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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0157/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

28.05.2021
Dez. III / FB 61/300

Kommunaler Klimaschutz Förderprojekt #AachenMooVe!1:
Umgestaltung des Knotens Bastei zur Verbesserung der Sicherheit
für den Radverkehr (Planungsbeschluss)
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
09.06.2021
17.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Variante „abgesetzte Radverkehrsfurten mit konfliktfreier
Signalisierung“ zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planungen den Planungsbeschluss für die Variante
„abgesetzte Radverkehrsfurten mit konfliktfreier Signalisierung“ und beauftragt die Verwaltung damit,
die Ausführungsplanung der Maßnahme zu erarbeiten.

Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

Seite: 1/13

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-09700-300-1 „Radverkehrsanlagen (KKS)“
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

-360.000

-360.000

-402.800

-402.800

0

0

Auszahlungen

766.500*

766.500

553.500

553.500

0

0

Ergebnis

406.500

406.500

150.700

150.700

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-985-8 „Radverkehrsanlagen (KKS)“
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

39.000**

39.000

41.000

41.000

0

0

39.000

39.000

41.000

41.000

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 400.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 366.500 €
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 19.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 20.000 €

Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

Seite: 2/13

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel
groß

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
x

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
x

nicht
nicht bekannt

Sämtliche Maßnahmen zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs im Rahmen von #AachenMooVe!1
wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, in dem sie zur Reduktion der jährlichen PKWGesamtfahrleistung um 1% beitragen (Reduktion der CO2-Emissionen um ca. 2.500 t CO2 p.a. ab
Projektende). Die in dieser Vorlage dargestellte Maßnahme an der Bastei wird daher nicht isoliert
betrachtet, sondern im Kontext der insgesamt im Projekt vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung
des Fuß- und Radverkehrs.
Während sich in den Sektoren Energie und Wärme die CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2018
reduziert haben, sind diese im Verkehr im selben Zeitraum um 19% gestiegen. Maßnahmen zur
Förderung des Radverkehrs als Treiber der Verkehrswende sollen zu einer nachhaltigen Reduktion
der verkehrsbedingten Emissionen beitragen. Dabei wird im Projekt #AachenMooVe1! ein
Maßnahmenpaket betrachtet, welches auf verschiedene Weise das Fahrradfahren und zu Fuß gehen
in Aachen erleichtern soll – über direkte Rad-Vorrang-Routen, über sichere Radverkehrsanlagen an
Hauptverkehrsstraßen, sichere Querungen und regionale Radwegeverbindungen. Gleichzeitig werden
im Projekt aber auch Premiumfußwege, die Aufenthaltsqualität an einem Stadtteilplatz sowie
Kampagnen zum Fahrradfahren in Aachen gefördert.

Die während der Markierungs- und Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht
ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

Die Maßnahme hat keinen nennenswerten Effekt auf die Klimafolgenanpassung, da nur geringfügig
zusätzliche Flächen versiegelt werden.

Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Erläuterungen:
1. Anlass
Das Klimaschutzprojekt #AachenMooVe! enthält ein Maßnahmenpaket (#AachenMooVe!1) zum
Ausbau von Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, um durch ein verbessertes Angebot auch die Zahl der
Fahrradfahrer*innen in Aachen zu erhöhen und dadurch die verkehrsbedingten CO2-Emissionen
insbesondere im Innenstadtbereich zu reduzieren. Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung eines höheren
Radverkehrsanteils am Modal Split ist die Erhöhung der Radverkehrssicherheit im Hauptstraßennetz.
In diesem Kontext spielen insbesondere große, lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte eine wichtige
Rolle. Durch den in 2019 durch den Rat der Stadt Aachen angenommenen Radentscheid sind die
Anforderungen an die Gestaltung dieser Knoten gestiegen. Diese neuen Standards tragen vor allem
der subjektiv empfundenen Sicherheit von Radfahrenden Rechnung.
Der am Alleenring gelegene Knoten Bastei bindet die Krefelder Straße als Einfallstraße von der
nördlich geführten Autobahn an die Innenstadt an. Im südwestlichen Bereich des Knotens befindet
sich die Monheimsallee, welche in östlicher Richtung in die Ludwigsallee bzw. Saarstraße übergeht.
Südlich des Knotens befindet sich die Sandkaulstraße. Die auf dem Alleenring liegenden Straßen sind
Bestandteil des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes.
Der Knoten Bastei hat für alle Verkehrsteilnehmer*innen (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und MIV)
wichtige Funktionen. Für Fußgänger*innen ist die Bastei sowohl aufgrund des Schulverkehrs, als auch
aufgrund der Anbindung an die Innenstadt von Bedeutung. Auch die Fakultätsgebäude am Ponttor
sind über den Knoten Bastei zu erreichen. Für den Radverkehr hat die Bastei vor dem Hintergrund der
Rad-Vorrang-Route Berensberg eine hohe Bedeutung. Diese Rad-Vorrang-Route führt vom als
Verteilerring fungierenden Grabenring über die Sandkaulstraße und die Bastei weiter über die
Rolandstraße in Richtung Berensberg.
Die sichere Gestaltung der Kreuzung Bastei ist damit für den Radverkehr von hoher Bedeutung.
Im Rahmen von #AachenMooVe!1 werden Maßnahmen zur Umgestaltung des Knotens Bastei sowie
der Sandkaul- und Krefelderstraße zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit an
Hauptverkehrsstraßen gefördert. Die Förderung durch die EU und das Land NRW umfasst 80% der
Kosten im Rahmen des Durchführungszeitraums bis 30.06.2022.
2. Heutige Situation
Der Straßenzug Krefelder Straße / Sandkaulstraße führt radial in das Zentrum der Stadt, das am
Platz „Hotmanspief“ am Grabenring erreicht wird (vgl. Bestandsplan, Anlage 1). Jenseits des
Alleenrings schließt sich die Krefelder Straße/ Rolandstraße an, die für den Radverkehr ab der
Einmündung Soerser Weg über beidseitige Radfahrstreifen verfügt. Im Abschnitt Bastei bis Soerser
Weg sind die Krefelder Straße und die Rolandstraße durch einen raumprägenden baumbestandenen
Mittelstreifen getrennt. Es gibt in beide Fahrtrichtungen zwei durchgängige Fahrstreifen, an denen sich
zum Teil auch Parkstände befinden.
Im Abschnitt der Krefelder Straße bzw. Rolandstraße ist die Weiterführung der bis zum Soerser Weg
bereits vorhandenen Radfahrstreifen vorgesehen. Hierzu bedarf es einer Neuaufteilung des
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Straßenraumes hinsichtlich der Fahrbahnen, der Parkstände und der Seitenräume, wobei der
baumbestandener Mittelstreifen in seiner jetzigen Ausprägung erhalten bleiben soll. Die Vorplanungen
zur Krefelder Straße werden zurzeit erstellt.
Die Führung des Radverkehrs am Knoten Bastei bestimmt die weitere Führung in Richtung Innenstadt
bzw. stadtauswärts, weshalb zunächst der Knoten überplant wurde.
Allgemeine Verkehrssituation
Die letzte Verkehrszählung des Knotens Bastei wurde 2014 durchgeführt. Zwischen 7 und 19 Uhr wird
der Knoten werktags von etwa 41.100 Kfz befahren. Im gleichen Zeitraum wurden circa 500
Radfahrende auf der Fahrbahn gezählt. Radfahrende im Seitenraum wurden bei dieser Zählung nicht
berücksichtigt. Ortsbegehungen haben gezeigt, dass heute viele Radfahrende aufgrund der
Dimension und der Komplexität des Knotens auf die Nebenanlagen ausweichen und die Furten des
Fußverkehrs mitnutzen.
Die wesentlichen Verkehrsbeziehungen verlaufen entlang des Alleenrings, d.h. von der
Monheimsallee in die Ludwigsallee (8.368 Kfz, 134 Räder pro Tag bzw. 907 Kfz und 8 Räder in der
vormittäglichen Spitzenstunde) und von der Saarstraße in die Monheimsallee (7.545 Kfz und 134
Fahrräder pro Tag bzw. 783 und 15 in der nachmittäglichen Spitzenstunde). Darüber hinaus wird auch
der Verkehr aus der Krefelder Straße etwa hälftig auf den Alleenring abgeleitet (4.707 Kfz/29. Räder in
Ludwigsallee). Der aus der Krefelder Straße und Monheimsallee kommende Verkehr wird etwa hälftig
(3.398 Kfz/14 R. in Monheimsallee und 3.850 Kfz/93 R. in Sandkaulstraße) über die Monheimsallee
und Sandkaulstraße weitergeführt.

