Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 60/0010/WP18
öffentlich
13.01.2021
FB 60/210

Bebauungsplan Nr. 805 – Brander Straße/Breitbendenstraße
hier: Erhebung von Vorausleistungen auf den zukünftigen
Erschließungsbeitrag und den zukünftigen
Kostenerstattungsbetrag
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

03.02.2021

Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 60/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Ist in der aktuellen Haushaltsplanung bereits abgebildet
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung

Keine Relevanz

Vorlage FB 60/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2021

Seite: 2/6

Erläuterungen:
Seit dem 24.09.1999 ist der Bebauungsplan Nr. 805 – Brander Straße/Breitbendenstraße in Kraft, der
die Errichtung eines kinder- und familienfreundlichen Wohngebietes ermöglicht. Er sichert die
Entstehung eines homogenen Baugebietes, in dem nahezu alle Wohnhäuser auf relativ schmalen,
aber langen Grundstücken im Wesentlichen nach Süden ausgerichtet sind. Bis auf die Anbindungen
an das übrige Straßennetz sowie die beiden Haupterschließungsachsen Hubert-Spickernagel-Straße
und Franz-Delheid-Straße werden die Erschließungsanlagen niveaugleich ausgebaut. All dies
vermittelt sowohl den Bewohnern als auch den Besuchern die aus städtebaulicher Sicht gewollte
Einheitlichkeit des Baugebietes
Den planerischen Vorgaben folgend war seitens der Verwaltung seit dem Inkrafttreten des
Bebauungsplanes

angedacht,

die

dort

festgesetzten

Erschließungsanlagen

insgesamt

als

Erschließungseinheit gem. §130 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m §4 der Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 7. Nachtrages
abzurechnen.
Die Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen zu einer (Gesamt)Einheit ist grundsätzlich
zulässig, wenn diese für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden. Dies ist auf den ersten
Blick

im

vorliegenden

Baugebiet

„Breitbenden“

der

Fall,

so

dass

die

Bildung

einer

Erschließungseinheit durchaus denkbar erscheint.
Bei der Abrechnung als Erschließungseinheit ergibt sich ein einheitlicher Beitragssatz für alle
Grundstücke, unabhängig vom Straßenquerschnitt und der Ausbauart der Straße, an der diese liegen.
Die

unterschiedlichen

Höhen

der

zu

zahlenden

Beiträge

ergeben

sich

alleine

aus

grundstücksspezifischen Parametern. Eine „Doppelbelastung“ für Grundstücke, die von mehr als einer
Anlage dieser Erschließungseinheit erschlossen werde, wird vermieden.
Den im letzten Jahr seitens der Verwaltung und Bezirksvertretung Eilendorf durchgeführten
Bürgerinformation mit den Grundstückseigentümern und die daraus entstandene Diskussion über die
Höhe der zu erwartenden Erschließungsbeiträge hat die Verwaltung naturgemäß zum Anlass
genommen, die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die beitragsrechtliche Abwicklung mehrerer
selbständiger Erschließungsanlagen als Erschließungseinheit vorab nochmal eingehend zu prüfen.
Damit soll unliebsamen Überraschungen vorgebeugt werden.
Im Zuge dieser Prüfung wurde festgestellt, dass eine Zusammenfassung der einzelnen
Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit aufgrund der geltenden rechtlichen Vorgaben
nicht möglich ist.
Es kann und darf bei der Bildung einer solchen Einheit nicht alleine auf das (bau)planerisch Gewollte
abgestellt werden. Vielmehr bilden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
mehrere zusammenhängende Erschließungsanlagen nur dann eine Erschließungseinheit, wenn alle
Anliegergrundstücke ausschließlich über eine einzige dieser Erschließungsanlagen (Hauptstraße) mit
dem übrigen Straßennetz verbunden sind (BVerwG 12.5.2016 – 9 C 11.15 -). Die Zufahrt zum
Baugebiet „Breitbenden“ kann dem gegenüber jedoch über drei im Bebauungsplan Nr. 805
festgesetzte öffentliche Straßen erfolgen, und zwar über
Vorlage FB 60/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2021

Seite: 3/6

-

die Breitbendenstraße,

-

die Leinergasse und

-

die Brander Straße.

Darüber hinaus besteht über die nicht vom Plangebiet umfasste Ulmenalle eine weitere Verbindung
zum übrigen Straßennetz.
Dies hat zur Folge, dass nunmehr folgende Erschließungsanlagen separat nach den Vorschriften
der §§127 ff BauGB abgerechnet werden müssen:
-

Brander Straße von Müselter Weg bis Hubert-Spickernagel-Straße/Franz-Delheid-Straße
einschließlich östlicher Stichstraße Hubert-Spickernagel-Straße,

-

Breitbendenstraße von Müselter Weg bis Ulmenallee

-

Maarwinkel (Hauptstraßenzug),

-

Maarwinkel (Nebenstraße südlicher Abzweig)

-

Maargasse,

-

Reutersgasse,

-

Leinergasse einschließlich westlicher Stichstraße Huber-Spickernagel-Straße,

-

Steinrötsch,

-

Hubert-Spickernagel-Straße (Hauptstraßenzug einschl. nordwestliche Wohnwege),

-

Franz-Delheid-Straße.

