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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0089/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

19.05.2021
FB 45/220.010

Zuschussgewährung Kita Schleswigstraße 3
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
09.06.2021
15.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kinder- und Jugendausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss
1. die Gewährung eines zweckgebundenen freiwilligen Zuschusses an den Träger (pro futura) in
Höhe von 164.672 € zu den Investitionskosten für die Erweiterung der Kita Schleswigstraße
im Jahr 2022.
2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsplanung 2022ff.
haushaltsneutral zu verlagern.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beschließt
1. die Gewährung eines zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an den Träger (pro futura) in
Höhe von 164.672 € zu den Investitionskosten für die Erweiterung der Kita Schleswigstraße
im Jahr 2022.
2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Mittel für die Haushaltsplanung 2022ff.
haushaltsneutral zu verlagern.

Vorlage FB 45/0089/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x
5-060101-900-00300-300-4; 78180000

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

613.600

613.600

2.156.000

2.320.672

0

0

Ergebnis

-613.600

-613.600

-2.156.600

-2.320.672

0

0

+ Verbesserung /

0

-164.672

Deckung ist gegeben

Deckung aus 5-060101-900-

- Verschlechterung

00100-991-5, SK 78650000*

1) 1-060101-900-5, SK 53180010

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

1)784.800

784.800

3.037.300

3.062.000,80

0

0

0

0

0

0

0

0

-784.800

-784.800

-3.037.300

-3.062.000,80

0

0

0

-24.700,80

Deckung ist gegeben

Deckung aus 4-060101-9814; SK 52410000*

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Die Mittel werden im Rahmen der Mittelfrist-Finanzplanung 2022ff. haushaltsneutral verlagert.

Vorlage FB 45/0089/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0089/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der gemeinnützige Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder GmbH pro futura betreibt
derzeit u.a. die viergruppige Kita Schleswigstraße 3 (St. Fronleichnam) mit den nach dem Gesetz zur
frühen

Bildung

und

Förderung

von

Kindern

(Kinderbildungsgesetz-

KiBiz)

geförderten

Gruppenstrukturen 3x GF I und 1x GF III.
Aufgrund der im Jahr 2018 frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3
beabsichtigt pro futura die Herrichtung dieser Räumlichkeiten zwecks Erweiterung der Kita von vier
auf insgesamt sechs Kita-Gruppen im Kita-Jahr 2022/2023. Durch die zwei neuen KiBiz geförderten
Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II können voraussichtlich 16 neue U3- und 14
neue ü3-Plätze geschaffen werden.
Mit Vorlage vom 11.09.2018 (FB 45/0484/WP17) wurde bereits die Übernahme des Trägeranteils
sowie die Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 110.328 Euro zu den
anfallenden Investitionskosten durch die Stadt Aachen bewilligt.
Aufgrund fehlender Auslagerungsmöglichkeit für die Kita konnte der Erweiterungsbau bislang noch
nicht begonnen werden. Aus diesem Grund wurde von Seiten des Trägers ein Konzept entwickelt, den
Umbau im laufenden Betrieb umzusetzen, ohne eine Gefährdung der Kinder oder Störung des
Betriebes der Kita. Eine Auslagerung und ggf. ein Shuttle der Kinder kann somit vermieden werden.
Im Zuge der Umbauarbeiten können im Kindergartenjahr 2022/2023 zunächst keine neuen Kinder
aufgenommen werden. Voraussichtlich Anfang 2023 könnte die sechsgruppige Kita den Betrieb aller
Gruppen aufnehmen. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungsphase in Verbindung mit der
Entwicklung der Baupreise sowie der geänderten Landesbauordnung ist die Summe der benötigten
Mittel um ca. 175.000 Euro gestiegen.
1.1. Antrag pro futura
Mit Schreiben vom 27.05.2021 beantragt pro futura die Gewährung eines weiteren freiwilligen
Zuschusses in Höhe von 164.672,00 Euro zu den anfallenden Investitionskosten für das geplante
Erweiterungsvorhaben durch die Stadt Aachen.
Der Antragsteller fasst die Finanzierung wie folgt zusammen:
Baukosten (Mitte Bauzeit September 2022):

1.185.000,00 Euro

Zuschuss Land:

810.000,00 Euro

Eigenleistung pro futura:

100.000,00 Euro

Übernahme Eigenleistung Stadt Aachen:

110.328,00 Euro

Finanzierungslücke:

164.672,00 Euro

Bei der hier dargestellten Finanzierungslücke handelt es sich um den Betrag, den pro futura jetzt
zusätzlich bei der Stadt Aachen beantragt.