ÖPNV
Der Straßenabschnitt auf dem Alleenring, Monheimsallee - Ludwigsallee, wird täglich von ca. 120
Linienbussen der Linien 3 und 13 pro Richtung befahren. Darüber hinaus verläuft die Linienführung
der Linie 54 über Monheimsallee - Bastei - Krefelder Straße - Soerser Weg mit rd. 38 Fahrten pro
Richtung und Werktag.
Von Montag bis Freitag verkehren die Linien 3A, 3B, 13A und 13B jeweils in einem 15-Minuten-Takt
und verbinden das Ponttor und Hochschulgebiete mit dem Hansemannplatz, Kaiserplatz und dem
Hauptbahnhof. Täglich sind auf diesem Streckenabschnitt rd. 4.000 Fahrgäste unterwegs.
Die Linie 54 bindet alle 30 Minuten Berensberg und Herzogenrath an die Innenstadt an. Werktäglich
werden ca. 1.000 Fahrgäste mit der Linie (einschließlich Verstärkerfahrten) befördert.
Im Planungsbereich befindet sich die Bushaltestelle Bastei für die stadtauswärtige Fahrtrichtung. Hier
steigen täglich rd. 25 Fahrgäste ein und aus. Eine Gegenhaltestelle ist aufgrund der vorhandenen
nicht allzu großen Haltestellenabstände in dieser Richtung nicht vorhanden. Die Haltestelle weist
bauliche Mängel auf: Die Länge der Haltekante beträgt 13,5 m und reicht somit für die Bedienung mit
Gelenkbussen (18 m) nicht aus. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus dieser Haltestelle muss die
Haltestelle entsprechend verlängert und mit taktilen Leitelementen versehen werden. Diese
Anpassung wird im Zuge des Ausbaus der Radverkehrsanlagen in der Rolandstraße vorgenommen.
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Diese kann erst nach der Fertigstellung der geplanten Regionetzmaßnahme in der Rolandstraße
(Verlegung einer Wassertransportleitung) hergestellt werden.
Radverkehr
Die Radverkehrsinfrastruktur rund um den Knoten weist deutliche Mängel auf. Entlang des Alleenrings
wird der Radverkehr auf Radfahrstreifen geführt, die die Regelbreite von 1,85m unterschreiten. Die
Achse Sandkaulstraße – Krefelder Straße / Rolandstraße verfügt über gar keine Radverkehrsanlagen.
Hier wird der Radverkehr trotz hoher Kfz-Verkehrsbelastung im Mischverkehr geführt.
Im Knoten selbst wird der Radfahrstreifen in Ost-West-Richtung für den Geradeausverkehr
fortgesetzt. Der linksabbiegende Radverkehr erhält jedoch keinerlei markierungstechnische
Unterstützung und biegt gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr ab, wozu allerdings in den Zufahrten
Saarstraße / Monheimsallee und Krefelder Straße mehrere Fahrstreifenwechsel bei dichtem KfzVerkehr notwendig sind. In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Radfahrende dieses Manöver
umgehen, indem sie über die Furten des Fußverkehrs indirekt abbiegen.
Die Einmündung der Achterstraße zweigt in einem stumpfen Winkel und mit einem großen
Kurvenradius von der Sandkaulstraße ab, sodass abbiegende Kfz eine hohe Fahrgeschwindigkeit
ausweisen. Hierdurch kann eine Gefährdung für den Rad- und Fußverkehr entstehen.

Fußverkehr
Der Knoten Bastei liegt in fußläufiger Erreichbarkeit der Innenstadt und dient auch der
Schulwegsicherung. Die Wohngebiete Soers, Krefelder Straße und Rolandstraße sind kinderreich und
werden über diesen Knoten fußläufig an die Innenstadt angebunden. Zudem befinden sich in
unmittelbarer Nähe zum Knoten die Grundschule Am Lousberg, der Kindergarten Bergstraße, das
Gymnasium St. Ursula und die 4. Aachener Gesamtschule, so dass besonders in den Spitzenzeiten
zum Schulbeginn die Fußverkehrsmengen (Kinder alleine, Kinder in Begleitung der Eltern, Kinder mit
Rollern, Kinder mit dem Rad und ggf. begleitende Eltern auf dem Rad) sehr hoch sind.
Die Fußverkehrshauptrichtung ist Krefelder Straße bzw. Rolandstraße in Richtung Sandkaulstraße
und mittags /nachmittags zurück.
Ortstermine haben gezeigt, dass die Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs beim Queren der
Achterstraße – bedingt durch die oben beschriebene Geometrie - regelmäßig vom abbiegenden KfzVerkehr in die Achterstraße nicht beachtet wird.

