systematik der Straßendatenerfassung:
Die Datenerfassung resultiert aus der Durchführung der vorgeschriebenen Folgeinventur des
Infrastrukturvermögens; es wurde eine Bestandsaufnahme aller Straßen im Stadtgebiet durchgeführt
und dabei auch die aktuellen Zustandswerte zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Diese Zustandswerte
geben Aufschluss über strukturelle und/oder oberflächliche Straßenschäden, die in die bilanzielle
Bewertung des Straßenwertes einfließen.
Bei der Zustandserfassung werden alle Spuren (Flächen gleicher Nutzung) getrennt betrachtet und
dort unterteilt, wo sich einzelne Zustandswerte in der Fläche ändern. Daraus resultieren unter
Umständen für einen Straßenabschnitt mehrere unterschiedliche Zustandsabschnitte.
Es werde Zustandsnoten zwischen 1,0 (= sehr gut) und 5,0 (= sehr schlecht) vergeben, wobei ab
einer Zustandsnote von 3,5 ein sogenannter Schwellenwert und bei 4,5 ein sogenannter Warnwert
erreicht wird.
Zur bilanziellen Gesamtbewertung der Straße werden die Einzelwerte zusammengefasst. Vorliegend
werden jedoch die Einzelwerte betrachtet, um für die Teilanlage Radverkehrsanlage detaillierte
Aussagen treffen zu können.
Da die Zustandserfassung bereits 5 Jahre alt ist, wurden zur Beantwortung des Antrages
zwischenzeitlich stattgefundene Reparaturen ebenso berücksichtigt wie bereits angefangene oder
umgesetzte verkehrsrechtliche Änderungen.
Die Stadtverwaltung selber ist für die Radwege in städtischer Baulast zuständig; für Radwege
außerhalb der Ortsdurchfahrts (OD) – Grenzen ist bei Kreisstraßen die Städteregion Aachen und bei
Bundes- und Landesstraßen der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig, die bei ihren Arbeiten jeweils
auch Radwege in anderen Gebietskörperschaften unterhalten.
In der Stadt Aachen gibt es weder ein separates Sanierungsprogramm für Radwege noch separate
zur Verfügung stehende Haushaltsmittel. Die Instandhaltung aller öffentlich gewidmeten
Verkehrsflächen wird aus dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetriebes bestritten, in dem für
2021 für Straßen- und Brückenunterhaltung zusammen rund 8,1 Mio € eingeplant sind.

