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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 23/0077/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

29.09.2021
23/14

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Wohnungsund Liegenschaftsausschusses vom 31.08.2021 (öffentlicher Teil)
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
26.10.2021

Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom
31.08.2021 (öffentlicher Teil).

Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung vom 31.08.2021 (öffentlicher Teil) – (nur in Allris)

Vorlage FB 23/0077/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

Seite: 1/1

Die Oberbürgermeisterin

Niederschrift
öffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
22. September 2021
Sitzungstermin:

Dienstag, 31.08.2021

Sitzungsbeginn:

17:01 Uhr

Sitzungsende:

19:11 Uhr

Ort, Raum:

Konferenzraum 1, EUROGRESS AACHEN, Monheimsallee 48, 52062
Aachen

Anwesende:
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Dr. Sebastian Breuer
Ratsfrau Franca Braun
Ratsfrau Julia Brinner

Vertretung für: Ratsherr Dipl.-Ing.
Architekt Carsten Schaadt

Ratsherr Achim Ferrari
Ratsherr Wolfgang Palm
Ratsfrau Daniela Parting
Ratsherr Peter Tillmanns

Vertretung für: Ratsherr Harald Baal
bis 17:50 Uhr

Ratsherr Jakob von Thenen
Herr Uwe Boester
WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 1/12

Herr Lars Lübben
Vertretung für: Herrn Christoph

Frau Malena Moog

Giebeler

Herr Joachim Moselage
Herr Dr. Ralf Gerhard Otten
Frau Alexandra Radermacher
Frau Renate Wallraff
Vertretung für: Herrn Michael

Frau Sabine Weineck

Diederen

Herr Egmont Schoendorff
Herr Rolf Winkler
Vertretung für: Frau Joanna

Herr Ralf Demmer

Szymanska

Abwesende:
anwesend ab 17:50 Uhr für Herrn

Ratsherr Harald Baal

Tillmanns

Ratsherr Dipl.-Ing. Architekt Carsten Schaadt

entschuldigt

Herr Michael Diederen

entschuldigt

Herr Christoph Giebeler

entschuldigt

Frau Joanna Szymanska

entschuldigt

von der Verwaltung:
Herr Prof. Dr. Sicking

Dez. VI

Herr Kemperdick

FB 23

Herr Brötz

FB 45 ab 17:40 Uhr

Herr Tönnes

FB 56

Herr Bussen

FB 23

Frau Ernst

FB 23

Frau Begaß

FB 56 bis 18:00 Uhr

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 2/12

Herr Wilsch

Dez. VI

Frau Dr. Vankann

FB 36 17:05 Uhr bis 18:00 Uhr

Frau Hefferan

FB 23

als Schriftführer:
Herr Elbert

FB 23

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses vom 15.06.2021 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 23/0052/WP18

3

Erhöhung der städtischen Wohnbauaktivitäten
Vorlage: FB 23/0065/WP18

4

Differenzierung der Höhe des Zinssatzes für die Vergabe von städtischen Grundstücken
im Erbbaurecht
Vorlage: FB 23/0068/WP18

5

Auswirkungen des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland auf die kommunale
Wohnungsmarktpolitik
-

Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Grüne vom 08.06.2021

Vorlage: FB 23/0055/WP18
WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 3/12

6

Wohnungsmix Richtericher Dell – Tagesordnungsantrag der SPD vom 02.07.2021
Vorlage: FB 56/0085/WP18

7

Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm
Kronprinzenrast
Vorlage: FB 23/0056/WP18

8

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Umsetzungsstand
Vorlage: FB 36/0079/WP18

9

Handlungsempfehlung zur CO2 - Einsparung bei städtischen Wohngebäuden
Vorlage: FB 23/0071/WP18

10

Mitteilungen / Verschiedenes:

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 4/12

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Der Ausschussvorsitzende Herr Bürgermeister Plum begrüßte die Anwesenden und eröffnete den
öffentlichen Teil der Sitzung um 17:01 Uhr. Anträge zur öffentlichen Tagesordnung wurden nicht gestellt.

zu 2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses vom 15.06.2021 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 23/0052/WP18

Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung
vom 15.06.2021 (öffentlicher Teil).