Baumschutz
Im Mittelbereich des Knotens befindet sich eine Parkanlage mit Grünflächen und Einzelbäumen.
Zwischen der Saarstraße und Achterstraße befinden sich ebenfalls Baumfelder. Die Bäume tragen
wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Straßenraumes bei. Im Zuge der Ausführungsplanung
muss sorgfältig geprüft werden, welche Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen für den
Baumbestand entstehen könnten und wie sie verhindert oder minimiert werden können.
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Denkmalschutz
Der gesamte Promenadenbereich Ludwigsallee / Monheimsallee ist als Denkmal eingetragen. Der
Schwerpunkt liegt allerdings auf dem denkmalgeschützten Kleinpflaster im Bereich der Fußwege und
der zu Grunde liegenden Parkanlage. Für den direkten Kreuzungsbereich besteht kein besonderer
Konflikt mit dem Denkmalschutz.
Regionetzmaßnahmen
Vor einer Baumaßnahme sind obligatorische Infrastrukturmaßnahmen seitens der Netzbetreiber
(Regionetz, Telekommunikation) durchzuführen.
Im unmittelbaren Kreuzungsbereich plant die Regionetz die Verlegung einer Stromleitung über die
Monheimsallee, die sich gut mit der Baumaßnahme koordinieren lässt. Des Weiteren soll in der
Rolandstraße eine Wassertransportleitung verlegt werden, die in Höhe der Elsa-Brändström-Straße
die Krefelder Straße quert. Durch diese Maßnahmen ergibt sich der folgende Zeitplan für mögliche
Maßnahmen rund um die Bastei:
-

Umbau Knoten Bastei (unter Aussparung der Ecke Monheimsallee/Rolandstraße und
stattdessen das Vorsehen einer Übergangslösung) (ab 2022)

-

Umbau Krefelder Straße (ab 2022)

-

Umbau Rolandstraße einschl. Ecke Monheimsallee/Rolandstr. und Umbau Sandkaulstraße
(nach Fertigstellung Regionetzmaßnahme)

3. Planung
Der Umbau des Knotens an der Bastei soll schwerpunktmäßig die subjektive und objektive Sicherheit
des Radverkehrs erheblich verbessern. Hierzu wird eine konsequente bauliche und signaltechnische
Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr angestrebt. Auch der Fußverkehr profitiert von der
signaltechnischen Trennung vom Kfz-Verkehr. Für die Abwägung der Planungselemente gilt
grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden über den Komfort zu
stellen ist.
Variantenbetrachtung
Unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben des Aachener Radentscheids sowie der aktuellen
deutschlandweiten fachlichen Diskussion zu sicheren Kreuzungen wurden für die Umgestaltung des
Knotens zwei Varianten entwickelt, welche für die Bastei in Frage kommen. Beide Varianten stellen im
Vergleich zur heutigen Situation eine deutliche Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr dar,
indem einerseits eine weitgehende bauliche Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr vorgesehen
wird, sowie eine möglichst getrennte Signalisierung für den Rad- und Kfz-Verkehr. Die Varianten
unterscheiden sich jeweils nur im südwestlichen Knotenbereich an der Einmündung
Saarstraße/Sandkaulstraße.

Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Variante 1 – Baulich abgesetzte Furten für den Radverkehr (Anlage 2)
Gestaltung
Variante 1 umfasst ein einheitliches Design mit abgesetzten Radverkehrsfurten im gesamten
Knotenbereich.
Im westlichen und östlichen Bereich des Knotens sollen in Mittellage baulich angelegte Radwege
entstehen. Eine klare Abgrenzung zum Bereich des Fußverkehrs ist vorgesehen. Auf der Ostseite ist
für das Anlegen des Radweges ein Eingriff in die Rasenfläche und der Rondell-Bepflanzung
erforderlich. Sowohl für die Ost- als auch die Westseite gilt, dass der betroffene Bereich selbst nicht
denkmalgeschützt ist. Aufgrund der Lage am Kopf der parkartigen Grünstreifen stellt sich jedoch auf
beiden Seiten eine besondere Situation dar. Im Zuge der Ausführungsplanung ist zu prüfen, wie bei
der Anlage des Radwegs den stadtgestalterischen, denkmalpflegerischen und den Grünbestand
betreffenden Ansprüchen bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Die Führung des Radweges
durch die östliche Grünfläche, wie in den Variante 1 und 2 dargestellt, wird aus Sicht des
Fachbereichs Klima und Umwelt abgelehnt. Eine Angliederung des Radweges an den Kopf dieser
Grünfläche wird für die Ausführungsplanung als zielführend angesehen, um die historische
Grünstruktur stärker zu erhalten. Diese Führung sollte unabhängig der zwei Varianten im Detail
geprüft werden.
Auch in den Ecken des Knotens werden Radfahrende baulich vor dem Kfz-Verkehr geschützt. Das
Rechtsabbiegen des Radverkehrs geschieht unsignalisiert. Das Linksabbiegen erfolgt indirekt. Um
also beispielsweise von der Sandkaulstraße in die Ludwigsallee zu fahren, müssen die zwei Furten
über die Monheimsallee sowie die zwei Furten über die Rolandstraße / Krefelder Straße gequert
werden. Wie eingangs erwähnt, verfahren allerdings viele Radfahrer*innen bereits heute so. Die
Furten sollen an allen Übergängen rot eingefärbt werden.
An den Furten des Fußverkehrs sind jeweils ca. 2,00 m tiefe Schutzinseln als Aufstellbereiche für
Fußgänger*innen geplant. Aufgrund der Anforderungen, Radverkehr in Knotenpunkten baulich
geschützt zu führen, wird das sichere Miteinander des Fuß- und Radverkehrs hier vor neue
Herausforderungen gestellt, da der Fußverkehr den Radweg mehrfach queren muss.
Um die Belange aller Verkehrsteilnehmenden adäquat zu berücksichtigen und diese im Straßenraum
auf den zur Verfügung stehenden Flächen unterzubringen, soll eine adaptierte Form des
Fußgängerüberwegs zur Sicherung des Fußverkehrs auch im Kontext von Lichtsignalanlagen erprobt
werden. Aktuell sind Fußgängerüberwege über Radwege im Kontext von Lichtsignalanlagen
unzulässig.
Die Stadt Aachen strebt an, Pilotstadt zum Thema "Fußgängerüberwege über bauliche
Radverkehrsanlagen" zu werden und hat ein großes Interesse daran, dieses Pilotprojekt an der Bastei
bundesweit erstmalig erproben zu dürfen. Die gewonnenen Erkenntnisse können Strahlkraft auf die
Planungen des Fuß- und Radverkehrs bundesweit haben.
In der nordwestlichen Ecke der Kreuzung wird der Gehweg heute auf zwei unterschiedlichen
Höhenniveaus geführt. Im Rahmen der Ausführungsplanung soll geprüft werden, ob dieser
Niveauunterschied zugunsten von breiteren Rad- und Fußverkehrsanlagen beseitigt werden kann. An
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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den anderen Ecken ist zu prüfen, in welchem Maße die Kurvenradien angepasst werden können, um
dem Rad- und Fußverkehr (unter Berücksichtigung der Anforderungen des fließenden Kfz-Verkehrs)
den größtmöglichen Raum zu geben.
Im Bereich der Achterstraße wird der Kurvenradius für den Kfz-Verkehr durch die vorgesehene
Schutzinsel verkleinert und die Abbiegegeschwindigkeiten dadurch reduziert. Perspektivisch könnte
die Einmündung aufgepflastert werden. Dadurch würde sich neben einem zu erwartenden
zusätzlichen Sicherheitsgewinn auch der Komfort für den Fußverkehr erhöhen. Dies wäre auch im
Rahmen des geplanten Premiumfußwegs wünschenswert. Im Bereich zwischen Achterstraße und
Sandkaulstraße kann voraussichtlich ein neues Baumfeld angelegt werden. Im Zuge der in Zukunft
ebenfalls geplanten Umgestaltung der Sandkaulstraße (Rad-Vorrang-Route / Premiumfußweg)
werden weitere Baumpflanzungen in dieser Straße angestrebt.
Signalisierung
Besonders folgenschwer sind Unfälle zwischen geradeausfahrendem Radverkehr und abbiegenden
Kfz. Vor diesem Hintergrund wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Lösungsansätze
entwickelt (beispielsweise vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr und Radfahrstreifen in
Mittellage). Der aktuelle fachliche Diskurs legt jedoch nahe, dass umfassende Verkehrssicherheit nur
durch eine getrennte Signalisierung von Rad- und Kfz-Verkehr gewährleistet werden kann.
Die Knotenpunktgestaltung nach Radentscheid ist an ein Kreuzungsdesign angelehnt, welches in den
Niederlanden gelegentlich anzutreffen ist.
Um Konflikte zwischen rechts abbiegenden Kfz und Radfahrern auf den baulich getrennten Furten zu
vermeiden, soll der Verkehr folglich an allen Einmündungen konfliktfrei signalisiert werden. Das
bedeutet, dass ein rechtsabbiegendes Kfz nicht gleichzeitig mit dem geradeaus fahrenden Radverkehr
signalisiert wird („Grün erhält“). Dadurch reduziert sich aber in der Regel die Leistungsfähigkeit des
Knotens, da in einem Umlauf weniger Kfz abfließen können; auch die Grünzeiten für den Radverkehrs
sind reduziert! Insgesamt ist bei dieser Form der Signalisierung in der morgendlichen Spitzenstunde
mit einem deutlichen Rückstau auf der Krefelder Straße bis hinter den Soerser Weg
(Margratenstraße) zu rechnen. Zu anderen Tageszeiten besteht dieses Problem voraussichtlich nur in
abgeschwächter Form. Die Signalisierung ist in Anlage 4 grafisch dargestellt.
Insgesamt kann durch Variante 1 die höchste objektive und subjektive Sicherheit für den Radverkehr
erreicht werden.
Variante 2 – Anliegende Furt für den Radverkehr von Saarstraße über die Sandkaulstraße und
baulich abgesetzte Furten für den Radverkehr in allen anderen Quadranten (Anlage 3)
Gestaltung
Die Planung folgt im Grundsatz der Variante 1, mit baulich getrennter Führung des Radverkehrs in
den Bereichen Monheimsallee/Rolandstraße, Krefelder Str./Ludwigsallee und
Sandkaulstraße/Monheimsallee. Analog ergeben sich für diese drei Stellen dieselben Fragestellungen
bezüglich des die Radverkehrsanlage kreuzenden Fußgängers wie in Variante 1.
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Im Unterschied zu Variante 1 wird der Radverkehr an der Einmündung Saarstraße/Sandkaulstraße
auf der Fahrbahn in einer anliegenden Furt geführt. Der Hintergrund hierfür sind die in Variante 1
beschriebenen Leistungseinbußen einer vollständig konfliktfreien Signalisierung des Knotens. Diese
Form der Signalisierung und Knotenpunktgestaltung wird voraussichtlich in der Spitzenstunde die
Leistungsfähigkeit erhalten und nicht zu dem in Variante 1 beschriebenen Rückstau in der Krefelder
Straße und den damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen führen.
Die Gestaltungsvorgaben des Radentscheids sehen eine um circa 5 Meter abgesetzte
Radverkehrsfurt vor. In der Fachwelt wird derzeit kontrovers diskutiert, wie sich eine solche Absetzung
auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Bislang gab es unter Planenden die vorherrschende Ansicht, dass
eine anliegende (fahrbahnnahe) Führung des Radverkehrs sicherer ist, da der Radverkehr sich dann
bei der Heranfahrt an den Knoten eher im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs befinde. Es gibt hierzu derzeit
keine eindeutige Sachlage.
Unter der Bewertung, dass die fahrbahnnahe Führung des Radverkehrs bei gleichzeitiger Freigabe
von Rad- und abbiegendem Kfz-Verkehr eher sicherer eingeschätzt wird, sieht Variante 2 an der Furt
Sandkaulstraße eine abweichende Gestaltung im Vergleich zu Variante 1 vor.