Für die Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußgängerverkehr“ und
„Fußgänger- und Radfahrverkehr“, die das Plangebiet in nord-südlicher Richtung durchqueren,
können keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Sie stellen lediglich die wegemäßige
Verbindung innerhalb des Baugebietes dar.
Besonderheit
Die Hubert-Spickernagel-Straße (Nebenstraße zwischen Brander Straße und Leinergasse) wird in
Fortführung des mittleren Wohnweges zum Hauptstraßenzug nahezu mittig durch eine im
Bebauungsplan

festgesetzte

Verkehrsfläche

mit

besonderer

Zweckbestimmung

(Fuß-

/Radfahrverkehr) zwingend in einen westlichen und einen östlichen Abschnitt geteilt. Auch wenn es
derzeit in der Örtlichkeit nicht erkennbar ist, stellt der westliche Abschnitt beitragsrechtlich eine
unselbständige Stichstraße der Leinergasse, der östliche eine solche der Brander Straße dar.
Konsequenzen
Da der beitragsfähige Aufwand für die im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen nicht
mehr insgesamt ermittelt und auf alle erschlossenen Grundstücke verteilt werden kann, ergeben sich
nunmehr für die o. g. Erschließungsanlagen unterschiedliche Beitragssätze für die Erhebung der
Vorausleistungen und später auch der endgültigen Beiträge. Des Weiteren werden nunmehr
Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage erschlossen werden, auch für jede dieser
sie erschließenden Anlage zu Erschließungsbeiträgen herangezogen (sog. mehrfach erschlossene
Grundstücke).

Vorlage FB 60/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2021

Seite: 4/6

Zu diesen Grundstücken zählen auch solche, die bereits von einer Anlage erschlossen sind und über
private Wegeflächen mit einer weiteren öffentlichen Erschließungsanlage verbunden sind, sofern die
Zuwegung durch Baulast und/oder Grunddienstbarkeit gesichert ist.
Den mehrfach erschlossenen Grundstücken wird eine Ermäßigung nach § 8 Abs. 7

der

Erschließungsbeitragssatzung gewährt.
Die o. g. Erschließungsanlagen sind in dem als Anlage beigefügtem Plan unterschiedlich farblich
dargestellt. Die von der jeweiligen Anlage erschlossenen und somit beitragspflichtigen Grundstücke
sind farblich entsprechend der Anlage markiert. Mehrfach erschlossene Grundstücke sind daher
mindestens zweifarbig abgebildet.
Beitragsverfahren
Die Verwaltung wird voraussichtlich Ende Februar Vorausleistungsbescheide auf den zukünftigen
Erschließungsbeitrag sowie den Kostenerstattungsbetrag nach §§135a-c BauGB für die Durchführung
der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen versenden.
Der Bürgerinformation folgend werden im Rahmen der Erhebung der Vorausleistungen lediglich die
Kosten erhoben, die der Stadt bisher tatsächlich für den Bau der Erschließungsanalgen und die
Durchführung des Ausgleichs entstanden sind.
Die Kosten für den Bau der Erschließungsanlagen sind bereits den einzelnen Anlagen zugeordnet
worden.
Die Vorausleistungen belaufen sich betragsmäßig für Grundstücke mit nur einer Erschließung je nach
Straßenzug bei einer typisierten Grundstücksfläche von 200 m² zwischen 1.400 € und 3.400 €, mit
Ausnahme Brander Straße und Maarwinkel (4.200 € - 4.500 €).
Für Grundstücke mit einer Mehrfacherschließung liegen die Vorausleistungen zwischen 2.600 € und
4.000 €.
Auf die Ermittlung der Kostenerstattungsbeträge nach den §§135a-c BauGB für die Durchführung
der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen hat das Nicht-Vorliegen einer
Erschließungseinheit keinen Einfluss:
Der

ermittelte

vorläufige

Beitragssatz

für

die

Vorausleistung

auf

den

zukünftigen

Kostenerstattungsbetrag beträgt 1,50 €/m² zulässige Grundfläche.
Wie in der Bürgerinformation mitgeteilt wird die Stadt die Höhe der Vorausleistungen auf insgesamt
maximal 40 € pro m² Grundstücksfläche deckeln.
Aufgrund der aktuellen Besonderheiten durch die bestehende Corona-Krise wird die Verwaltung die
üblicherweise rechtlich vorgesehene Zahlungsfrist von 1 Monat auf 3 Monate verlängern. Anträge auf
Zahlungserleichterungen über diesen Zeitraum hinaus wird die Verwaltung wohlwollend prüfen.

