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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 52 - Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Dezernat II
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:

FB 52/0046/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

18.11.2021
FB 52

Sanierung des Kunstrasenspielfeldes und Erneuerung des
Ballfangzauns auf der Sportplatzanlage Brander Straße
Erneuerung der Zuschauerbarrieren auf der Sportplatzanlage
Halfenstraße
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
16.12.2021
22.12.2021

Gremium
Sportausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung AachenEilendorf, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, die Sanierung des
Kunstrasenspielfeldes und die Erneuerung des Ballfangzauns auf der Sportplatzanlage Brander
Straße sowie die Erneuerung der Zuschauerbarrieren auf der Sportplatzanlage Halfenstraße zu
beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem
Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes und
die Erneuerung des Ballfangzauns auf der Sportplatzanlage Brander Straße sowie die Erneuerung der
Zuschauerbarrieren auf der Sportplatzanlage Halfenstraße.

Vorlage FB 52/0046/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Ertrag

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltsplans 2022 für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes ein Betrag in
Höhe von 290.000 € zur Verfügung.
Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-4 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltsplans 2022 für die Errichtung des Ballfangzauns ein Betrag in Höhe von
130.000 € zur Verfügung.

Vorlage FB 52/0046/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 2/6

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-5 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltsplans 2022 für die Errichtung von Zuschauerbarrieren ein Betrag in Höhe
von 50.000 € zur Verfügung.

Vorlage FB 52/0046/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 3/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
x

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 52/0046/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 4/6

Erläuterungen:
Sportplatzanlage Brander Straße
Die Stadt Aachen verfügt über 21 Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach
Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der
Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B.
Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).
Im Sommer 2020 erfolgte eine Besichtigung der Kunstrasenplätze, die in den Jahren 2006 – 2009
erstellt und noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des
Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport. Im Rahmen dieses Besichtigungstermins
wurde auch die Sportanlage Brander Straße überprüft. Die Sportanlage besteht aus einem
Naturrasenplatz und einem Kunstrasenplatz. Eine Sanierungsbedürftigkeit des Kunstrasenspielfeldes
wurde festgestellt, jedoch nicht im Jahr 2021 für erforderlich gehalten. Am 27.05.2021 erfolgte eine
erneute Besichtigung der Sportanlage. Dabei konnte festgestellt werden, dass eine Sanierung des
Platzes in 2022 erforderlich ist.
Der Ballfangzaun befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand und sollte daher erneuert
werden. Da das Befahren eines Kunstrasenplatzes mit Arbeitsgeräten und Fahrzeugen nur
eingeschränkt möglich ist, sollten die beiden Maßnahmen im Zusammenhang erfolgen.
Der Kunstrasenplatz hat eine Größe von 57,90 x 89,60 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die
Sanierungsfläche beträgt 6.360 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Granulat-Füllung wird der neue
Kunstrasen eine Sand/Kork-Füllung erhalten. Die Sanierungskosten werden auf ca. 290.000 €
geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3
Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zur Verfügung. Die
Durchführung der Maßnahme soll im Sommer 2022 erfolgen.
Die Kosten für die Erneuerung des Ballfangzaunes werden auf ca. 130.000 € geschätzt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-4 Sachkonto
78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zur Verfügung. Die
Durchführung der Maßnahme soll ebenfalls im Sommer 2022 erfolgen.

Sportplatzanlage Halfenstraße
Am 27.05.2021 fand eine Besichtigung der Sportplatzanlage Halfenstraße durch Vertreter*innen des
Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport statt.
Die Sportanlage besteht aus einem Naturrasenplatz und einem Kunstrasenplatz. Bei der Überprüfung
wurde festgestellt, dass sich die Zuschauerbarrieren an dem Naturrasenplatz in einem sehr
schlechten Zustand befinden und nicht mehr repariert werden können. Eine Erneuerung der
Zuschauerbarrieren ist daher dringend erforderlich. Bei einer Neuerrichtung der Barrieren ist zu
beachten, dass eine Aufstellung nur noch an den Längsseiten möglich ist, da an den Kopfseiten kein
ausreichender Platz für den erforderlichen hindernisfreien Raum mehr gegeben ist.
Vorlage FB 52/0046/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

Seite: 5/6

Die Kosten für die Erneuerung der Zuschauerbarrieren werden auf ca. 50.000 € geschätzt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-5 Sachkonto
78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zur Verfügung. Die
Durchführung der Maßnahme soll im Sommer 2022 erfolgen.

Vorlage FB 52/0046/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.11.2021

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