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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0098/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

14.04.2021
Dez. III / FB 61/300

Maßnahmen zu der Verbesserung für Fahrradfahrer - Beseitigung
von Gefahrenpunkten für Aachen-Eilendorf,
Antrag aller Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
vom 16.04.2018
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
05.05.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 1/9

Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts
JA

NEIN

x
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Fortgeschr
Ansatz

iebener

Gesamt-

2022 ff.

Ansatz

bedarf (alt)

Gesamt-

2022 ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.541.016,03*

1.541.016,03

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

1.541.016,03

1.541.016,03

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Fortgeschri

Folge-

Ansatz

ebener

Folge-

2022 ff.

Ansatz

kosten (alt)

2022 ff.

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

172.130,25**

172.130,25

360.000

360.000

0

0

498.131,70***

198.131,70

750.000

750.000

0

0

670.261,95

670.261,95

1.110.000

1.110.000

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 741.016,03 €
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 52.130,25 €
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 248.131,70 €

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 2/9

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 3/9

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Es handelt sich prioritär um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ihre Umsetzung
ist nicht explizit durch das Erreichen der Ziele des Klimaschutzes motiviert. Durch die Verbesserung
der Verkehrssicherheit und die besseren Bedingungen für Radfahrende im Straßenverkehr wird sich
die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen, wodurch langfristig zu erwarten ist, dass Pendler vom Pkw
auf das Rad umsteigen werden. Dieser potenziell positive Effekt auf den Klimaschutz lässt sich jedoch
nicht konkret messen/quantifizieren.
Die Maßnahmen sind für die Klimafolgenanpassungen nicht relevant.

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 4/9

Erläuterungen:
Basierend auf einem interfraktionellen Antrag vom 16.04.2018 (Anlage 1) wurde die Verwaltung
beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Radfahrender, u.a. die Beseitigung von
Gefahrenpunkten, für Aachen Eilendorf zu prüfen und umzusetzen.
Zu den einzelnen Punkten im Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1) Zieglerstraße: Einrichtung und Roteinfärbung Schutzstreifen
Im Antrag wird die Einrichtung von Schutzstreifen und die besondere Markierung des
Kreuzungsbereichs Ziegler-/Kellershaustraße gefordert.
Die Maßnahme wurde von der Verwaltung geplant und im Juli 2019 umgesetzt.
2) Heckstraße (bergauf): Beschilderung
Die Antragssteller regen auf der Heckstraße bergauf die Wiedereinrichtung des
Radweges/Kenntlichmachung durch das Verkehrsschild VZ1022-10 "Radfahrer frei" an.
Nach Abstimmung mit verschiedenen Fachdienststellen, schlägt die Verwaltung vor, im Abstand von
50-100 m (je nach örtlichen Gegebenheiten) weiße Sinnbilder "Fahrrad" auf dem Boden aufzutragen,
wodurch der ursprünglich benutzungspflichtige bauliche Radweg als sog. "anderer Radweg" kenntlich
gemacht wird (Anlage 2 und 2.1). Radfahrenden steht es somit zukünftig frei, auf diesem anderen
Radweg oder auf der Fahrbahn zu fahren.
Die Maßnahme soll kurzfristig umgesetzt werden.
3) Heckstraße (bergab): Beschilderung
Die Antragssteller regen auf der Heckstraße bergab die Verbesserung der Beschilderung des
vorhandenen baulichen Radweges im Zweirichtungsverkehr im Abschnitt zwischen der
Buswendeschleife bis zum Prunkweg an.
Die Verwaltung schlägt vor, ein neues VZ 239 "Gehweg" hinter die Querungshilfe zu platzieren und
ein Sinnbild "Fahrrad" mit Rechtspfeil auf dem Boden zu markieren (Anlage 3). Hierdurch wird dem
Radverkehr angezeigt, dass die Führung im Zweirichtungsverkehr endet und er die Straßenseite
wechseln soll. Durch das versetzte VZ 237 "Radweg" in Kombination mit Zusatzzeichen 1012-31
"Ende" bergab hinter der Einmündung Prunkweg wird dem Radverkehr die Fahrbeziehung Am
Bayerhaus – Prunkweg ermöglicht (Anlage 3).
Nach straßenverkehrsrechtlicher Anordnung seitens der Straßenverkehrsbehörde wird der
Stadtbetrieb um zeitnahe Umsetzung gebeten.
4) Heckstraße: Neuanlage Schutzstreifen ab Prunkweg & 7) Freunder Straße: Neuanlage
Schutzstreifen
Die Antragssteller regen auf der Heckstraße die einseitige Einrichtung von Schutzstreifen und auf der
Freunder Straße die beidseitige Einrichtung von Schutzstreifen an.
Die Verwaltung prüfte die Anregung mit folgendem Ergebnis