Vorlage E 18/0050/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.09.2021

Seite: 2/5

Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden insgesamt in der Bestandsaufteilung
durchgeführt, die im Regelfall nicht den aktuellen Ansprüchen des Flächenbedarfs für den Radverkehr
in Aachen gerecht wird. Es ist daher davon auszugehen, dass – außerhalb von Notmaßnahmen immer von Neuplanungen der Radverkehrsanlagen auszugehen ist, die im Regelfall immer eine
Neuplanung der gesamten Verkehrsfläche und damit einen Neubau der Anlage zur Folge haben
werden.
Zu den benannten Straßen im Einzelnen
Eupener Straße:
Die Eupener Straße ist insgesamt 4.732 m lang. Sie ist in ihrer Baulast geteilt, der Bereich von der
Landesgrenze bis etwa Heidweg liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Strassen NRW, ab
Heidweg bis zum Krugenofen liegt die Eupener Str auf 2.710 m in städtischer Zuständigkeit.
Im städtischen Teil gibt es unterschiedliche Formen von Radverkehrsanlagen. Auf dem längsten
Straßenabschnitt, etwa 2.165 m von der OD-Grenze bis zum Jahnplatz, befindet sich beidseitig ein
asphaltierter Radweg auf der Nebenanlage, dessen Benutzungspflicht im Jahr 2014 aufgehoben
wurde. Im ersten Teilstück ab Ortsgrenze handelt es sich mit einer Länge von ca. 80 m um einen
kombinierten Geh-/Radweg, im weiteren Verlauf stadteinwärts ist der vom Fußweg getrennte Radweg
zwischen 1,40 m und 1,80 m breit. Zwischen Jahnplatz und Salierallee wird der Radverkehr beidseitig
auf Schutzstreifen geführt. Ab der Salierallee weiter stadteinwärts befindet sich stadteinwärts ein
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sowie stadtauswärts ein gepflasterter nicht benutzungspflichtiger
Radweg
Im ersten Abschnitt zwischen Ortsgrenze und Jahnplatz wurde von 35 Teilwerten nur drei Teilbereiche
mit dem Zustandswert zwischen 4,5 und 5,0 identifiziert, drei weitere liegen im Wertebereich zwischen
3,5 und 4,5. Von diesen sechs Abschnitten liegen vier auf dem stadteinwärts führenden Radweg und
zwei stadtauswärts. Die Teilabschnitte sind zwischen 30 m und 324 m lang und überwiegend nicht
zusammenhängend. Insgesamt sind stadteinwärts rund 1.000 m sanierungsbedürftig, stadtauswärts
sind es 500 m.
Die Sanierung dieser Radwege ist schwierig, da die meisten Schadstellen und Unebenheiten durch
Wurzeln angrenzender Bäume verursacht werden. Ein Entfernen der Bäume kommt in den meisten
Fällen nicht in Frage, ein reines Überdecken der Risse und Beulen hält erfahrungsgemäß nicht lange
vor. Zudem müssen die privaten Zufahrten mit ihren Höhenlagen berücksichtigt werden. Für die
zielorientierte Sanierung ist eine Neuverteilung der Verkehrsflächen und damit deren Überplanung
notwendig.
Im Bereich der Kreuzung Salierallee wurden ebenfalls Sanierungsflächen identifiziert, insbesondere
im stadteinwärtsführenden Radfahrstreifen. Diese Sanierungsflächen werden im Zusammenhang mit
dem Umbau der Salierallee mit berücksichtigt.
Weiter stadteinwärts wurden vier kurze einzelne Teilabschnitte als sanierungsbedürftig erkannt. Eine
notwendige Sanierung wird eingeplant und mit der Kanal- und Straßenbaumaßnahme Salierallee
mittelfristig koordiniert.
Vorlage E 18/0050/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.09.2021

Seite: 3/5

Roermonder Straße
Die Roermonder Straße ist auf einer Strecke von 4.443 m in der Straßenbaulast und
Unterhaltungspflicht der Stadt Aachen. Hiervon liegen rund 1.050 m im Bezirk Aachen – Mitte, die
übrigen Abschnitte liegen in Laurensberg und Richterich bzw. sogar außerorts und damit in der
Zuständigkeit von strassen.nrw.
Stadtauswärts sind auf der Roermonder-Straße in Aachen – Mitte keine Radverkehrsanlagen
vorhanden. Stadteinwärts wurde zwischen „kleiner“ Turmstraße und Pontwall 2020 durch die große
Kanal- und Straßenbaumaßnahme die Fahrbahn saniert und in dem Zug eine breitere Markierung
eines Schutzstreifens und Radfahrstreifens aufgebracht. Im weiteren Verlauf aus Richtung
Laurensberg gibt es auch stadteinwärts keine Radverkehrsanlage.
Ein Sanierungsbedarf wurde nicht festgestellt.
Seffenter Weg
Der Seffenter Weg ist im überwiegenden Teil als Tempo-30-Zone ausgewiesen, so dass es im
bebauten Bereich keine ausgewiesene Radverkehrsanlage gibt. In den Nebenanlagen existiert noch
ein „anderer“, rot gepflasterter Radweg, der zeitnah zurückgebaut werden soll. Der Radverkehr fließt
im normalen Straßenraum mit. Ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe Straße existieren beidseitig
Schutzstreifen bis zum Tunnel am Westbahnhof. Die Fahrbahn ist an einzelnen Stellen
sanierungsbedürftig, dies ist bereits im Arbeitsprogramm aufgenommen und wird zeitnah
abgearbeitet. Im Tunnel selber verläuft der Radweg stadteinwärts auf der Nebenanlage, stadtauswärts
gibt es keine ausgewiesene Radverkehrsanlage.
Amsterdamer Ring
Der Amsterdamer Ring befindet sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes strassen.nrw, daher
liegen zu diesem Straßenabschnitt keine Informationen in der Straßendatenbank vor. Der Radverkehr
wird dort in der Nebenanlage geführt, durch eine Markierung von dem Gehweg abgetrennt. Ein
reparaturbedürftiges Teilstück im Bereich Vaalser Str bis Schule in Richtung Hanbruch wurde im
Zusammenhang mit einer Leitungsverlegung der Regionetz erneuert und auf 2,30 m verbreitert.
Weiterer Sanierungsbedarf kann nicht festgestellt werden