zu 3

Erhöhung der städtischen Wohnbauaktivitäten
Vorlage: FB 23/0065/WP18

Zu Beginn der Beratung erläuterte Herr Kemperdick die wesentlichen Inhalte der Vorlage im Rahmen
einer Präsentation. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Anschluss bedankte sich Herr von Thenen für den Vortrag. Er betonte, dass alle Fraktionen der festen
und richtigen Überzeugung seien, mehr für den sozialen Wohnungsbau in Aachen tun zu müssen. Es
stelle sich jedoch die Frage, wie man dieses Ziel am Besten erreichen könne und ob eine städtische
Gesellschaft etwas besser könne, was andere nicht so gut können. Die CDU-Fraktion habe diesbezüglich
Bedenken. Insbesondere müsse Geld für Personal zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus halte
seine Fraktion es nicht für sinnvoll, gutes Personal aus der gewoge in eine städtische Gesellschaft zu
überführen, weil die gewoge dadurch geschwächt werde. Man könne sich vorstellen, selbst
WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 5/12

Wohnungsbau in kleinen Teilen durch die Verwaltung zu realisieren. Die Gründung einer Gesellschaft
halte die CDU-Fraktion jedoch für den falschen Weg. Weiterhin habe die CDU-Fraktion Bedenken, ob der
hier zu treffende Beschluss überhaupt in die Zuständigkeit des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses falle. Die Zuständigkeit liege aus ihrer Sicht beim Hauptausschuss.
Der Ausschussvorsitzende Herr Plum sagte, dass es bei der Beschlussfassung lediglich um einen
Prüfauftrag gehe. Damit verbunden sei nicht die Gründung einer Gesellschaft. Er habe keine Bedenken,
den Beschluss in der jetzigen Form zur Abstimmung freizugeben.
Frau Wallraff bedankte sich ebenfalls für den Vortrag. Die SPD-Fraktion befürworte die Vorgehensweise
auch deshalb, weil die gewoge selbst sagt, dass sie nicht mehr bauen könne. Es müsse dringend dafür
gesorgt werden, mehr preisgünstigen Wohnraum zu errichten.
Herr Dr. Breuer teilte mit, dass die Grüne-Fraktion sehr dankbar für diese Vorlage sei. Preisgünstiger
Wohnraum werde in Aachen dringend benötigt. Seine Fraktion fordere dies bereits seit vielen Jahren.
Langfristig gesehen könnten auf diesem Weg viele neue Wohnungen entstehen.
Herr Moselage sagte, dass der große Mitgesellschafter der gewoge die Sparkasse Aachen sei. Aus der
Vorlage sei nicht ersichtlich, ob mit der Sparkasse über dieses Thema Gespräche geführt worden seien.
Dies rate er jedoch dringend an. Weiterhin halte er es für einen Angriff auf die gewoge, wenn Personal in
eine städt. Gesellschaft wechseln solle. Auch habe er Bedenken gegen den in der Vorlage formulierten
Beschlussvorschlag. Demnach würde die Gründung einer Gesellschaft beauftragt werden. Das könne die
FDP-Fraktion nicht mittragen.
Herr Kemperdick ergänzte, dass die Verwaltung bisher nicht mit der Sparkasse gesprochen habe.
Kurzfristig könnten ca. 400 Wohnungen, langfristig ca. 2.600 Wohnungen realisiert werden. Die
Verwaltung sehe natürlich auch die Zuständigkeit der Gründung einer Gesellschaft beim Hauptausschuss
und Rat der Stadt Aachen. Im WLA solle zunächst nur der Prüfauftrag erteilt werden. Gegebenenfalls
könne auch eine bereits bestehende Gesellschaft umstrukturiert oder beauftragt werden.
Aufgrund der Einwände zum Beschluss schlug der Ausschussvorsitzende Herr Plum folgenden
geänderten Beschluss vor:

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 6/12

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Vorbereitung der
Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu beauftragen. Dabei sind insbesondere auch
die geeignete Rechtsform und haushalterische Auswirkungen zu prüfen.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt mehrheitlich, die Verwaltung mit der
Vorbereitung der Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu beauftragen. Dabei sind
insbesondere auch die geeignete Rechtsform und haushalterische Auswirkungen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13

zu 4

Ablehnung: 4

Enthaltung: -

Differenzierung der Höhe des Zinssatzes für die Vergabe von städtischen Grundstücken
im Erbbaurecht
Vorlage: FB 23/0068/WP18