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 5/9

 Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010 der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) weisen sowohl die Heckstraße, als auch die Freunder
Straße aufgrund ihrer Breite nicht die erforderliche Mindestbreite zur Einrichtung von
Schutzstreifen auf. Die Heckstraße erfüllt mit ihrer Breite von 6,10 m nicht die erforderliche
Mindestbreite zur einseitigen Einrichtung von Schutzstreifen. Bei der Einrichtung eines
einseitigen Schutzstreifens (1,5 m + 0,50 m Sicherheitstrennstreifen) auf der Heckstraße bergab,
würde eine Restfahrbahn von 4,10 m bestehen bleiben. Dies ist gemäß der ERA keine
ausreichende Breite (mind. 4,50 m). Für die beidseitige Einrichtung von Schutzstreifen ist unter
Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz eine
Fahrbahnbreite von mindestens 8,00 m zwischen den Bordsteinen erforderlich. Die Freunder
Straße erfüllt mit einer Breite von 7,30 m daher nicht die Anforderungen zur beidseitigen
Einrichtung von Schutzstreifen.
 Die Sicherung des Radverkehrs durch eine Führung im Mischverkehr bei gleichzeitiger
Beschränkung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Verbindung mit
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen wird aufgrund der Verkehrsfunktion der Heckstraße
bzw. der Freunder Straße nicht empfohlen.
 Die Führung des Radverkehrs im Seitenraum stellt keine Alternative dar, da dieser aktuell in
beiden Straßen zu schmal ist und dies Konflikte mit dem Fußverkehr begünstigen würde.
Die Prüfung hat ergeben, dass einfache Markierungsarbeiten auf der Fahrbahn, unter
Berücksichtigung der Regelwerke und Richtlinien, in diesen Bereichen nicht empfohlen werden. Der
Radverkehr kann in diesen Abschnitten nur durch umfangreichere bauliche Maßnahmen gesichert
werden.
5) Von-Coels-Straße/Heckstraße: Kreisverkehr
Im Antrag wird der Umbau des Knotens Von-Coels-Straße/Heckstraße zu einem Kreisverkehr mit
Schutzstreifen für den Radverkehr gefordert.
Zudem liegt ein Antrag der SPD Fraktion vom 18.11.2019 (Anlage 4) vor, der die Verwaltung
beauftragt, die Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coels-Straße/Heckstraße zu erhöhen.
Bei einer Überprüfung des Knotens wurden folgende Defizite ermittelt:


Die Geometrie des Knotens behindert den Verkehrsfluss, was auch zu gefährdenden
Fahrmanövern führen kann. Fahrzeuge, die aus der Heckstraße auf die Von-Coels-Straße
einbiegen und wartepflichtig sind, können nicht unmittelbar an der Haltelinie warten, wenn
ihnen im Gegenverkehr aus der Von-Coels-Straße in die Heckstraße einbiegende Kfz
begegnen. Die müssen entweder erstmalig deutlich vor der Haltelinie halten und im weiteren
ein zweites Mal an der Haltelinie oder sie müssen korrigierende Fahrmanöver durchführen
(Rückwärtsfahren), wenn sie bereits an der Haltestelle stehen. Die rückwärts – Fahrbewegung
birgt sowohl Gefahren für den weiteren am Knoten wartenden Kfz - Verkehrs als auch für den
querungswilligen Fußverkehr. Darüber hinaus provoziert regelwidriges Verhalten des aus der
Heckstraße ausbiegenden Radverkehrs, indem er z.B. über den Gehweg ausweicht und den
Fußverkehr gefährdet.