Vorlage FB 60/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2021

Seite: 5/6

Anlage/n:
Übersichtsplan Erschließungsanlagen und beitragspflichtige Grundstücke

Vorlage FB 60/0010/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2021

Seite: 6/6

985
491

1295

ND

55
27

1006

176
368

14

175

48

13

70

369

1052

174
RHB

55
49

122

370

51

459
279

s
Mü

138
137

299

399

79

a

196

b
81

365

248

77

e

88

83
90

322
94

91

251

802
804

440

96

11

309

894

98
91

10

4

385

269

31

we
g
12

29

262

365

11

27

380

25

366

374

13

23

368

377

369

401

394

2

14

4

Lein
erga

959

26

961

960

16

18

719

e
545

8

720

10

929

799

20

22

26

562

24

30

28

32

721

722

684

18

107

928

931

17

20

32

22

24

26

28

693

694

701

10

817

695

696

697

44

46

903

902

905

906

904

907 908

916

48

930

743

744

761
55

745

59

746

954
953

952
951

Am Schilderweg

559
976

909

765
754

543

762
825

56

58

60

910

772

Maßstab 1:500

911
913

42

14
16
18

34

46

44

587

54

56

82

48

590

92

713

94

714

649

715

656

717

657

658

Franz-Delheid-Straße

773

Steinrötsch

703

704

751

272

585

Hubert-Spickernagel-Straße
(Hauptstraßenzug einschl. nordwestl. Wohnwege)
Reutersgasse
Maargasse

752
753

271

647
886

Breitbendenstraße
49

68

595

648

884

Maarwinkel (Hauptstraßenzug)
Maarwinkel
(Nebenstraße südlicher Abzweig)
50

883

879

882
880

582

881

639

51

273

557

28

405
75

52

439
583
53
173
172
400

77

Brander Straße
e (einschl. östl. Stichstr. Hubert-Spickernagel-Str.)
ß
a
tr
s
k
ac
l
h
Leinergasse
Sc
(einschl. westl. Stichstr. Hubert-Spickernagel-Str.)

755

640

603

750

28

878

766
594

90

712

756

68

593
88

30

885

66

84

60

705
785

36

446

915

86

50

871

584

914

716

679

870

64

592

641
52

40

872

26

54

710

866
867

868
862
869

32
24

542

824

725

591

553

556

56

537

80

588

819

859
860
861
555
863
864

554

22

764

50

642

Maarwinkel

20

877

eitenbenden

42

643

865

876

617

901

698

887
875

616

40

552

574

874
474

38

36

34

577

12

551

950

52

711

845
852
846
853
847
854
848 855
849 856
850 857
851
858

873

949

54

538

888

615

786

21

6

700

948

912

19

4

699

759

30

539
979

8

768

770

771

15

558

932

473

56

757

525

2

614

784

783

782

724

723

475

550

947

54

32

48

52

546
RHB
RHB

946

52

758

Maargasse

692

7

613

769

57

30

541

685

927
933

945

50

sse

962

560
12

683

926

RHB
RHB

944

48

28

540

682

925

23

681

549

Br
eit
be
nd
en
st
ra
ß

289

46

964

634

680

17

938

937

963

691
6

373

21

958

690

547

395

19

687
688

372

393

936

12

544

17

13

935

893

20

689

371

15

10

19

402

261

983

800

Reutersgasse

8

376

370

943

44

561

6

686

21

957

4

15

778

934

604

378

942

42

18

956

2

379

367

296

260

381

9

28

16

109

45

288

111

364

763

7

955

Hube
rt-S
p

rn

5

105

ißd
o

268

113

33

256

10

115

35

We

3

26

822

748

14

6

8

24

826

30

749

12

1

267

24

924

10

263

941

747

923

icker
nage
l-St
raße

386

a

940

27

922

566

22

796

31

93

10

22

921

390

20

33

299

22

18

35

781

2

271

823

982

traße

0
10

548

298
274

16

920

264

272

35

39

780

310

981

Steinr
ötsch

890

779

216

31

709

37

403

414

898

807

213

827

660

806

212

273

895

33

95

286

726

805
621

253

529

803

256

93

165

740

214

255

528

530
892

36

a
11

735

896

891

34

321

523

32

363

92

739

30

350

e
ss
rg a
ine
Le

92

383

260

897

28

85

801
85

665

734

16

437

741

a
26

241

788

26

360

320

980

718

10

aß

358

17

19

81

893

738

8a

s tr

211

334

787

534

14

en

565

13

64

nd

382

25

8

86

83

be

79

798

6a

e it

357

733

6

Br

333

531

4a

195

332

84

631

Hu

497
496
495
494
249
493
500
490
489
808
488
250
487
810 809
627
486
485
812 811
484
814 813
251
482
815
522
483
828
480
597
481
520
478
521
479
477
519

Auf dem Mäuseter

4

331

84
86

442

82

247

75

364

c
81

82

73

81
a
81

512
511
510
509
508
246
507
506
ße
505
tra
504
S
532
el 503
g
a
n
502
r
e
ick
p
900
S
t498
533
ber

71

396

77

82

198

245

e

197

69

15

797

844

raß

78

390

199

244

67

975

b
79

a
79

73
75

65

c
79

460

385

243

St

136

76

eg
w
r
e
elt

der
an
Br

53

74

371

394

236

659

63

395

71

667

61

Fr an z-D
elheid-S

280

843

72

75