Signalisierung
Durch die gleichzeitige Freigabe von Rad- und Fußverkehr mit dem Kfz-Verkehr an der Furt
Sandkaulstraße ist die Sicherheit für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen an dieser Stelle
als geringer einzuschätzen als bei Variante 1, da es zu Abbiegeunfällen kommen kann. Es handelt
sich jedoch um ein sehr vergleichbares Gefahrenpotenzial zum Bestand, da die Ströme auch in der
heutigen Situation bedingt verträglich geschaltet sind. Im Zeitraum 2015 – 2020 wurde an dieser Furt
genau ein Abbiegeunfall dieser Art polizeilich registriert. Bei diesem wurden zwei Personen leicht
verletzt. Als Vorteil der bedingt verträglichen Signalisierung ist die höhere Leistungsfähigkeit für den
Kfz-Verkehr in der Krefelder Straße zu nennen. Die Signalisierung ist in Anlage 4 grafisch dargestellt.
Weitere Aspekte
Im Vergleich zur abgesetzten Furt erfolgt die Führung des geradeausfahrenden Radverkehrs aus der
Saarstraße in Variante 2 geradliniger und mit mehr Grünzeit in Variante 1. Zudem ist das
Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Fußverkehr hier geringer. Allerdings entfällt in dieser Variante die
Möglichkeit des freien Rechtsabbiegens für den aus der Saarstraße kommenden Radverkehr (im
Gegensatz zu Variante 1).
Insgesamt ist die Gestaltung des Knotens in Variante 2 weniger einheitlich und übersichtlich als in
Variante 1. Auch die Signalisierung wäre an einer Furt anders als an den anderen drei Furten.
Die Aufstellbereiche für das indirekte Linksabbiegen in die Monheimsallee befinden sich in Variante 2
im Gegensatz zu Variante 1 auf der Fahrbahn (und nicht in einem geschützten Bereich). Diese
Tatsache wirkt sich vor allem auf das subjektive Sicherheitsgefühl aus.
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