Vorlage FB 45/0089/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 4/5

1.2. Situation in Sozialraum 3
Die Kita Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der sich aktuell als
Sozialraum mit einem der größten Ausbaubedarfe sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich auszeichnet:
Für das Kita-Jahr 2021/ 2022 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 39,74 % für
Kinder unter drei Jahren und von 77,82 % für Kinder über drei Jahren. Hierin berücksichtigt sind
bereits die beiden geplanten zusätzlichen Kita-Gruppen in der Schleswigstraße 3. Um einem Absinken
der Versorgungsquoten entgegen zu wirken, wird die Realisierung der beiden Gruppen dringend
befürwortet.
2. Finanzierung
In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Gewährung von Zuschüssen an freie Träger in
2022 bei 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 Mittel in Höhe von 172.600 € eingeplant, welche
jedoch bereits vollständig für andere Maßnahmen verplant sind. Daher sind die Mittel im Rahmen der
Haushaltsanmeldung 2022ff neu anzumelden. Deckung hierfür erfolgt aus 5-060101-900-00100-991-5
"Um- und Anbauten städt Kitas U3", SK 78650000.
Die Gewährung des Baukostenzuschusses ist mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 20 Jahren zu
versehen. Aufgrund der Neuanmeldung der Mittel sind bislang keine konsumtiven Folgekosten hierfür
hinterlegt. Die Folgekosten belaufen sich je Kita-Jahr auf einen Betrag in Höhe von rund 8.234 Euro.
Die konsumtiven Folgekosten werden gedeckt aus 4-060101-981-4, SK 52410000.
Insoweit die zunächst auf 1.185.000 € geschätzten Investitionskosten geringer ausfallen sollten, ist
der entsprechende Differenzbetrag von pro futura an die Stadt Aachen zurückzuzahlen.
3. Vorschlag der Verwaltung
Hinsichtlich der Versorgungssituation in Sozialraum 3 wird auf die vorstehenden Ausführungen
verwiesen. Die Finanzierung und somit Umsetzung der von pro futura angedachten Maßnahme ist
allerdings nur dann möglich, wenn ein weiterer Baukostenzuschuss seitens der Stadt Aachen in Höhe
von 164.672 € gewährt wird. Der Träger versichert glaubhaft, dass ihm ein höherer Eigenanteil nicht
möglich ist. Darüber hinaus wird durch den Umbau im laufenden Betrieb die Notwendigkeit einer
Auslagerung und damit verbundenen Shuttle-Maßnahmen, welche beide ebenfalls aus städtischen
Mitteln gefördert werden müssten, abgewendet.
Hiervon ausgehend schlägt die Verwaltung vor, pro futura für die angedachte Erweiterungsmaßnahme
einen einmaligen Baukostenzuschuss in beantragter Höhe von 164.672 € zu gewähren.

Anlagen:
-

Antrag pro Futura vom 27.05.2021

-

Vorlage vom 11.09.2018

Vorlage FB 45/0089/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.06.2021

Seite: 5/5

Geschäftsführer Heinz Zohren

Stadt Aachen
FB 45
Herr Brötz
52058 Aachen

Lukasstraße 12
52070 Aachen
Telefon 0241/99 000 96-11
Fax
0241/99 000 96-20
pro-futura.zohren@bistum-aachen.de
www.pro-futura-aachen.de
Aachen, 27. Mai 2021

Erweiterung St. Fronleichnam, Schleswigstraße
Umbau im laufenden Betrieb
Bezuschussung der Mehrkosten

Guten Tag Herr Brötz,
pro futura möchte weiter am Plan festhalten, die Kita St. Fronleichnam von vier auf sechs Gruppen
auszubauen.