Herr Dr. Breuer teilte dem Gremium mit, dass die Grüne-Fraktion sehr verärgert über die neue Vorlage
sei. Diese sei leider sehr viel unpräziser als die alte Vorlage aus der Sitzung vom 15.06.2021. Prinzipiell
sei die Idee richtig, den Erbbauzins differenzierter zu betrachten.
Frau Wallraff sagte, sie habe erstmal zur Prüfung die alte Vorlage neben die neue legen müssen, um die
Unterschiede erkennen zu können. Da wäre eine klarere Darstellung hilfreich gewesen. Sie bat darum, in
den Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 auch noch Baugruppen und Wohnprojekte (vormals Ziffer 4 des
Beschlussvorschlages) aufzunehmen.
Herr von Thenen bedankte sich für die neue Vorlage der Verwaltung und sagte, dass die CDU-Fraktion
nun zustimmen könne.
Frau Braun ergänzte abschließend, dass die klimatischen Auswirkungen positiv seien. Dies würde in der
Vorlage leider fehlen.

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 7/12

Aufgrund der Anregung der SPD-Fraktion wurde anschließend der folgende geänderte Beschluss
gefasst:
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt einstimmig folgende Reduzierungsmöglichkeiten
des bestehenden Erbbauzinssatzes bei Neuverträgen und bei wesentlichen Änderungen bestehender
Verträge.
Er beschließt:
1.

Die mögliche Reduzierung des Erbbauzinssatzes für Wohnungsbaugrundstücke auf bis zu 2 %,
wenn durch Konzeptvergaben oder vertragliche Vereinbarungen zusätzliche positive Auswirkungen
auf den Klimaschutz erreicht werden (Photovoltaikanlagen, unversiegelte Vorgärten, KfW 40
Standard etc.), oder diese der Sicherung preiswerten und nachhaltigen Wohnraums dienen (z.B.
gemeinwohlorientierte Vorhaben, inklusive Wohnprojekte).
Diese Reduzierung gilt auch für gemeinwohlorientierte Mehrfamilienhäuser (Bauvorhaben von
Genossenschaften, inklusiven Wohnprojekten, Miethäusersyndikaten oder Stiftungen mit dem
Schwerpunkt auf gemeinwohlorientiertem Wohnungsbau).

2.

Die mögliche Reduzierung des Erbbauzinssatzes im Wohnungsbau bei verdichteten Wohnformen für
Familien oder Baugruppen und bei Mehrfamilienhäusern auf 2,0 % für den Anteil öffentlich
geförderten Wohnraums, sofern dieser mindestens 50% beträgt, oder wenn eine Bindung an das
Mietniveau im geförderten oder preisgedämpften Wohnungsbau für mindestens 40 Jahre erfolgt.

3.

Die mögliche Reduzierung des Erbbauzinssatzes für soziale Einrichtungen wie
Kindertageseinrichtungen auf 1,5 % bei in der Regel 30 Jahren Laufzeit.

4.

Die mögliche Reduzierung des Erbbauzinssatzes für gewerblich genutzte Grundstücke (hierzu
zählen auch gewerblich betriebene Pflegeeinrichtungen) auf 3% des Verkehrswertes des
Grundstückes, wenn bei Konzeptvergaben oder bei vertraglich vereinbarten Standards die klimatisch
/ ökologisch geforderten Standards (Photovoltaikanlagen, unversiegelte Vorgärten, KfW 40 Standard
etc.) wesentliche Vergabekriterien darstellen. Eine Festlegung des Erbbauzinssatzes für
Grundstücke mit Mischnutzungen ergeben sich nach den Anteilen der einzelnen Nutzungen.

5.

Die Festlegung der Entschädigungshöhe im Falle des Heimfalls auf einen Festbetrag von einheitlich
75% des Verkehrswertes bei Wohngebäuden und sozialer Infrastruktur (ermittelt durch einen
vereidigten Sachverständigen oder den Gutachterausschuss).