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Empfehlung
Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen, die Variante 1 weiter zu verfolgen. Dies wird begründet
mit:
-

Maximaler objektiver und v.a. subjektiver Sicherheit für den Radverkehr

-

Einer einheitlichen Führung des Radfahrers im gesamten Knoten (sowohl baulich als auch
signaltechnisch)

-

Der Ermöglichung des freien Rechtsabbiegens für den Radverkehr

-

(Einer konsequenten Umsetzung des Radentscheid-Designs)

4. Kosten
Für die Umsetzung der Maßnahme ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 350.000 EUR zu rechnen.
Aufgrund der erst mit der Ausführungsplanung erarbeiteten Höhenplanung in diesem komplexen
Knoten können sich diese Kosten allerdings noch erhöhen, weil die Eingriffsflächen zugunsten
sinnvoller Anschlüsse an den Bestand ggf. vergrößert werden müssen.
Die Maßnahme ist aufgrund der beabsichtigten Verbesserungen für den Radverkehr und deren
Beitrag zum Klimaschutz in #AachenMooVe!1 zu 80% der Kosten förderfähig, sofern diese
Maßnahmen bis zum 30.6.2022 umgesetzt werden.
Im Haushalt sind Mittel bei PSP-Element 5-120102-900-09700-300-1/4-120102-985-8
"Radverkehrsanlagen (KKS) eingeplant. Davon sollen Radverkehrsmaßnahmen an der
Hohenstaufenallee (teilweise) und der Bastei finanziert werden.
Die Kostenerstattung der Stawag für die Nichtwiederherstellung der Oberfläche an der Bastei wird mit
den durch die Maßnahme entstehenden Baukosten verrechnet, fällt aber im Verhältnis zu den
Gesamtkosten gering aus.
Die Planungskosten in Höhe von ca. 35.000€ (10% der Gesamtkosten) können aus dem
angegebenen PSP-Element gedeckt werden. Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit
Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten. Die bisher im
vorgenannten PSP-Element „Radverkehrsanlagen (KKS)“ für die Maßnahme vorgesehenen Mittel in
Höhe von 350.000 EUR werden zur besseren Transparenz zu einem neu eingerichteten PSP-Element
5-120102-000-12700-300-1 „Bastei (KKS)“ verlagert.
5. Weitere Vorgehensweise
Im Anschluss an die politische Beratung soll die Ausführungsplanung erfolgen, um so möglichst bis
Anfang 2022 mit dem Umbau beginnen zu können.
Wie beschrieben, kann die Ecke Monheimsallee / Rolandstraße erst nach Abschluss der RegionetzMaßnahme in der Rolandstraße umgesetzt werden. Für den restlichen Knotenbereich wird davon
ausgegangen, dass ein Großteil der geplanten Umgestaltung innerhalb des Förderzeitraums erfolgen
kann. Eine genauere Aussage in Bezug auf den Zeitplan ist erst nach Abschluss der
Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

Seite: 12/13

Ausführungsplanung sowie der Baustellenkoordination möglich.

Anlage/n:
Anlage 1: Bestandsplan
Anlage 2: Variante 1 (abgesetzte Furt)
Anlage 3: Variante 2 (anliegende Furt)
Anlage 4: Signalisierung der Varianten 1 und 2

Vorlage FB 61/0157/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.05.2021

Seite: 13/13

Parkplatz

Ind.Schl.
Ind.Schl.

Ind.Schl. Ind.Schl.