1. Planungsstand und Entwicklung seit Anfang 2018
Die Gruppenformen aktuell sind:
Gruppenform

I
2- 6 Jahre

II
0,3 -3 Jahre

III
3-6 Jahre

Gesamt

Anzahl

3

0

1

4

Kinder

60

0

20

80

Gruppenform

I
2- 6 Jahre

II
0,3 -3 Jahre

III
3-6 Jahre

Gesamt

Anzahl

4

1

1

6

Kinder

80

10

20

110

Geplant sind :

Leider kommen wir nicht so richtig von Stelle. Ich möchte zunächst die Schritte,seit der
pro futura
Gemeinnütziger Träger kath. Tageseinrichtungen f.
Kinder i. d. Regionen AC-Land und AC-Stadt GmbH

Sitz der Gesellschaft Aachen
Amtsgericht Aachen – HRB 16862
IBAN DE76 3706 0193 1022 3300 60

Vorsitzende Aufsichtsrat
Geschäftsführer

Sigrid Foerster-Ihm
Heinz Zohren

Antragstellung im Februar 2018 aufzeigen:
•
•
•
•
•

•

Der Förderantrag wurde von pro futura bzw. der Stadt im Februar 2018 beim LVR gestellt.
Den Zuwendungsbescheid erhielten wir 18 Monate später im September 2019.
Im Dezember 2019 erhielt der Architekt, der Vermesser und der Sachverständige für Brandschutz
den Auftrag zur Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Der Bauantrag wurde im Juni 2020 gestellt.

Die Baugenehmigung wurde im Oktober 2020 erteilt.
Seit Februar 2019 sind wir gemeinsam mit dem FB 45 auf der Suche nach einer
Auslagerungskita.

2. Auslagerungskita bzw. Umbau im laufenden Betrieb
Aktuell hindert uns die fehlende Auslagerungsmöglichkeit für die Kita mit dem Erweiterungsbau zu
beginnen. Gemeinsam mit dem FB 45, der AWO und Caritas-Lebenswelten haben wir nach
Auslagerungsmöglichkeiten für die Kita gesucht. Bislang leider erfolglos.
Um weiter zu kommen, hat der Architekt ein Konzept entwickelt, den Umbau im laufenden Betrieb
umzusetzen. Der Plan und die Idee dazu sind skizziert; ich füge es der Anlage bei. Ich habe das
Konzept mit der Verbundleitung und der Standortleitung besprochen. Es wird nicht ohne
Einschränkungen gehen, aber es ist möglich, den Umbau im laufenden Betrieb anzugehen.
Ich habe die Planung dem LVR vorgestellt, der unter Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen:
1. Vorlage eines Brandschutzgutachtens für die Baumaßnahmen und den damit verbundenen
Änderungen in der Raumnutzung,
2. Vorlage eines Arbeitsschutzgutachtens für die Zeit der Baumaßnahmen,
3. Vorlage einer Stellungnahme/Unbedenklichkeitserklärung der UK NRW für die Zeit der
Baumaßnahmen und
4. einer kurze Stellungnahme des Spitzenverbandes
einen Betrieb auch im Umbau genehmigen würde.
Wir werden frühzeitig mit einem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zusammenarbeiten , um
die Sicherheitsaspekte der Kinder und der Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Der Umbau im
laufenden Betrieb bedarf einer langen Vorlaufzeit, weil die Firmen, frühzeitig unter Vertrag
genommen müssen, mit einem fest zugesagten Ausführungszeitraum. Dafür brauchen wir
verlässliche und gute Firmen. Wir brauchen für die Realisierung des Plans die Schließzeiten der Kita
im Sommer 2022. In der Schließzeit müssen notwendige Abrissarbeiten, Durchbrüche, etc.
durchgeführt werden. Baubeginn muss im März oder April 2022 sein.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Planung auch nur dann funktioniert, wenn wir im
Kindergartenjahr 2022/2023 zunächst keine neuen Kinder aufnehmen, weil nicht alle Räume zur
Verfügung stehen werden. Die Kita wird dann zwischenzeitlich nur dreigruppig sein; nach den
derzeitigen Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr, werden 19 Kinder 2021/2022 in die
Grundschule wechseln, die wir dann nicht nahtlos besetzen werden. Voraussichtlich Anfang des
Jahres 2023 können dann die neuen Kinder aufgenommen werden und wir dann sechsgruppig
starten.

pro futura
Gemeinnütziger Träger kath. Tageseinrichtungen f.
Kinder i. d. Regionen AC-Land und AC-Stadt GmbH

Sitz der Gesellschaft Aachen
Amtsgericht Aachen – HRB 16862
IBAN DE76 3706 0193 1022 3300 60