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 6/9



Die aktuelle bauliche Gestaltung berücksichtigt die notwendigen Schleppkurven der
Großfahrzeuge (Lkw, Bus etc.) nicht, wodurch die Verkehrssicherheit des Fuß- und
Radverkehrs beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für die Linksabbieger von der VonCoels-Straße in die Heckstraße. Hier muss entweder über die Gegenfahrbahn gefahren
werden oder wenn dort ein Abbieger hält über den Gehweg.



Da bei vorfahrtgeregelten Einmündungen keine Fußgängerfurten verwendet werden, ist die
Querung der Heckstraße wegen der häufig in der Lauflinie wartenden Fahrzeuge schwierig.



Es gibt keine Radverkehrsanlagen.

Die nachfolgenden alternativen Planungsansätze für die Einmündung sind denkbar und werden noch
abschließend geprüft. Dabei sind die aufgeführten Randbedingungen zu beachten:


Kreisverkehr
o

Gemäß der Empfehlungen der Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sind Schutzstreifen
im Kreisverkehr nicht zulässig.

o

Unmittelbar in den Knoten münden zahlreiche private Grundstückzufahrten. Diese
wären im Falle eines Umbaus als Kreisverkehr nicht mehr erreichbar oder würden
unmittelbar in den Kreisverkehr münden.

o

Kreisverkehre müssen in einer den Regelwerken entsprechenden Größe geplant und
gebaut werden, um eine sichere Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen.
Hier muss geprüft werden, ob die Vorgaben der Regelwerke einen Kreisverkehr an
dieser Stelle überhaupt zulassen.



Lichtsignalanlage im Status Quo
o

Eine Signalisierung der Knotens ist im Status Quo nicht ohne weiteres möglich, da
Großfahrzeuge aufgrund ihrer Schleppkurven beim Einbiegen aktuell die
Gegenfahrbahn nutzen müssen. Ohne Umbau müsste daher die Haltelinie in der
Heckstraße sehr weit zurückverlegt werden. Dies würde sich sehr negativ auf den
Verkehrsfluss auswirken.



Veränderung der Knotengeometrie
o

Der Knoten erfordert einen großmaßstäblichen Umbau hinsichtlich seiner Geometrie,
indem die Heckstraße möglichst rechtwinklig auf die Von-Coels-Straße geführt wird.
Im Rahmen dieser Planung sollte auch die benachbarte Mittelinseln auf der VonCoels-Straße hinsichtlich Länge und Gestaltung einbezogen werden. Ob zusätzlich
zur Veränderung der Geometrie auch eine Signalisierung erforderlich sein wird, wird
seitens der Verwaltung im Zuge der Planung geprüft.