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 8/12

zu 5

Auswirkungen des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland auf die kommunale
Wohnungsmarktpolitik
-

Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Grüne vom 08.06.2021

Vorlage: FB 23/0055/WP18

Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den
Auswirkungen des Baulandmobilisierungsgesetzes auf die kommunale Wohnungsmarktpolitik einstimmig
zur Kenntnis.

zu 6

Wohnungsmix Richtericher Dell – Tagesordnungsantrag der SPD vom 02.07.2021
Vorlage: FB 56/0085/WP18

Frau Weineck bedankte sich für die Vorlage und bat die Verwaltung, für das neue Wohnquartier
Richtericher Dell das Thema „Integrierte Quartiersentwicklung“ zu berücksichtigen, bzw. auf den Weg zu
bringen. Dies sei für ein so großes Wohngebiet sehr sinnvoll und wichtig.
Zudem solle die Vorlage bitte auch dem Planungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Wohn- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur
Kenntnis.

zu 7

Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm
Kronprinzenrast
Vorlage: FB 23/0056/WP18

Frau Moog fragte für die Fraktion DIE LINKE, warum die Stadt Aachen die Kosten vollständig tragen
müsse?

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 9/12

Herr Bussen teilte mit, dass die Stadt Aachen als Eigentümer keine Chance habe, die BIMA an den
Abrisskosten zu beteiligen.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt einstimmig mit einer Stimmenthaltung den
Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm Kronprinzenrast auf
dem Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 145 zu den in den Erläuterungen genannten
Bedingungen und die Freigabe der entsprechenden Mittel aus dem PSP-Element 4-011301-403-7 in
Höhe von 150.000 €.

zu 8

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Umsetzungsstand
Vorlage: FB 36/0079/WP18

Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK
und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK einstimmig zur Kenntnis.

zu 9

Handlungsempfehlung zur CO2 - Einsparung bei städtischen Wohngebäuden
Vorlage: FB 23/0071/WP18

Zu Beginn der Beratung erläuterte Herr Bussen die Vorlage.
Herr Dr. Breuer bedankte sich für die Grüne-Fraktion für die Erstellung der Vorlage. Man sehe, die CO²Einsparung bei Wohngebäuden besitze sehr großes Potenzial. Seine Fraktion hoffe, dass ausreichende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um schnell mit der Umsetzung zu starten. Zudem weise er gerne
nochmal auf das Projekt EU-Gugle hin, welches u.a. eine verpflichtende Energieberatung beinhaltete, die

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 10/12

sehr erfolgsversprechend war. Es wäre daher schön, wenn auch bei der Umsetzung der
Handlungsempfehlung eine Energieberatung erfolgen könne.
Herr von Thenen sagte für die CDU-Fraktion, die Vorlage zeige, dass 48 % aller Wohnungen der Klassen
E und F zugeordnet seien. Hier sei dringender Handlungsbedarf vorhanden. Er bat darum, dass
gleichzeitig mit einer energetischen Sanierung möglichst auch die Wohnungen innen auf einen neuen
Stand gebracht werden sollten.
Frau Moog wies darauf hin, dass ein Klimaziel von 60 % sicher zunächst ganz gut sei, allerdings müsse
die langfristige Perspektive noch deutlich besser werden.
Herr Kemperdick ergänzte, dass noch in diesem Jahr 250.000 € im Haushalt für erste Maßnahmen zur
Verfügung stehen. Es sei geplant, Gespräche über weitere Mittel mit der Kämmerin zu führen.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Handlungsempfehlung CO2 - Einsparung bei städtischen Wohngebäuden einstimmig zur Kenntnis.

zu 10

Mitteilungen / Verschiedenes:

Herr Tönnes, FB 56, berichtet über die Baufertigstellung von Wohnungen, Baugenehmigungen und den
Gesamtwohnungsbestand zum Stichtag 31.12.2020:
Baufertigstellungen:
Baufertigstellungen Neubau: 457 WE - davon 401 WE in Mehrfamilienhäuser und 56 als Eigenheim
(Vorjahr: 912 WE)
Baufertigstellungen Bestandsmaßnahmen Nettozugang (bspw. Dachgeschossausbau, Umnutzung etc.):
90 WE (Vorjahr: 98 WE)
Dem Aachener Wohnungsmarkt wurden also 2020 insgesamt 547 neue Wohneinheiten zugeführt.

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 11/12

Baugenehmigungen
Baugenehmigungen Neubau: 881 WE
(Vorjahr: 578 WE)
Baugenehmigungen Bestandsmaßnahmen Nettozugang: 160 WE (Vorjahr: 95 WE)
Es wurden also 2020 Baugenehmigungen für insgesamt 1.041 zukünftige Wohneinheiten erteilt.