Vorsitzende Aufsichtsrat
Geschäftsführer

Sigrid Foerster-Ihm
Heinz Zohren

3. Finanzierung
Die Baukosten sind seit der Antragstellung im Februar 2018 stetig und stark gestiegen. Bei
Antragstellung sind wir aufgrund der Kostenschätzung von 1.010.330,00€ ausgegangen. Die
Kostenschätzung wurde durch die spätere Kostenberechnung des Architekten bestätigt. Jedoch
erhöhten sich aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungsphase in Verbindung mit der
Entwicklung der Baupreise die Projektkosten um rd. 165.000,- €, berechnet für eine neue "Mitte
Bauzeit" = September 2022. Auch die Berücksichtigung der 2020 geänderten Landesbauordnung
mit zusätzlichen Anforderungen verursachte - wenn auch in überschaubarem Rahmen - weitere
Kosten. Ein Diagramm des Architekten, das diese Zusammenhänge darstellt, füge ich bei.
Da die Zuschüsse konstant geblieben sind, würde sich für pro futura eine höhere Eigenleistung
ergeben. In unserem Antrag vom 27.2.2018 auf Übernahme von Trägeranteilen zu den
Betriebskosten und Übernahme von Investitionskosten hatten wir dargelegt, dass wir bereit und in
der Lage sind 10% der Fördersumme als Eigenleistung zu tragen. Ich möchte unsere Eigenleistung
inflationsbedingt auf 100.000€ anpassen.
Ich beantrage hiermit die Übernahme weiterer Investitionskosten. Insgesamt sollten nach meiner
Berechnung 275.000€ für die Investition, neben den Zuschüssen aus dem Ausbauprogramm in
Höhe von 810.000€, übernommen werden.

Zusammenfassung der Finanzierung:
Kostenschätzung Februar 2018

Baukosten (Mitte Bauzeit September 2022)
Zuschuss Land
Eigenleistung pro futura
Übernahme Eigenleistung Stadt Aachen
Finanzierungslücke

1.013.328,00 €

1.185.000,00 €
810.000,00 €
100.000,00 €
110.328,00 €
164.672,00 €

4. Antragstellung
Ich beantrage hiermit die Übernahme der Finanzierungslücke in Höhe von 164.672,00€ über der
bereits bewilligten Eigenleistung aus städtischen Mitteln.
Ich bitte bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass bei der dargelegten Planung keine Kosten für
einen Shuttle-Service und keine Kosten für eine Auslagerungskita entstehen. Die Kosten für einen
Shuttle-Service können wir nicht abschätzen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Kosten besser
abschätzen können, weil der FB 45 schon mehrfach Fahrdienste organisieren musste.
pro futura wird, um die päd. Fachkräfte in der Bauphase zu entlasten, eine Art Umbauhelfer*in
einstellen. Diese Hilfe kann z.B. Möbel von einem Raum in den anderen tragen, wenn Räume der
Bauphase anders genutzt werden müssen, den Handwerkern Strom einschalten, Zugang zu
Räumen gewähren, sauber machen, etc. Diese Dinge, die in einem Umbau im laufenden Betrieb
immer anfallen werden, sollen die päd. Kräfte nicht belasten.

pro futura
Gemeinnütziger Träger kath. Tageseinrichtungen f.
Kinder i. d. Regionen AC-Land und AC-Stadt GmbH

Sitz der Gesellschaft Aachen
Amtsgericht Aachen – HRB 16862
IBAN DE76 3706 0193 1022 3300 60

Vorsitzende Aufsichtsrat
Geschäftsführer

Sigrid Foerster-Ihm
Heinz Zohren

Ich stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Heinz Zohren - Geschäftsführung

pro futura
Gemeinnütziger Träger kath. Tageseinrichtungen f.
Kinder i. d. Regionen AC-Land und AC-Stadt GmbH

Sitz der Gesellschaft Aachen
Amtsgericht Aachen – HRB 16862
IBAN DE76 3706 0193 1022 3300 60

Vorsitzende Aufsichtsrat
Geschäftsführer

Sigrid Foerster-Ihm
Heinz Zohren

Der Oberbürgermeister

Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
FB 45/200
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/100
FB 20/ Dez. II

(wird vom System ausgefüllt)
öffentlich
ggfls. Aktenzeichen«VOAKZ»
26.04.2021
FB 45/223; Frau Biller

Trägeranteilübernahme und Zuschussgewährung KiTa
Schleswigstraße 3
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

29.08.2018
11.09.2018

Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kinder- und Jugendausschuss

Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss

1. die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu schaffenden
KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa Schleswigstraße 3
ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der
Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung) zu
beschließen.