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 7/9

Die Umgestaltung der Einmündung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bedarf weiterer Planungen
und Abstimmungen mit verschiedenen Fachdienststellen. Die Ergebnisse der Planungen werden der
Bezirksvertretung in einer gesonderten Vorlage mitgeteilt.
6) Von-Coels-Straße/Josefstraße/Zehnthofweg: Roteinfärbung Schutzstreifen
Die Antragsteller regen die Roteinfärbung des Schutzstreifens im Einmündungsbereich an.
Die Roteinfärbung wurde zwischenzeitlich aufgebracht.
8) Freunder Straße: Neuanlage Querungshilfe
Die Antragsteller regen die Einrichtung einer Querungshilfe auf Höhe der Schlackstraße an.
Ursprünglich war geplant, die Querungshilfe im Rahmen des Förderprojektes AachenMooVe!
zusammen mit der Maßnahme „Radweg Aachen-Stolberg“ zu planen und umzusetzen. Aufgrund der
aktuellen Beschlusslage zu diesem Radwegprojekt wird die weitere Planung der Querungsstelle
losgelöst von dem Förderprojekt geplant. Die Verwaltung wird dies entsprechend der personellen
Kapazitäten priorisieren.
9) Rödgener Straße: Einrichtung Fahrradstraße
Die Antragsteller regen die Umgestaltung zur Fahrradstraße in Verbindung mit baulichen Maßnahmen
zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit an.
Die Verwaltung hat eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt und die Ergebnisse in einer Vorlage
vom 13.03.2019 vorgestellt. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der gemessenen Geschwindigkeiten
bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit nicht erforderlich sind.
Fahrradstraßen sind entsprechend dem Konzept der Stadt Aachen i.d.R. als Sicherungselemente auf
Radvorrangrouten, d.h. Routen mit starker Fahrradfrequenz und im räumlichen Zusammenhang mit
Hauptrouten des Radverkehrs, geplant. Beides ist für die Rödgener Straße aktuell nicht gegeben,
weshalb eine Ausweisung als Fahrradstraße nicht empfohlen wird.
10) Josefstraße + 11) Nirmer Straße: Neuanlage Schutzstreifen
Die Antragsteller regen auf der Josefstraße und auf der Nirmer Straße die Einrichtung von
Schutzstreifen an.
Die Verwaltung prüfte die Anregung mit folgendem Ergebnis
 Sowohl in der Josefstraße, als auch in der Nirmer Straße gilt aktuell eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als Streckengebot.
In Tempo 30-Zonen sind (bei gleicher zulässiger Höchstgeschwindigkeit) gemäß
§ 45 Abs. 1c StVO Leitlinien (VZ 340) untersagt. Mit diesem VZ werden auch Schutzstreifen
markiert. Hieraus wird abgeleitet, dass auch Schutzstreifen in Tempo 30-Zonen untersagt sind.
Die vergleichsweise niedrige zulässige Höchstgeschwindigkeit unterstützt die Ansicht, dass es
keiner zusätzlichen Radverkehrsanlage bedarf.
In Analogie zu der Tatsache, dass der Radverkehr in Tempo 30-Zonen u.a. aufgrund der
niedrigen zulässigen Fahrgeschwindigkeit als hinreichend gesichert gilt, ist auch im Fall einer als
Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 8/9

Streckenfahrgebot ausgesprochenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h davon
auszugehen, dass sich Motorisierte und Nicht-Motorisierte auf diesen Straßenabschnitten
arrangieren und verkehrssicher im Mischverkehr fahren. Auf die Sicherheit des Radverkehrs
wirkt sich im Mischverkehr mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit zudem begünstigend aus, da
es dem motorisierten Verkehr eigenverantwortlich - unter Beachtung der Mindestabstände - über
die Gegenfahrbahn möglich ist, den gesetzlich geforderten Mindestüberholabstand von 1,50 m
einzuhalten.

Kosten und Finanzierung
Für die Markierung von Fahrrad-Piktogrammen entstehen Kosten in Höhe von 75€ pro Piktogramm.
Somit entstehen für die Aufbringung der weißen Fahrrad Piktogramme in der Heckstraße Kosten in
Höhe von ca. 825 €.
Für das VZ 239 "Gehweg" entstehen Kosten in Höhe von circa 90 €.
Insgesamt belaufen sich die finanziellen Auswirkungen auf circa 915 €.
Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6
"Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr
2020 zur Verfügung.

Anlage/n:
Anlage 1: Antrag vom 16.04.2018
Anlage 2: „Heckstraße Radweg bergauf“
Anlage 3: „Heckstraße Erneuerung der Beschilderung“
Anlage 4: Antrag vom 18.11.2019

Vorlage FB 61/0098/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.04.2021

Seite: 9/9

Heckstraße gegenüber Buswendeschleife,
Verdeutlichung der Radfahrführung

Heckstraße - Prunkweg, Versetzen des VZ 237 mit Zusatz und Mast
in die Grünfläche unterhalb der Einmündun g Prunkweg

Ende

Verdeutlichung der Radfahrführung im Bereich Heckstraße zwischen Am Bayerhaus und Prunkweg

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