Rolandst

raße

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur
FB 61/300
Bastei
Bestand
M 1:500
April 2021

Aachen möchte als Pilotstadt
FGÜ über Radweg testen
(hier exemplarisch für rechte
obere Ecke dargestellt)

bestehender
Radfahrstreifen
Radweg
Baumaßnahme
Ludwigsallee
Absenkungen
anpassen

Absenkungen
anpassen
1,50
2,00

Parkplatz

4,00
2.3

0

Gehweg
verschmälern

Poller entfernen,
Abgrenzung zum
Gehweg schaffen

3,00

2,30

1,90

fla
Aufp
ggf. hen
e
vors

permanenter
Schutzstreifen
(rot eingefärbt)

Poller entfernen

barrierefreier Ausbau

1,50
Provisorische BBL auf ehemaligem Rechtsabbiegestreifen anlegen (ab Kardinalstr.)

1,95
3,00

en

tfern

0
1,5

1,90

2,00

ng
steru

en
rung

2,00

2,00

3,00

Furt demarkieren

arkie

M

6,10

2,55
ba

ref

reie

rA

us

ba

u

KlemmfixStreifen

bestehender
Radfahrstreifen

Ind.Schl.

rrie

provisorischer
Schutzstreifen

Furt demarkieren
Ind.Schl.

2,00
1,50

Ind.Schl. Ind.Schl.

0

1,5

Grünfläche
erweitern
(optional)

2,30

3,60

Radweg in
unauffälliger
Farbe anlegen
(Vorgabe Denkmalpflege)

5,50
2,40
1,50
2,30
u
a

2,30
3,20

1,50

Rolandst

raße

b
us

rA

Haltlinie für beide
Fahrstreifen anpassen

eie

efr

er

rri

ba

Provisorischen
Schutzstreifen
anlegen

bestehenden
Asphalt rot
einfärben

Bestehender Radfahrstreifen
bzw. künftig PBL Monheimsallee(?)
1,50m Breite + 0,50m Poller

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur
FB 61/300
Bastei
Variante 1
M 1:500
Mai 2021

Aachen möchte als Pilotstadt
FGÜ über Radweg testen
(hier exemplarisch für rechte
obere Ecke dargestellt)

Wie Variante 1

bestehender
Radfahrstreifen

Radweg
Baumaßnahme
Ludwigsallee

Absenkungen
anpassen

Absenkungen
anpassen

Signalgeber
für indirektes
Linksabb.

Parkplatz

Gehweg
anstückeln

Gehweg
verschmälern

Poller entfernen,
Abgrenzung zum
Gehweg schaffen

4,00

3,00
1,90

2,00

1,90

2,00

flas- en
h
Aufp
ggf. g vorse
n
teru

Poller entfernen

1,50

2,00

en

3,00

tfern

0
1,5

en
rung

Provisorische BBL auf ehemaligem Rechtsabbiegestreifen anlegen (ab Kardinalstr.)

1,95
4,00

permanenter
Schutzstreifen
(rot eingefärbt)

barrierefreier Ausbau

arkie

M

6,10

2,55
ba

ref

reie

rA

us

ba

u

KlemmfixStreifen

bestehender
Radfahrstreifen

Ind.Schl.

rrie

provisorischer
Schutzstreifen

Furt demarkieren
Ind.Schl.

2,00
1,50

Ind.Schl. Ind.Schl.

0

1,5

Grünfläche
erweitern
(optional)

2,30

3,60

Radweg in
unauffälliger
Farbe anlegen
(Vorgabe Denkmalpflege)

5,50
2,40
1,50
2,30
u
a

2,30
3,20

1,50

Rolandst

raße

b
us

rA

Haltlinie für beide
Fahrstreifen anpassen

eie

efr

er

rri

ba

Provisorischen
Schutzstreifen
anlegen

bestehenden
Asphalt rot
einfärben

Bestehender Radfahrstreifen
bzw. künftig PBL Monheimsallee(?)
1,50m Breite + 0,50m Poller

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur
FB 61/300
Bastei
Variante 2
M 1:500
Mai 2021

Anlage 4 – Visualisierung der Signalisierungsvarianten
Variante 1 – Alle Radverkehrsfurten konfliktfrei zu abbiegenden Kfz

Variante 2 – bedingte Verträglichkeit an der Furt Sandkaulstraße

Anmerkung: Das Linksabbiegen des Kfz-Verkehrs in die Ludwigsallee geschieht nur auf Anforderung und ist in
beiden Varianten weiterhin möglich, aber hier nicht dargestellt.