2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

3. die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von
fünf Jahren mit dem Träger (pro futura) zu beauftragen.

4. die Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschusses an den Träger (pro
futura) in Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.

Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der
Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 1/10

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und

1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu
schaffenden KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa
Schleswigstraße 3 ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen
Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher
Indexierung).

2. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

3. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer
Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (pro futura).

4. gewährt dem Träger (pro futura) einen einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss in
Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.

Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der
Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.

In Vertretung

Susanne Schwier
Beigeordnete

Mitzeichnung
FB 45/200
FB 45/100
FB 45/000
FB 20/ Dez. II

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 2/10

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

X

Einmaliger freiwilliger Zuschuss zu den Investitionskosten
5-060101-900-00300-300-4; 78180000

1)

investive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Gesamt-

Gesamt-

Auswirkungen

2018

Ansatz 2018

2019 ff.

Ansatz 2019 ff.

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

1)

0

300.800

1.790.600

1.865.328

0

0

(+ 12.680 aus VJ)

(+ 12.680 aus VJ)

0

0

0

0

0

0

300.800

Auszahlungen
Ergebnis
+ Verbesserung /

0

-Verschlechterung

0

- 74.728

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben bei
5-060101-900-00100-991-4;
78650000

Folgekosten einmaliger freiwilliger Zuschuss zu den Investitionskosten
1-060101-900-5; 53180010

2)

Übernahme des Trägeranteils
4-060101-901-9; 53180000

3)

konsumtive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

Auswirkungen

2018

Ansatz 2018

2019 ff.

Ertrag

Ansatz 2019 ff.

(alt)

0

0

0

0

501.000

2)

501.000

2.916.300

2.927.509

40.557.800

3)

134.146.100
0

134.254.252
0

0

0

Personal/Sachaufwand

fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten

Abschreibungen

0

40.557.800
0

Ergebnis

0

0

+ Verbesserung /
-Verschlechterung

0

- 119.360

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben bei

(neu)
0

0

0

63.519

0

0

0

0

4-060101-941-2; 53180000

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 3/10

Erläuterungen:

1. Ausgangslage
Der gemeinnützige Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder GmbH pro futura betreibt derzeit
u.a. die viergruppige KiTa Schleswigstraße 3 (St. Fronleichnam) mit den nach KiBiz geförderten
Gruppenstrukturen 3x GF I und 1x GF III.

Aufgrund der zum 01.01.2018 frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3
beabsichtigt pro futura die Herrichtung dieser Räumlichkeiten zwecks Erweiterung der KiTa von vier auf
insgesamt sechs KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020. Durch die zwei neuen KiBiz geförderten
Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II können voraussichtlich 16 neue U3- und 14
neue ü3-Plätze geschaffen werden.

Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und den
Diözesancaritasverbände (DiCV) konnte Einvernehmen dahingehend festgestellt, dass die bereits
vorhandenen und zum 01.01.2018 freigewordenen Räumlichkeiten grundsätzlich ausreichend sind, um
das erforderliche Raumprogramm für die beabsichtigte Erweiterung der KiTa sicherzustellen.
Zudem weist das vorhandene Außengelände der KiTa die erforderliche Größe für sechs Gruppen auf und
bietet den Kindern eine geeignete Spielmöglichkeit.
Die ersten konzeptionellen Überlegungen von pro futura wurden als realistisch angesehen.

Das Bürgerzentrum St. Fronleichnam, welches von der Erweiterung der KiTa räumlich betroffen wäre,
wurde in der Vergangenheit modernisiert und im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms Aachen Ostviertel seitens der Bezirksregierung Köln mit Zuwendungsbescheid vom 07.07.2004 gefördert. Diese
Förderung unterliegt einer Zweckbindung von 20 Jahren, in der die Begegnungsstätte für jedermann frei
zugänglich sein und genutzt werden können muss.
Derzeit wird seitens der Bezirksregierung Köln geprüft, ob die noch laufende Zweckbindung für die
seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam geändert werden kann.

1.1. Antrag von pro futura
Pro futura hat mit Schreiben vom 09.04.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % des
Einrichtungsbudgets für die zwei neuen KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch die Stadt Aachen
beantragt.