Wohnungsbestand
Gesamtwohnungsbestand (Stichtag 31.12.2020): 141.077 WE
(Vorjahr: 140.530 WE)

Frau Begaß, FB 56, wies auf die beiden verteilten Tischvorlagen (Handlungskonzept Wohnen und
2. Aachener Wohnprojekttag am 25.09.2021) hin. Diese beiden Vorlagen sind der Niederschrift als
Anlage beigefügt.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 18:00 Uhr.

Plum
Ausschussvorsitzender

Elbert
Schriftführer

Gesehen:
Keupen
Oberbürgermeisterin

WLA/05/WP18

Ausdruck vom: 29.09.2021
Seite: 12/12

Differenzierter Erbbauzins
Vergabe im Erbbaurecht als Instrument der Daseinsvorsorge
•
•
•
•

langfristige Sicherung des städtischen Vermögens
Dämpfung von Bodenspekulationen
Einfluss auf Miethöhe
wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Steuerungsfunktion

Voraussetzung für Akzeptanz des Erbbaurechtes, dass es auch für Bauherren attraktiv ist und
konsequent umgesetzt wird
- Finanzierung von Grunderwerb aufgrund Niedrigzinslage für Bauherren deutlich wirtschaftlicher
- Finanzierungen in der Regel nach 30 oder 40 Jahren vollständig getilgt
- Erbbauzinszahlungen über die gesamte Nutzungszeit von bis zu 99 Jahren
Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 8

Differenzierter Erbbauzins
1. mögliche Reduzierung für Wohnungsbau auf bis zu 2 %
• Bei zusätzlichen positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz (Photovoltaikanlagen,
unversiegelte Vorgärten, KfW 40 Standard etc.)
• Bei der Sicherung preiswerten und nachhaltigen Wohnens (z.B. gemeinwohlorientierte
Vorhaben, inklusive Wohnprojekte).
2. mögliche Reduzierung für verdichteten Wohnungsbau auf bis zu 2,0 %
• für den Anteil öffentlich geförderten Wohnraums (min. 50%)
• Bindung an das Mietniveau für mindestens 40 Jahre
3.

mögliche Reduzierung für soziale Einrichtungen auf 1,5 %

Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 9

Differenzierter Erbbauzins
4. mögliche Reduzierung für gewerblich genutzte Grundstücke auf 3%
• bei klimatisch / ökologisch geforderten Standards (Photovoltaikanlagen, KfW 40 Standard etc.)
5. Entschädigungshöhe im Falle des Heimfalls auf Festbetrag von 75%

 Zinssatz weiterhin 3% bei Wohnen und 4 % bei Gewerbe
 Reduzierungsmöglichkeiten um bis zu 1 Prozentpunkt
 Einzelfallentscheidung

Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 10

Erhöhung der städtischen Wohnbauaktivitäten
Bau von Wohnungen, insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zur deutlichen
Erhöhung des Bestandes städtischer Wohnung
a)
b)
c)

Einwirken auf die GEWOGE AG
Gründung einer rein städtischen Gesellschaft
Bau öffentlich geförderter Wohnungen durch städtische Ämter.

• Potentialflächenanalyse
• Ergebnis über 2.000 Wohneinheiten zusätzlich
• Aachen besitzt 60,7 % der Anteile der gewoge AG, damit nicht inhouse-fähig
• bewirtschaftet ca. 2.600 Wohnungen im Eigentum der Stadt
• Enge Zusammenarbeit mit gewoge, keine Konkurrenz

Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 4

Erhöhung der städtischen Wohnbauaktivitäten
a)
•
•
•

Einwirken auf die GEWOGE AG
gewoge AG in ihrer Leistungsfähigkeit vollständig ausgelastet
Einwirkungsmöglichkeit durch Übernahme aller Aktien
gewoge AG dann inhouse-fähig und ohne privatrechtliche Auftraggebereigenschaft

b)
•
•
•
•
•

Gründung einer rein städtischen Gesellschaft
städtische GmbH& Co. / Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Inanspruchnahme des Know-hows der gewoge AG
enge Bindung zur gewoge AG bei gleichzeitiger Unabhängigkeit
Finanzierung: Übertragung einzelner Objekte
dauerhaft bezahlbare Mieten garantiert

c) Bau öffentlich geförderter Wohnungen durch städtische Ämter
• innerhalb der Verwaltung > vollständig neue Organisationseinheit aufbauen
Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 5

Erhöhung der städtischen Wohnbauaktivitäten
Fazit
• Gründung einer inhouse-fähigen Wohnungsbaugesellschaft
• langjährige Sicherung preiswerter Mieten
• politisch gewollte städtebauliche, ökologische und soziale Anforderungen umsetzen
Vorteile:
• Gesellschaft ist handlungsfähiger
• Vorbehalte gegenüber Handeln der Verwaltung
• Notwendigkeit qualifizierten Personals (und entspr. Bezahlung)
> Etablierung eines 3-Säulen-Modells
städtische Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, gewoge AG.

Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 6

Einladung zum 2. Aachener Wohnprojektetag am 25.09.20021

Bereits zum zweiten Mal findet am Samstag, den 25.09.2021, in Aachen der Wohnprojektetag statt. Organisiert
wird die Veranstaltung von der städtischen Koordinationsstelle Bauen und Wohnen in Gemeinschaft des
Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration. Der Wohnprojektetag fördert den Austausch und die
Vernetzung zwischen Interessierten, Initiativen, Projektgruppen und Expert*innen rund um das Thema Bauen und
Wohnen in Gemeinschaft.
Es wird ein digitales wie auch ein Präsenz-Format geben mit jeweils unterschiedlichen Programmpunkten. Das
digitale Programm startet vormittags von 10 – 13 Uhr. Die Präsenzveranstaltung wird im Nachmittagsbereich von
14 – 17 Uhr im Depot in der Talstraße 2 stattfinden und es besteht die Möglichkeit die Akteur*innen vor Ort
kennenzulernen.
In Aachen bewegt sich was beim gemeinschaftlichen Bauen und Wohnen. Verschiedene, neue Projekte sind in
der Entstehung und befinden sich in der Planung, Umsetzung und im Bau. Die Gruppen stellen ihre Projekte vor
und sind vor Ort ansprechbar. Auch Projekte, die noch in der Konzeptphase und auf Grundstückssuche sind,
zeigen ihre Ideen. Seitens der Stadt Aachen werden Konzeptverfahren als neues Vergabeinstrument für
Grundstücke vorgestellt, mit dem sich die Chancen für Baugemeinschaften bei der Grundstückssuche deutlich
verbessern können.
Die Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen eröffnet den „Markt der Möglichkeiten“ im Depot mit Informationen rund
um das Thema Bauen und Wohnen in Gemeinschaft. Expert*innen wie Projektberater*innen, Moderator*innen,
finanzierende Banken und Architekt*innen werden an dem Tag vor Ort für Fragen zur Verfügung stehen. Hier
können erste Kontakte geknüpft und im Austausch mit den Baugruppen mehr über die Projekte und Gruppen in
Erfahrung gebracht werden.
Weitere Informationen zum Programm, Zugangsdaten zum Webinar und zur Anmeldung für die
Präsenzveranstaltung finden Sie unter www.aachen.de/wohnprojektetag.
Programm auf der Rückseite

Programm am 25. September 2021
Online am Vormittag
10.00 Uhr Eröffnung des online-Wohnprojektetags
Rolf Frankenberger, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
10.15 Uhr Vorstellung der neuen Aachener Projekte
Claudia Bosseler, Koordinationsstelle Bauen und Wohnen in Gemeinschaft
10.45 Uhr Vortrag: „Wohnen jenseits des Standards“
Prof. Dr. Agnes Förster, Lehrstuhl PT RWTH Aachen
Innovative Wohnformen und Pioniergruppen bereichern die Stadt und zeigen wie
attraktives, zukunftsfähiges Wohnen aussehen kann.
11:30 Uhr Podiumsdiskussion: „Chancen für Gemeinwohlorientierte Wohnprojekte“
Prof. Dr. Agnes Förster, Host Hücking, Jörn Luft, Christoph Kemperdick, Rolf
Frankenberger
Expert*innen der Wohnprojektszene und Aachener Verwaltung diskutieren über aktuelle
Fragen rund um das Thema gemeinschaftliches Bauen und Wohnen.
12.30 Uhr Vorstellung Konzeptverfahren für Aachen
Christoph Kemperdick, Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen
13.00 Uhr Abschluss Online-Teil

