Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 52/0022/WP18
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
08.03.2021
Einrichtung eines Schulsportfonds
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
25.03.2021
Sportausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die seitens der Verwaltung geplante Einrichtung eines Schulsportfonds in
Zusammenarbeit mit dem „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region
Aachen“ zur Kenntnis.
Vorlage FB 52/0022/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.03.2021
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekoste
Folgekost
n (alt)
en (neu)
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
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Ausdruck vom: 09.03.2021
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x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O
vollständig
O
überwiegend (50% - 99%)
O
teilweise (1% - 49 %)
O
x
nicht
nicht bekannt
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Ausdruck vom: 09.03.2021
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Erläuterungen:
Der Verein „Nele und Hanns Bittmann e.V., Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“
unterstützt die Stadt Aachen bereits seit einigen Jahren mit einem Schulbuchfonds, um bedürftige
Familien bei der Beschaffung von Schulbüchern durch die Übernahme des Eigenanteils zu fördern.
Die Einrichtung dieses Fonds wurde im Schulausschuss am 18.10.2007 beschlossen.
Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder
ideelle Hilfe zukommen zu lassen.
Zukünftig möchte der Verein darüber hinaus Kindern in Notsituationen die Teilnahme am Schulsport,
die Aufnahme in Sportvereinen oder eine Teilnahme an offenen Sportangeboten ermöglichen. Dafür
möchte der Verein, ähnlich wie beim Schulbuchfonds, einen Schulsportfonds einrichten. Durch die
Einrichtung eines solchen Fonds soll insbesondere Familien geholfen werden, die Leistungen nach
dem SGB II oder SGB XII beziehen oder auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Probleme haben,
die notwendige Sportausstattung für den Sportunterricht zu beschaffen oder die Teilnahme an offenen
Sportangeboten zu finanzieren.
Da der Verein die notwendige Abwicklung, d.h. die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie
die Bewirtschaftung der Mittel nicht selbst leisten möchte, wurde vereinbart, dass der Verein der
Sportverwaltung die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt und diese die Bewirtschaftung übernimmt.
Die Abwicklung kann über die Sportverwaltung erfolgen, indem die Schulen die Antragsvoraussetzungen prüfen und die Mittel im Bedarfsfall bei der Sportverwaltung abrufen. Anschließend
überweist die Schule den betreffenden Eltern die Zuschüsse. Den in Frage kommenden
Antragstellern/ Antragstellerinnen wird somit der Gang „aufs Amt“ für die erforderliche Offenlegung
ihrer Einkommenssituation und Bedürftigkeit erspart und ein niedrigschwelliger Zugang zu dieser
Unterstützung kann ermöglicht werden.
Bei einer bereits erfolgten Abfrage bzgl. des Interesses am Schulsportfonds seitens der Schulen und
der Bereitschaft, dieses Projekt zu unterstützen, erfolgten bereits überwiegend positive
Rückmeldungen.
Zwischen der Sportverwaltung und dem Verein wurden für das Verfahren die als Anlage beigefügten
Regularien vereinbart.
Anlage:
Regularien zur Bewirtschaftung des Schulsportfonds des Vereins „Nele und Hanns Bittmann e.V.,
Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“ durch die Sportverwaltung
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