Die wöchentlichen Stundenumfänge der neu zu schaffenden Gruppenformen stehen derzeit noch nicht
fest, sodass für die Berechnung des Trägeranteils jeweils die maximalen Stundenumfänge, d.h. 45
Stunden, zugrunde gelegt werden. Der Trägeranteil für die neuen KiTa-Gruppen mit den
Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in Höhe von 12 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem KiTaJahr 2019/ 2020 somit maximal 44.247,27 € pro Kindergartenjahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

Die Kosten für die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten belaufen sich einer ersten
Kostenschätzung des planenden Architekten zufolge auf 1.010.328 €.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 4/10

In dem v.g. Schreiben wurde seitens pro futura glaubhaft dargelegt, dass die Erweiterung der KiTa sowie
deren Betreibung mit zwei zusätzlichen KiTa-Gruppen nur aus eigenen Mitteln nicht realisierbar ist.
Vielmehr ist die Finanzierung der angedachten Maßnahme nur möglich, wenn diese im Sinne des
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ als Neubau eingestuft wird, die beantragten Fördermittel
in Höhe von insgesamt 810.000 € tatsächlich gewährt werden und die Stadt Aachen darüber hinaus
einen kommunalen Investitionszuschuss gewährt. Pro futura selbst wäre in der Lage, den im Rahmen der
Fördermittelgewährung zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 10 %, d.h. 90.000 €, einzubringen.
Darüber hinausgehende Eigenleistungen sind pro futura nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund wurde mit Schreiben vom 09.04.2018 ebenfalls die Gewährung eines
einmaligen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 110.328 € (= 1.010.328 € abzgl. 810.000 € abzgl.
90.000 €) zu den anfallenden Investitionskosten für das geplante Erweiterungsvorhaben durch die Stadt
Aachen beantragt.

1.2. Situation in Sozialraum 3
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der sich als Sozialraum mit
dem größten Ausbaubedarf sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich auszeichnet: Für das KiTa-Jahr
2018/ 2019 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 40,21 % für Kinder unter drei
Jahren und von 72,53 % für Kinder über drei Jahren. Folglich besteht sowohl im U3- als auch im ü3Bereich die dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für beide Altersklassen.

Zurzeit sind in Sozialraum 3 keine Ausbaumaßnahmen geplant, da der Verwaltung aktuell keine
Projektangebote vorliegen und sich die Suche nach entsprechend passenden Grundstücksflächen und
Immobilien extrem schwierig gestaltet. Es wurde lediglich für die von Seiten des Fachbereichs
Stadtentwicklung und Vekehrsanlagen (FB 61) beabsichtigte Flächenentwicklung des
Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und Adalbertsteinweg der Bedarf
für die Berücksichtigung einer KiTa angemeldet.

Durch die niedrigen Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich wird seitens der
Verwaltung dringender Handlungsbedarf gesehen, sodass mögliche Investorenprojekte, die
Berücksichtigung einer KiTa in einem geplanten Bauvorhaben, aber auch mögliche
Erweiterungsmaßnahmen wie das der KiTa Schleswigstraße 3 mit hoher Priorität zu prüfen und
möglichst zu realisieren sind.

Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x
GF II zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 entstehen voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze, sodass
entsprechend auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3- und ü3- Bereich reagiert werden kann. So
würde sich bei Realisierung des Ausbauvorhabens von pro futura im Sozialraum 3 eine
Versorgungsquote von 42,71 % für Kinder unter drei Jahren und von 74,62 % für Kinder über drei
Jahren ergeben.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 5/10

2. Bewertung des Antrags von pro futura
Der Antrag von pro futura ist vor dem Hintergrund der vom Kinder- und Jugendausschuss (KJA) in
seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnis genommenen Kriterien zu Anträgen auf
Trägeranteilübernahmen und zu einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger (FB 45/0152/WP17) zu
prüfen.

2.1. Übernahme des Trägeranteils
2.1.1.

Kriterien

Für die Übernahme des Trägeranteils der zwei neuen KiBiz geförderten KiTa-Gruppen wurden im
Rahmen der v.g. Vorlage die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:

a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen gekoppelt.

b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen U3Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die
Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.

c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze
geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3-Plätze
grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da ohne die
Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine
ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.

d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den
Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45
übernommen, wenn der Träger
-

mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,

-

bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach
festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und

-

2.1.2.

Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.

Bewertung

Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:

a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die Schaffung zwei zusätzlicher KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x
GF II zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 entstehen voraussichtlich 16 neue U3-Plätze.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 6/10

b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Pro futura hat mit Schreiben vom 09.04.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von
12 % des Einrichtungsbudgets für die zwei neuen KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020
durch die Stadt Aachen beantragt.

Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der für das KiTaJahr 2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 40,21 % für Kinder unter drei Jahren
verzeichnet.

c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Die im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung der 16 neuen U3-Plätze entstehenden 14
ü3-Plätze sind mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig, da Kinder die KiTa sonst mit drei
Jahren verlassen müssten, da keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden
könnte.

d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die zuvor aufgelisteten Rahmenbedingungen wären Bestandteil des mit pro futura
abzuschließenden Sondervertrags.

Im Ergebnis sind unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei, aber auch über
drei Jahren im Sozialraum 3 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen
Kriterien mindestens 50 % des Trägeranteils der beiden neuen KiTa-Gruppen ab dem KiTa-Jahr 2019/
2020 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.

2.2. Investiver kommunaler Zuschuss
2.2.1.

Kriterien

Der Betreuungsplatzausbau im Bestand ist an Grenzen gestoßen. Vor dem Hintergrund, dass es in den
Sozialräumen mit Ausbaubedarf in den städtischen Einrichtungen kaum noch Möglichkeiten zur
Schaffung von weiteren U3-Plätzen gibt, besteht der Bedarf, dass die freien Träger den U3-Ausbau
unterstützen und mit vorantreiben.

Sofern sich der Träger nicht in der Lage sieht, die Finanzierung für eine erforderliche bauliche
Maßnahme zur Schaffung von U3-Plätzen sicherzustellen, sollen gemäß der v.g. Vorlage bei
entsprechender Antragsstellung auf Gewährung eines einmaligen Baukostenzuschusses die
nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt werden:

a. Versorgungsquote im Sozialraum
Einmalige Baukostenzuschüsse sollen dann übernommen werden, wenn die Einrichtung in
einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht
erreicht ist.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 7/10

b. bEigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten
Baukostenzuschüsse werden nur in den Fällen gewährt, in denen der Träger mindestens 20 %
der entstehenden Gesamtkosten der Maßnahme selbst trägt. Bei der Eigenleistung muss es
sich um eine reale Geldleistung des Trägers handeln.
Darüber hinaus hat der Träger zu prüfen, ob er Fördermittel zum U3-Ausbau beantragen kann,
um darüber einen weiteren Teil der Baukosten zu decken. Diese können nicht auf die 20 %
Eigenanteil angerechnet werden.

c. Rahmenbedingungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen
Sofern ein Träger die Gewährung von Baukostenzuschüssen in Anspruch nehmen möchte, hat
er die unter 2.1.1. d. genannten Rahmenbedingungen zu erfüllen.

2.2.2.

Bewertung

Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:

a. Versorgungsquote im Sozialraum
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt wie zuvor erläutert im Sozialraum 3, der für das KiTa-Jahr
2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 40,21 % für Kinder unter drei Jahren
verzeichnet.

b. Eigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten
Die Kosten für die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten belaufen sich einer ersten
Kostenschätzung des planenden Architekten zufolge auf 1.010.328 €. Der von pro futura zu
erbringende Eigenanteil müsste demnach 202.065,60 € betragen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ wurden
Fördermittel in Höhe von 810.000 € beantragt, was der möglichen Höchstfördersumme für das
besagte Erweiterungsvorhaben entspricht. Von pro futura selbst wäre bei Bewilligung der
beantragten Fördermittel ein Eigenanteil in Höhe von 90.000 € zu erbringen.
Wie pro futura im Rahmen der Antragstellung dargelegt hat, stehen über diesen Eigenanteil
hinausgehende Eigenmittel nicht zur Verfügung.

c. Rahmenbedingungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen
Die Gewährung von Baukostenzuschüssen soll wie zuvor erläutert grundsätzlich an
verschiedene Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des mit pro futura
abzuschließenden Sondervertrags wären.