Live im Depot am Nachmittag
Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Vorschriften.
Markt der Möglichkeiten ist im Depot von 14.00 – 17.00 Uhr geöffnet.
14:00 Uhr Eröffnung vor-Ort-Markt
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
14:15 Uhr Bauen und Wohnen in Gemeinschaft – Was tut sich in Aachen?
Claudia Bosseler, Koordinationsstelle Bauen und Wohnen in Gemeinschaft
14:30 Uhr Podiumsdiskussion mit Planern gemeinschaftlicher Wohnprojekte
Im Gespräch Planungsbeteiligte der neuen Aachener Projekte:
Architekt*innen, Projektsteuerer und Investor*innen berichten aus Planungsprozessen
mit Baugruppen
15:15 Uhr Genossenschaftlich Wohnen: Miteinander im Wiesental
Die Projektgruppe berichtet
15:45 Uhr Inklusiv Wohnen: Inklusiv Wohnen Aachen
Die Projektgruppe berichtet
16:15 Uhr Das Quartier im Blick: Siedlungsgemeinschaft Branderhof
Die Projektgruppe berichtet
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung

TOP Ö 5
Auswirkungen des Gesetzes zur Mobilisierung von
Bauland auf die kommunale
Wohnungsmarktpolitik
- Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Grüne vom
08.06.2121

Stadt Aachen | Fachbereich Immobilienmanagement | 31.08.2021

Seite 11

Planungsrechtsnovelle 2021
Baulandmobilisierungsgesetz
Schwerpunkt:
> Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung
Kennzeichen:
> Abzielen auf die „vorausschauende Gemeinde“: konzeptionelle Grundlagen für die Baulandmobilisierung
> „konzertiertes Vorgehen“: befristete Regelungen
Sachstand:
> Bekanntmachung am 22. Juni, in Kraft seit 23. Juni 2021

Stadt Aachen |

Seite 12

Planungsrechtsnovelle 2021
Bauleitplanung
Grundsätze der Bauleitplanung § 1 BauGB (neu die Notwendigkeit von Flächen für den Wohnungsbau)
Sektoraler Bebauungsplan zum sozial geförderten Wohnungsbau ( § 9 d BauGB)
• Befristet bis zum 31.12.2024 für Gebiete nach § 34 BauGB (Flächen für Wohngebäude, Flächen für
Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung)
Sicherung der Bauleitplanung
Allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB
• Neu Nr. 8, nach der in Gebieten nach §§ 30, 33 oder 34 BauGB das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann,
wenn die Grundstücke einen städtebaulichen oder anlagenbezogenen Missstand darstellen und erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf das soziale und städtebauliche Umfeld aufweisen
• zusätzliche Aspekte, die das Wohl der Allgemeinheit begründen (Deckung eines Wohnbedarfs und die
Förderung der Innenentwicklung….)

Stadt Aachen |

Seite 13

Planungsrechtsnovelle 2021
Besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB
• bislang nur durch Satzung auf unbebauten Grundstücken und im Bereich von Bebauungsplänen
• Neu Anwendbarkeit auf geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke
• auch in „§ 34er Gebieten“ Vorkaufsrechtssatzungen erlassen
• Gilt nur bei durch Verordnung des Landes bestimmtes Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt
Verfahren und Entschädigung gemäß § 28 BauGB
• Frist zur Ausübung auf drei Monate verlängert
Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert gem. § 28 (3) BauGB
• bisher Ankauf zum Verkehrswert „wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem
Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet“
• Neufassung „in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich“ gestrichen
• keine Pflicht der Kommune den Nachweis zu führen und keine deutliche Überschreitung nötig
• preisdämpfende Wirkung möglich, Klagerisiko

Stadt Aachen |

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Planungsrechtsnovelle 2021
Städtebauliche Gebote
Baugebote gemäß § 176 BauGB
• Eigentümer können verpflichtet werden, unbebaute Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen (bei
angespanntem Wohnungsmarkt (neuer § 201a) )
• Neu Baugebote zugunsten Dritter (der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften)
• im Gesetzentwurf gleichgestellte gemeinnützige Wohnungsunternehmen wurden wieder gestrichen
Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 176a BauGB
• Ziele der Innenentwicklung (dient der Begründung der Deckung des Wohnbedarfs)
Verwaltungsverfahren / Planerhaltung
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a BauGB
• Land kann Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten durch VO bestimmen
Flüchtlingsunterbringung gemäß § 246 (8) ff BauGB
• Regelung zur Erleichterung der Genehmigung bis zum 31.12.2024 verlängert

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