Vorlage E 18/0050/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.09.2021

Seite: 4/5

Hohenstaufenallee
In der Hohenstaufenallee gibt es seit 2010 keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen mehr. Im
gesamten Abschnitt zwischen Lütticher Straße und Habsburger Allee ist der Gehweg für Radfahrer
freigegeben, ab Schillerstraße stadteinwärts bzw. bis Mariabrunnstraße stadtauswärts besteht auch
durch die andere Oberfläche auf der Nebenanlage das Angebot eines sog. anderen Radweges. Der
Zustand der Nebenanlagen ist baujahrstypisch und insbesondere im Bereich der Kleingartenanlage
sind durch die Straßenbäume einige Wurzelhebungen festzustellen. Die Fahrbahn ist ebenfalls
sanierungsbedürftig. Die Neuanlage von Radverkehrsanlagen in der Hohenstaufenallee ist Bestandteil
des Förderprojektes #AachenMooVe. Der Planungsbeschluss für eine Neuanlage im Abschnitt
Limburger Straße bis Habsburgerallee wurde im Juli 2021 im Mobilitätsausschuss beraten; die
Ausbauplanung wird hierfür aktuell erstellt. Für den Abschnitt Lütticher Straße bis Limburger Straße
wird in einem nächsten Step die Überplanung erfolgen; eine „reine Sanierung“ erübrigt sich von daher.
Luxemburger Ring
Entlang des Luxemburger Ringes befindet sich die Radverkehrsanlage als kombinierter bzw. teilweise
getrennter Geh-/Radweg auf ganzer Länge beidseitig auf der Nebenanlage. Die Breite ist mit 2,30 m
bis 2,80 m für einen bestehenden Geh-/Radweg noch ausreichend. Der bauliche Zustand ist ebenfalls
auf ganzer Länge unkritisch, die Zustandsnoten liegen durchweg zwischen 1,1 und 2,3 und damit im
guten bis sehr guten Bereich. Aus verkehrstechnischer Sicht existiert kein Sanierungsbedarf .
Zusammenfassung:
Ein spezielles Sanierungskonzept für alle städtischen Radverkehrsanlagen, vergleichbar etwa mit dem
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Aachen für die Aachener Straßen, kann zur Zeit nicht aufgestellt
werden. Ein Sanierungsbedarf ist abhängig von der Art der Radverkehrsanlage, von der Lage und von
weiteren Umständen, die im Umfeld des jeweiligen Straßenabschnittes stattfinden oder geplant sind.
Für die oben dargestellten Radverkehrsanlagen kann an den meisten Abschnitten kein
Handlungsbedarf festgestellt werden, einige können durch laufende Sanierungen verbessert werden
und an der einen oder anderen Stelle ist eine grundhafte Überarbeitung des Radverkehrskonzeptes
erforderlich, was weit über eine Sanierung hinausgeht. Da die Anforderung des Radentscheids an
Radverkehrsanlagen, jährlich 5 km 2,30m breite, baulich geschützte Radwegen an
Hauptverkehrsstraßen zu bauen (Ziel 3), an allen Hauptverkehrsstraßen in Aachen geprüft werden
muss, macht eine aufwändige Sanierung von Radwegen, die schon heute die Anforderungen an einen
Radweg gemäß der Regelwerke nicht erfüllen, keinen Sinn. Es müssen jedoch im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht die Radwege instand gehalten werden. Dazu müssen an
Hauptverkehrsstraßen geplante Straßenneu- und Umbaumaßnahmen mit sonstigen baulichen
Eingriffen (Kanalarbeiten, Leitungsarbeiten etc.) koordiniert und für Optimierungen im Radverkehr
genutzt werden. Dieser umsetzungsorientierte Ansatz hat den Vorteil, dass eine bestmögliche
Koordinierung mit anderen Baumaßnahmen kostengünstig und weniger zeitaufwendig ist. Dabei
sollen dort wo möglich, die Forderungen des Radentscheids berücksichtigt werden, anderenfalls soll
die Umgestaltung mindestens den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) folgen.

Vorlage E 18/0050/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.09.2021

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