Im Ergebnis ist unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei, aber auch über
drei Jahren im Sozialraum 3 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen
Kriterien ein einmaliger Baukostenzuschuss zu gewähren, insoweit pro futura einen Eigenanteil in Höhe
von 202.065,60 € tragen würde.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 8/10

3. Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung nachfolgendes:

3.1. Trägeranteilübernahme
Wie unter 1.2. aufgeführt besteht in Sozialraum 3 aufgrund der niedrigen Versorgungsquoten
erheblicher Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen sowohl im U3- als auch im ü3- Bereich. Trotz der
jahrelangen Bemühungen Betreuungsplätze in diesem Sozialraum weiter auszubauen, gestaltet sich die
Suche nach entsprechend passenden Grundstücksflächen und Immobilien extrem schwierig;
Projektangebote liegen ebenfalls nicht vor. Folglich ist der FB 45 insbesondere in Sozialraum 3 auf die
weitere Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder und die diesbezügliche Mitwirkung der freien
Träger in der Stadt Aachen angewiesen.
Vor diesem Hintergrund und den Gesprächen mit dem Träger pro futura empfiehlt die Verwaltung die
laufenden Übernahmen des vollen Trägeranteils (12 %) an den Kindpauschalen für die beiden neuen
KiTa-Gruppen als freiwillige Leistung der Stadt Aachen.

3.2. Investiver kommunaler Zuschuss
Hinsichtlich der Versorgungssituation in Sozialraum 3 wird auf die vorstehenden Ausführungen
verwiesen. Die Finanzierung und somit Umsetzung der von pro futura angedachten Maßnahme ist
allerdings nur dann möglich, wenn die avisierten Fördermittel in Höhe von insgesamt 810.000 €
tatsächlich bewilligt und gleichzeitig ein einmaliger Baukostenzuschuss seitens der Stadt Aachen in Höhe
von 110.328 € gewährt wird. Der Träger versichert glaubhaft, dass ihm ein höherer Eigenanteil nicht
möglich ist.

Hiervon ausgehend schlägt die Verwaltung vor, im vorliegenden Fall von den im Rahmen der Vorlage
vom 01.12.2015 festgelegten Kriterien hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Eigenleistung
abzuweichen, der Einzelsituation des Trägers Rechnung zu tragen und pro futura zur Realisierung der
angedachten Erweiterungsmaßnahme einen einmaligen Baukostenzuschuss in beantragter Höhe von
110.328 € zu gewähren.

Die v.g. Empfehlungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich
der Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.

4. Finanzierung
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % des Budgets für die beiden neuen KiTaGruppen (maximal 44.247,27 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 stehen in
der mittelfristigen Finanzplanung keine ausreichenden Mittel bei 4-060101-901-9; 53180000 zur
Verfügung. Ausreichende Mittel stehen allerdings bei 4-060101-941-2; 53180000 zur Verfügung.

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

Seite: 9/10

In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen für die Gewährung eines einmaligen
Baukostenzuschusses in 2019 bei 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 lediglich Mittel in Höhe von
35.600 € zur Verfügung. Zur Deckung des Differenzbetrags in Höhe von 74.728 € stehen in 2019 bei
5-060101-900-00100-991-4; 78650000 ausreichende Mittel zur Verfügung.

Die Gewährung des Baukostenzuschusses ist mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 20 Jahren zu
versehen. Ausreichende Mittel für die in diesem Zusammenhang entstehenden konsumtiven
Folgekosten stehen bei 1-060101-900-5; 53180010 lediglich anteilig für die Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 35.600 € zur Verfügung. Die konsumtiven Folgekosten für den übrigen
Zuschuss in Höhe von 74.728 € können jedoch über 4-060101-941-2; 53180000 gedeckt werden.

Eine entsprechende Verlagerung der v.g. Finanzmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen
2019 ff.

Damit wäre die Gesamtfinanzierung des Erweiterungsvorhabens bei gleichzeitiger Bewilligung der
avisierten Fördermittel sichergestellt.
Insoweit die zunächst auf 1.010.328 € geschätzten Investitionskosten geringer ausfallen sollten, ist der
entsprechende Differenzbetrag von pro futura an die Stadt Aachen zurückzuzahlen.
Sollten die geschätzten Kosten höher ausfallen und ein Antrag auf Übernahme weiterer Kosten seitens
pro futura gestellt werden, würde dieser dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Anlage
- Antrag von pro futura vom 09.04.2018

Vorlage der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.04.2021

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